Vererblichkeit und Drittwirkungen der Stipulation im klassischen römischen Recht. Tübinger Rechtswissenschaftliche Abhandlungen . XIV, 460 Seiten
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Symbolbild
Vererblichkeit und Drittwirkungen der Stipulation im klassischen römischen Recht (2010)
DE HC NW
ISBN: 9783161506017 bzw. 3161506014, in Deutsch, Mohr Siebeck Gmbh & Co. K Dez 2010, gebundenes Buch, neu.
Von Händler/Antiquariat, Rhein-Team Lörrach Ivano Narducci e.K. [57451429], Lörrach, Germany.
Neuware - Die Stipulation gilt als Paradigma des schuldrechtlichen Vertrags. Mehrere Rechtsregeln schließen die Einbeziehung dritter Personen aus. Jedoch kennen die Quellen mit der Erben- und der Nachfolgeklausel auch Verträge mit Drittbezug. Während sich mit der Erbenklausel allmählich der Gedanke der Universalsukzession in das Versprechen durchsetzte, konnten die Parteien mit der Nachfolgeklausel sogar ihre Einzelrechtsnachfolger berechtigen und verpflichten und so Drittwirkung erzielen. Die römischen Juristen entschieden sich damit gegen die Anwendung starrer Rechtsregeln und für die Bedürfnisse des Rechtsverkehrs. Die Erkenntnis dieses Bruchs mit einem scheinbar unumstößlichen Dogma ist der Romanistik aufgrund übertriebener Textkritik bisher versperrt geblieben. Thomas Finkenauer stellt die Stipulation als Instrument privatautonomer Rechtsetzung von außerordentlicher Flexibilität vor. 460 pp. Deutsch.
Neuware - Die Stipulation gilt als Paradigma des schuldrechtlichen Vertrags. Mehrere Rechtsregeln schließen die Einbeziehung dritter Personen aus. Jedoch kennen die Quellen mit der Erben- und der Nachfolgeklausel auch Verträge mit Drittbezug. Während sich mit der Erbenklausel allmählich der Gedanke der Universalsukzession in das Versprechen durchsetzte, konnten die Parteien mit der Nachfolgeklausel sogar ihre Einzelrechtsnachfolger berechtigen und verpflichten und so Drittwirkung erzielen. Die römischen Juristen entschieden sich damit gegen die Anwendung starrer Rechtsregeln und für die Bedürfnisse des Rechtsverkehrs. Die Erkenntnis dieses Bruchs mit einem scheinbar unumstößlichen Dogma ist der Romanistik aufgrund übertriebener Textkritik bisher versperrt geblieben. Thomas Finkenauer stellt die Stipulation als Instrument privatautonomer Rechtsetzung von außerordentlicher Flexibilität vor. 460 pp. Deutsch.
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Symbolbild
Vererblichkeit und Drittwirkungen der Stipulation im klassischen römischen Recht. Tübinger Rechtswissenschaftliche Abhandlungen . XIV, 460 Seiten (2010)
DE HC NW FE
ISBN: 9783161506017 bzw. 3161506014, in Deutsch, Mohr Siebeck, gebundenes Buch, neu, Erstausgabe.
Von Händler/Antiquariat, Speyer & Peters GmbH [51215482], Berlin, D, Germany.
Erbrecht; Schuldrecht; Dienstbarkeiten; römisches; Privatrecht; Stipulatio[DNB] Die Stipulation gilt als Paradigma des schuldrechtlichen Vertrags. Mehrere Rechtsregeln schließen die Einbeziehung dritter Personen aus. Jedoch kennen die Quellen mit der Erben- und der Nachfolgeklausel auch Verträge mit Drittbezug. Während sich mit der Erbenklausel allmählich der Gedanke der Universalsukzession in das Versprechen durchsetzte, konnten die Parteien mit der Nachfolgeklausel sogar ihre Einzelrechtsnachfolger berechtigen und verpflichten und so Drittwirkung erzielen. Die römischen Juristen entschieden sich damit gegen die Anwendung starrer Rechtsregeln und für die Bedürfnisse des Rechtsverkehrs. Die Erkenntnis dieses Bruchs mit einem scheinbar unumstößlichen Dogma ist der Romanistik aufgrund übertriebener Textkritik bisher versperrt geblieben. Thomas Finkenauer stellt die Stipulation als Instrument privatautonomer Rechtsetzung von außerordentlicher Flexibilität vor. ISBN 9783161506017 Sprache: de Gewicht in Gramm: 550.
