IT-Einsatz in der Justiz: Technik, Recht, Realisierung (Paperback)
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IT-Einsatz in der Justiz
DE NW
ISBN: 9783415046665 bzw. 3415046664, in Deutsch, Boorberg, neu.
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Technik, Recht, Realisierung, E-Justice ist die Kommunikation mit der Justiz: weg vom Papier, hin zu elektronischen Kommunikationsmedien. Das macht Informations- und Kommunikationsprozesse in der Justiz effizienter und weckt Rationalisierungspotenziale. Der IT-Einsatz ermöglicht die Abwicklung justizieller Prozesse als »E-Transaktion« und wirkt sich unmittelbar auf die Arbeitsweise der Justiz aus.Aber auch die rechtskulturelle Vorstellung von Justiz ändert sich: Erscheint die abschließende, letztverbindliche, der Rechtskraft fähige Entscheidung noch als durch einen neutralen und unabhängigen Entscheider herbeigeführt, der seine Entscheidung allein an Gesetz und Recht orientiert trifft? Oder wirkt sie als Werk eines »Subsumtionsautomaten«? Das würde die rechtsbefriedende und rechtssichernde Funktion der Rechtsprechung im verfassungsrechtlichen Gefüge in Frage stellen.Die Verfasserin löst in diesem Werk das Spannungsverhältnis zwischen effizienzsteigerndem IT-Einsatz und verfassungsrechtlichen Vorgaben anhand der Themenfelder »Technik«, »Recht« und »Realisierung« auf. Das Themenfeld »Technik« widmet sich den faktischen Rahmenbedingungen des IT-Einsatzes in der Justiz. Der technische Sachstand und die Perspektiven werden umfassend erhoben, um sie anschließend im Hinblick auf das Wirkungsvermögen und die rechtskulturelle Bedeutung des IT-Einsatzes in der Justiz zu untersuchen.Im zweiten Themenfeld »Recht« erfolgt anhand der verfassungsrechtlichen Vorbehalte und Sicherungen der Art. 92 Hs. 1, 97, 33 Abs. 4 GG die Grenzziehung zwischen verfassungsrechtlich zulässigem und unzulässigem IT-Einsatz in der Justiz.Die abschließende Frage nach der rechtskonformen Umsetzung des IT-Einsatzes in der Justiz wird im Themenfeld »Realisierung« beantwortet. Gegenstand ist nicht das »Wie« des IT-Einsatzes etwa im Hinblick auf Barrierefreiheit , sondern vielmehr das »Wer«: Sollen Fachanwendungen in zentralen Einheiten selbst entwickelt und Datenverarbeitungskapazitäten in staatseigenen IT-Rechenzentren selbst zur Verfügung gestellt werden (IT-Zentralisierung)? Oder soll hierzu externes Fachwissen in Anspruch genommen werden (IT-Privatisierung)öDen rechtlichen Rahmen dieser Entscheidung zwischen »make« oder »buy« erarbeitet die Verfasserin im dritten Kapitel, bevor sie schließlich die datenschutzrechtlichen Vorgaben darstellt, die bei der Inanspruchnahme externen Fachwissens (Auftragsdatenverarbeitung oder Funktionsübertragung) zur Verarbeitung personenbezogener Daten zu beachten sind.
