Falls Sie nur an einem bestimmten Exempar interessiert sind, können Sie aus der folgenden Liste jenes wählen, an dem Sie interessiert sind:
Nur diese Ausgabe anzeigen…
Nur diese Ausgabe anzeigen…
Anwaltspraxis, Darlegen und Beweisen im Zivilprozeß
12 Angebote vergleichen
Preise | 2014 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 |
---|---|---|---|---|---|
Schnitt | € 35,63 | € 27,80 | € 24,50 | € 49,00 | € 51,50 |
Nachfrage |
Anwaltspraxis, Darlegen und Beweisen im Zivilprozeß (2001)
ISBN: 9783824004386 bzw. 3824004380, in Deutsch, 220 Seiten, Deutscher Anwaltverlag, Taschenbuch, neu.
Von Händler/Antiquariat, woetzel-buchversand.
Im Zivilprozess sind die Parteien die Herren des Verfahrens. Es ist ihre Sache, was sie zum Streitgegenstand machen, wie intensiv sie streiten wollen und was sie beweisen können. Darlegen und Beweisen sind deshalb die Zentralkategorien des Zivilprozesses. Selbst leichtere Fehler oder kleinere Schwächen des Sachvortrags einer Partei können ohne weiteres ihr Unterliegen nach sich ziehen. Meyke ist nicht nur als Richter am Oberlandesgericht mit Fragen des Darlegens und Beweisens befasst, sondern hat sich mit ihnen auch in verschiedenen Fachveröffentlichungen auseinander gesetzt. Das übersichtlich gegliederte und klar geschriebene Buch versteht sich als Hilfestellung für Praktiker. Die Kapitel über "Darlegungslast - Substantiierungslast" und "Ermittlung des Sachverhalts" bilden naturgemäß den Schwerpunkt der Darstellung. Sie sind eingebettet in Ausführungen zur Antragstellung, Erledigung der Hauptsache, Zurückweisung verspäteten Vorbringens und Berufungsbegründung, die mehr oder weniger starke Bezüge zum Sachvortrag der Parteien, also dem eigentlichen Thema aufweisen. Dagegen fehlt eine geschlossene Darstellung der gerichtlichen Hinweis- und Aufklärungspflichten, die die Darlegungs- und Beweisführungsobliegenheiten der Parteien wesentlich bedingen. Seine Stärken hat das Buch, wo es um konkrete Problemlösungen geht. Hier erweist sich Meyke als ausgewiesener Prozessualist und profunder Kenner der Materie, der den Leser souverän durch teilweise subtilste, aber eben auch hoch relevante Abgrenzungsfragen führt. So werden etwa besondere Darlegungsanforderungen fallgruppenbezogen geschildert (z.B. Amtshaftung, §649 S.2 BGB usw.). Anforderungen und Grenzen der Substantiierungslast werden präzise anhand der keineswegs immer widerspruchsfreien Rechtsprechung herausgearbeitet. Sehr gehaltvoll und durchweg anschaulich sind auch die Ausführungen des Verfassers zum Beweisrecht. Auch hier zeichnet sich das Werk durch aktuelle Schwerpunktsetzungen aus, z.B. zur Abgrenzung von Parteivernehmung-Parteianhörung oder zur Schadensschätzung nach §287 ZPO. Benutzerfreundlich ist auch das nach den wichtigsten Anspruchsgrundlagen und Einreden gegliederte Kompendium der Beweislast. Damit kann das Buch insbesondere als kompakte Ergänzung zur Kommentarliteratur empfohlen werden, in der die prozessualen Grundbegriffe des Darlegens und Beweisens doch allzu kursorisch und fragmentarisch und damit ihrer praktischen Bedeutung letztlich nicht angemessen abgehandelt werden. --Rechtsanwältin Claudia von Selle, Taschenbuch, Label: Deutscher Anwaltverlag, Deutscher Anwaltverlag, Produktgruppe: Book, Publiziert: 2001, Studio: Deutscher Anwaltverlag, Verkaufsrang: 2694385.
Anwaltspraxis, Darlegen und Beweisen im Zivilprozeß (2001)
ISBN: 9783824004386 bzw. 3824004380, in Deutsch, 220 Seiten, Deutscher Anwaltverlag, Taschenbuch, neu.
