Kreislaufwirtschaftsgesetz - 8 Angebote vergleichen

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9783406651922 - Jarass, Hans D.: Kreislaufwirtschaftsgesetz (Grauer Kommentar)
Jarass, Hans D.

Kreislaufwirtschaftsgesetz (Grauer Kommentar) (2014)

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9783406651922 - Jarass: / Petersen | Kreislaufwirtschaftsgesetz: KrWG | C.H.BECK | 2014 | Kommentar
Jarass

/ Petersen | Kreislaufwirtschaftsgesetz: KrWG | C.H.BECK | 2014 | Kommentar

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Kommentar | Der Kommentar zum neuen KrWG Der Jarass/Petersen bietet eine fundierte Erläuterung zum neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz KrWG , das die europäische Abfallrahmenrichtlinie zum 1.6.2012 umgesetzt und das KrW-/AbfG abgelöst hat. Über 20 renommierte Autoren aus Wissenschaft und Praxis kommentieren das neue KrWG umfassend unter Berücksichtigung der europarechtlichen Vorgaben. Zum neuen KrWG Neue Pflicht zur Getrenntsammlung von Bioabfällen sowie von Papier-, Metall-, Kunststoff- und Glasabfällen Neuregelung der von der Privatwirtschaft organisierten freiwilligen Qualitätssicherungssysteme für die Verwertung von Bioabfällen und Klärschlamm Einführung neuer Recyclingquoten für Siedlungsabfälle sowie Bau- und Abbruchabfälle Neuregelung der kommunalen Entsorgungsaufgaben Neuordnung von Anzeige- und Erlaubnispflichten für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen unter Ausrichtung am Gefahrenpotential der Abfälle Neuregelung der Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben Neue Ermächtigungsgrundlage für eine Wertstoffverordnung, Stichwort: »Einheitliche Wertstofftonne«. Bereits berücksichtigt sind das G zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen vom 8.4.2013 sowie das TiergesundheitsG vom 22.5.2013. Kommentar |.
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9783406651922 - Hans D. Jarass: Kreislaufwirtschaftsgesetz
Hans D. Jarass