Erbrecht; Schuldrecht; Dienstbarkeiten; römisches; Privatrecht; Stipulatio[DNB] Die Stipulation gilt als Paradigma des schuldrechtlichen Vertrags. Mehrere Rechtsregeln schließen die Einbeziehung dritter Personen aus. Jedoch kennen die Quellen mit der Erben- und der Nachfolgeklausel auch Verträge mit Drittbezug. Während sich mit der Erbenklausel allmählich der Gedanke der Universalsukzession in das Versprechen durchsetzte, konnten die Parteien mit der Nachfolgeklausel sogar ihre Einzelrechtsnachfolger berechtigen und verpflichten und so Drittwirkung erzielen. Die römischen Juristen entschieden sich damit gegen die Anwendung starrer Rechtsregeln und für die Bedürfnisse des Rechtsverkehrs. Die Erkenntnis dieses Bruchs mit einem scheinbar unumstößlichen Dogma ist der Romanistik aufgrund übertriebener Textkritik bisher versperrt geblieben. Thomas Finkenauer stellt die Stipulation als Instrument privatautonomer Rechtsetzung von außerordentlicher Flexibilität vor. ISBN 9783161506017 Sprache: de Gewicht in Gramm: 550.
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Vererblichkeit und Drittwirkungen der Stipulation im klassischen römischen Recht
DE NW
ISBN: 9783161506017 bzw. 3161506014, in Deutsch, Mohr Siebeck, neu.
Lieferung aus: Deutschland, Sofort lieferbar.
Die Stipulation gilt als Paradigma des schuldrechtlichen Vertrags. Mehrere Rechtsregeln schließen die Einbeziehung dritter Personen aus. Jedoch kennen die Quellen mit der Erben- und der Nachfolgeklausel auch Verträge mit Drittbezug. Während sich mit der Erbenklausel allmählich der Gedanke der Universalsukzession in das Versprechen durchsetzte, konnten die Parteien mit der Nachfolgeklausel sogar ihre Einzelrechtsnachfolger berechtigen und verpflichten und so Drittwirkung erzielen. Die römischen Juristen entschieden sich damit gegen die Anwendung starrer Rechtsregeln und für die Bedürfnisse des Rechtsverkehrs. Die Erkenntnis dieses Bruchs mit einem scheinbar unumstößlichen Dogma ist der Romanistik aufgrund übertriebener Textkritik bisher versperrt geblieben. Thomas Finkenauer stellt die Stipulation als Instrument privatautonomer Rechtsetzung von außerordentlicher Flexibilität vor.
Die Stipulation gilt als Paradigma des schuldrechtlichen Vertrags. Mehrere Rechtsregeln schließen die Einbeziehung dritter Personen aus. Jedoch kennen die Quellen mit der Erben- und der Nachfolgeklausel auch Verträge mit Drittbezug. Während sich mit der Erbenklausel allmählich der Gedanke der Universalsukzession in das Versprechen durchsetzte, konnten die Parteien mit der Nachfolgeklausel sogar ihre Einzelrechtsnachfolger berechtigen und verpflichten und so Drittwirkung erzielen. Die römischen Juristen entschieden sich damit gegen die Anwendung starrer Rechtsregeln und für die Bedürfnisse des Rechtsverkehrs. Die Erkenntnis dieses Bruchs mit einem scheinbar unumstößlichen Dogma ist der Romanistik aufgrund übertriebener Textkritik bisher versperrt geblieben. Thomas Finkenauer stellt die Stipulation als Instrument privatautonomer Rechtsetzung von außerordentlicher Flexibilität vor.
