Die Firma als selbständiges Verkehrsobjekt. Geistiges Eigentum und Wettbewerbsrecht Band 55. XIII, 234 Seiten
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Die Firma als selbständiges Verkehrsobjekt. Geistiges Eigentum und Wettbewerbsrecht Band 55. XIII, 234 Seiten (2011)
DE
ISBN: 9783161508448 bzw. 3161508440, Band: 55, in Deutsch, Mohr Siebeck.
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Von Händler/Antiquariat, Speyer & Peters GmbH, 12165 Berlin.
1. Auflage XIII, 234 S. geheftet Handelsrecht; Firmenrecht; Bindungsgrundsatz Die Firma verkörpert den Goodwill des Unternehmens. Ihre kommerzielle Verwertung durch Veräußerung ist gemäß § 23 HGB nur gemeinsam mit der Übertragung des Unternehmens gestattet. Dieses sogenannte Verbot der Leerübertragung kann den Transaktionsbedürfnissen des Wirtschaftslebens erheblich zuwiderlaufen. Dementsprechend hat das Erstreckungsgesetz von 1992 die in § 8 Abs. 1 WZG A.F. verankerte Bindung des Markenrechts an das Unternehmen beseitigt.Die Marke kann nunmehr nach § 27 MarkenG ohne das Unternehmen veräußert werden. Da das markenrechtliche Leerübertragungsverbot den Rechtsverkehr in gleicher Weise vor Irreführung schützen sollte wie das firmenrechtliche, Rechtsprechung und Literatur folgerichtig die § 23 HGB, § 8 Abs. 1 WZG A.F. identisch interpretierten, ist die Daseinsberechtigung des § 23 HGB spätestens seit dem Erstreckungsgesetz infrage gestellt. Der Autor zeigt, dass die Firma nicht länger als gebundenes Persönlichkeitsrecht, sondern wie die Marke als selbständig übertragbares Immaterialgüterrecht aufzufassen und der Bindungsgrundsatz im Firmenrecht de lege ferenda zu streichen ist. ISBN 9783161508448 Versand D: 3,45 EUR Handelsrecht; Firmenrecht; Bindungsgrundsatz; Deutschland[DNB]; Firma[DNB]; Veräußerung[DNB]; Handelsgeschäft[DNB].
Von Händler/Antiquariat, Speyer & Peters GmbH, 12165 Berlin.
1. Auflage XIII, 234 S. geheftet Handelsrecht; Firmenrecht; Bindungsgrundsatz Die Firma verkörpert den Goodwill des Unternehmens. Ihre kommerzielle Verwertung durch Veräußerung ist gemäß § 23 HGB nur gemeinsam mit der Übertragung des Unternehmens gestattet. Dieses sogenannte Verbot der Leerübertragung kann den Transaktionsbedürfnissen des Wirtschaftslebens erheblich zuwiderlaufen. Dementsprechend hat das Erstreckungsgesetz von 1992 die in § 8 Abs. 1 WZG A.F. verankerte Bindung des Markenrechts an das Unternehmen beseitigt.Die Marke kann nunmehr nach § 27 MarkenG ohne das Unternehmen veräußert werden. Da das markenrechtliche Leerübertragungsverbot den Rechtsverkehr in gleicher Weise vor Irreführung schützen sollte wie das firmenrechtliche, Rechtsprechung und Literatur folgerichtig die § 23 HGB, § 8 Abs. 1 WZG A.F. identisch interpretierten, ist die Daseinsberechtigung des § 23 HGB spätestens seit dem Erstreckungsgesetz infrage gestellt. Der Autor zeigt, dass die Firma nicht länger als gebundenes Persönlichkeitsrecht, sondern wie die Marke als selbständig übertragbares Immaterialgüterrecht aufzufassen und der Bindungsgrundsatz im Firmenrecht de lege ferenda zu streichen ist. ISBN 9783161508448 Versand D: 3,45 EUR Handelsrecht; Firmenrecht; Bindungsgrundsatz; Deutschland[DNB]; Firma[DNB]; Veräußerung[DNB]; Handelsgeschäft[DNB].
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Symbolbild
Die Firma ALS Selbstandiges Verkehrsobjekt (Paperback) (2011)
DE PB NW FE
ISBN: 9783161508448 bzw. 3161508440, in Deutsch, Mohr Siebeck, Germany, Taschenbuch, neu, Erstausgabe.
