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Der Wiederaufnahmeantrag in Strafsachen zugunsten des Verurteilten (§ 359 Nr. 5 StPO): Erläutert an Beispielfällen und wesentlichen Strukturunterschieden zum sonstigen Strafverfahrensrecht100%: Nowak, Katharina: Der Wiederaufnahmeantrag in Strafsachen zugunsten des Verurteilten (§ 359 Nr. 5 StPO): Erläutert an Beispielfällen und wesentlichen Strukturunterschieden zum sonstigen Strafverfahrensrecht (ISBN: 9783656664918) 2014, Grin Verlag Gmbh Jun 2014, in Deutsch, Taschenbuch.
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Der Wiederaufnahmeantrag in Strafsachen zugunsten des Verurteilten (§ 359 Nr. 5 StPO)86%: Katharina Nowak: Der Wiederaufnahmeantrag in Strafsachen zugunsten des Verurteilten (§ 359 Nr. 5 StPO) (ISBN: 9783656664109) in Deutsch, Taschenbuch.
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Der Wiederaufnahmeantrag in Strafsachen zugunsten des Verurteilten (§ 359 Nr. 5 StPO): Erläutert an Beispielfällen und wesentlichen Strukturunterschieden zum sonstigen Strafverfahrensrecht
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9783656664109 - Katharina Nowak: Der Wiederaufnahmeantrag in Strafsachen zugunsten des Verurteilten (? 359 Nr. 5 StPO) - Erläutert an Beispielfällen und wesentlichen Strukturunterschieden zum sonstigen Strafverfahrensrecht
Katharina Nowak

Der Wiederaufnahmeantrag in Strafsachen zugunsten des Verurteilten (? 359 Nr. 5 StPO) - Erläutert an Beispielfällen und wesentlichen Strukturunterschieden zum sonstigen Strafverfahrensrecht

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Der Wiederaufnahmeantrag in Strafsachen zugunsten des Verurteilten (? 359 Nr. 5 StPO): `Das Urteil ist rechtskräftig.` Mit dieser Aussage wird Rechtsklarheit geschaffen. Ein rechtskräftiges Urteil kann grundsätzlich nicht mehr aufgehoben werden. Doch was, wenn die Entscheidung des Gerichts in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht fehlerhaft oder unvollständig - also ein `Justizirrtum` - war Eine Möglichkeit bietet die im Vierten Buch der Strafprozessordnung ( 359 ff. StPO) geregelte Wiederaufnahme zugunsten des Verurteilten. Als außerordentlicher Rechtsbehelf ermöglicht das Wiederaufnahmeverfahren, eine mit einem rechtskräftigen Urteil abgeschlossene Strafsache wieder in das Hauptverfahren zurückzuversetzen. In diesem Buch stellt die Autorin den Wiederaufnahmeantrag unter besonderer Berücksichtigung des Wiederaufnahmegrundes neuer Tatsachen oder Beweise ( 359 Nr. 5 StPO) dar und veranschaulicht ihn an Beispielsfällen. Sie betrachtet den Wiederaufnahmeantrag aus der Sicht der Strafverteidigung und geht daher besonders auf die Zulässigkeit und Begründetheit eines erfolgreichen Wiederaufnahmeantrages ein. Außerdem erklärt die Autorin die wichtigsten Strukturunterschiede zum sonstigen Strafverfahrensrecht. Dieses Buch richtet sich nicht nur an Jurastudenten, sondern an alle Interessierten und juristische Laien. Aus dem Inhalt: Wiederaufnahme in Strafsachen / Allgemeine und besondere Zul?ssigkeitsvoraussetzungen und Begründetheit eines Wiederaufnahmeantrages / Wiederaufnahmeantrag zugunsten des Verurteilten unter besonderer Berücksichtigung des Wiederaufnahmegrundes neuer Tatsachen oder Beweismittel ( 359 Nr. 5 StPO) / Beispielfälle / Additionsverfahren / Probationsverfahren / Erfolgsaussichten, Ebook.