Kreislaufwirtschaftsgesetz

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Kreislaufwirtschaftsgesetz: Vertiefte Erläuterungen aus erster HandZum Werk - Der neue große Kommentar für die Praxis bietet eine wissenschaftlich vertiefte und detaillierte Erläuterung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG), mit dem die europäische Abfallrahmenrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt wurde. Bereits berücksichtigt sind die Änderungen durch Art. 3 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen vom 8.4.2013. Ziel des KrWG Gesetzes ist eine Verbesserung des Umwelt- und des Klimaschutzes sowie der Ressourceneffizienz in der Abfallwirtschaft. Die Kreislaufwirtschaft wird verstärkt auf Abfallvermeidung und das Recycling ausgerichtet. Die Aufteilung der Entsorgungsverantwortung zwischen privater und öffentlich-rechtlicher Entsorgung wird EU-rechtskonform ausbalanciert. Das KrWG ist die Nachfolgeregelung zum früheren Kreislaufwirtschafts-/Abfallgesetz (KrW-/AbfG), das außer Kraft getreten ist. Es enthält eine neue, fünfstufige Abfallhierarchie (Abfallvermeidung, Wiederverwendung, Recycling, sonstige Abfallverwertung, Abfallbeseitigung). Alle zentralen Begriffsdefinitionen wie Abfall, Verwertung, Abfallerzeuger und Abfallbesitzer sind europarechtlich harmonisiert worden. Über 20 renommierte Autoren aus Wissenschaft und Praxis informieren umfassend über Inhalt und Bedeutung des neuen Rechts. Ausführlich berücksichtigt werden dabei die europarechtlichen Vorgaben. Wesentliche Inhalte der Neuregelung sind: - Die Präzisierung des Abfallbegriffs durch die Regelung zu Nebenprodukten ( 4 KrWG) und zum Ende der Abfalleigenschaft ( 5 KrWG) - Die Vorgaben der fünfstufigen Abfallhierarchie ( 6, 7, 8 KrWG) - Neue Pflicht zur Getrenntsammlung von Bioabfällen sowie von Papier-, Metall-, Kunststoff und Glasabfällen ( 11, 14 KrWG) - Neuregelung der von der Privatwirtschaft organisierten freiwilligen Qualitätssicherungssysteme für die Verwertung von Bioabfällen und Klärschlamm ( 12 KrWG) - Einführung neuer Recyclingquoten für Siedlungsabfälle sowie Bau- und Abbruchabfälle ( 14 KrWG) - Die kommunalen Entsorgungsaufgaben werden neu geregelt ( 17, 18 KrWG) - Die Anforderungen an gewerbliche und gemeinnützige Sammlungen werden neu geregelt ( 17 Abs.2, 18 KrWG) - Neuordnung von Anzeige- und Erlaubnispflichten für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen unter Ausrichtung am Gefahrenpotential der Abfälle ( 53, 54 KrWG) - Die Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben wird neu geregelt ( 56, 57 KrWG) - Neue Ermächtigungsgrundlage für eine Wertstoffverordnung, die Weiterentwicklung der früheren Verpackungsverordnung (Stichwort: `Einheitliche Wertstofftonne`). - Neue Ermächtigungsgrundlage für die Erstellung von Abfallvermeidungsprogrammen durch Bund und Länder ( 33 KrWG) - Kommentiert sind auch die Änderungen der - 3 43, 47, 49, 52, 56, 60, 61, 69 KrWG sowie der Anlage 3 durch Art. 3 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen v. 8.4.2013. Vorteile auf einen Blick - wissenschaftlich vertiefte Kommentierungen für die Lösung komplexer Fälle - aus erster Hand: Der Mit-Herausgeber Dr. Frank Petersen, Referatsleiter Abfallrecht im BMU, ist der `Vater des Kreislaufwirtschaftsgesetzes` - sorgfältige und ausführliche Berücksichtigung der europarechtlichen Vorgaben Autoren Kommentiert von den Herausgebern und von Prof. Dr. Thorsten Attendorn, Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW, Dortmund Prof. Dr. Christian Calliess, Freie Universität Berlin Rechtsanwalt Dr. Martin Dieckmann, Hamburg Kathrin Dingemann, Freie Universität Berlin, Dr. Jean Doumet, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Bonn Prof. Dr. Wilfried Erbguth, Universität Rostock Rechtsanwalt Dr. Frank Fellenberg, Berlin Rechtsanwältin Dr. Manuela Hurst, Leverkusen Rechtsanwalt Dr. Ulrich Karpenstein, Bonn Dr. Ulrich Klein, Umweltministerium Rheinland-Pfalz Prof. Dr. Michael Kotulla, Universität Bielefeld Dr. Alexis v.Kom, Buch.
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9783406651922 - Hans D. Jarass: Kreislaufwirtschaftsgesetz
Hans D. Jarass

Kreislaufwirtschaftsgesetz (2014)

