Staat und Namensänderung. Die öffentlich-rechtliche Namensänderung in Deutschland im 19. und 20. Jahrhundert. Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts Band 35. XVII, 459 Seiten, Die öffentlich-rechtliche Namensänderung in Deutschland im 19
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Staat und Namensänderung Die öffentlich-rechtliche Namensänderung in Deutschland im 19. und 20. Jahrhundert (2002)
DE PB
ISBN: 9783161477188 bzw. 3161477189, in Deutsch, Mohr Siebeck, Taschenbuch.
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Von Händler/Antiquariat, Speyer & Peters GmbH, 12165 Berlin.
459 S. Paperback Bis heute gilt das 'Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen' (NamÄndG) - abgesehen von geringfügigen Abweichungen - in der am 5. Januar 1938 auf der Grundlage des Ermächtigungsgesetzes verabschiedeten Fassung. Das NamÄndG bestimmt die Grundvoraussetzungen, unter denen natürliche Personen ihren Namen außerhalb der im BGB geregelten Möglichkeiten zum Namenswechsel mit staatlicher Genehmigung ändern können. Als öffentlich-rechtlicher Teil des bundesrepublikanischen Namensänderungsrechts wird das NamÄndG bis heute als notwendiger Bestandteil der Rechtsordnung und daher gerade nicht als nationalsozialistisch geprägtes (Un-)Recht angesehen.Michael Wagner-Kern greift diese 'Unbedenklichkeitsthese' auf und zeichnet mittels einer rechtshistorischen Rekonstruktion die Entstehungsgründe für ein Namensänderungsrecht in Deutschland nach. Die historischen Befunde, gestützt auf eine Auswertung archivalischer Quellen, korrigieren herrschende Vorstellungen: Bei der Schaffung des NamÄndG ging es dem NS-Gesetzgeber einzig um die Konstruktion einer Rechtsgrundlage zur 'namentlichen Ausgrenzung' der jüdischen Bevölkerung. Struktur und Interpretation des öffentlich-rechtlichen Namensänderungsrechts stehen bis heute in der Tradition eines restriktiven Grundverständnisses, das jede Namensänderung als Ausnahme von dem Prinzip der kontinuierlichen Namensführung begreift. Diese Sichtweise erklärt sich aus dem bisherigen Verzicht, die Entstehungsgeschichte des NamÄndG umfassend zu rekonstruieren. Kontinuitätsphänomene prägen sowohl die Struktur des bundesrepublikanischen Namensänderungsrechts als auch dessen Bild in Literatur und Rechtsprechung. Daraus leitet sich die Forderung nach einer grundlegenden Reform des (Reichs-)NamÄndG ab, das gegenwärtig verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genügt. ISBN 9783161477188 Versand D: 3,45 EUR Rechtsgeschichte, Namensänderung, NamÄndG.
Von Händler/Antiquariat, Speyer & Peters GmbH, 12165 Berlin.
459 S. Paperback Bis heute gilt das 'Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen' (NamÄndG) - abgesehen von geringfügigen Abweichungen - in der am 5. Januar 1938 auf der Grundlage des Ermächtigungsgesetzes verabschiedeten Fassung. Das NamÄndG bestimmt die Grundvoraussetzungen, unter denen natürliche Personen ihren Namen außerhalb der im BGB geregelten Möglichkeiten zum Namenswechsel mit staatlicher Genehmigung ändern können. Als öffentlich-rechtlicher Teil des bundesrepublikanischen Namensänderungsrechts wird das NamÄndG bis heute als notwendiger Bestandteil der Rechtsordnung und daher gerade nicht als nationalsozialistisch geprägtes (Un-)Recht angesehen.Michael Wagner-Kern greift diese 'Unbedenklichkeitsthese' auf und zeichnet mittels einer rechtshistorischen Rekonstruktion die Entstehungsgründe für ein Namensänderungsrecht in Deutschland nach. Die historischen Befunde, gestützt auf eine Auswertung archivalischer Quellen, korrigieren herrschende Vorstellungen: Bei der Schaffung des NamÄndG ging es dem NS-Gesetzgeber einzig um die Konstruktion einer Rechtsgrundlage zur 'namentlichen Ausgrenzung' der jüdischen Bevölkerung. Struktur und Interpretation des öffentlich-rechtlichen Namensänderungsrechts stehen bis heute in der Tradition eines restriktiven Grundverständnisses, das jede Namensänderung als Ausnahme von dem Prinzip der kontinuierlichen Namensführung begreift. Diese Sichtweise erklärt sich aus dem bisherigen Verzicht, die Entstehungsgeschichte des NamÄndG umfassend zu rekonstruieren. Kontinuitätsphänomene prägen sowohl die Struktur des bundesrepublikanischen Namensänderungsrechts als auch dessen Bild in Literatur und Rechtsprechung. Daraus leitet sich die Forderung nach einer grundlegenden Reform des (Reichs-)NamÄndG ab, das gegenwärtig verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genügt. ISBN 9783161477188 Versand D: 3,45 EUR Rechtsgeschichte, Namensänderung, NamÄndG.