Von Händler/Antiquariat, minerva-buchmarkt.
Im Zivilprozess sind die Parteien die Herren des Verfahrens. Es ist ihre Sache, was sie zum Streitgegenstand machen, wie intensiv sie streiten wollen und was sie beweisen können. Darlegen und Beweisen sind deshalb die Zentralkategorien des Zivilprozesses. Selbst leichtere Fehler oder kleinere Schwächen des Sachvortrags einer Partei können ohne weiteres ihr Unterliegen nach sich ziehen. Meyke ist nicht nur als Richter am Oberlandesgericht mit Fragen des Darlegens und Beweisens befasst, sondern hat sich mit ihnen auch in verschiedenen Fachveröffentlichungen auseinander gesetzt. Das übersichtlich gegliederte und klar geschriebene Buch versteht sich als Hilfestellung für Praktiker. Die Kapitel über "Darlegungslast - Substantiierungslast" und "Ermittlung des Sachverhalts" bilden naturgemäß den Schwerpunkt der Darstellung. Sie sind eingebettet in Ausführungen zur Antragstellung, Erledigung der Hauptsache, Zurückweisung verspäteten Vorbringens und Berufungsbegründung, die mehr oder weniger starke Bezüge zum Sachvortrag der Parteien, also dem eigentlichen Thema aufweisen. Dagegen fehlt eine geschlossene Darstellung der gerichtlichen Hinweis- und Aufklärungspflichten, die die Darlegungs- und Beweisführungsobliegenheiten der Parteien wesentlich bedingen. Seine Stärken hat das Buch, wo es um konkrete Problemlösungen geht. Hier erweist sich Meyke als ausgewiesener Prozessualist und profunder Kenner der Materie, der den Leser souverän durch teilweise subtilste, aber eben auch hoch relevante Abgrenzungsfragen führt. So werden etwa besondere Darlegungsanforderungen fallgruppenbezogen geschildert (z.B. Amtshaftung, §649 S.2 BGB usw.). Anforderungen und Grenzen der Substantiierungslast werden präzise anhand der keineswegs immer widerspruchsfreien Rechtsprechung herausgearbeitet. Sehr gehaltvoll und durchweg anschaulich sind auch die Ausführungen des Verfassers zum Beweisrecht. Auch hier zeichnet sich das Werk durch aktuelle Schwerpunktsetzungen aus, z.B. zur Abgrenzung von Parteivernehmung-Parteianhörung oder zur Schadensschätzung nach §287 ZPO. Benutzerfreundlich ist auch das nach den wichtigsten Anspruchsgrundlagen und Einreden gegliederte Kompendium der Beweislast. Damit kann das Buch insbesondere als kompakte Ergänzung zur Kommentarliteratur empfohlen werden, in der die prozessualen Grundbegriffe des Darlegens und Beweisens doch allzu kursorisch und fragmentarisch und damit ihrer praktischen Bedeutung letztlich nicht angemessen abgehandelt werden. --Rechtsanwältin Claudia von Selle, Taschenbuch, Label: Deutscher Anwaltverlag, Deutscher Anwaltverlag, Produktgruppe: Book, Publiziert: 2001, Studio: Deutscher Anwaltverlag, Verkaufsrang: 2706781.
Anwaltspraxis, Darlegen und Beweisen im Zivilprozeß (2001)
ISBN: 9783824004386 bzw. 3824004380, in Deutsch, 220 Seiten, Deutscher Anwaltverlag, Taschenbuch, neu.
Von Händler/Antiquariat, buecheroase_muenchen.