Technik, Recht, Realisierung, E-Justice ist die Kommunikation mit der Justiz: weg vom Papier, hin zu elektronischen Kommunikationsmedien. Das macht Informations- und Kommunikationsprozesse in der Justiz effizienter und weckt Rationalisierungspotenziale. Der IT-Einsatz ermöglicht die Abwicklung justizieller Prozesse als »E-Transaktion« und wirkt sich unmittelbar auf die Arbeitsweise der Justiz aus.Aber auch die rechtskulturelle Vorstellung von Justiz ändert sich: Erscheint die abschließende, letztverbindliche, der Rechtskraft fähige Entscheidung noch als durch einen neutralen und unabhängigen Entscheider herbeigeführt, der seine Entscheidung allein an Gesetz und Recht orientiert trifft? Oder wirkt sie als Werk eines »Subsumtionsautomaten«? Das würde die rechtsbefriedende und rechtssichernde Funktion der Rechtsprechung im verfassungsrechtlichen Gefüge in Frage stellen.Die Verfasserin löst in diesem Werk das Spannungsverhältnis zwischen effizienzsteigerndem IT-Einsatz und verfassungsrechtlichen Vorgaben anhand der Themenfelder »Technik«, »Recht« und »Realisierung« auf. Das Themenfeld »Technik« widmet sich den faktischen Rahmenbedingungen des IT-Einsatzes in der Justiz. Der technische Sachstand und die Perspektiven werden umfassend erhoben, um sie anschließend im Hinblick auf das Wirkungsvermögen und die rechtskulturelle Bedeutung des IT-Einsatzes in der Justiz zu untersuchen.Im zweiten Themenfeld »Recht« erfolgt anhand der verfassungsrechtlichen Vorbehalte und Sicherungen der Art. 92 Hs. 1, 97, 33 Abs. 4 GG die Grenzziehung zwischen verfassungsrechtlich zulässigem und unzulässigem IT-Einsatz in der Justiz.Die abschließende Frage nach der rechtskonformen Umsetzung des IT-Einsatzes in der Justiz wird im Themenfeld »Realisierung« beantwortet. Gegenstand ist nicht das »Wie« des IT-Einsatzes etwa im Hinblick auf Barrierefreiheit , sondern vielmehr das »Wer«: Sollen Fachanwendungen in zentralen Einheiten selbst entwickelt und Datenverarbeitungskapazitäten in staatseigenen IT-Rechenzentren selbst zur Verfügung gestellt werden (IT-Zentralisierung)? Oder soll hierzu externes Fachwissen in Anspruch genommen werden (IT-Privatisierung)öDen rechtlichen Rahmen dieser Entscheidung zwischen »make« oder »buy« erarbeitet die Verfasserin im dritten Kapitel, bevor sie schließlich die datenschutzrechtlichen Vorgaben darstellt, die bei der Inanspruchnahme externen Fachwissens (Auftragsdatenverarbeitung oder Funktionsübertragung) zur Verarbeitung personenbezogener Daten zu beachten sind.
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IT-Einsatz in der Justiz (2011)
DE PB NW
ISBN: 9783415046665 bzw. 3415046664, in Deutsch, R. Verlag Boorberg Nov 2011, Taschenbuch, neu.
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Von Händler/Antiquariat, AHA-BUCH GmbH [51283250], Einbeck, Germany.
Neuware - E-Justice ist die Kommunikation mit der Justiz: weg vom Papier, hin zu elektronischen Kommunikationsmedien. Das macht Informations- und Kommunikationsprozesse in der Justiz effizienter und weckt Rationalisierungspotenziale. Der IT-Einsatz ermöglicht die Abwicklung justizieller Prozesse als »E-Transaktion« und wirkt sich unmittelbar auf die Arbeitsweise der Justiz aus. Aber auch die rechtskulturelle Vorstellung von Justiz ändert sich: Erscheint die abschließende, letztverbindliche, der Rechtskraft fähige Entscheidung noch als durch einen neutralen und unabhängigen Entscheider herbeigeführt, der seine Entscheidung allein an Gesetz und Recht orientiert trifft Oder wirkt sie als Werk eines »Subsumtionsautomaten« Das würde die rechtsbefriedende und rechtssichernde Funktion der Rechtsprechung im verfassungsrechtlichen Gefüge in Frage stellen. Die Verfasserin löst in diesem Werk das Spannungsverhältnis zwischen effizienzsteigerndem IT-Einsatz und verfassungsrechtlichen Vorgaben anhand der Themenfelder »Technik«, »Recht« und »Realisierung« auf. Das Themenfeld »Technik« widmet sich den faktischen Rahmenbedingungen