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Staat Und Namensanderung: Die Offentlich-Rechtliche Namensanderung in Deutschland Im 19. Und 20. Jahrhundert (Paperback) (2002)
DE PB NW FE
ISBN: 9783161477188 bzw. 3161477189, in Deutsch, JCB Mohr (Paul Siebeck), Germany, Taschenbuch, neu, Erstausgabe.
Von Händler/Antiquariat, The Book Depository EURO [60485773], London, United Kingdom.
Language: German . Brand New Book. English summary: The same law pertaining to a change of name has been valid in Germany, apart from a few slight changes, since January 5, 1938. Michael Wagner-Kern shows that when this law was created by the National Socialist legislators it was done so simply to devise a legal basis for an exclusion of the Jewish population by name. The author examines the relationship between Jewish emancipation and/or antisemitism on the one hand and the development and change in the law pertaining to a change of name under public law on the other hand. In this context, he analyzes the dissolution of the traditional jurisdiction of the Lander over name changes under public law, and makes it clear that even before 1933 there had been ideas for a legal registration of an official name change which had anti-Jewish motives. German description: Bis heute gilt das Gesetz uber die Anderung von Familiennamen und Vornamen (NamAndG) - abgesehen von geringfugigen Abweichungen - in der am 5. Januar 1938 auf der Grundlage des Ermachtigungsgesetzes verabschiedeten Fassung. Das NamAndG bestimmt die Grundvoraussetzungen, unter denen naturliche Personen ihren Namen ausserhalb der im BGB geregelten Moglichkeiten zum Namenswechsel mit staatlicher Genehmigung andern konnen. Als offentlich-rechtlicher Teil des bundesrepublikanischen Namensanderungsrechts wird das NamAndG bis heute als notwendiger Bestandteil der Rechtsordnung und daher gerade nicht als nationalsozialistisch gepragtes (Un-)Recht angesehen. Michael Wagner-Kern greift diese Unbedenklichkeitsthese auf und zeichnet mittels einer rechtshistorischen Rekonstruktion die Entstehungsgrunde fur ein Namensanderungsrecht in Deutschland nach. Die historischen Befunde, gestutzt auf eine Auswertung archivalischer Quellen, korrigieren herrschende Vorstellungen: Bei der Schaffung des NamAndG ging es dem NS-Gesetzgeber einzig um die Konstruktion einer Rechtsgrundlage zur namentlichen Ausgrenzung der judischen Bevolkerung. Struktur und Interpretation des offentlich-rechtlichen Namensanderungsrechts stehen bis heute in der Tradition eines restriktiven Grundverstandnisses, das jede Namensanderung als Ausnahme von dem Prinzip der kontinuierlichen Namensfuhrung begreift. Diese Sichtweise erklart sich aus dem bisherigen Verzicht, die Entstehungsgeschichte des NamAndG umfassend zu rekonstruieren. Kontinuitatsphanomene pragen sowohl die Struktur des bundesrepublikanischen Namensanderungsrechts als auch dessen Bild in Literatur und Rechtsprechung. Daraus leitet sich die Forderung nach einer grundlegenden Reform des (Reichs-)NamAndG ab, das gegenwartig verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genugt.