Im Zivilprozess sind die Parteien die Herren des Verfahrens. Es ist ihre Sache, was sie zum Streitgegenstand machen, wie intensiv sie streiten wollen und was sie beweisen können. Darlegen und Beweisen sind deshalb die Zentralkategorien des Zivilprozesses. Selbst leichtere Fehler oder kleinere Schwächen des Sachvortrags einer Partei können ohne weiteres ihr Unterliegen nach sich ziehen. Meyke ist nicht nur als Richter am Oberlandesgericht mit Fragen des Darlegens und Beweisens befasst, sondern hat sich mit ihnen auch in verschiedenen Fachveröffentlichungen auseinander gesetzt. Das übersichtlich gegliederte und klar geschriebene Buch versteht sich als Hilfestellung für Praktiker. Die Kapitel über "Darlegungslast - Substantiierungslast" und "Ermittlung des Sachverhalts" bilden naturgemäß den Schwerpunkt der Darstellung. Sie sind eingebettet in Ausführungen zur Antragstellung, Erledigung der Hauptsache, Zurückweisung verspäteten Vorbringens und Berufungsbegründung, die mehr oder weniger starke Bezüge zum Sachvortrag der Parteien, also dem eigentlichen Thema aufweisen. Dagegen fehlt eine geschlossene Darstellung der gerichtlichen Hinweis- und Aufklärungspflichten, die die Darlegungs- und Beweisführungsobliegenheiten der Parteien wesentlich bedingen. Seine Stärken hat das Buch, wo es um konkrete Problemlösungen geht. Hier erweist sich Meyke als ausgewiesener Prozessualist und profunder Kenner der Materie, der den Leser souverän durch teilweise subtilste, aber eben auch hoch relevante Abgrenzungsfragen führt. So werden etwa besondere Darlegungsanforderungen fallgruppenbezogen geschildert (z.B. Amtshaftung, §649 S.2 BGB usw.). Anforderungen und Grenzen der Substantiierungslast werden präzise anhand der keineswegs immer widerspruchsfreien Rechtsprechung herausgearbeitet. Sehr gehaltvoll und durchweg anschaulich sind auch die Ausführungen des Verfassers zum Beweisrecht. Auch hier zeichnet sich das Werk durch aktuelle Schwerpunktsetzungen aus, z.B. zur Abgrenzung von Parteivernehmung-Parteianhörung oder zur Schadensschätzung nach §287 ZPO. Benutzerfreundlich ist auch das nach den wichtigsten Anspruchsgrundlagen und Einreden gegliederte Kompendium der Beweislast. Damit kann das Buch insbesondere als kompakte Ergänzung zur Kommentarliteratur empfohlen werden, in der die prozessualen Grundbegriffe des Darlegens und Beweisens doch allzu kursorisch und fragmentarisch und damit ihrer praktischen Bedeutung letztlich nicht angemessen abgehandelt werden. --Rechtsanwältin Claudia von Selle, Taschenbuch, Label: Deutscher Anwaltverlag, Deutscher Anwaltverlag, Produktgruppe: Book, Publiziert: 2001, Studio: Deutscher Anwaltverlag, Verkaufsrang: 3109341.
Anwaltspraxis, Darlegen und Beweisen im Zivilprozeß (2001)
ISBN: 9783824004386 bzw. 3824004380, in Deutsch, 220 Seiten, Deutscher Anwaltverlag, Taschenbuch, neu.
Von Händler/Antiquariat, woetzel-buchversand.
Im Zivilprozess sind die Parteien die Herren des Verfahrens. Es ist ihre Sache, was sie zum Streitgegenstand machen, wie intensiv sie streiten wollen und was sie beweisen können. Darlegen und Beweisen sind deshalb die Zentralkategorien des Zivilprozesses. Selbst leichtere Fehler oder kleinere Schwächen des Sachvortrags einer Partei können ohne weiteres ihr Unterliegen nach sich ziehen. Meyke ist nicht nur als Richter am Oberlandesgericht mit Fragen des Darlegens und Beweisens befasst, sondern hat sich mit ihnen auch in verschiedenen Fachveröffentlichungen auseinander gesetzt. Das übersichtlich gegliederte und klar geschriebene Buch versteht sich als Hilfestellung für Praktiker. Die Kapitel über "Darlegungslast - Substantiierungslast" und "Ermittlung des Sachverhalts" bilden naturgemäß den Schwerpunkt der Darstellung. Sie sind eingebettet in Ausführungen zur Antragstellung, Erledigung der Hauptsache, Zurückweisung verspäteten Vorbringens und Berufungsbegründung, die mehr oder weniger starke Bezüge zum Sachvortrag der Parteien, also dem eigentlichen Thema aufweisen. Dagegen fehlt eine geschlossene Darstellung der gerichtlichen Hinweis- und Aufklärungspflichten, die die Darlegungs- und Beweisführungsobliegenheiten der Parteien wesentlich bedingen. Seine Stärken hat das Buch, wo es um konkrete Problemlösungen geht. Hier