Willensmangel Bei Der Einwilligung Im Strafrecht (Hardback)
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Symbolbild
Willensmängel bei der Einwilligung im Strafrecht (2000)
DE NW
ISBN: 9783161474330 bzw. 3161474333, in Deutsch, Mohr Siebeck Gmbh & Co. K Sep 2000, neu.
Von Händler/Antiquariat, Rheinberg-Buch [53870650], Bergisch Gladbach, Germany.
Neuware - Wie wirken sich Irrtümer und Zwang auf die Einwilligung aus Welches Autonomiedefizit beim Einwilligenden macht die Einwilligung unwirksam, und welche Irrtümer oder Zwänge lassen die Geltung der Opferzustimmung unberührt Diese Fragen sind für die Strafbarkeit des Eingreifenden entscheidend. Thomas Rönnau geht davon aus, daß ein personales Rechtsgutsverständnis den Wert eines Individualrechtsguts auch und gerade in der Möglichkeit sieht, es gegen eigene oder fremde Güter einzutauschen. Im Grundsatz können damit auch Motivirrtümer, die den sinnvollen Einsatz des Gutes vereiteln, zur Unwirksamkeit der Einwilligung führen. Bei der Bestimmung relevanter Willensmängel ist allerdings zu beachten, daß menschliche Entscheidungen im Vergleich mit den Entscheidungen einer allwissenden oder allmächtigen Person immer auf einer unzureichenden bzw. falschen Entscheidungsgrundlage oder unter Zwang getroffen werden. Diese `relative¿ Entscheidungsfreiheit muß ein Autonomiebegriff, der als Maßstab für die Wirksamkeit der Einwilligung herangezogen wird, berücksichtigen. Daraus folgt im Grundsatz, daß als autonom und damit wirksam die Entscheidungen behandelt werden, die nicht vom Eingreifenden unlauter beeinflußt worden sind. Voraussetzung hierfür ist aber, daß überhaupt eine Einwilligung vorliegt. Das ist nicht der Fall, wenn der Einwilligende nicht weiß, wozu er seine Zustimmung erteilt, er sich also über Art, Umfang oder Gefährlichkeit des Eingriffs irrt. Eine unangemessene Strafhaftung des Eingreifenden wird hier durch die Regeln der Zurechnung verhindert. 491 pp. Deutsch.
Neuware - Wie wirken sich Irrtümer und Zwang auf die Einwilligung aus Welches Autonomiedefizit beim Einwilligenden macht die Einwilligung unwirksam, und welche Irrtümer oder Zwänge lassen die Geltung der Opferzustimmung unberührt Diese Fragen sind für die Strafbarkeit des Eingreifenden entscheidend. Thomas Rönnau geht davon aus, daß ein personales Rechtsgutsverständnis den Wert eines Individualrechtsguts auch und gerade in der Möglichkeit sieht, es gegen eigene oder fremde Güter einzutauschen. Im Grundsatz können damit auch Motivirrtümer, die den sinnvollen Einsatz des Gutes vereiteln, zur Unwirksamkeit der Einwilligung führen. Bei der Bestimmung relevanter Willensmängel ist allerdings zu beachten, daß menschliche Entscheidungen im Vergleich mit den Entscheidungen einer allwissenden oder allmächtigen Person immer auf einer unzureichenden bzw. falschen Entscheidungsgrundlage oder unter Zwang getroffen werden. Diese `relative¿ Entscheidungsfreiheit muß ein Autonomiebegriff, der als Maßstab für die Wirksamkeit der Einwilligung herangezogen wird, berücksichtigen. Daraus folgt im Grundsatz, daß als autonom und damit wirksam die Entscheidungen behandelt werden, die nicht vom Eingreifenden unlauter beeinflußt worden sind. Voraussetzung hierfür ist aber, daß überhaupt eine Einwilligung vorliegt. Das ist nicht der Fall, wenn der Einwilligende nicht weiß, wozu er seine Zustimmung erteilt, er sich also über Art, Umfang oder Gefährlichkeit des Eingriffs irrt. Eine unangemessene Strafhaftung des Eingreifenden wird hier durch die Regeln der Zurechnung verhindert. 491 pp. Deutsch.
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Willensmängel bei der Einwilligung im Strafrecht
DE HC NW
ISBN: 9783161474330 bzw. 3161474333, in Deutsch, Mohr Siebeck Gmbh & Co. K, gebundenes Buch, neu.
