Einheitstäterschaft" statt Tatherrschaft. Zur Abkehr von einem differenzierenden Beteiligungsformensystem in einer normativ-funktionalen Straftatlehre. XIX, 556 Seiten, Zur Abkehr von einem differenzierenden Beteiligungsformensystem in einer normativ-fun
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Einheitstäterschaft" statt Tatherrschaft (2009)
DE NW
ISBN: 9783161498114 bzw. 3161498119, in Deutsch, Mohr Siebeck Gmbh & Co. K Mrz 2009, neu.
Von Händler/Antiquariat, Rhein-Team Lörrach Ivano Narducci e.K. [57451429], Lörrach, Germany.
Neuware - Das deutsche Strafrecht unterscheidet verschiedene Beteiligungsformen. Während einerseits in Par. 25 StGB die einzelnen Formen von Täterschaft normiert sind, ist andererseits die Teilnahme in Par. 26 StGB (Anstiftung) und Par. 27 StGB (Beihilfe) geregelt. Thomas Rotsch setzt bei der Erkenntnis an, dass eine überzeugende Abgrenzung dieser Beteiligungsformen bis heute nicht gelungen ist. In Überwindung des klassischen Einheitstätersystems unternimmt er erstmals den Versuch, die Grundlage für eine normativ-funktionale Straftatlehre zu schaffen, die auf jegliche - terminologische wie sachliche - Differenzierung verzichtet. In diesem zweistufigen normativen System strafunrechtsrelevanter Zuständigkeit erfolgt eine Zuschreibung strafrechtlicher Verantwortlichkeit allein über die Unterscheidung in unmittelbare und mittelbare Rechtsgutsbeeinträchtigungen. 556 pp. Deutsch.
Neuware - Das deutsche Strafrecht unterscheidet verschiedene Beteiligungsformen. Während einerseits in Par. 25 StGB die einzelnen Formen von Täterschaft normiert sind, ist andererseits die Teilnahme in Par. 26 StGB (Anstiftung) und Par. 27 StGB (Beihilfe) geregelt. Thomas Rotsch setzt bei der Erkenntnis an, dass eine überzeugende Abgrenzung dieser Beteiligungsformen bis heute nicht gelungen ist. In Überwindung des klassischen Einheitstätersystems unternimmt er erstmals den Versuch, die Grundlage für eine normativ-funktionale Straftatlehre zu schaffen, die auf jegliche - terminologische wie sachliche - Differenzierung verzichtet. In diesem zweistufigen normativen System strafunrechtsrelevanter Zuständigkeit erfolgt eine Zuschreibung strafrechtlicher Verantwortlichkeit allein über die Unterscheidung in unmittelbare und mittelbare Rechtsgutsbeeinträchtigungen. 556 pp. Deutsch.
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Einheitstäterschaft" statt Tatherrschaft (2009)
DE NW
ISBN: 9783161498114 bzw. 3161498119, in Deutsch, Mohr Siebeck Gmbh & Co. K Mrz 2009, neu.
Von Händler/Antiquariat, Buchhandlung - Bides GbR [52676528], Dresden, Germany.
Neuware - Das deutsche Strafrecht unterscheidet verschiedene Beteiligungsformen. Während einerseits in Par. 25 StGB die einzelnen Formen von Täterschaft normiert sind, ist andererseits die Teilnahme in Par. 26 StGB (Anstiftung) und Par. 27 StGB (Beihilfe) geregelt. Thomas Rotsch setzt bei der Erkenntnis an, dass eine überzeugende Abgrenzung dieser Beteiligungsformen bis heute nicht gelungen ist. In Überwindung des klassischen Einheitstätersystems unternimmt er erstmals den Versuch, die Grundlage für eine normativ-funktionale Straftatlehre zu schaffen, die auf jegliche - terminologische wie sachliche - Differenzierung verzichtet. In diesem zweistufigen normativen System strafunrechtsrelevanter Zuständigkeit erfolgt eine Zuschreibung strafrechtlicher Verantwortlichkeit allein über die Unterscheidung in unmittelbare und mittelbare Rechtsgutsbeeinträchtigungen. 556 pp. Deutsch.
Neuware - Das deutsche Strafrecht unterscheidet verschiedene Beteiligungsformen. Während einerseits in Par. 25 StGB die einzelnen Formen von Täterschaft normiert sind, ist andererseits die Teilnahme in Par. 26 StGB (Anstiftung) und Par. 27 StGB (Beihilfe) geregelt. Thomas Rotsch setzt bei der Erkenntnis an, dass eine überzeugende Abgrenzung dieser Beteiligungsformen bis heute nicht gelungen ist. In Überwindung des klassischen Einheitstätersystems unternimmt er erstmals den Versuch, die Grundlage für eine normativ-funktionale Straftatlehre zu schaffen, die auf jegliche - terminologische wie sachliche - Differenzierung verzichtet. In diesem zweistufigen normativen System strafunrechtsrelevanter Zuständigkeit erfolgt eine Zuschreibung strafrechtlicher Verantwortlichkeit allein über die Unterscheidung in unmittelbare und mittelbare Rechtsgutsbeeinträchtigungen. 556 pp. Deutsch.