erweist sich Meyke als ausgewiesener Prozessualist und profunder Kenner der Materie, der den Leser souverän durch teilweise subtilste, aber eben auch hoch relevante Abgrenzungsfragen führt. So werden etwa besondere Darlegungsanforderungen fallgruppenbezogen geschildert (z.B. Amtshaftung, §649 S.2 BGB usw.). Anforderungen und Grenzen der Substantiierungslast werden präzise anhand der keineswegs immer widerspruchsfreien Rechtsprechung herausgearbeitet. Sehr gehaltvoll und durchweg anschaulich sind auch die Ausführungen des Verfassers zum Beweisrecht. Auch hier zeichnet sich das Werk durch aktuelle Schwerpunktsetzungen aus, z.B. zur Abgrenzung von Parteivernehmung-Parteianhörung oder zur Schadensschätzung nach §287 ZPO. Benutzerfreundlich ist auch das nach den wichtigsten Anspruchsgrundlagen und Einreden gegliederte Kompendium der Beweislast. Damit kann das Buch insbesondere als kompakte Ergänzung zur Kommentarliteratur empfohlen werden, in der die prozessualen Grundbegriffe des Darlegens und Beweisens doch allzu kursorisch und fragmentarisch und damit ihrer praktischen Bedeutung letztlich nicht angemessen abgehandelt werden. --Rechtsanwältin Claudia von Selle, Taschenbuch, Label: Deutscher Anwaltverlag, Deutscher Anwaltverlag, Produktgruppe: Book, Publiziert: 2001, Studio: Deutscher Anwaltverlag, Verkaufsrang: 4565946.
Anwaltspraxis, Darlegen und Beweisen im Zivilprozeß (2001)
ISBN: 9783824004386 bzw. 3824004380, in Deutsch, 220 Seiten, Deutscher Anwaltverlag, Taschenbuch, neu.
Von Händler/Antiquariat, woetzel-buchversand.
Im Zivilprozess sind die Parteien die Herren des Verfahrens. Es ist ihre Sache, was sie zum Streitgegenstand machen, wie intensiv sie streiten wollen und was sie beweisen können. Darlegen und Beweisen sind deshalb die Zentralkategorien des Zivilprozesses. Selbst leichtere Fehler oder kleinere Schwächen des Sachvortrags einer Partei können ohne weiteres ihr Unterliegen nach sich ziehen. Meyke ist nicht nur als Richter am Oberlandesgericht mit Fragen des Darlegens und Beweisens befasst, sondern hat sich mit ihnen auch in verschiedenen Fachveröffentlichungen auseinander gesetzt. Das übersichtlich gegliederte und klar geschriebene Buch versteht sich als Hilfestellung für Praktiker. Die Kapitel über "Darlegungslast - Substantiierungslast" und "Ermittlung des Sachverhalts" bilden naturgemäß den Schwerpunkt der Darstellung. Sie sind eingebettet in Ausführungen zur Antragstellung, Erledigung der Hauptsache, Zurückweisung verspäteten Vorbringens und Berufungsbegründung, die mehr oder weniger starke Bezüge zum Sachvortrag der Parteien, also dem eigentlichen Thema aufweisen. Dagegen fehlt eine geschlossene Darstellung der gerichtlichen Hinweis- und Aufklärungspflichten, die die Darlegungs- und Beweisführungsobliegenheiten der Parteien wesentlich bedingen. Seine Stärken hat das Buch, wo es um konkrete Problemlösungen geht. Hier erweist sich Meyke als ausgewiesener Prozessualist und profunder Kenner der Materie, der den Leser souverän durch teilweise subtilste, aber eben auch hoch relevante Abgrenzungsfragen führt. So werden etwa besondere Darlegungsanforderungen fallgruppenbezogen geschildert (z.B. Amtshaftung, §649 S.2 BGB usw.). Anforderungen und Grenzen der Substantiierungslast werden präzise anhand der keineswegs immer widerspruchsfreien Rechtsprechung herausgearbeitet. Sehr gehaltvoll und durchweg anschaulich sind auch die Ausführungen des Verfassers zum Beweisrecht. Auch hier zeichnet sich das Werk durch aktuelle Schwerpunktsetzungen aus, z.B. zur Abgrenzung von Parteivernehmung-Parteianhörung oder zur Schadensschätzung nach §287 ZPO. Benutzerfreundlich ist auch das nach den wichtigsten Anspruchsgrundlagen und Einreden gegliederte Kompendium der Beweislast. Damit kann das Buch insbesondere als kompakte Ergänzung zur Kommentarliteratur empfohlen werden, in der die prozessualen Grundbegriffe des Darlegens und Beweisens doch allzu kursorisch und fragmentarisch und damit ihrer praktischen Bedeutung letztlich nicht angemessen abgehandelt werden. --Rechtsanwältin Claudia von Selle, Taschenbuch, Label: Deutscher Anwaltverlag, Deutscher Anwaltverlag, Produktgruppe: Book, Publiziert: 2001, Studio: Deutscher Anwaltverlag, Verkaufsrang: 5723596.