Von Händler/Antiquariat, The Book Depository EURO [60485773], London, United Kingdom.
Language: German Brand New Book. English summary: Stephan Kessen deals with the transferability of the trade name. He focuses on section 23 of the German Commercial Code providing that the trade name can only be transferred together with the company. The author shows that this provision should be repealed. German description: Die Firma verkorpert den Goodwill des Unternehmens. Ihre kommerzielle Verwertung durch Verausserung ist gemass 23 HGB nur gemeinsam mit der Ubertragung des Unternehmens gestattet. Dieses sogenannte Verbot der Leerubertragung kann den Transaktionsbedurfnissen des Wirtschaftslebens erheblich zuwiderlaufen. Dementsprechend hat das Erstreckungsgesetz von 1992 die in 8 Abs. 1 WZG A.F. verankerte Bindung des Markenrechts an das Unternehmen beseitigt.Die Marke kann nunmehr nach 27 MarkenG ohne das Unternehmen veraussert werden. Da das markenrechtliche Leerubertragungsverbot den Rechtsverkehr in gleicher Weise vor Irrefuhrung schutzen sollte wie das firmenrechtliche, Rechtsprechung und Literatur folgerichtig die 23 HGB, 8 Abs. 1 WZG A.F. identisch interpretierten, ist die Daseinsberechtigung des 23 HGB spatestens seit dem Erstreckungsgesetz infrage gestellt. Der Autor zeigt, dass die Firma nicht langer als gebundenes Personlichkeitsrecht, sondern wie die Marke als selbstandig ubertragbares Immaterialguterrecht aufzufassen und der Bindungsgrundsatz im Firmenrecht de lege ferenda zu streichen ist.
Language: German Brand New Book. English summary: Stephan Kessen deals with the transferability of the trade name. He focuses on section 23 of the German Commercial Code providing that the trade name can only be transferred together with the company. The author shows that this provision should be repealed. German description: Die Firma verkorpert den Goodwill des Unternehmens. Ihre kommerzielle Verwertung durch Verausserung ist gemass 23 HGB nur gemeinsam mit der Ubertragung des Unternehmens gestattet. Dieses sogenannte Verbot der Leerubertragung kann den Transaktionsbedurfnissen des Wirtschaftslebens erheblich zuwiderlaufen. Dementsprechend hat das Erstreckungsgesetz von 1992 die in 8 Abs. 1 WZG A.F. verankerte Bindung des Markenrechts an das Unternehmen beseitigt.Die Marke kann nunmehr nach 27 MarkenG ohne das Unternehmen veraussert werden. Da das markenrechtliche Leerubertragungsverbot den Rechtsverkehr in gleicher Weise vor Irrefuhrung schutzen sollte wie das firmenrechtliche, Rechtsprechung und Literatur folgerichtig die 23 HGB, 8 Abs. 1 WZG A.F. identisch interpretierten, ist die Daseinsberechtigung des 23 HGB spatestens seit dem Erstreckungsgesetz infrage gestellt. Der Autor zeigt, dass die Firma nicht langer als gebundenes Personlichkeitsrecht, sondern wie die Marke als selbstandig ubertragbares Immaterialguterrecht aufzufassen und der Bindungsgrundsatz im Firmenrecht de lege ferenda zu streichen ist.
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Die Firma als selbständiges Verkehrsobjekt | Stephan Kessen | 9783161508448
DE NW
ISBN: 9783161508448 bzw. 3161508440, in Deutsch, Mohr Siebeck, Tübingen, Deutschland, neu.
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Die Firma als selbständiges Verkehrsobjekt - Stephan Kessen - 9783161508448
DE NW
ISBN: 9783161508448 bzw. 3161508440, in Deutsch, Mohr Siebeck, Tübingen, Deutschland, neu.
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Von Händler/Antiquariat, 123buch-shop - 123 Buch-Shop.
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Die Firma als selbständiges Verkehrsobjekt - Stephan Kessen - 9783161508448
DE NW
ISBN: 9783161508448 bzw. 3161508440, in Deutsch, Mohr Siebeck, Tübingen, Deutschland, neu.
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