Das Kulmer Gerichtsbuch. Liber memoriarum Colmensis civitatis. Veröffentlichungen aus den Archiven Preussischer Kulturbesitz (44). IX, 395 S., Liber memoriarum Colmensis civitatis
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Das Kulmer Gerichtsbuch 1330 - 1430 = Liber memoriarum Colmensis civitatis., Veröffentlichungen aus den Archiven Preußischer Kulturbesitz ; Bd. 44 (1999)
DE US
ISBN: 9783412004873 bzw. 3412004871, Band: 44, in Deutsch, Köln ; Weimar ; Wien : Böhlau, gebraucht.
Von Händler/Antiquariat, Versandantiquariat Christoph Krämer [7285434], Bad Kreuznach, Germany.
VI, 395 S. : Ill. ; 25 cm Sehr gut erhalten. Fast neuwertig. Preußen Ostpreußen. Gerichtsbuch / XIV. Hauptabteilung (Westpreußen) Rep. 322 A Nr. 7; Culm. Beitr. teilw. dt., teilw. lat. ** Kulmer Recht bezeichnet in übergreifender Weise das mittelalterliche Recht der durch den Deutschritterorden bestimmten Region Preußens. Es gründet sich auf zwei Rechtsdokumente: die Kulmer Handfeste (1233, erneuert 1251), das Rechtsbuch Alter Kulm (um 1394). Die Kulmer Handfeste war vom Deutschen Orden zuerst für seine Städte Kulm und Thorn ausgestellt worden, doch bildete sie das Muster der meisten Stadtrechtsverleihungsurkunden im preußischen Ordensstaat, so dass ihr der Charakter eines Grundgesetzes zukommt. Das Dokument wurde am 28. Dezember 1233 vom 4. Hochmeister des Deutschen Ordens, Hermann von Salza, erlassen. Die Originalurkunde ging wahrscheinlich bereits 1244 beim Überfall des ostpommerschen Herzogs Swantopolk II. auf die Stadt Kulm verloren. Eine Neuausfertigung der Handfeste mit leichten Veränderungen zu Gunsten des Deutschen Ordens wurde 1251 erstellt. Das Kulmer Recht war u.A. aus dem Magdeburger Recht, sowie vorherigem Sächsischen Recht (Sachsenspiegel) entwickelt worden. In Danzig ersetzte der Orden das zuvor vom polnischen König gewährte Magdeburger Recht durch Kulmer Recht. Das Kulmer Recht wurde in ganz Preußen benutzt und in einzelnen Städten noch durch deren Willküren und Rechten ergänzt. In Pomerellen wurde 1343 das Kulmer Recht ebenfalls eingeführt. Die Herzöge des unabhängigen Masowiens (erst seit 1525 bei Polen) gründeten Städte nach Kulmer Recht, so Czersk (Weichsel). Der Alte Kulm wurde nicht vom Deutschen Orden geschaffen und von ihm nie offiziell anerkannt, wurde aber bis 1400 in allen größeren Städten des preußischen Ordensstaates rezipiert und war seitdem im Gebrauch. Es ist ein seit den 1380er Jahren nach schlesischen Quellen ('Systematisches Breslauer Schöffenrecht') entwickeltes Rechtsbuch. Die Vulgatfassung lag spätestens 1394 vor (Entstehungsjahr der ältesten bekannten Handschrift). Die ursprünglichen acht Bücher wurden neu gruppiert und auf fünf verteilt; im fünften Buch sind zusätzlich Stücke aus dem 'Schwabenspiegel' eingearbeitet. Im 16. Jahrhundert erfolgte eine Revidierung und Glossierung des Alten Kulm, der nunmehr Landesgesetz wurde. Weitere Überarbeitungen erfolgten im 17. und 18. Jahrhundert. Die neue Fassung des Jus Culmense Das Vollständige Culmische Recht wurde unter Mitarbeit von M.C. Hanow 1767 bei Joh. Fr. Bartels in Danzig gedruckt und verlegt. Sprache: Deutsch Gewicht in Gramm: 885.