Anwaltspraxis, Darlegen und Beweisen im Zivilprozeß (2000)
ISBN: 9783824002245 bzw. 3824002248, in Deutsch, 181 Seiten, Deutscher Anwaltverlag Gm, gebundenes Buch, gebraucht.
Von Händler/Antiquariat, MEDIMOPS.
Im Zivilprozess sind die Parteien die Herren des Verfahrens. Es ist ihre Sache, was sie zum Streitgegenstand machen, wie intensiv sie streiten wollen und was sie beweisen können. Darlegen und Beweisen sind deshalb die Zentralkategorien des Zivilprozesses. Selbst leichtere Fehler oder kleinere Schwächen des Sachvortrags einer Partei können ohne weiteres ihr Unterliegen nach sich ziehen. Meyke ist nicht nur als Richter am Oberlandesgericht mit Fragen des Darlegens und Beweisens befasst, sondern hat sich mit ihnen auch in verschiedenen Fachveröffentlichungen auseinander gesetzt. Das übersichtlich gegliederte und klar geschriebene Buch versteht sich als Hilfestellung für Praktiker. Die Kapitel über "Darlegungslast - Substantiierungslast" und "Ermittlung des Sachverhalts" bilden naturgemäß den Schwerpunkt der Darstellung. Sie sind eingebettet in Ausführungen zur Antragstellung, Erledigung der Hauptsache, Zurückweisung verspäteten Vorbringens und Berufungsbegründung, die mehr oder weniger starke Bezüge zum Sachvortrag der Parteien, also dem eigentlichen Thema aufweisen. Dagegen fehlt eine geschlossene Darstellung der gerichtlichen Hinweis- und Aufklärungspflichten, die die Darlegungs- und Beweisführungsobliegenheiten der Parteien wesentlich bedingen. Seine Stärken hat das Buch, wo es um konkrete Problemlösungen geht. Hier erweist sich Meyke als ausgewiesener Prozessualist und profunder Kenner der Materie, der den Leser souverän durch teilweise subtilste, aber eben auch hoch relevante Abgrenzungsfragen führt. So werden etwa besondere Darlegungsanforderungen fallgruppenbezogen geschildert (z.B. Amtshaftung, §649 S.2 BGB usw.). Anforderungen und Grenzen der Substantiierungslast werden präzise anhand der keineswegs immer widerspruchsfreien Rechtsprechung herausgearbeitet. Sehr gehaltvoll und durchweg anschaulich sind auch die Ausführungen des Verfassers zum Beweisrecht. Auch hier zeichnet sich das Werk durch aktuelle Schwerpunktsetzungen aus, z.B. zur Abgrenzung von Parteivernehmung-Parteianhörung oder zur Schadensschätzung nach §287 ZPO. Benutzerfreundlich ist auch das nach den wichtigsten Anspruchsgrundlagen und Einreden gegliederte Kompendium der Beweislast. Damit kann das Buch insbesondere als kompakte Ergänzung zur Kommentarliteratur empfohlen werden, in der die prozessualen Grundbegriffe des Darlegens und Beweisens doch allzu kursorisch und fragmentarisch und damit ihrer praktischen Bedeutung letztlich nicht angemessen abgehandelt werden. --Rechtsanwältin Claudia von Selle, Gebundene Ausgabe, Label: Deutscher Anwaltverlag Gm, Deutscher Anwaltverlag Gm, Produktgruppe: Book, Publiziert: 2000-09, Studio: Deutscher Anwaltverlag Gm, Verkaufsrang: 1131745.