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Gebraucht - Sehr gut SG - leichte Beschädigungen oder Verschmutzungen, ungelesenes Mängelexemplar, gestempelt - Vertiefte Erläuterungen aus erster HandZum Werk - Der neue große Kommentar für die Praxis bietet eine wissenschaftlich vertiefte und detaillierte Erläuterung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG), mit dem die europäische Abfallrahmenrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt wurde. Bereits berücksichtigt sind die Änderungen durch Art. 3 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen vom 8.4.2013. Ziel des KrWG Gesetzes ist eine Verbesserung des Umwelt- und des Klimaschutzes sowie der Ressourceneffizienz in der Abfallwirtschaft. Die Kreislaufwirtschaft wird verstärkt auf Abfallvermeidung und das Recycling ausgerichtet. Die Aufteilung der Entsorgungsverantwortung zwischen privater und öffentlich-rechtlicher Entsorgung wird EU-rechtskonform ausbalanciert. Das KrWG ist die Nachfolgeregelung zum früheren Kreislaufwirtschafts-/Abfallgesetz (KrW-/AbfG), das außer Kraft getreten ist. Es enthält eine neue, fünfstufige Abfallhierarchie (Abfallvermeidung, Wiederverwendung, Recycling, sonstige Abfallverwertung, Abfallbeseitigung). Alle zentralen Begriffsdefinitionen wie Abfall, Verwertung, Abfallerzeuger und Abfallbesitzer sind europarechtlich harmonisiert worden. Über 20 renommierte Autoren aus Wissenschaft und Praxis informieren umfassend über Inhalt und Bedeutung des neuen Rechts. Ausführlich berücksichtigt werden dabei die europarechtlichen Vorgaben. Wesentliche Inhalte der Neuregelung sind: - Die Präzisierung des Abfallbegriffs durch die Regelung zu Nebenprodukten ( 4 KrWG) und zum Ende der Abfalleigenschaft ( 5 KrWG) - Die Vorgaben der fünfstufigen Abfallhierarchie ( 6, 7, 8 KrWG) - Neue Pflicht zur Getrenntsammlung von Bioabfällen sowie von Papier-, Metall-, Kunststoff und Glasabfällen ( 11, 14 KrWG) - Neuregelung der von der Privatwirtschaft organisierten freiwilligen Qualitätssicherungssysteme für die Verwertung von Bioabfällen und Klärschlamm ( 12 KrWG) - Einführung neuer Recyclingquoten für Siedlungsabfälle sowie Bau- und Abbruchabfälle ( 14 KrWG) - Die kommunalen Entsorgungsaufgaben werden neu geregelt ( 17, 18 KrWG) - Die Anforderungen an gewerbliche und gemeinnützige Sammlungen werden neu geregelt ( 17 Abs.2, 18 KrWG) - Neuordnung von Anzeige- und Erlaubnispflichten für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen unter Ausrichtung am Gefahrenpotential der Abfälle ( 53, 54 KrWG) - Die Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben wird neu geregelt ( 56, 57 KrWG) - Neue Ermächtigungsgrundlage für eine Wertstoffverordnung, die Weiterentwicklung der früheren Verpackungsverordnung (Stichwort: 'Einheitliche Wertstofftonne'). - Neue Ermächtigungsgrundlage für die Erstellung von Abfallvermeidungsprogrammen durch Bund und Länder ( 33 KrWG) - Kommentiert sind auch die Änderungen der - 3 43, 47, 49, 52, 56, 60, 61, 69 KrWG sowie der Anlage 3 durch Art. 3 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen v. 8.4.2013.Vorteile auf einen Blick - wissenschaftlich vertiefte Kommentierungen für die Lösung komplexer Fälle - aus erster Hand: Der Mit-Herausgeber Dr. Frank Petersen, Referatsleiter Abfallrecht im BMU, ist der 'Vater des Kreislaufwirtschaftsgesetzes' - sorgfältige und ausführliche Berücksichtigung der europarechtlichen Vorgaben Autoren Kommentiert von den Herausgebern und von Prof. Dr. Thorsten Attendorn, Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW, Dortmund; Prof. Dr. Christian Calliess, Freie Universität Berlin; Rechtsanwalt Dr. Martin Dieckmann, Hamburg; Kathrin Dingemann, Freie Universität Berlin, Dr. Jean Doumet, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Bonn; Prof. Dr. Wilfried Erbguth, Universität Rostock; Rechtsanwalt Dr. Frank Fellenberg, Berlin; Rechtsanwältin Dr. Manuela Hurst, Leverkusen; Rechtsanwalt Dr. Ulrich Karpenstein, Bonn; Dr. Ulrich Klein, Umweltministerium Rheinland-Pfalz; Prof. Dr. Michael Kotulla, Universität Bielefeld; Dr. Alexis v.Komor 876 pp. Deutsch, Books.
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9783406651922 - Hans D. Jarass: Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), Kommentar
Hans D. Jarass

Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), Kommentar (2013)

