M: Steuerberatervergütungsverordnung, Textausgabe mit Kurzerläuterungen, Wertetabellen mit Auslagenpauschale und Umsatzsteuer
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Steuerberatervergütungsverordnung
DE NW
ISBN: 9783415058071 bzw. 3415058077, in Deutsch, Boorberg, Stuttgart, Deutschland, neu.
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Neu mit den Änderungen der »Dritten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen«: Am 23.7.2016 ist die »Dritte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen« in Kraft getreten. Artikel 9 dieser Verordnung enthält Änderungen der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), die ihren Ursprung im Wesentlichen in einem von der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren haben. Die Europäische Kommission hatte beanstandet, dass die StBVV Mindestgebühren bzw. -honorare vorschreibt, was mit europäischem Recht nicht vereinbar sei. Die aktuell beschlossenen Änderungen der StBVV schießen einerseits teilweise über das Ziel hinaus, andererseits wurde eine für den Berufsstand zu begrüßende Neuregelung getroffen: Bei der Vereinbarung von Vergütungen - mit Ausnahme des Pauschalhonorars gemäß 14 StBVV - ist nunmehr die Textform ausreichend. Damit können Vergütungsvereinbarungen ohne qualifizierte elektronische Signatur ganz einfach per Telefax oder Mail und ohne zusätzliche persönliche Unterschrift geschlossen werden. Weiterhin wichtig und neu: Steuerberater dürfen die gesetzlichen Gebühren unterschreiten, ohne dass dadurch Dumpingpreisen Tür und Tor geöffnet wird; die niedrigere Gebühr muss nämlich angemessen sein. Steuerberater müssen ihre Mandanten ungefragt darauf hinweisen, dass sie Vergütungen vereinbaren dürfen, die unterhalb der gesetzlichen Vergütung liegen.
Neu mit den Änderungen der »Dritten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen«: Am 23.7.2016 ist die »Dritte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen« in Kraft getreten. Artikel 9 dieser Verordnung enthält Änderungen der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), die ihren Ursprung im Wesentlichen in einem von der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren haben. Die Europäische Kommission hatte beanstandet, dass die StBVV Mindestgebühren bzw. -honorare vorschreibt, was mit europäischem Recht nicht vereinbar sei. Die aktuell beschlossenen Änderungen der StBVV schießen einerseits teilweise über das Ziel hinaus, andererseits wurde eine für den Berufsstand zu begrüßende Neuregelung getroffen: Bei der Vereinbarung von Vergütungen - mit Ausnahme des Pauschalhonorars gemäß 14 StBVV - ist nunmehr die Textform ausreichend. Damit können Vergütungsvereinbarungen ohne qualifizierte elektronische Signatur ganz einfach per Telefax oder Mail und ohne zusätzliche persönliche Unterschrift geschlossen werden. Weiterhin wichtig und neu: Steuerberater dürfen die gesetzlichen Gebühren unterschreiten, ohne dass dadurch Dumpingpreisen Tür und Tor geöffnet wird; die niedrigere Gebühr muss nämlich angemessen sein. Steuerberater müssen ihre Mandanten ungefragt darauf hinweisen, dass sie Vergütungen vereinbaren dürfen, die unterhalb der gesetzlichen Vergütung liegen.
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Steuerberatervergütungsverordnung
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ISBN: 9783415058071 bzw. 3415058077, in Deutsch, Boorberg, gebundenes Buch, neu.