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9783656664109 - Katharina Nowak: Der Wiederaufnahmeantrag in Strafsachen zugunsten des Verurteilten (§ 359 Nr. 5 StPO)
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Der Wiederaufnahmeantrag in Strafsachen zugunsten des Verurteilten (§ 359 Nr. 5 StPO) (2014)

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Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 15,0 Punkte, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Veranstaltung: Strafverteidigung in der Hauptverhandlung, Sprache: Deutsch, Abstract: ´Das Urteil ist rechtskräftig.´ Mit dieser Aussage wird Rechtsklarheit geschaffen. Ein ... Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 15,0 Punkte, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Veranstaltung: Strafverteidigung in der Hauptverhandlung, Sprache: Deutsch, Abstract: ´Das Urteil ist rechtskräftig.´ Mit dieser Aussage wird Rechtsklarheit geschaffen. Ein rechtskräftiges Urteil kann grundsätzlich nicht mehr aufgehoben werden. Doch was, wenn die Entscheidung des Gerichts in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht fehlerhaft oder unvollständig - also ein ´Justizirrtum´ - war? Eine Möglichkeit bietet die im Vierten Buch der Strafprozessordnung ( 359 ff. StPO) geregelte Wiederaufnahme zugunsten des Verurteilten. Als außerordentlicher Rechtsbehelf ermöglicht das Wiederaufnahmeverfahren, eine mit einem rechtskräftigen Urteil abgeschlossene Strafsache wieder in das Hauptverfahren zurückzuversetzen. In diesem Buch stellt die Autorin den Wiederaufnahmeantrag unter besonderer Berücksichtigung des Wiederaufnahmegrundes neuer Tatsachen oder Beweise ( 359 Nr. 5 StPO) dar und veranschaulicht ihn an Beispielsfällen. Sie betrachtet den Wiederaufnahmeantrag aus der Sicht der Strafverteidigung und geht daher besonders auf die Zulässigkeit und Begründetheit eines erfolgreichen Wiederaufnahmeantrages ein. Außerdem erklärt die Autorin die wichtigsten Strukturunterschiede zum sonstigen Strafverfahrensrecht. Dieses Buch richtet sich nicht nur an Jurastudenten, sondern an alle Interessierten und juristische Laien. Aus dem Inhalt: Wiederaufnahme in Strafsachen / Allgemeine und besondere Zulässigkeitsvoraussetzungen und Begründetheit eines Wiederaufnahmeantrages / Wiederaufnahmeantrag zugunsten des Verurteilten unter besonderer Berücksichtigung des Wiederaufnahmegrundes neuer Tatsachen oder Beweismittel ( 359 Nr. 5 StPO) / Beispielfälle / Additionsverfahren / Probationsverfahren / Erfolgsaussichten, 04.06.2014, ePUB.
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9783656664109 - Katharina Nowak: Der Wiederaufnahmeantrag in Strafsachen zugunsten des Verurteilten (§ 359 Nr. 5 StPO)
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Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 15,0 Punkte, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Veranstaltung: Strafverteidigung in der Hauptverhandlung, Sprache: Deutsch, Abstract: ´Das Urteil ist rechtskräftig.´ Mit dieser Aussage wird Rechtsklarheit geschaffen. Ein ... Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 15,0 Punkte, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Veranstaltung: Strafverteidigung in der Hauptverhandlung, Sprache: Deutsch, Abstract: ´Das Urteil ist rechtskräftig.´ Mit dieser Aussage wird Rechtsklarheit geschaffen. Ein rechtskräftiges Urteil kann grundsätzlich nicht mehr aufgehoben werden. Doch was, wenn die Entscheidung des Gerichts in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht fehlerhaft oder unvollständig - also ein ´Justizirrtum´ - war? Eine Möglichkeit bietet die im Vierten Buch der Strafprozessordnung ( 359 ff. StPO) geregelte Wiederaufnahme zugunsten des Verurteilten. Als ausserordentlicher Rechtsbehelf ermöglicht das Wiederaufnahmeverfahren, eine mit einem rechtskräftigen Urteil abgeschlossene Strafsache wieder in das Hauptverfahren zurückzuversetzen. In diesem Buch stellt die Autorin den Wiederaufnahmeantrag unter besonderer Berücksichtigung des Wiederaufnahmegrundes neuer Tatsachen oder Beweise ( 359 Nr. 5 StPO) dar und veranschaulicht ihn an Beispielsfällen. Sie betrachtet den Wiederaufnahmeantrag aus der Sicht der Strafverteidigung und geht daher besonders auf die Zulässigkeit und Begründetheit eines erfolgreichen Wiederaufnahmeantrages ein. Ausserdem erklärt die Autorin die wichtigsten Strukturunterschiede zum sonstigen Strafverfahrensrecht. Dieses Buch richtet sich nicht nur an Jurastudenten, sondern an alle Interessierten und juristische Laien. Aus dem Inhalt: Wiederaufnahme in Strafsachen / Allgemeine und besondere Zulässigkeitsvoraussetzungen und Begründetheit eines Wiederaufnahmeantrages / Wiederaufnahmeantrag zugunsten des Verurteilten unter besonderer Berücksichtigung des Wiederaufnahmegrundes neuer Tatsachen oder Beweismittel ( 359 Nr. 5 StPO) / Beispielfälle / Additionsverfahren / Probationsverfahren / Erfolgsaussichten, ePUB, 04.06.2014.