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Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), Kommentar: Vertiefte Erläuterungen aus erster HandZum Werk - Der neue große Kommentar für die Praxis bietet eine wissenschaftlich vertiefte und detaillierte Erläuterung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG), mit dem die europäische Abfallrahmenrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt wurde. Bereits berücksichtigt sind die Änderungen durch Art. 3 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen vom 8.4.2013. Ziel des KrWG Gesetzes ist eine Verbesserung des Umwelt- und des Klimaschutzes sowie der Ressourceneffizienz in der Abfallwirtschaft. Die Kreislaufwirtschaft wird verstärkt auf Abfallvermeidung und das Recycling ausgerichtet. Die Aufteilung der Entsorgungsverantwortung zwischen privater und öffentlich-rechtlicher Entsorgung wird EU-rechtskonform ausbalanciert. Das KrWG ist die Nachfolgeregelung zum früheren Kreislaufwirtschafts-/Abfallgesetz (KrW-/AbfG), das außer Kraft getreten ist. Es enthält eine neue, fünfstufige Abfallhierarchie (Abfallvermeidung, Wiederverwendung, Recycling, sonstige Abfallverwertung, Abfallbeseitigung). Alle zentralen Begriffsdefinitionen wie Abfall, Verwertung, Abfallerzeuger und Abfallbesitzer sind europarechtlich harmonisiert worden. Über 20 renommierte Autoren aus Wissenschaft und Praxis informieren umfassend über Inhalt und Bedeutung des neuen Rechts. Ausführlich berücksichtigt werden dabei die europarechtlichen Vorgaben. Wesentliche Inhalte der Neuregelung sind: - Die Präzisierung des Abfallbegriffs durch die Regelung zu Nebenprodukten ( 4 KrWG) und zum Ende der Abfalleigenschaft ( 5 KrWG) - Die Vorgaben der fünfstufigen Abfallhierarchie ( 6, 7, 8 KrWG) - Neue Pflicht zur Getrenntsammlung von Bioabfällen sowie von Papier-, Metall-, Kunststoff und Glasabfällen ( 11, 14 KrWG) - Neuregelung der von der Privatwirtschaft organisierten freiwilligen Qualitätssicherungssysteme für die Verwertung von Bioabfällen und Klärschlamm ( 12 KrWG) - Einführung neuer Recyclingquoten für Siedlungsabfälle sowie Bau- und Abbruchabfälle ( 14 KrWG) - Die kommunalen Entsorgungsaufgaben werden neu geregelt ( 17, 18 KrWG) - Die Anforderungen an gewerbliche und gemeinnützige Sammlungen werden neu geregelt ( 17 Abs.2, 18 KrWG) - Neuordnung von Anzeige- und Erlaubnispflichten für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen unter Ausrichtung am Gefahrenpotential der Abfälle ( 53, 54 KrWG) - Die Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben wird neu geregelt ( 56, 57 KrWG) - Neue Ermächtigungsgrundlage für eine Wertstoffverordnung, die Weiterentwicklung der früheren Verpackungsverordnung (Stichwort: `Einheitliche Wertstofftonne`). - Neue Ermächtigungsgrundlage für die Erstellung von Abfallvermeidungsprogrammen durch Bund und Länder ( 33 KrWG) - Kommentiert sind auch die Änderungen der - 3 43, 47, 49, 52, 56, 60, 61, 69 KrWG sowie der Anlage 3 durch Art. 3 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen v. 8.4.2013.Vorteile auf einen Blick - wissenschaftlich vertiefte Kommentierungen für die Lösung komplexer Fälle - aus erster Hand: Der Mit-Herausgeber Dr. Frank Petersen, Referatsleiter Abfallrecht im BMU, ist der `Vater des Kreislaufwirtschaftsgesetzes` - sorgfältige und ausführliche Berücksichtigung der europarechtlichen Vorgaben Autoren Kommentiert von den Herausgebern und von Prof. Dr. Thorsten Attendorn, Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW, Dortmund Prof. Dr. Christian Calliess, Freie Universität Berlin Rechtsanwalt Dr. Martin Dieckmann, Hamburg Kathrin Dingemann, Freie Universität Berlin, Dr. Jean Doumet, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Bonn Prof. Dr. Wilfried Erbguth, Universität Rostock Rechtsanwalt Dr. Frank Fellenberg, Berlin Rechtsanwältin Dr. Manuela Hurst, Leverkusen Rechtsanwalt Dr. Ulrich Karpenstein, Bonn Dr. Ulrich Klein, Umweltministerium Rheinland-Pfalz Prof. Dr. Michael Kotulla, Universität Bielefeld Dr. Alexis v.Komor, Buch.
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9783406651922 - Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), Kommentar

Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), Kommentar (2013)

