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Die Rechtsprechung des Reichsgerichts in Strafsachen zwischen 1933 und 1945 und ihre Fortwirkung in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes
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Bester Preis: € 156,95 (vom 06.02.2018)Die Rechtsprechung des Reichsgerichts in Strafsachen zwischen 1933 und 1945 und ihre Fortwirkung in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (1992)
ISBN: 9783110888812 bzw. 3110888815, in Deutsch, Walter de Gruyter GmbH & Co.KG, neu, E-Book.
Die Rechtsprechung des Reichsgerichts in Strafsachen zwischen 1933 und 1945 und ihre Fortwirkung in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, Der BGH hat sich vom Beginn seines Bestehens an als Nachfolger des Reichsgerichts verstanden und ganz selbstverständlich dessen Urteile zitiert. Ob und wie der Nationalsozialismus die Rechtsprechung des höchsten deutschen Revisionsgerichts ab 1933 beeinflusst haben könnte, wurde dabei nie problematisiert. Wenn sich die Judikatur des Reichsgerichts nachweisbar ab 1933 ändert, liegt die Brisanz der Kontinuität, in die sich der BGH hineinbegibt, auf der Hand.Andererseits ist bekannt, dass es in vielen Bereichen (etwa im Verwaltungsrecht) im Dritten Reich zu Modernisierungen kam. Lassen sich solche Veränderungen auch in der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum materiellen Strafrecht erkennen? Der Autor meint, solche Entwicklungen feststellen zu können. Insbesondere geht es dabei um die Verstärkung der Ergebnisorientierung der Rechtsprechung. Formale Grenzen werden nach 1933 von der Rechtsprechung überschritten, um gewollte Ergebnisse herstellen zu können. Der Zugewinn an Richtermacht, der damit verbunden war, wurde vom BGH nicht mehr aufgegeben. PDF, 01.01.1992.
Die Rechtsprechung des Reichsgerichts in Strafsachen zwischen 1933 und 1945 und ihre Fortwirkung in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (2014)
ISBN: 9783110888812 bzw. 3110888815, vermutlich in Deutsch, Walter de Gruyter, neu, E-Book.
Die Rechtsprechung des Reichsgerichts in Strafsachen zwischen 1933 und 1945 und ihre Fortwirkung in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes Der BGH hat sich vom Beginn seines Bestehens an als Nachfolger des Reichsgerichts verstanden und ganz selbstverständlich dessen Urteile zitiert. Ob und wie der Nationalsozialismus die Rechtsprechung des höchsten deutschen Revisionsgerichts ab 1933 beeinflußt haben könnte, wurde dabei nie problematisiert. Wenn sich die Judikatur des Reichsgerichts nachweisbar ab 1933 ändert, liegt die Brisanz der Kontinuität, in die sich der BGH hineinbegibt, auf der Hand. Andererseits ist bekannt, daß es in vielen Bereichen (etwa im Verwaltungsrecht) im Dritten Reich zu Modernisierungen kam. Lassen sich solche Veränderungen auch in der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum materiellen Strafrecht erkennen? Der Autor meint, solche Entwicklungen feststellen zu können. Insbesondere geht es dabei um die Verstärkung der Ergebnisorientierung der Rechtsprechung. Formale Grenzen werden nach 1933 von der Rechtsprechung überschritten, um gewollte Ergebnisse herstellen zu können. Der Zugewinn an Richtermacht, der damit verbunden war, wurde vom BGH nicht mehr aufgegeben. 03.12.2014, PDF.
Die Rechtsprechung des Reichsgerichts in Strafsachen zwischen 1933 und 1945 und ihre Fortwirkung in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (1992)
ISBN: 9783110888812 bzw. 3110888815, in Deutsch, Walter de Gruyter GmbH & Co.KG, neu, E-Book.
Die Rechtsprechung des Reichsgerichts in Strafsachen zwischen 1933 und 1945 und ihre Fortwirkung in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes Der BGH hat sich vom Beginn seines Bestehens an als Nachfolger des Reichsgerichts verstanden und ganz selbstverständlich dessen Urteile zitiert. Ob und wie der Nationalsozialismus die Rechtsprechung des höchsten deutschen Revisionsgerichts ab 1933 beeinflußt haben könnte, wurde dabei nie problematisiert. Wenn sich die Judikatur des Reichsgerichts nachweisbar ab 1933 ändert, liegt die Brisanz der Kontinuität, in die sich der BGH hineinbegibt, auf der Hand.Andererseits ist bekannt, daß es in vielen Bereichen (etwa im Verwaltungsrecht) im Dritten Reich zu Modernisierungen kam. Lassen sich solche Veränderungen auch in der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum materiellen Strafrecht erkennen? Der Autor meint, solche Entwicklungen feststellen zu können. Insbesondere geht es dabei um die Verstärkung der Ergebnisorientierung der Rechtsprechung. Formale Grenzen werden nach 1933 von der Rechtsprechung überschritten, um gewollte Ergebnisse herstellen zu können. Der Zugewinn an Richtermacht, der damit verbunden war, wurde vom BGH nicht mehr aufgegeben. 01.01.1992, PDF.