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Neu mit den Änderungen der »Dritten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen«: Am 23.7.2016 ist die »Dritte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen« in Kraft getreten. Artikel 9 dieser Verordnung enthält Änderungen der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), die ihren Ursprung im Wesentlichen in einem von der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren haben. Die Europäische Kommission hatte beanstandet, dass die Neu mit den Änderungen der »Dritten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen«: Am 23.7.2016 ist die »Dritte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen« in Kraft getreten. Artikel 9 dieser Verordnung enthält Änderungen der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), die ihren Ursprung im Wesentlichen in einem von der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren haben. Die Europäische Kommission hatte beanstandet, dass die StBVV Mindestgebühren bzw. -honorare vorschreibt, was mit europäischem Recht nicht vereinbar sei. Die aktuell beschlossenen Änderungen der StBVV schießen einerseits teilweise über das Ziel hinaus, andererseits wurde eine für den Berufsstand zu begrüßende Neuregelung getroffen: Bei der Vereinbarung von Vergütungen - mit Ausnahme des Pauschalhonorars gemäß 14 StBVV - ist nunmehr die Textform ausreichend. Damit können Vergütungsvereinbarungen ohne qualifizierte elektronische Signatur ganzeinfach per Telefax oder Mail und ohne zusätzliche persönliche Unterschrift geschlossen werden. Weiterhin wichtig und neu: Steuerberater dürfen die gesetzlichen Gebühren unterschreiten, ohne dass dadurch Dumpingpreisen Tür und Tor geöffnet wird; die niedrigere Gebühr muss nämlich angemessen sein. Steuerberater müssen ihre Mandanten ungefragt darauf hinweisen, dass sie Vergütungen vereinbaren dürfen, die unterhalb der gesetzlichen Vergütung liegen. Lieferzeit 1-2 Werktage.
Neu mit den Änderungen der »Dritten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen«: Am 23.7.2016 ist die »Dritte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen« in Kraft getreten. Artikel 9 dieser Verordnung enthält Änderungen der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), die ihren Ursprung im Wesentlichen in einem von der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren haben. Die Europäische Kommission hatte beanstandet, dass die Neu mit den Änderungen der »Dritten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen«: Am 23.7.2016 ist die »Dritte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen« in Kraft getreten. Artikel 9 dieser Verordnung enthält Änderungen der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), die ihren Ursprung im Wesentlichen in einem von der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren haben. Die Europäische Kommission hatte beanstandet, dass die StBVV Mindestgebühren bzw. -honorare vorschreibt, was mit europäischem Recht nicht vereinbar sei. Die aktuell beschlossenen Änderungen der StBVV schießen einerseits teilweise über das Ziel hinaus, andererseits wurde eine für den Berufsstand zu begrüßende Neuregelung getroffen: Bei der Vereinbarung von Vergütungen - mit Ausnahme des Pauschalhonorars gemäß 14 StBVV - ist nunmehr die Textform ausreichend. Damit können Vergütungsvereinbarungen ohne qualifizierte elektronische Signatur ganzeinfach per Telefax oder Mail und ohne zusätzliche persönliche Unterschrift geschlossen werden. Weiterhin wichtig und neu: Steuerberater dürfen die gesetzlichen Gebühren unterschreiten, ohne dass dadurch Dumpingpreisen Tür und Tor geöffnet wird; die niedrigere Gebühr muss nämlich angemessen sein. Steuerberater müssen ihre Mandanten ungefragt darauf hinweisen, dass sie Vergütungen vereinbaren dürfen, die unterhalb der gesetzlichen Vergütung liegen. Lieferzeit 1-2 Werktage.
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Steuerberatervergütungsverordnung: Textausgabe mit Kurzerläuterungen, Wertetabellen mit Auslagenpauschale und Umsatzsteuer (2016)
DE PB US
ISBN: 9783415058071 bzw. 3415058077, in Deutsch, 106 Seiten, 4. Ausgabe, Richard Boorberg Verlag, Taschenbuch, gebraucht.
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Von Händler/Antiquariat, LitoA Buch- und Medienhandel.
Taschenbuch, Ausgabe: 4., neu bearbeitete Auflage, 2016. Label: Richard Boorberg Verlag, Richard Boorberg Verlag, Produktgruppe: Book, Publiziert: 2016-08-09, Studio: Richard Boorberg Verlag, Verkaufsrang: 139508.
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Taschenbuch, Ausgabe: 4., neu bearbeitete Auflage, 2016. Label: Richard Boorberg Verlag, Richard Boorberg Verlag, Produktgruppe: Book, Publiziert: 2016-08-09, Studio: Richard Boorberg Verlag, Verkaufsrang: 139508.
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Symbolbild
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ISBN: 9783415058071 bzw. 3415058077, in Deutsch, Klaeren, Michael, Taschenbuch, neu.
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Steuerberatervergütungsverordnung (2016)
DE PB NW
ISBN: 9783415058071 bzw. 3415058077, in Deutsch, 4. Ausgabe, Richard Boorberg Verlag, Taschenbuch, neu.
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