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Willensmängel bei der Einwilligung im Strafrecht: Wie wirken sich Irrtümer und Zwang auf die Einwilligung aus Welches Autonomiedefizit beim Einwilligenden macht die Einwilligung unwirksam, und welche Irrtümer oder Zwänge lassen die Geltung der Opferzustimmung unberührt Diese Fragen sind für die Strafbarkeit des Eingreifenden entscheidend.Thomas Rönnau geht davon aus, daß ein personales Rechtsgutsverständnis den Wert eines Individualrechtsguts auch und gerade in der Möglichkeit sieht, es gegen eigene oder fremde Güter einzutauschen. Im Grundsatz können damit auch Motivirrtümer, die den sinnvollen Einsatz des Gutes vereiteln, zur Unwirksamkeit der Einwilligung führen. Bei der Bestimmung relevanter Willensmängel ist allerdings zu beachten, daß menschliche Entscheidungen im Vergleich mit den Entscheidungen einer allwissenden oder allmächtigen Person immer auf einer unzureichenden bzw. falschen Entscheidungsgrundlage oder unter Zwang getroffen werden. Diese `relative` Entscheidungsfreiheit muß ein Autonomiebegriff, der als Maßstab für die Wirksamkeit der Einwilligung herangezogen wird, berücksichtigen. Daraus folgt im Grundsatz, daß als autonom und damit wirksam die Entscheidungen behandelt werden, die nicht vom Eingreifenden unlauter beeinflußt worden sind.Voraussetzung hierfür ist aber, daß überhaupt eine Einwilligung vorliegt. Das ist nicht der Fall, wenn der Einwilligende nicht weiß, wozu er seine Zustimmung erteilt, er sich also über Art, Umfang oder Gefährlichkeit des Eingriffs irrt. Eine unangemessene Strafhaftung des Eingreifenden wird hier durch die Regeln der Zurechnung verhindert. Buch.
Willensmängel bei der Einwilligung im Strafrecht: Wie wirken sich Irrtümer und Zwang auf die Einwilligung aus Welches Autonomiedefizit beim Einwilligenden macht die Einwilligung unwirksam, und welche Irrtümer oder Zwänge lassen die Geltung der Opferzustimmung unberührt Diese Fragen sind für die Strafbarkeit des Eingreifenden entscheidend.Thomas Rönnau geht davon aus, daß ein personales Rechtsgutsverständnis den Wert eines Individualrechtsguts auch und gerade in der Möglichkeit sieht, es gegen eigene oder fremde Güter einzutauschen. Im Grundsatz können damit auch Motivirrtümer, die den sinnvollen Einsatz des Gutes vereiteln, zur Unwirksamkeit der Einwilligung führen. Bei der Bestimmung relevanter Willensmängel ist allerdings zu beachten, daß menschliche Entscheidungen im Vergleich mit den Entscheidungen einer allwissenden oder allmächtigen Person immer auf einer unzureichenden bzw. falschen Entscheidungsgrundlage oder unter Zwang getroffen werden. Diese `relative` Entscheidungsfreiheit muß ein Autonomiebegriff, der als Maßstab für die Wirksamkeit der Einwilligung herangezogen wird, berücksichtigen. Daraus folgt im Grundsatz, daß als autonom und damit wirksam die Entscheidungen behandelt werden, die nicht vom Eingreifenden unlauter beeinflußt worden sind.Voraussetzung hierfür ist aber, daß überhaupt eine Einwilligung vorliegt. Das ist nicht der Fall, wenn der Einwilligende nicht weiß, wozu er seine Zustimmung erteilt, er sich also über Art, Umfang oder Gefährlichkeit des Eingriffs irrt. Eine unangemessene Strafhaftung des Eingreifenden wird hier durch die Regeln der Zurechnung verhindert. Buch.
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Symbolbild
Willensmangel Bei Der Einwilligung Im Strafrecht (Hardback) (2001)
DE HC NW FE
ISBN: 9783161474330 bzw. 3161474333, in Deutsch, JCB Mohr (Paul Siebeck), Germany, gebundenes Buch, neu, Erstausgabe.
Von Händler/Antiquariat, The Book Depository EURO [60485773], London, United Kingdom.