Die Rechtsprechung des Reichsgerichts in Strafsachen zwischen 1933 und 1945
ISBN: 9783110130249 bzw. 3110130246, in Deutsch, De Gruyter, gebundenes Buch, neu.
buecher.de GmbH & Co. KG, [1].
Der BGH hat sich vom Beginn seines Bestehens an als Nachfolger des Reichsgerichts verstanden und ganz selbstverständlich dessen Urteile zitiert. Ob und wie der Nationalsozialismus die Rechtsprechung des höchsten deutschen Revisionsgerichts ab 1933 beeinflußt haben könnte, wurde dabei nie problematisiert. Wenn sich die Judikatur des Reichsgerichts nachweisbar ab 1933 ändert, liegt die Brisanz der Kontinuität, in die sich der BGH hineinbegibt, auf der Hand.Andererseits ist bekannt, daß es in vielen Bereichen (etwa im Verwaltungsrecht) im Dritten Reich zu Modernisierungen kam. Lassen sich solche Veränderungen auch in der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum materiellen Strafrecht erkennen? Der Autor meint, solche Entwicklungen feststellen zu können. Insbesondere geht es dabei um die Verstärkung der Ergebnisorientierung der Rechtsprechung. Formale Grenzen werden nach 1933 von der Rechtsprechung überschritten, um gewollte Ergebnisse herstellen zu können. Der Zugewinn an Richtermacht, der damit verbunden war, wurde vom BGH nicht mehr aufgegeben.Versandfertig in 3-5 Tagen, Hardcover.
Die Rechtsprechung des Reichsgerichts in Strafsachen zwischen 1933 und 1945 und ihre Fortwirkung in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (1945)
ISBN: 9783110888812 bzw. 3110888815, in Deutsch, Walter De Gmbh Gruyter, neu, E-Book, elektronischer Download.
Die Rechtsprechung des Reichsgerichts in Strafsachen zwischen 1933 und 1945 und ihre Fortwirkung in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes: Der BGH hat sich vom Beginn seines Bestehens an als Nachfolger des Reichsgerichts verstanden und ganz selbstverständlich dessen Urteile zitiert. Ob und wie der Nationalsozialismus die Rechtsprechung des höchsten deutschen Revisionsgerichts ab 1933 beeinflu?t haben könnte, wurde dabei nie problematisiert. Wenn sich die Judikatur des Reichsgerichts nachweisbar ab 1933 ändert, liegt die Brisanz der Kontinuität, in die sich der BGH hineinbegibt, auf der Hand.Andererseits ist bekannt, da? es in vielen Bereichen (etwa im Verwaltungsrecht) im Dritten Reich zu Modernisierungen kam. Lassen sich solche Veränderungen auch in der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum materiellen Strafrecht erkennen Der Autor meint, solche Entwicklungen feststellen zu können. Insbesondere geht es dabei um die Verstärkung der Ergebnisorientierung der Rechtsprechung. Formale Grenzen werden nach 1933 von der Rechtsprechung überschritten, um gewollte Ergebnisse herstellen zu können. Der Zugewinn an Richtermacht, der damit verbunden war, wurde vom BGH nicht mehr aufgegeben. Ebook.
Die Rechtsprechung des Reichsgerichts in Strafsachen zwischen 1933 und 1945 (1945)
ISBN: 9783110130249 bzw. 3110130246, in Deutsch, De Gruyter, neu, Nachdruck.
This item is printed on demand - Print on Demand Titel. Neuware - Der BGH hat sich vom Beginn seines Bestehens an als Nachfolger des Reichsgerichts verstanden und ganz selbstverständlich dessen Urteile zitiert. Ob und wie der Nationalsozialismus die Rechtsprechung des höchsten deutschen Revisionsgerichts ab 1933 beeinflußt haben könnte, wurde dabei nie problematisiert. Wenn sich die Judikatur des Reichsgerichts nachweisbar ab 1933 ändert, liegt die Brisanz der Kontinuität, in die sich der BGH hineinbegibt, auf der Hand.Andererseits ist bekannt, daß es in vielen Bereichen (etwa im Verwaltungsrecht) im Dritten Reich zu Modernisierungen kam. Lassen sich solche Veränderungen auch in der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum materiellen Strafrecht erkennen Der Autor meint, solche Entwicklungen feststellen zu können. Insbesondere geht es dabei um die Verstärkung der Ergebnisorientierung der Rechtsprechung. Formale Grenzen werden nach 1933 von der Rechtsprechung überschritten, um gewollte Ergebnisse herstellen zu können. Der Zugewinn an Richtermacht, der damit verbunden war, wurde vom BGH nicht mehr aufgegeben. 252 pp. Deutsch.