Language: German . Brand New Book. English summary: The same law pertaining to a change of name has been valid in Germany, apart from a few slight changes, since January 5, 1938. Michael Wagner-Kern shows that when this law was created by the National Socialist legislators it was done so simply to devise a legal basis for an exclusion of the Jewish population by name. The author examines the relationship between Jewish emancipation and/or antisemitism on the one hand and the development and change in the law pertaining to a change of name under public law on the other hand. In this context, he analyzes the dissolution of the traditional jurisdiction of the Lander over name changes under public law, and makes it clear that even before 1933 there had been ideas for a legal registration of an official name change which had anti-Jewish motives. German description: Bis heute gilt das Gesetz uber die Anderung von Familiennamen und Vornamen (NamAndG) - abgesehen von geringfugigen Abweichungen - in der am 5. Januar 1938 auf der Grundlage des Ermachtigungsgesetzes verabschiedeten Fassung. Das NamAndG bestimmt die Grundvoraussetzungen, unter denen naturliche Personen ihren Namen ausserhalb der im BGB geregelten Moglichkeiten zum Namenswechsel mit staatlicher Genehmigung andern konnen. Als offentlich-rechtlicher Teil des bundesrepublikanischen Namensanderungsrechts wird das NamAndG bis heute als notwendiger Bestandteil der Rechtsordnung und daher gerade nicht als nationalsozialistisch gepragtes (Un-)Recht angesehen. Michael Wagner-Kern greift diese Unbedenklichkeitsthese auf und zeichnet mittels einer rechtshistorischen Rekonstruktion die Entstehungsgrunde fur ein Namensanderungsrecht in Deutschland nach. Die historischen Befunde, gestutzt auf eine Auswertung archivalischer Quellen, korrigieren herrschende Vorstellungen: Bei der Schaffung des NamAndG ging es dem NS-Gesetzgeber einzig um die Konstruktion einer Rechtsgrundlage zur namentlichen Ausgrenzung der judischen Bevolkerung. Struktur und Interpretation des offentlich-rechtlichen Namensanderungsrechts stehen bis heute in der Tradition eines restriktiven Grundverstandnisses, das jede Namensanderung als Ausnahme von dem Prinzip der kontinuierlichen Namensfuhrung begreift. Diese Sichtweise erklart sich aus dem bisherigen Verzicht, die Entstehungsgeschichte des NamAndG umfassend zu rekonstruieren. Kontinuitatsphanomene pragen sowohl die Struktur des bundesrepublikanischen Namensanderungsrechts als auch dessen Bild in Literatur und Rechtsprechung. Daraus leitet sich die Forderung nach einer grundlegenden Reform des (Reichs-)NamAndG ab, das gegenwartig verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genugt.
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Staat Und Namensanderung: Die Offentlich-Rechtliche Namensanderung in Deutschland Im 19. Und 20. Jahrhundert (Beitrage Zur Rechtsgeschichte Des 20. Jahrhunderts) (German Edition) (2002)
DE PB US
ISBN: 9783161477188 bzw. 3161477189, in Deutsch, 459 Seiten, Mohr Siebeck, Taschenbuch, gebraucht.
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English summary: The same law pertaining to a change of name has been valid in Germany, apart from a few slight changes, since January 5, 1938. Michael Wagner-Kern shows that when this law was created by the National Socialist legislators it was done so simply to devise a legal basis for an 'exclusion' of the Jewish population 'by name.' The author examines the relationship between Jewish emancipation and/or antisemitism on the one hand and the development and change in the law pertaining to a change of name under public law on the other hand. In this context, he analyzes the dissolution of the traditional jurisdiction of the Lander over name changes under public law, and makes it clear that even before 1933 there had been ideas for a legal registration of an official name change which had anti-Jewish motives. German description: Bis heute gilt das 'Gesetz uber die Anderung von Familiennamen und Vornamen' (NamAndG) - abgesehen von geringfugigen Abweichungen - in der am 5. Januar 1938 auf der Grundlage des Ermachtigungsgesetzes verabschiedeten Fassung. Das NamAndG bestimmt die Grundvoraussetzungen, unter denen naturliche Personen ihren Namen ausserhalb der im BGB geregelten Moglichkeiten zum Namenswechsel mit staatlicher Genehmigung andern konnen. Als offentlich-rechtlicher Teil des bundesrepublikanischen Namensanderungsrechts wird das NamAndG bis heute als notwendiger Bestandteil der Rechtsordnung und daher gerade nicht als nationalsozialistisch gepragtes (Un-)Recht angesehen. Michael Wagner-Kern greift diese 'Unbedenklichkeitsthese' auf und zeichnet mittels einer rechtshistorischen Rekonstruktion die Entstehungsgrunde fur ein Namensanderungsrecht in Deutschland nach. Die historischen Befunde, gestutzt auf eine Auswertung archivalischer Quellen, korrigieren herrschende Vorstellungen: Bei der Schaffung des NamAndG ging es dem NS-Gesetzgeber einzig um die Konstruktion einer Rechtsgrundlage zur 'namentlichen Ausgrenzung' der judischen Bevolkerung. Struktur und Interpretation des offentlich-rechtlichen Namensanderungsrechts stehen bis heute in der Tradition eines restriktiven Grundverstandnisses, das jede Namensanderung als Ausnahme von dem Prinzip der kontinuierlichen Namensfuhrung begreift. Diese Sichtweise erklart sich aus dem bisherigen Verzicht, die Entstehungsgeschichte des NamAndG umfassend zu rekonstruieren. Kontinuitatsphanomene pragen sowohl die Struktur des bundesrepublikanischen Namensanderungsrechts als auch dessen Bild in Literatur und Rechtsprechung. Daraus leitet sich die Forderung nach einer grundlegenden Reform des (Reichs-)NamAndG ab, das gegenwartig verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genugt. Paperback, Label: Mohr Siebeck, Mohr Siebeck, Produktgruppe: Book, Publiziert: 2002-12-31, Studio: Mohr Siebeck.