VI, 395 S. : Ill. ; 25 cm Sehr gut erhalten. Fast neuwertig. Preußen Ostpreußen. Gerichtsbuch / XIV. Hauptabteilung (Westpreußen) Rep. 322 A Nr. 7; Culm. Beitr. teilw. dt., teilw. lat. ** Kulmer Recht bezeichnet in übergreifender Weise das mittelalterliche Recht der durch den Deutschritterorden bestimmten Region Preußens. Es gründet sich auf zwei Rechtsdokumente: die Kulmer Handfeste (1233, erneuert 1251), das Rechtsbuch Alter Kulm (um 1394). Die Kulmer Handfeste war vom Deutschen Orden zuerst für seine Städte Kulm und Thorn ausgestellt worden, doch bildete sie das Muster der meisten Stadtrechtsverleihungsurkunden im preußischen Ordensstaat, so dass ihr der Charakter eines Grundgesetzes zukommt. Das Dokument wurde am 28. Dezember 1233 vom 4. Hochmeister des Deutschen Ordens, Hermann von Salza, erlassen. Die Originalurkunde ging wahrscheinlich bereits 1244 beim Überfall des ostpommerschen Herzogs Swantopolk II. auf die Stadt Kulm verloren. Eine Neuausfertigung der Handfeste mit leichten Veränderungen zu Gunsten des Deutschen Ordens wurde 1251 erstellt. Das Kulmer Recht war u.A. aus dem Magdeburger Recht, sowie vorherigem Sächsischen Recht (Sachsenspiegel) entwickelt worden. In Danzig ersetzte der Orden das zuvor vom polnischen König gewährte Magdeburger Recht durch Kulmer Recht. Das Kulmer Recht wurde in ganz Preußen benutzt und in einzelnen Städten noch durch deren Willküren und Rechten ergänzt. In Pomerellen wurde 1343 das Kulmer Recht ebenfalls eingeführt. Die Herzöge des unabhängigen Masowiens (erst seit 1525 bei Polen) gründeten Städte nach Kulmer Recht, so Czersk (Weichsel). Der Alte Kulm wurde nicht vom Deutschen Orden geschaffen und von ihm nie offiziell anerkannt, wurde aber bis 1400 in allen größeren Städten des preußischen Ordensstaates rezipiert und war seitdem im Gebrauch. Es ist ein seit den 1380er Jahren nach schlesischen Quellen ('Systematisches Breslauer Schöffenrecht') entwickeltes Rechtsbuch. Die Vulgatfassung lag spätestens 1394 vor (Entstehungsjahr der ältesten bekannten Handschrift). Die ursprünglichen acht Bücher wurden neu gruppiert und auf fünf verteilt; im fünften Buch sind zusätzlich Stücke aus dem 'Schwabenspiegel' eingearbeitet. Im 16. Jahrhundert erfolgte eine Revidierung und Glossierung des Alten Kulm, der nunmehr Landesgesetz wurde. Weitere Überarbeitungen erfolgten im 17. und 18. Jahrhundert. Die neue Fassung des Jus Culmense Das Vollständige Culmische Recht wurde unter Mitarbeit von M.C. Hanow 1767 bei Joh. Fr. Bartels in Danzig gedruckt und verlegt. Sprache: Deutsch Gewicht in Gramm: 885.
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Das Kulmer Gerichtsbuch 1330 - 1430., Liber memoriarum Colmensis civitatis. Veröffentlichungen aus den Archiven Preussischer Kulturbesitz, Bd. 44. (1998)
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ISBN: 9783412004873 bzw. 3412004871, Band: 44, in Deutsch, Böhlau.
Von Händler/Antiquariat, Mogwa - Buchhandlung am Wasserturm [50877963], Berlin, Germany.
395 Seiten Kaum sichtbare Gebrauchsspuren, Zustand sonst tadellos. Als Geschenk geeignet. - Aus dem Inhalt: Die Handschrift - Editionsgrundsätze - Mutmaßungen über den "Archetyp" - Inhalt der Handschrift - Literatur - Text des Kulmer Gerichtsbuches. ISBN 9783412004873 Sprache: Deutsch Gewicht in Gramm: 1050.
395 Seiten Kaum sichtbare Gebrauchsspuren, Zustand sonst tadellos. Als Geschenk geeignet. - Aus dem Inhalt: Die Handschrift - Editionsgrundsätze - Mutmaßungen über den "Archetyp" - Inhalt der Handschrift - Literatur - Text des Kulmer Gerichtsbuches. ISBN 9783412004873 Sprache: Deutsch Gewicht in Gramm: 1050.
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ISBN: 9783412004873 bzw. 3412004871, Band: 44, in Deutsch, Böhlau, gebraucht.
Mogwa - Bücher und Musik, [3365195].
395 Seiten Gebundene AusgabeKaum sichtbare Gebrauchsspuren, Zustand sonst tadellos. Als Geschenk geeignet. - Aus dem Inhalt: Die Handschrift - Editionsgrundsätze - Mutmaßungen über den "Archetyp" - Inhalt der Handschrift - Literatur - Text des Kulmer Gerichtsbuches. ISBN 9783412004873.
395 Seiten Gebundene AusgabeKaum sichtbare Gebrauchsspuren, Zustand sonst tadellos. Als Geschenk geeignet. - Aus dem Inhalt: Die Handschrift - Editionsgrundsätze - Mutmaßungen über den "Archetyp" - Inhalt der Handschrift - Literatur - Text des Kulmer Gerichtsbuches. ISBN 9783412004873.
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ISBN: 9783412004873 bzw. 3412004871, in Deutsch, Böhlau Köln, neu.
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IX, 395 S. ISBN 9783412004873 Sprache: Deutsch Gewicht in Gramm: 550.
IX, 395 S. ISBN 9783412004873 Sprache: Deutsch Gewicht in Gramm: 550.
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ISBN: 9783412004873 bzw. 3412004871, in Deutsch, Böhlau Köln, neu.
Speyer & Peters GmbH, [4956081].
IX, 395 S. gebundenISBN 9783412004873.
IX, 395 S. gebundenISBN 9783412004873.
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