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9783656664918 - Katharina Nowak: Der Wiederaufnahmeantrag in Strafsachen zugunsten des Verurteilten (§ 359 Nr. 5 StPO)
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Neuware - Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 15,0 Punkte, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Veranstaltung: Strafverteidigung in der Hauptverhandlung, Sprache: Deutsch, Abstract: 'Das Urteil ist rechtskräftig.' Mit dieser Aussage wird Rechtsklarheit geschaffen. Ein rechtskräftiges Urteil kann grundsätzlich nicht mehr aufgehoben werden. Doch was, wenn die Entscheidung des Gerichts in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht fehlerhaft oder unvollständig also ein Justizirrtum war Eine Möglichkeit bietet die im Vierten Buch der Strafprozessordnung ( 359 ff. StPO) geregelte Wiederaufnahme zugunsten des Verurteilten. Als außerordentlicher Rechtsbehelf ermöglicht das Wiederaufnahmeverfahren, eine mit einem rechtskräftigen Urteil abgeschlossene Strafsache wieder in das Hauptverfahren zurückzuversetzen. In diesem Buch stellt die Autorin den Wiederaufnahmeantrag unter besonderer Berücksichtigung des Wiederaufnahmegrundes neuer Tatsachen oder Beweise ( 359 Nr. 5 StPO) dar und veranschaulicht ihn an Beispielsfällen. Sie betrachtet den Wiederaufnahmeantrag aus der Sicht der Strafverteidigung und geht daher besonders auf die Zulässigkeit und Begründetheit eines erfolgreichen Wiederaufnahmeantrages ein. Außerdem erklärt die Autorin die wichtigsten Strukturunterschiede zum sonstigen Strafverfahrensrecht. Dieses Buch richtet sich nicht nur an Jurastudenten, sondern an alle Interessierten und juristische Laien. Aus dem Inhalt: Wiederaufnahme in Strafsachen / Allgemeine und besondere Zulässigkeitsvoraussetzungen und Begründetheit eines Wiederaufnahmeantrages / Wiederaufnahmeantrag zugunsten des Verurteilten unter besonderer Berücksichtigung des Wiederaufnahmegrundes neuer Tatsachen oder Beweismittel ( 359 Nr. 5 StPO) / Beispielfälle / Additionsverfahren / Probationsverfahren / Erfolgsaussichten 64 pp. Deutsch.
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9783656664109 - Katharina Nowak: Der Wiederaufnahmeantrag in Strafsachen zugunsten des Verurteilten (§ 359 Nr. 5 StPO) - Erläutert an Beispielfällen und wesentlichen Strukturunterschieden zum sonstigen Strafverfahrensrecht
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Der Wiederaufnahmeantrag in Strafsachen zugunsten des Verurteilten (§ 359 Nr. 5 StPO): Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 15,0 Punkte, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Veranstaltung: Strafverteidigung in der Hauptverhandlung, Sprache: Deutsch, Abstract: `Das Urteil ist rechtskräftig.` Mit dieser Aussage wird Rechtsklarheit geschaffen. Ein rechtskräftiges Urteil kann grundsätzlich nicht mehr aufgehoben werden. Doch was, wenn die Entscheidung des Gerichts in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht fehlerhaft oder unvollständig - also ein `Justizirrtum` - war Eine Möglichkeit bietet die im Vierten Buch der Strafprozessordnung ( 359 ff. StPO) geregelte Wiederaufnahme zugunsten des Verurteilten. Als außerordentlicher Rechtsbehelf ermöglicht das Wiederaufnahmeverfahren, eine mit einem rechtskräftigen Urteil abgeschlossene Strafsache wieder in das Hauptverfahren zurückzuversetzen. In diesem Buch stellt die Autorin den Wiederaufnahmeantrag unter besonderer Berücksichtigung des Wiederaufnahmegrundes neuer Tatsachen oder Beweise ( 359 Nr. 5 StPO) dar und veranschaulicht ihn an Beispielsfällen. Sie betrachtet den Wiederaufnahmeantrag aus der Sicht der Strafverteidigung und geht daher besonders auf die Zulässigkeit und Begründetheit eines erfolgreichen Wiederaufnahmeantrages ein. Außerdem erklärt die Autorin die wichtigsten Strukturunterschiede zum sonstigen Strafverfahrensrecht. Dieses Buch richtet sich nicht nur an Jurastudenten, sondern an alle Interessierten und juristische Laien. Aus dem Inhalt: Wiederaufnahme in Strafsachen / Allgemeine und besondere Zulässigkeitsvoraussetzungen und Begründetheit eines Wiederaufnahmeantrages / Wiederaufnahmeantrag zugunsten des Verurteilten unter besonderer Berücksichtigung des Wiederaufnahmegrundes neuer Tatsachen oder Beweismittel ( 359 Nr. 5 StPO) / Beispielfälle / Additionsverfahren / Probationsverfahren / Erfolgsaussichten, Ebook.