Language: German Brand New Book. English summary: How do errors and duress affect consent? This question, decisive in ascertaining the criminal liability of an intervening person, is set with an eye to determining whether lack of autonomy renders invalid a person s consent and whether errors or duress affect the validity of the victim s consent. In his monograph, Thomas Ronnau offers a critical appraisal of this issue, heretofore neglected in criminal law, and he develops his own solution. German description: Wie wirken sich Irrtumer und Zwang auf die Einwilligung aus? Welches Autonomiedefizit beim Einwilligenden macht die Einwilligung unwirksam, und welche Irrtumer oder Zwange lassen die Geltung der Opferzustimmung unberuhrt? Diese Fragen sind fur die Strafbarkeit des Eingreifenden entscheidend.Thomas Ronnau geht davon aus, dass ein personales Rechtsgutsverstandnis den Wert eines Individualrechtsguts auch und gerade in der Moglichkeit sieht, es gegen eigene oder fremde Guter einzutauschen. Im Grundsatz konnen damit auch Motivirrtumer, die den sinnvollen Einsatz des Gutes vereiteln, zur Unwirksamkeit der Einwilligung fuhren. Bei der Bestimmung relevanter Willensmangel ist allerdings zu beachten, dass menschliche Entscheidungen im Vergleich mit den Entscheidungen einer allwissenden oder allmachtigen Person immer auf einer unzureichenden bzw. falschen Entscheidungsgrundlage oder unter Zwang getroffen werden. Diese relative Entscheidungsfreiheit muss ein Autonomiebegriff, der als Massstab fur die Wirksamkeit der Einwilligung herangezogen wird, berucksichtigen. Daraus folgt im Grundsatz, dass als autonom und damit wirksam die Entscheidungen behandelt werden, die nicht vom Eingreifenden unlauter beeinflusst worden sind. Voraussetzung hierfur ist aber, dass uberhaupt eine Einwilligung vorliegt. Das ist nicht der Fall, wenn der Einwilligende nicht weiss, wozu er seine Zustimmung erteilt, er sich also uber Art, Umfang oder Gefahrlichkeit des Eingriffs irrt. Eine unangemessene Strafhaftung des Eingreifenden wird hier durch die Regeln der Zurechnung verhindert.
Language: German Brand New Book. English summary: How do errors and duress affect consent? This question, decisive in ascertaining the criminal liability of an intervening person, is set with an eye to determining whether lack of autonomy renders invalid a person s consent and whether errors or duress affect the validity of the victim s consent. In his monograph, Thomas Ronnau offers a critical appraisal of this issue, heretofore neglected in criminal law, and he develops his own solution. German description: Wie wirken sich Irrtumer und Zwang auf die Einwilligung aus? Welches Autonomiedefizit beim Einwilligenden macht die Einwilligung unwirksam, und welche Irrtumer oder Zwange lassen die Geltung der Opferzustimmung unberuhrt? Diese Fragen sind fur die Strafbarkeit des Eingreifenden entscheidend.Thomas Ronnau geht davon aus, dass ein personales Rechtsgutsverstandnis den Wert eines Individualrechtsguts auch und gerade in der Moglichkeit sieht, es gegen eigene oder fremde Guter einzutauschen. Im Grundsatz konnen damit auch Motivirrtumer, die den sinnvollen Einsatz des Gutes vereiteln, zur Unwirksamkeit der Einwilligung fuhren. Bei der Bestimmung relevanter Willensmangel ist allerdings zu beachten, dass menschliche Entscheidungen im Vergleich mit den Entscheidungen einer allwissenden oder allmachtigen Person immer auf einer unzureichenden bzw. falschen Entscheidungsgrundlage oder unter Zwang getroffen werden. Diese relative Entscheidungsfreiheit muss ein Autonomiebegriff, der als Massstab fur die Wirksamkeit der Einwilligung herangezogen wird, berucksichtigen. Daraus folgt im Grundsatz, dass als autonom und damit wirksam die Entscheidungen behandelt werden, die nicht vom Eingreifenden unlauter beeinflusst worden sind. Voraussetzung hierfur ist aber, dass uberhaupt eine Einwilligung vorliegt. Das ist nicht der Fall, wenn der Einwilligende nicht weiss, wozu er seine Zustimmung erteilt, er sich also uber Art, Umfang oder Gefahrlichkeit des Eingriffs irrt. Eine unangemessene Strafhaftung des Eingreifenden wird hier durch die Regeln der Zurechnung verhindert.
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Willensmängel bei der Einwilligung im Strafrecht (2001)
DE HC US FE
ISBN: 9783161474330 bzw. 3161474333, in Deutsch, 491 Seiten, Mohr Siebeck, gebundenes Buch, gebraucht, Erstausgabe.
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Von Händler/Antiquariat, ---SuperBookDeals---.
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Willensmängel bei der Einwilligung im Strafrecht (2001)
DE HC NW FE
ISBN: 9783161474330 bzw. 3161474333, in Deutsch, 491 Seiten, Mohr Siebeck, gebundenes Buch, neu, Erstausgabe.
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Von Händler/Antiquariat, OOdalsDe.
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