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English summary: The same law pertaining to a change of name has been valid in Germany, apart from a few slight changes, since January 5, 1938. Michael Wagner-Kern shows that when this law was created by the National Socialist legislators it was done so simply to devise a legal basis for an 'exclusion' of the Jewish population 'by name.' The author examines the relationship between Jewish emancipation and/or antisemitism on the one hand and the development and change in the law pertaining to a change of name under public law on the other hand. In this context, he analyzes the dissolution of the traditional jurisdiction of the Lander over name changes under public law, and makes it clear that even before 1933 there had been ideas for a legal registration of an official name change which had anti-Jewish motives. German description: Bis heute gilt das 'Gesetz uber die Anderung von Familiennamen und Vornamen' (NamAndG) - abgesehen von geringfugigen Abweichungen - in der am 5. Januar 1938 auf der Grundlage des Ermachtigungsgesetzes verabschiedeten Fassung. Das NamAndG bestimmt die Grundvoraussetzungen, unter denen naturliche Personen ihren Namen ausserhalb der im BGB geregelten Moglichkeiten zum Namenswechsel mit staatlicher Genehmigung andern konnen. Als offentlich-rechtlicher Teil des bundesrepublikanischen Namensanderungsrechts wird das NamAndG bis heute als notwendiger Bestandteil der Rechtsordnung und daher gerade nicht als nationalsozialistisch gepragtes (Un-)Recht angesehen. Michael Wagner-Kern greift diese 'Unbedenklichkeitsthese' auf und zeichnet mittels einer rechtshistorischen Rekonstruktion die Entstehungsgrunde fur ein Namensanderungsrecht in Deutschland nach. Die historischen Befunde, gestutzt auf eine Auswertung archivalischer Quellen, korrigieren herrschende Vorstellungen: Bei der Schaffung des NamAndG ging es dem NS-Gesetzgeber einzig um die Konstruktion einer Rechtsgrundlage zur 'namentlichen Ausgrenzung' der judischen Bevolkerung. Struktur und Interpretation des offentlich-rechtlichen Namensanderungsrechts stehen bis heute in der Tradition eines restriktiven Grundverstandnisses, das jede Namensanderung als Ausnahme von dem Prinzip der kontinuierlichen Namensfuhrung begreift. Diese Sichtweise erklart sich aus dem bisherigen Verzicht, die Entstehungsgeschichte des NamAndG umfassend zu rekonstruieren. Kontinuitatsphanomene pragen sowohl die Struktur des bundesrepublikanischen Namensanderungsrechts als auch dessen Bild in Literatur und Rechtsprechung. Daraus leitet sich die Forderung nach einer grundlegenden Reform des (Reichs-)NamAndG ab, das gegenwartig verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genugt. Paperback, Label: Mohr Siebeck, Mohr Siebeck, Produktgruppe: Book, Publiziert: 2002-12-31, Studio: Mohr Siebeck.
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Staat Und Namensnderung
DE PB NW FE
ISBN: 9783161477188 bzw. 3161477189, in Deutsch, Mohr Siebeck GmbH amp; Co. K, Taschenbuch, neu, Erstausgabe.
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