Anwaltspraxis, Darlegen und Beweisen im Zivilprozeß (2000)
ISBN: 9783824002245 bzw. 3824002248, in Deutsch, 181 Seiten, Deutscher Anwaltverlag Gm, gebundenes Buch, gebraucht.
Von Händler/Antiquariat, MEDIMOPS.
Im Zivilprozess sind die Parteien die Herren des Verfahrens. Es ist ihre Sache, was sie zum Streitgegenstand machen, wie intensiv sie streiten wollen und was sie beweisen können. Darlegen und Beweisen sind deshalb die Zentralkategorien des Zivilprozesses. Selbst leichtere Fehler oder kleinere Schwächen des Sachvortrags einer Partei können ohne weiteres ihr Unterliegen nach sich ziehen. Meyke ist nicht nur als Richter am Oberlandesgericht mit Fragen des Darlegens und Beweisens befasst, sondern hat sich mit ihnen auch in verschiedenen Fachveröffentlichungen auseinander gesetzt. Das übersichtlich gegliederte und klar geschriebene Buch versteht sich als Hilfestellung für Praktiker. Die Kapitel über "Darlegungslast - Substantiierungslast" und "Ermittlung des Sachverhalts" bilden naturgemäß den Schwerpunkt der Darstellung. Sie sind eingebettet in Ausführungen zur Antragstellung, Erledigung der Hauptsache, Zurückweisung verspäteten Vorbringens und Berufungsbegründung, die mehr oder weniger starke Bezüge zum Sachvortrag der Parteien, also dem eigentlichen Thema aufweisen. Dagegen fehlt eine geschlossene Darstellung der gerichtlichen Hinweis- und Aufklärungspflichten, die die Darlegungs- und Beweisführungsobliegenheiten der Parteien wesentlich bedingen. Seine Stärken hat das Buch, wo es um konkrete Problemlösungen geht. Hier erweist sich Meyke als ausgewiesener Prozessualist und profunder Kenner der Materie, der den Leser souverän durch teilweise subtilste, aber eben auch hoch relevante Abgrenzungsfragen führt. So werden etwa besondere Darlegungsanforderungen fallgruppenbezogen geschildert (z.B. Amtshaftung, §649 S.2 BGB usw.). Anforderungen und Grenzen der Substantiierungslast werden präzise anhand der keineswegs immer widerspruchsfreien Rechtsprechung herausgearbeitet. Sehr gehaltvoll und durchweg anschaulich sind auch die Ausführungen des Verfassers zum Beweisrecht. Auch hier zeichnet sich das Werk durch aktuelle Schwerpunktsetzungen aus, z.B. zur Abgrenzung von Parteivernehmung-Parteianhörung oder zur Schadensschätzung nach §287 ZPO. Benutzerfreundlich ist auch das nach den wichtigsten Anspruchsgrundlagen und Einreden gegliederte Kompendium der Beweislast. Damit kann das Buch insbesondere als kompakte Ergänzung zur Kommentarliteratur empfohlen werden, in der die prozessualen Grundbegriffe des Darlegens und Beweisens doch allzu kursorisch und fragmentarisch und damit ihrer praktischen Bedeutung letztlich nicht angemessen abgehandelt werden. --Rechtsanwältin Claudia von Selle, Gebundene Ausgabe, Label: Deutscher Anwaltverlag Gm, Deutscher Anwaltverlag Gm, Produktgruppe: Book, Publiziert: 2000-09, Studio: Deutscher Anwaltverlag Gm, Verkaufsrang: 1836010.
Anwaltspraxis, Darlegen und Beweisen im Zivilprozeß (2000)
ISBN: 9783824002245 bzw. 3824002248, in Deutsch, 181 Seiten, Deutscher Anwaltverlag Gm, gebundenes Buch, gebraucht.