Die Rechtsprechung des Reichsgerichts in Strafsachen zwischen 1933 und 1945 und ihre Fortwirkung in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes
ISBN: 9783110130249 bzw. 3110130246, in Deutsch, de Gruyter, Berlin/New York, Deutschland, neu.
Und ihre Fortwirkung in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, Der BGH hat sich vom Beginn seines Bestehens an als Nachfolger des Reichsgerichts verstanden und ganz selbstverständlich dessen Urteile zitiert. Ob und wie der Nationalsozialismus die Rechtsprechung des höchsten deutschen Revisionsgerichts ab 1933 beeinflusst haben könnte, wurde dabei nie problematisiert. Wenn sich die Judikatur des Reichsgerichts nachweisbar ab 1933 ändert, liegt die Brisanz der Kontinuität, in die sich der BGH hineinbegibt, auf der Hand.Andererseits ist bekannt, dass es in vielen Bereichen (etwa im Verwaltungsrecht) im Dritten Reich zu Modernisierungen kam. Lassen sich solche Veränderungen auch in der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum materiellen Strafrecht erkennen? Der Autor meint, solche Entwicklungen feststellen zu können. Insbesondere geht es dabei um die Verstärkung der Ergebnisorientierung der Rechtsprechung. Formale Grenzen werden nach 1933 von der Rechtsprechung überschritten, um gewollte Ergebnisse herstellen zu können. Der Zugewinn an Richtermacht, der damit verbunden war, wurde vom BGH nicht mehr aufgegeben.
Die Rechtsprechung des Reichsgerichts in Strafsachen zwischen 1933 und 1945 und ihre Fortwirkung in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes
ISBN: 9783110130249 bzw. 3110130246, in Deutsch, De Gruyter, neu.
Und ihre Fortwirkung in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, Der BGH hat sich vom Beginn seines Bestehens an als Nachfolger des Reichsgerichts verstanden und ganz selbstverständlich dessen Urteile zitiert. Ob und wie der Nationalsozialismus die Rechtsprechung des höchsten deutschen Revisionsgerichts ab 1933 beeinflußt haben könnte, wurde dabei nie problematisiert. Wenn sich die Judikatur des Reichsgerichts nachweisbar ab 1933 ändert, liegt die Brisanz der Kontinuität, in die sich der BGH hineinbegibt, auf der Hand.Andererseits ist bekannt, daß es in vielen Bereichen (etwa im Verwaltungsrecht) im Dritten Reich zu Modernisierungen kam. Lassen sich solche Veränderungen auch in der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum materiellen Strafrecht erkennen? Der Autor meint, solche Entwicklungen feststellen zu können. Insbesondere geht es dabei um die Verstärkung der Ergebnisorientierung der Rechtsprechung. Formale Grenzen werden nach 1933 von der Rechtsprechung überschritten, um gewollte Ergebnisse herstellen zu können. Der Zugewinn an Richtermacht, der damit verbunden war, wurde vom BGH nicht mehr aufgegeben.
Die Rechtsprechung des Reichsgerichts in Strafsachen zwischen 1933 und 1945 und ihre Fortwirkung in der Rechtsprechung des Bundesg (1945)
ISBN: 9783110130249 bzw. 3110130246, vermutlich in Deutsch, de Gruyter, Berlin/New York, Deutschland, neu.
Der BGH hat sich vom Beginn seines Bestehens an als Nachfolger des Reichsgerichts verstanden und ganz selbstverst ndlich dessen Urteile zitiert. Ob und wie der Nationalsozialismus die Rechtsprechung des h chsten deutschen Revisionsgerichts ab 1933 beeinflu t haben k nnte, wurde dabei nie problematisiert. Wenn sich die Judikatur des Reichsgerichts nachweisbar ab 1933 ndert, liegt die Brisanz der Kontinuit t, in die sich der BGH hineinbegibt, auf der Hand. Andererseits ist bekannt, da es in vielen Bereichen (etwa im Verwaltungsrecht) im Dritten Reich zu Modernisierungen kam. Lassen sich solche Ver nderungen auch in der h chstrichterlichen Rechtsprechung zum materiellen Strafrecht erkennen? Der Autor meint, solche Entwicklungen feststellen zu k nnen. Insbesondere geht es dabei um die Verst rkung der Ergebnisorientierung der Rechtsprechung. Formale Grenzen werden nach 1933 von der Rechtsprechung berschritten, um gewollte Ergebnisse herstellen zu k nnen. Der Zugewinn an Richtermacht, der damit verbunden war, wurde vom BGH nicht mehr aufgegeben.
Die Rechtsprechung des Reichsgerichts in Strafsachen zwischen 1933 und 1945 und ihre Fortwirkung in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (1945)
ISBN: 9783110888812 bzw. 3110888815, in Deutsch, de Gruyter, Berlin/New York, Deutschland, neu.
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