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Vertiefte Erläuterungen aus erster HandZum Werk- Der neue große Kommentar für die Praxis bietet eine wissenschaftlich vertiefte und detaillierte Erläuterung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG), mit dem die europäische Abfallrahmenrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt wurde. Bereits berücksichtigt sind die Änderungen durch Art. 3 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen vom 8.4.2013. Ziel des KrWG Gesetzes ist eine Verbesserung des Umwelt- und des Klimaschutzes sowie der Ressourceneffizienz in der Abfallwirtschaft. Die Kreislaufwirtschaft wird verstärkt auf Abfallvermeidung und das Recycling ausgerichtet. Die Aufteilung der Entsorgungsverantwortung zwischen privater und öffentlich-rechtlicher Entsorgung wird EU-rechtskonform ausbalanciert.Das KrWG ist die Nachfolgeregelung zum früheren Kreislaufwirtschafts-/Abfallgesetz (KrW-/AbfG), das außer Kraft getreten ist. Es enthält eine neue, fünfstufige Abfallhierarchie (Abfallvermeidung, Wiederverwendung, Recycling, sonstige Abfallverwertung, Abfallbeseitigung). Alle zentralen Begriffsdefinitionen wie Abfall, Verwertung, Abfallerzeuger und Abfallbesitzer sind europarechtlich harmonisiert worden.Über 20 renommierte Autoren aus Wissenschaft und Praxis informieren umfassend über Inhalt und Bedeutung des neuen Rechts. Ausführlich berücksichtigt werden dabei die europarechtlichen Vorgaben.Wesentliche Inhalte der Neuregelung sind:- Die Präzisierung des Abfallbegriffs durch die Regelung zu Nebenprodukten (4 KrWG) und zum Ende der Abfalleigenschaft (5 KrWG)- Die Vorgaben der fünfstufigen Abfallhierarchie (6, 7, 8 KrWG)- Neue Pflicht zur Getrenntsammlung von Bioabfällen sowie von Papier-, Metall-, Kunststoff und Glasabfällen (11, 14 KrWG)- Neuregelung der von der Privatwirtschaft organisierten freiwilligen Qualitätssicherungssysteme für die Verwertung von Bioabfällen und Klärschlamm (12 KrWG)- Einführung neuer Recyclingquoten für Siedlungsabfälle sowie Bau- und Abbruchabfälle (14 KrWG)- Die kommunalen Entsorgungsaufgaben werden neu geregelt (17, 18 KrWG)- Die Anforderungen an gewerbliche und gemeinnützige Sammlungen werden neu geregelt (17 Abs.2,18 KrWG)- Neuordnung von Anzeige- und Erlaubnispflichten für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen unter Ausrichtung am Gefahrenpotential der Abfälle (53, 54 KrWG)- Die Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben wird neu geregelt (56, 57 KrWG)- Neue Ermächtigungsgrundlage für eine Wertstoffverordnung, die Weiterentwicklung der früheren Verpackungsverordnung (Stichwort: "Einheitliche Wertstofftonne").- Neue Ermächtigungsgrundlage für die Erstellung von Abfallvermeidungsprogrammen durch Bund und Länder (33 KrWG)- Kommentiert sind auch die Änderungen der-3 43, 47, 49, 52, 56, 60, 61, 69 KrWG sowie der Anlage 3 durch Art. 3 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen v. 8.4.2013.Vorteile auf einen Blick- wissenschaftlich vertiefte Kommentierungen für die Lösung komplexer Fälle- aus erster Hand: Der Mit-Herausgeber Dr. Frank Petersen, Referatsleiter Abfallrecht im BMU, ist der "Vater des Kreislaufwirtschaftsgesetzes"- sorgfältige und ausführliche Berücksichtigung der europarechtlichen VorgabenAutorenKommentiert von den Herausgebern und von Prof. Dr. Thorsten Attendorn, Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW, Dortmund, Prof. Dr. Christian Calliess, Freie Universität Berlin, Rechtsanwalt Dr. Martin Dieckmann, Hamburg, Kathrin Dingemann, Freie Universität Berlin, Dr. Jean Doumet, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Bonn, Prof. Dr. Wilfried Erbguth, Universität Rostock, Rechtsanwalt Dr. Frank Fellenberg, Berlin, Rechtsanwältin Dr. Manuela Hurst, Leverkusen, Rechtsanwalt Dr. Ulrich Karpenstein, Bonn, Dr. Ulrich Klein, Umweltministerium Rheinland-Pfalz, Prof. Dr. Michael Kotulla, Universität Bielefeld, Dr. Alexis v.Komor.
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9783406651922 - Jarass: / Petersen | Kreislaufwirtschaftsgesetz: KrWG | C.H.BECK | 2014 | Kommentar
Jarass

/ Petersen | Kreislaufwirtschaftsgesetz: KrWG | C.H.BECK | 2014 | Kommentar

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3406651925 - Unbekannt: Kreislaufwirtschaftsgesetz
Unbekannt

Kreislaufwirtschaftsgesetz

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