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9783656664918 - Katharina Nowak: Der Wiederaufnahmeantrag in Strafsachen zugunsten des Verurteilten ( 359 Nr. 5 StPO)
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Neuware - Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 15,0 Punkte, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Veranstaltung: Strafverteidigung in der Hauptverhandlung, Sprache: Deutsch, Abstract: 'Das Urteil ist rechtskräftig.' Mit dieser Aussage wird Rechtsklarheit geschaffen. Ein rechtskräftiges Urteil kann grundsätzlich nicht mehr aufgehoben werden. Doch was, wenn die Entscheidung des Gerichts in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht fehlerhaft oder unvollständig - also ein 'Justizirrtum' - war Eine Möglichkeit bietet die im Vierten Buch der Strafprozessordnung ( 359 ff. StPO) geregelte Wiederaufnahme zugunsten des Verurteilten. Als außerordentlicher Rechtsbehelf ermöglicht das Wiederaufnahmeverfahren, eine mit einem rechtskräftigen Urteil abgeschlossene Strafsache wieder in das Hauptverfahren zurückzuversetzen. In diesem Buch stellt die Autorin den Wiederaufnahmeantrag unter besonderer Berücksichtigung des Wiederaufnahmegrundes neuer Tatsachen oder Beweise ( 359 Nr. 5 StPO) dar und veranschaulicht ihn an Beispielsfällen. Sie betrachtet den Wiederaufnahmeantrag aus der Sicht der Strafverteidigung und geht daher besonders auf die Zulässigkeit und Begründetheit eines erfolgreichen Wiederaufnahmeantrages ein. Außerdem erklärt die Autorin die wichtigsten Strukturunterschiede zum sonstigen Strafverfahrensrecht. Dieses Buch richtet sich nicht nur an Jurastudenten, sondern an alle Interessierten und juristische Laien. Aus dem Inhalt: Wiederaufnahme in Strafsachen / Allgemeine und besondere Zulässigkeitsvoraussetzungen und Begründetheit eines Wiederaufnahmeantrages / Wiederaufnahmeantrag zugunsten des Verurteilten unter besonderer Berücksichtigung des Wiederaufnahmegrundes neuer Tatsachen oder Beweismittel ( 359 Nr. 5 StPO) / Beispielfälle / Additionsverfahren / Probationsverfahren / Erfolgsaussichten, Taschenbuch.
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Neuware - Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 15,0 Punkte, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Veranstaltung: Strafverteidigung in der Hauptverhandlung, Sprache: Deutsch, Abstract: 'Das Urteil ist rechtskräftig.' Mit dieser Aussage wird Rechtsklarheit geschaffen. Ein rechtskräftiges Urteil kann grundsätzlich nicht mehr aufgehoben werden. Doch was, wenn die Entscheidung des Gerichts in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht fehlerhaft oder unvollständig - also ein 'Justizirrtum' - war Eine Möglichkeit bietet die im Vierten Buch der Strafprozessordnung ( 359 ff. StPO) geregelte Wiederaufnahme zugunsten des Verurteilten. Als außerordentlicher Rechtsbehelf ermöglicht das Wiederaufnahmeverfahren, eine mit einem rechtskräftigen Urteil abgeschlossene Strafsache wieder in das Hauptverfahren zurückzuversetzen. In diesem Buch stellt die Autorin den Wiederaufnahmeantrag unter besonderer Berücksichtigung des Wiederaufnahmegrundes neuer Tatsachen oder Beweise ( 359 Nr. 5 StPO) dar und veranschaulicht ihn an Beispielsfällen. Sie betrachtet den Wiederaufnahmeantrag aus der Sicht der Strafverteidigung und geht daher besonders auf die Zulässigkeit und Begründetheit eines erfolgreichen Wiederaufnahmeantrages ein. Außerdem erklärt die Autorin die wichtigsten Strukturunterschiede zum sonstigen Strafverfahrensrecht. Dieses Buch richtet sich nicht nur an Jurastudenten, sondern an alle Interessierten und juristische Laien. Aus dem Inhalt: Wiederaufnahme in Strafsachen / Allgemeine und besondere Zulässigkeitsvoraussetzungen und Begründetheit eines Wiederaufnahmeantrages / Wiederaufnahmeantrag zugunsten des Verurteilten unter besonderer Berücksichtigung des Wiederaufnahmegrundes neuer Tatsachen oder Beweismittel ( 359 Nr. 5 StPO) / Beispielfälle / Additionsverfahren / Probationsverfahren / Erfolgsaussichten, Taschenbuch.
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