des IT-Einsatzes in der Justiz. Der technische Sachstand und die Perspektiven werden umfassend erhoben, um sie anschließend im Hinblick auf das Wirkungsvermögen und die rechtskulturelle Bedeutung des IT-Einsatzes in der Justiz zu untersuchen. Im zweiten Themenfeld »Recht« erfolgt anhand der verfassungsrechtlichen Vorbehalte und Sicherungen der Art. 92 Hs. 1, 97, 33 Abs. 4 GG die Grenzziehung zwischen verfassungsrechtlich zulässigem und unzulässigem IT-Einsatz in der Justiz. Die abschließende Frage nach der rechtskonformen Umsetzung des IT-Einsatzes in der Justiz wird im Themenfeld »Realisierung« beantwortet. Gegenstand ist nicht das »Wie« des IT-Einsatzes - etwa im Hinblick auf Barrierefreiheit -, sondern vielmehr das »Wer«: Sollen Fachanwendungen in zentralen Einheiten selbst entwickelt und Datenverarbeitungskapazitäten in staatseigenen IT-Rechenzentren selbst zur Verfügung gestellt werden (IT-Zentralisierung) Oder soll hierzu externes Fachwissen in Anspruch genommen werden (IT-Privatisierung) Den rechtlichen Rahmen dieser Entscheidung zwischen »make« oder »buy« erarbeitet die Verfasserin im dritten Kapitel, bevor sie schließlich die datenschutzrechtlichen Vorgaben darstellt, die bei der Inanspruchnahme externen Fachwissens (Auftragsdatenverarbeitung oder Funktionsübertragung) zur Verarbeitung personenbezogener Daten zu beachten sind. 168 pp. Deutsch.
Von Händler/Antiquariat, AHA-BUCH GmbH [51283250], Einbeck, Germany.
Neuware - E-Justice ist die Kommunikation mit der Justiz: weg vom Papier, hin zu elektronischen Kommunikationsmedien. Das macht Informations- und Kommunikationsprozesse in der Justiz effizienter und weckt Rationalisierungspotenziale. Der IT-Einsatz ermöglicht die Abwicklung justizieller Prozesse als »E-Transaktion« und wirkt sich unmittelbar auf die Arbeitsweise der Justiz aus. Aber auch die rechtskulturelle Vorstellung von Justiz ändert sich: Erscheint die abschließende, letztverbindliche, der Rechtskraft fähige Entscheidung noch als durch einen neutralen und unabhängigen Entscheider herbeigeführt, der seine Entscheidung allein an Gesetz und Recht orientiert trifft Oder wirkt sie als Werk eines »Subsumtionsautomaten« Das würde die rechtsbefriedende und rechtssichernde Funktion der Rechtsprechung im verfassungsrechtlichen Gefüge in Frage stellen. Die Verfasserin löst in diesem Werk das Spannungsverhältnis zwischen effizienzsteigerndem IT-Einsatz und verfassungsrechtlichen Vorgaben anhand der Themenfelder »Technik«, »Recht« und »Realisierung« auf. Das Themenfeld »Technik« widmet sich den faktischen Rahmenbedingungen des IT-Einsatzes in der Justiz. Der technische Sachstand und die Perspektiven werden umfassend erhoben, um sie anschließend im Hinblick auf das Wirkungsvermögen und die rechtskulturelle Bedeutung des IT-Einsatzes in der Justiz zu untersuchen. Im zweiten Themenfeld »Recht« erfolgt anhand der verfassungsrechtlichen Vorbehalte und Sicherungen der Art. 92 Hs. 1, 97, 33 Abs. 4 GG die Grenzziehung zwischen verfassungsrechtlich zulässigem und unzulässigem IT-Einsatz in der Justiz. Die abschließende Frage nach der rechtskonformen Umsetzung des IT-Einsatzes in der Justiz wird im Themenfeld »Realisierung« beantwortet. Gegenstand ist nicht das »Wie« des IT-Einsatzes - etwa im Hinblick auf Barrierefreiheit -, sondern vielmehr das »Wer«: Sollen Fachanwendungen in zentralen Einheiten selbst entwickelt und Datenverarbeitungskapazitäten in staatseigenen IT-Rechenzentren selbst zur Verfügung gestellt werden (IT-Zentralisierung) Oder soll hierzu externes Fachwissen in Anspruch genommen werden (IT-Privatisierung) Den rechtlichen Rahmen dieser Entscheidung zwischen »make« oder »buy« erarbeitet die Verfasserin im dritten Kapitel, bevor sie schließlich die datenschutzrechtlichen Vorgaben darstellt, die bei der Inanspruchnahme externen Fachwissens (Auftragsdatenverarbeitung oder Funktionsübertragung) zur Verarbeitung personenbezogener Daten zu beachten sind. 168 pp. Deutsch.