Von Händler/Antiquariat, MEDIMOPS.
Im Zivilprozess sind die Parteien die Herren des Verfahrens. Es ist ihre Sache, was sie zum Streitgegenstand machen, wie intensiv sie streiten wollen und was sie beweisen können. Darlegen und Beweisen sind deshalb die Zentralkategorien des Zivilprozesses. Selbst leichtere Fehler oder kleinere Schwächen des Sachvortrags einer Partei können ohne weiteres ihr Unterliegen nach sich ziehen. Meyke ist nicht nur als Richter am Oberlandesgericht mit Fragen des Darlegens und Beweisens befasst, sondern hat sich mit ihnen auch in verschiedenen Fachveröffentlichungen auseinander gesetzt. Das übersichtlich gegliederte und klar geschriebene Buch versteht sich als Hilfestellung für Praktiker. Die Kapitel über "Darlegungslast - Substantiierungslast" und "Ermittlung des Sachverhalts" bilden naturgemäß den Schwerpunkt der Darstellung. Sie sind eingebettet in Ausführungen zur Antragstellung, Erledigung der Hauptsache, Zurückweisung verspäteten Vorbringens und Berufungsbegründung, die mehr oder weniger starke Bezüge zum Sachvortrag der Parteien, also dem eigentlichen Thema aufweisen. Dagegen fehlt eine geschlossene Darstellung der gerichtlichen Hinweis- und Aufklärungspflichten, die die Darlegungs- und Beweisführungsobliegenheiten der Parteien wesentlich bedingen. Seine Stärken hat das Buch, wo es um konkrete Problemlösungen geht. Hier erweist sich Meyke als ausgewiesener Prozessualist und profunder Kenner der Materie, der den Leser souverän durch teilweise subtilste, aber eben auch hoch relevante Abgrenzungsfragen führt. So werden etwa besondere Darlegungsanforderungen fallgruppenbezogen geschildert (z.B. Amtshaftung, §649 S.2 BGB usw.). Anforderungen und Grenzen der Substantiierungslast werden präzise anhand der keineswegs immer widerspruchsfreien Rechtsprechung herausgearbeitet. Sehr gehaltvoll und durchweg anschaulich sind auch die Ausführungen des Verfassers zum Beweisrecht. Auch hier zeichnet sich das Werk durch aktuelle Schwerpunktsetzungen aus, z.B. zur Abgrenzung von Parteivernehmung-Parteianhörung oder zur Schadensschätzung nach §287 ZPO. Benutzerfreundlich ist auch das nach den wichtigsten Anspruchsgrundlagen und Einreden gegliederte Kompendium der Beweislast. Damit kann das Buch insbesondere als kompakte Ergänzung zur Kommentarliteratur empfohlen werden, in der die prozessualen Grundbegriffe des Darlegens und Beweisens doch allzu kursorisch und fragmentarisch und damit ihrer praktischen Bedeutung letztlich nicht angemessen abgehandelt werden. --Rechtsanwältin Claudia von Selle, Gebundene Ausgabe, Label: Deutscher Anwaltverlag Gm, Deutscher Anwaltverlag Gm, Produktgruppe: Book, Publiziert: 2000-09, Studio: Deutscher Anwaltverlag Gm, Verkaufsrang: 1842273.
Darlegen und Beweisen im Zivilprozess (2001)
ISBN: 9783824004386 bzw. 3824004380, in Deutsch, Deutscher Anwaltverlag & Institut der Anwaltschaft GmbH, Taschenbuch, gebraucht.
Von Privat, DerBär67, [5034149].
Taschenbuch, wie neu, 441g.
Anwaltspraxis, Darlegen und Beweisen im Zivilprozeß (2001)
ISBN: 9783824004386 bzw. 3824004380, in Deutsch, 220 Seiten, Deutscher Anwaltverlag, Taschenbuch, neu.
Neu ab: 54,00 € (2 Angebote)
Zu den weiteren 2 Angeboten bei Amazon.de
Von Händler/Antiquariat, woetzel-buchversand.
Deutscher Anwaltverlag, Taschenbuch, Publiziert: 2001T, Produktgruppe: Book.