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Symbolbild
Vererblichkeit Und Drittwirkungen Der Stipulation Im Klassischen Romischen Recht (Hardback) (2010)
DE HC NW FE
ISBN: 9783161506017 bzw. 3161506014, in Deutsch, Mohr Siebeck, Germany, gebundenes Buch, neu, Erstausgabe.
Lieferung aus: Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, Versandkostenfrei.
Von Händler/Antiquariat, The Book Depository EURO [60485773], London, United Kingdom.
Language: German Brand New Book. English summary: It is understood that a stipulation stands as a paradigm for an obligation. Certain contractual clauses, however, have assured the succession not only of the heirs, but even of successors to a single right of the creditor or the debtor. For the first time, Thomas Finkenauer demonstrates this break with the allegedly axiomatic dogma of the Roman law. German description: Die Stipulation gilt als Paradigma des schuldrechtlichen Vertrags. Mehrere Rechtsregeln schliessen die Einbeziehung dritter Personen aus. Jedoch kennen die Quellen mit der Erben- und der Nachfolgeklausel auch Vertrage mit Drittbezug. Wahrend sich mit der Erbenklausel allmahlich der Gedanke der Universalsukzession in das Versprechen durchsetzte, konnten die Parteien mit der Nachfolgeklausel sogar ihre Einzelrechtsnachfolger berechtigen und verpflichten und so Drittwirkung erzielen. Die romischen Juristen entschieden sich damit gegen die Anwendung starrer Rechtsregeln und fur die Bedurfnisse des Rechtsverkehrs. Die Erkenntnis dieses Bruchs mit einem scheinbar unumstosslichen Dogma ist der Romanistik aufgrund ubertriebener Textkritik bisher versperrt geblieben. Thomas Finkenauer stellt die Stipulation als Instrument privatautonomer Rechtsetzung von ausserordentlicher Flexibilitat vor.
Von Händler/Antiquariat, The Book Depository EURO [60485773], London, United Kingdom.
Language: German Brand New Book. English summary: It is understood that a stipulation stands as a paradigm for an obligation. Certain contractual clauses, however, have assured the succession not only of the heirs, but even of successors to a single right of the creditor or the debtor. For the first time, Thomas Finkenauer demonstrates this break with the allegedly axiomatic dogma of the Roman law. German description: Die Stipulation gilt als Paradigma des schuldrechtlichen Vertrags. Mehrere Rechtsregeln schliessen die Einbeziehung dritter Personen aus. Jedoch kennen die Quellen mit der Erben- und der Nachfolgeklausel auch Vertrage mit Drittbezug. Wahrend sich mit der Erbenklausel allmahlich der Gedanke der Universalsukzession in das Versprechen durchsetzte, konnten die Parteien mit der Nachfolgeklausel sogar ihre Einzelrechtsnachfolger berechtigen und verpflichten und so Drittwirkung erzielen. Die romischen Juristen entschieden sich damit gegen die Anwendung starrer Rechtsregeln und fur die Bedurfnisse des Rechtsverkehrs. Die Erkenntnis dieses Bruchs mit einem scheinbar unumstosslichen Dogma ist der Romanistik aufgrund ubertriebener Textkritik bisher versperrt geblieben. Thomas Finkenauer stellt die Stipulation als Instrument privatautonomer Rechtsetzung von ausserordentlicher Flexibilitat vor.
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Symbolbild
Vererblichkeit Und Drittwirkungen Der Stipulation Im Klassischen Römischen Recht (2010)
DE HC NW
ISBN: 9783161506017 bzw. 3161506014, in Deutsch, Mohr Siebeck, gebundenes Buch, neu.
Von Händler/Antiquariat, Revaluation Books [2134736], Exeter, United Kingdom.
460 pages. German language. In Stock.
460 pages. German language. In Stock.
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