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IT-Einsatz in der Justiz
DE NW
ISBN: 9783415046665 bzw. 3415046664, in Deutsch, Boorberg, neu.
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Technik, Recht, Realisierung, E-Justice ist die Kommunikation mit der Justiz: weg vom Papier, hin zu elektronischen Kommunikationsmedien. Das macht Informations- und Kommunikationsprozesse in der Justiz effizienter und weckt Rationalisierungspotenziale. Der IT-Einsatz ermöglicht die Abwicklung justizieller Prozesse als »E-Transaktion« und wirkt sich unmittelbar auf die Arbeitsweise der Justiz aus.Aber auch die rechtskulturelle Vorstellung von Justiz ändert sich: Erscheint die abschliessende, letztverbindliche, der Rechtskraft fähige Entscheidung noch als durch einen neutralen und unabhängigen Entscheider herbeigeführt, der seine Entscheidung allein an Gesetz und Recht orientiert trifft? Oder wirkt sie als Werk eines »Subsumtionsautomaten«? Das würde die rechtsbefriedende und rechtssichernde Funktion der Rechtsprechung im verfassungsrechtlichen Gefüge in Frage stellen.Die Verfasserin löst in diesem Werk das Spannungsverhältnis zwischen effizienzsteigerndem IT-Einsatz und verfassungsrechtlichen Vorgaben anhand der Themenfelder »Technik«, »Recht« und »Realisierung« auf. Das Themenfeld »Technik« widmet sich den faktischen Rahmenbedingungen des IT-Einsatzes in der Justiz. Der technische Sachstand und die Perspektiven werden umfassend erhoben, um sie anschliessend im Hinblick auf das Wirkungsvermögen und die rechtskulturelle Bedeutung des IT-Einsatzes in der Justiz zu untersuchen.Im zweiten Themenfeld »Recht« erfolgt anhand der verfassungsrechtlichen Vorbehalte und Sicherungen der Art. 92 Hs. 1, 97, 33 Abs. 4 GG die Grenzziehung zwischen verfassungsrechtlich zulässigem und unzulässigem IT-Einsatz in der Justiz.Die abschliessende Frage nach der rechtskonformen Umsetzung des IT-Einsatzes in der Justiz wird im Themenfeld »Realisierung« beantwortet. Gegenstand ist nicht das »Wie« des IT-Einsatzes etwa im Hinblick auf Barrierefreiheit , sondern vielmehr das »Wer«: Sollen Fachanwendungen in zentralen Einheiten selbst entwickelt und Datenverarbeitungskapazitäten in staatseigenen IT-Rechenzentren selbst zur Verfügung gestellt werden (IT-Zentralisierung)? Oder soll hierzu externes Fachwissen in Anspruch genommen werden (IT-Privatisierung)öDen rechtlichen Rahmen dieser Entscheidung zwischen »make« oder »buy« erarbeitet die Verfasserin im dritten Kapitel, bevor sie schliesslich die datenschutzrechtlichen Vorgaben darstellt, die bei der Inanspruchnahme externen Fachwissens (Auftragsdatenverarbeitung oder Funktionsübertragung) zur Verarbeitung personenbezogener Daten zu beachten sind.
