Jahrbuch Historischen Vereins Kantons (16) (Paperback)
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National Research Council Physiology, Historischer Verein Des Glarus

Jahrbuch Historischen Vereins Kantons (16) (Paperback) (2013)

Lieferung erfolgt aus/von: Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland ~DE PB NW

ISBN: 9780217569439 bzw. 0217569439, vermutlich in Deutsch, Rarebooksclub.com, United States, Taschenbuch, neu.

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Von Händler/Antiquariat, Book Depository International [58762574], London, United Kingdom.
Language: German. Brand new Book. Dieses historische Buch kann zahlreiche Tippfehler und fehlende Textpassagen aufweisen. Kaufer konnen in der Regel eine kostenlose eingescannte Kopie des originalen Buches vom Verleger herunterladen (ohne Tippfehler). Ohne Indizes. Nicht dargestellt. 1879 edition. Auszug: .Arztnerion 11 1/ fl., anno 1662 betrug diese Rechnung nur 4 fl. 6V2 Bz. Zu gleicher Zeit tauchen auch in den Ausgaben Posten fur Wein, der im Spital verbraucht wurde, auf, so heisst es in der 1666er Rechnung fur Wein in den Spital das ganze Jahr 23 fl. 13V Bz. Doch kehren wir auf die Anfangszeit des Spitals zuruck und suchen wir durch Wiedergabe einzelner Rechnungs-und Protokollauszuge das Bild der damaligen Verpflegung der Brudersleute und Kranken zu veranschaulichen. Nachdem von Anfang an die Ausgaben fur Holz weitaus die grossten der Rechnung waren, so verakkordirte der Spitalmeister, Vogt Maad, dem Spitaler Wolf Wichser bereits im Jahr 1569 die Lieferung des Holzes fur das ganze Jahr um 20 fl. 1571 beschloss der Spitalrath, weil eine gar theure Zeit ist, hat man neben den 20 fl. fur Holz und 6 fl. Lohn, dem Wolf Wichser die Kleider von einer im Spital gestorbenen Frau uberlassen, die man zu 3 fl. geschatzt hatte. Im Jahr 1576 beschloss der Spitalrath: Der Wolf soll die grossen Stuben zum Winter alle Wuchen, namentlich Samstag und Sonntag warmen und heizen, und ihm angezeigt werden, dass er dere Luft lassen solli, damit sie durch Grauwi und Befuchtigung nicht zu Schanden gange. Ferner: dass ein Spitalmeister zur Winterszeit selbst in Spital gange und geluget wie warm die Stube sige. Im Jahr 1588 gab der Spitalrath dem Spitalpfleger eine umfassende schriftliche Instruktion, die im Grossen und Ganzen den Bestimmungen des Spitalbriefes von 1560 entspricht. Darin kommen aber noch folgende neue Punkte vor: In dem Satz, wo bestimmt ist, dass die Bruderleut nur eine Nacht beherbergt werden.
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National Research Council Physiology, Historischer Verein Des Glarus

Jahrbuch Historischen Vereins Kantons (16) (Paperback) (2013)

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Language: German. Brand new Book. Dieses historische Buch kann zahlreiche Tippfehler und fehlende Textpassagen aufweisen. Kaufer konnen in der Regel eine kostenlose eingescannte Kopie des originalen Buches vom Verleger herunterladen (ohne Tippfehler). Ohne Indizes. Nicht dargestellt. 1879 edition. Auszug: .Arztnerion 11 1/ fl., anno 1662 betrug diese Rechnung nur 4 fl. 6V2 Bz. Zu gleicher Zeit tauchen auch in den Ausgaben Posten fur Wein, der im Spital verbraucht wurde, auf, so heisst es in der 1666er Rechnung fur Wein in den Spital das ganze Jahr 23 fl. 13V Bz. Doch kehren wir auf die Anfangszeit des Spitals zuruck und suchen wir durch Wiedergabe einzelner Rechnungs-und Protokollauszuge das Bild der damaligen Verpflegung der Brudersleute und Kranken zu veranschaulichen. Nachdem von Anfang an die Ausgaben fur Holz weitaus die grossten der Rechnung waren, so verakkordirte der Spitalmeister, Vogt Maad, dem Spitaler Wolf Wichser bereits im Jahr 1569 die Lieferung des Holzes fur das ganze Jahr um 20 fl. 1571 beschloss der Spitalrath, weil eine gar theure Zeit ist, hat man neben den 20 fl. fur Holz und 6 fl. Lohn, dem Wolf Wichser die Kleider von einer im Spital gestorbenen Frau uberlassen, die man zu 3 fl. geschatzt hatte. Im Jahr 1576 beschloss der Spitalrath: Der Wolf soll die grossen Stuben zum Winter alle Wuchen, namentlich Samstag und Sonntag warmen und heizen, und ihm angezeigt werden, dass er dere Luft lassen solli, damit sie durch Grauwi und Befuchtigung nicht zu Schanden gange. Ferner: dass ein Spitalmeister zur Winterszeit selbst in Spital gange und geluget wie warm die Stube sige. Im Jahr 1588 gab der Spitalrath dem Spitalpfleger eine umfassende schriftliche Instruktion, die im Grossen und Ganzen den Bestimmungen des Spitalbriefes von 1560 entspricht. Darin kommen aber noch folgende neue Punkte vor: In dem Satz, wo bestimmt ist, dass die Bruderleut nur eine Nacht beherbergt werden.
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