Unbenannte Zuwendungen als Ausgleichsmechanismus im Zivilrecht
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9783339109804 - Lennert Althoff: Unbenannte Zuwendungen als Ausgleichsmechanismus im Zivilrecht
Lennert Althoff

Unbenannte Zuwendungen als Ausgleichsmechanismus im Zivilrecht (2019)

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ISBN: 9783339109804 bzw. 333910980X, vermutlich in Deutsch, Verlag Dr. Kovac, Hamburg, Taschenbuch, neu, Erstausgabe.

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Studien zum Zivilrecht, Band 114 188 pages. Bei erheblichen Zuwendungen unter Ehegatten soll es sich nach Auffassung der Rechtsprechung und des überwiegenden Teils des Schrifttums um sogenannte unbenannte Zuwendungen handeln. Dieses Konzept hat die Rechtsprechung auf weitere Nähebeziehungen ausgedehnt: Bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften oder anderen Formen des gemeinschaftlichen Lebens und Wirtschaftens soll das Rechtsinstitut ebenfalls zur Anwendung gelangen. Unklar ist aber hingegen, ob die unbenannte Zuwendung über die genannten Fälle hinaus einen Anwendungsbereich hat. Bei Schwiegerelternzuwendungen lehnt die Rechtsprechung das Vorliegen einer unbenannten Zuwendung ab. Außerhalb familienrechtlicher Zusammenhänge hat die Rechtsprechung bisher nicht auf das Institut der unbenannten Zuwendung zurückgegriffen. Bei Leistungen im Hinblick auf eine zukünftige Erbeinsetzung hat der BGH ausdrücklich das Vorliegen einer unbenannten Zuwendung verneint. Im Schrifttum wird dagegen teilweise die Auffassung vertreten, dass es sich bei der unbenannten Zuwendung um ein Rechtsinstitut eigener Art handele, das über das Familienrecht hinaus auch in anderen Bereichen des Zivilrechts von Bedeutung sei. Dabei wird etwa auf das Gesellschafts- und Stiftungsrecht verwiesen. Dieser Fragestellung nimmt sich diese Untersuchung an. Dabei wird in einem ersten Schritt die Rechtsfigur der unbenannten Zuwendung im Familienrecht beleuchtet, insbesondere die Begründungslinie der Rechtsprechung analysiert. In einem weiteren Schritt werden Konstellationen außerhalb des Familienrechts untersucht, in denen die Rechtsfigur der unbenannten Zuwendung einen Anwendungsbereich haben kann. In einem dritten Teil werden die gefundenen Ergebnisse analysiert, in Verhältnis zueinander gesetzt und es wird ein Vorschlag de lege ferenda präsentiert.
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9783339109804 - Althoff: | Unbenannte Zuwendungen als Ausgleichsmechanismus im Zivilrecht | Kovac | 2019
Althoff

| Unbenannte Zuwendungen als Ausgleichsmechanismus im Zivilrecht | Kovac | 2019

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ISBN: 9783339109804 bzw. 333910980X, in Deutsch, Kovac, neu.

Bei erheblichen Zuwendungen unter Ehegatten soll es sich nach Auffassung der Rechtsprechung und des überwiegenden Teils des Schrifttums um sogenannte unbenannte Zuwendungen handeln. Dieses Konzept hat die Rechtsprechung auf weitere Nähebeziehungen ausgedehnt: Bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften oder anderen Formen des gemeinschaftlichen Lebens und Wirtschaftens soll das Rechtsinstitut ebenfalls zur Anwendung gelangen. Unklar ist aber hingegen, ob die unbenannte Zuwendung über die genannten Fälle hinaus einen Anwendungsbereich hat. Bei Schwiegerelternzuwendungen lehnt die Rechtsprechung das Vorliegen einer unbenannten Zuwendung ab. Außerhalb familienrechtlicher Zusammenhänge hat die Rechtsprechung bisher nicht auf das Institut der unbenannten Zuwendung zurückgegriffen. Bei Leistungen im Hinblick auf eine zukünftige Erbeinsetzung hat der BGH ausdrücklich das Vorliegen einer unbenannten Zuwendung verneint. Im Schrifttum wird dagegen teilweise die Auffassung vertreten, dass es sich bei der unbenannten Zuwendung um ein Rechtsinstitut eigener Art handele, das über das Familienrecht hinaus auch in anderen Bereichen des Zivilrechts von Bedeutung sei. Dabei wird etwa auf das Gesellschafts- und Stiftungsrecht verwiesen. Dieser Fragestellung nimmt sich diese Untersuchung an. Dabei wird in einem ersten Schritt die Rechtsfigur der unbenannten Zuwendung im Familienrecht beleuchtet, insbesondere die Begründungslinie der Rechtsprechung analysiert. In einem weiteren Schritt werden Konstellationen außerhalb des Familienrechts untersucht, in denen die Rechtsfigur der unbenannten Zuwendung einen Anwendungsbereich haben kann. In einem dritten Teil werden die gefundenen Ergebnisse analysiert, in Verhältnis zueinander gesetzt und es wird ein Vorschlag de lege ferenda präsentiert.
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