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Einheitstäterschaft" statt Tatherrschaft. Zur Abkehr von einem differenzierenden Beteiligungsformensystem in einer normativ-funktionalen Straftatlehre. XIX, 556 Seiten, Zur Abkehr von einem differenzierenden Beteiligungsformensystem in einer normativ-fun (2009)
DE HC NW FE
ISBN: 9783161498114 bzw. 3161498119, in Deutsch, Mohr Siebeck, gebundenes Buch, neu, Erstausgabe.
Von Händler/Antiquariat, Speyer & Peters GmbH [51215482], Berlin, Germany.
XIX, 556 S. Täterschaft; Teilnahme; Beteiligung; Einheitstäter; Zurechnung; Deutschland[DNB]; Einheitstäter[DNB]; Teilnahme[DNB]; Rechtsgutverletzung[DNB]; Zurechnung[DNB] Das deutsche Strafrecht unterscheidet verschiedene Beteiligungsformen. Während einerseits in § 25 StGB die einzelnen Formen von Täterschaft normiert sind, ist andererseits die Teilnahme in § 26 StGB (Anstiftung) und § 27 StGB (Beihilfe) geregelt. Thomas Rotsch setzt bei der Erkenntnis an, dass eine überzeugende Abgrenzung dieser Beteiligungsformen bis heute nicht gelungen ist. In Überwindung des klassischen Einheitstätersystems unternimmt er erstmals den Versuch, die Grundlage für eine normativ-funktionale Straftatlehre zu schaffen, die auf jegliche - terminologische wie sachliche - Differenzierung verzichtet. In diesem zweistufigen normativen System strafunrechtsrelevanter Zuständigkeit erfolgt eine Zuschreibung strafrechtlicher Verantwortlichkeit allein über die Unterscheidung in unmittelbare und mittelbare Rechtsgutsbeeinträchtigungen. ISBN 9783161498114 Sprache: de Gewicht in Gramm: 550.
XIX, 556 S. Täterschaft; Teilnahme; Beteiligung; Einheitstäter; Zurechnung; Deutschland[DNB]; Einheitstäter[DNB]; Teilnahme[DNB]; Rechtsgutverletzung[DNB]; Zurechnung[DNB] Das deutsche Strafrecht unterscheidet verschiedene Beteiligungsformen. Während einerseits in § 25 StGB die einzelnen Formen von Täterschaft normiert sind, ist andererseits die Teilnahme in § 26 StGB (Anstiftung) und § 27 StGB (Beihilfe) geregelt. Thomas Rotsch setzt bei der Erkenntnis an, dass eine überzeugende Abgrenzung dieser Beteiligungsformen bis heute nicht gelungen ist. In Überwindung des klassischen Einheitstätersystems unternimmt er erstmals den Versuch, die Grundlage für eine normativ-funktionale Straftatlehre zu schaffen, die auf jegliche - terminologische wie sachliche - Differenzierung verzichtet. In diesem zweistufigen normativen System strafunrechtsrelevanter Zuständigkeit erfolgt eine Zuschreibung strafrechtlicher Verantwortlichkeit allein über die Unterscheidung in unmittelbare und mittelbare Rechtsgutsbeeinträchtigungen. ISBN 9783161498114 Sprache: de Gewicht in Gramm: 550.
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"Einheitstäterschaft" statt Tatherrschaft: Zur Abkehr von einem differenzierenden Beteiligungsformensystem in einer normativ-funktionalen Straftatlehre (2009)
DE HC US FE
ISBN: 9783161498114 bzw. 3161498119, in Deutsch, 556 Seiten, Mohr Siebeck, gebundenes Buch, gebraucht, Erstausgabe.
Lieferung aus: Deutschland, Versandfertig in 1 - 2 Werktagen.
Von Händler/Antiquariat, ---SuperBookDeals---.
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Einheitstäterschaft" Statt Tatherrschaft: Zur Abkehr Von Einem Differenzierenden Beteiligungsformensystem In Einer Normativ-Funktionalen Straftatlehre (2009)
DE HC NW
ISBN: 9783161498114 bzw. 3161498119, in Deutsch, Mohr Siebeck, gebundenes Buch, neu.
Von Händler/Antiquariat, Revaluation Books [2134736], Exeter, United Kingdom.
556 pages. German language. In Stock.
556 pages. German language. In Stock.
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