Technik, Recht, Realisierung, E-Justice ist die Kommunikation mit der Justiz: weg vom Papier, hin zu elektronischen Kommunikationsmedien. Das macht Informations- und Kommunikationsprozesse in der Justiz effizienter und weckt Rationalisierungspotenziale. Der IT-Einsatz ermöglicht die Abwicklung justizieller Prozesse als »E-Transaktion« und wirkt sich unmittelbar auf die Arbeitsweise der Justiz aus.Aber auch die rechtskulturelle Vorstellung von Justiz ändert sich: Erscheint die abschliessende, letztverbindliche, der Rechtskraft fähige Entscheidung noch als durch einen neutralen und unabhängigen Entscheider herbeigeführt, der seine Entscheidung allein an Gesetz und Recht orientiert trifft? Oder wirkt sie als Werk eines »Subsumtionsautomaten«? Das würde die rechtsbefriedende und rechtssichernde Funktion der Rechtsprechung im verfassungsrechtlichen Gefüge in Frage stellen.Die Verfasserin löst in diesem Werk das Spannungsverhältnis zwischen effizienzsteigerndem IT-Einsatz und verfassungsrechtlichen Vorgaben anhand der Themenfelder »Technik«, »Recht« und »Realisierung« auf. Das Themenfeld »Technik« widmet sich den faktischen Rahmenbedingungen des IT-Einsatzes in der Justiz. Der technische Sachstand und die Perspektiven werden umfassend erhoben, um sie anschliessend im Hinblick auf das Wirkungsvermögen und die rechtskulturelle Bedeutung des IT-Einsatzes in der Justiz zu untersuchen.Im zweiten Themenfeld »Recht« erfolgt anhand der verfassungsrechtlichen Vorbehalte und Sicherungen der Art. 92 Hs. 1, 97, 33 Abs. 4 GG die Grenzziehung zwischen verfassungsrechtlich zulässigem und unzulässigem IT-Einsatz in der Justiz.Die abschliessende Frage nach der rechtskonformen Umsetzung des IT-Einsatzes in der Justiz wird im Themenfeld »Realisierung« beantwortet. Gegenstand ist nicht das »Wie« des IT-Einsatzes etwa im Hinblick auf Barrierefreiheit , sondern vielmehr das »Wer«: Sollen Fachanwendungen in zentralen Einheiten selbst entwickelt und Datenverarbeitungskapazitäten in staatseigenen IT-Rechenzentren selbst zur Verfügung gestellt werden (IT-Zentralisierung)? Oder soll hierzu externes Fachwissen in Anspruch genommen werden (IT-Privatisierung)öDen rechtlichen Rahmen dieser Entscheidung zwischen »make« oder »buy« erarbeitet die Verfasserin im dritten Kapitel, bevor sie schliesslich die datenschutzrechtlichen Vorgaben darstellt, die bei der Inanspruchnahme externen Fachwissens (Auftragsdatenverarbeitung oder Funktionsübertragung) zur Verarbeitung personenbezogener Daten zu beachten sind.
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IT-Einsatz in der Justiz Technik, Recht, Realisierung (2011)
DE PB US FE
ISBN: 9783415046665 bzw. 3415046664, in Deutsch, 168 Seiten, Boorberg, R, Taschenbuch, gebraucht, Erstausgabe.
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Von Händler/Antiquariat, SLOBODBUCH.
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Symbolbild
IT-Einsatz in der Justiz: Technik, Recht, Realisierung (Paperback) (2011)
DE PB NW FE
ISBN: 9783415046665 bzw. 3415046664, in Deutsch, Boorberg, R. Verlag, Taschenbuch, neu, Erstausgabe.
Von Händler/Antiquariat, The Book Depository EURO [60485773], London, United Kingdom.
Language: German Brand New Book.
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