Kindesunterhalt in England. Vom Poor Relief Act 1598 zum Child Support Act 1991. (Rechtsgeschichte und Geschlechterforschung 18).
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Kindesunterhalt in England (Rechtsgeschichte und Geschlechterforschung) (2013)
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ISBN: 9783412222123 bzw. 3412222127, in Deutsch, 264 Seiten, Böhlau Köln, gebundenes Buch, neu, Erstausgabe.
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264 S. kart., *neuwertig*, Das Recht des Kindesunterhalts in England ist dem deutschen Recht in einem wesentlichen Punkt überlegen: Betreuungs- und Versorgungsleistungen für Kinder erhalten dort eine geldwerte Dimension, indem sie mit dem Barunterhalt saldiert werden. Eingeschlossen sind dabei nicht nur leibliche Kinder, wie in Deutschland, sondern auch Stiefkinder und nicht leibliche Kinder des gemeinsamen Haushalts. Für diese Besonderheit finden sich in der englischen Rechtstradition beachtliche Grundlagen und Vorbilder: Zunächst war es das Armenhilferecht, das Unterhaltspflichten von Ehemännern gegenüber Stiefkindern vorsah, dann folgte Ende des 19. Jahrhunderts das Familienrecht; im Jahr 1991 schließlich wurde durch den Child Support Act erstmals eine unmittelbare monetäre Verknüpfung von Betreuungs- und Barunterhalt eingeführt. Untrennbar mit dieser Geschichte des Kindesunterhalts von 1598 bis 1991 verbunden ist die ebenfalls von enormen Ungleichbehandlungen geprägte Entwicklung des ehelichen Unterhalts- und Scheidungsrechts mit den Versuchen des Rechts, diese Diskriminierungen abzubauen. Gebundene Ausgabe, Ausgabe: 1. Auflage, Label: Böhlau Köln, Böhlau Köln, Produktgruppe: Book, Publiziert: 2013-12-01, Studio: Böhlau Köln.
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264 S. kart., *neuwertig*, Das Recht des Kindesunterhalts in England ist dem deutschen Recht in einem wesentlichen Punkt überlegen: Betreuungs- und Versorgungsleistungen für Kinder erhalten dort eine geldwerte Dimension, indem sie mit dem Barunterhalt saldiert werden. Eingeschlossen sind dabei nicht nur leibliche Kinder, wie in Deutschland, sondern auch Stiefkinder und nicht leibliche Kinder des gemeinsamen Haushalts. Für diese Besonderheit finden sich in der englischen Rechtstradition beachtliche Grundlagen und Vorbilder: Zunächst war es das Armenhilferecht, das Unterhaltspflichten von Ehemännern gegenüber Stiefkindern vorsah, dann folgte Ende des 19. Jahrhunderts das Familienrecht; im Jahr 1991 schließlich wurde durch den Child Support Act erstmals eine unmittelbare monetäre Verknüpfung von Betreuungs- und Barunterhalt eingeführt. Untrennbar mit dieser Geschichte des Kindesunterhalts von 1598 bis 1991 verbunden ist die ebenfalls von enormen Ungleichbehandlungen geprägte Entwicklung des ehelichen Unterhalts- und Scheidungsrechts mit den Versuchen des Rechts, diese Diskriminierungen abzubauen. Gebundene Ausgabe, Ausgabe: 1. Auflage, Label: Böhlau Köln, Böhlau Köln, Produktgruppe: Book, Publiziert: 2013-12-01, Studio: Böhlau Köln.
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Symbolbild
Kindesunterhalt in England (2013)
DE NW
ISBN: 9783412222123 bzw. 3412222127, in Deutsch, Böhlau-Verlag Gmbh Dez 2013, neu.
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Neuware - Das Recht des Kindesunterhalts in England ist dem deutschen Recht in einem wesentlichen Punkt überlegen: Betreuungs- und Versorgungs leistungen für Kinder erhalten dort eine geldwerte Dimension, indem sie mit dem Barunterhalt saldiert werden. Eingeschlossen sind dabei nicht nur leibliche Kinder, wie in Deutschland, sondern auch Stiefkinder und nicht leibliche Kinder des gemeinsamen Haushalts. Für diese Besonderheit finden sich in der englischen Rechtstradition beachtliche Grundlagen und Vorbilder: Zunächst war es das Armenhilferecht, das Unterhaltspflichten von Ehemännern gegenüber Stiefkindern vorsah, dann folgte Ende des 19. Jahrhunderts das Familienrecht; im Jahr 1991 schließlich wurde durch den Child Support Act erstmals eine unmittelbare monetäre Verknüpfung von Betreuungs- und Barunterhalt ein geführt. Untrennbar mit dieser Geschichte des Kindesunterhalts von 1598 bis 1991 verbunden ist die ebenfalls von enormen Ungleich behandlungen geprägte Entwicklung des ehelichen Unterhalts- und Scheidungsrechts mit den Versuchen des Rechts, diese Diskriminierungen abzubauen. 264 pp. Deutsch.
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Neuware - Das Recht des Kindesunterhalts in England ist dem deutschen Recht in einem wesentlichen Punkt überlegen: Betreuungs- und Versorgungs leistungen für Kinder erhalten dort eine geldwerte Dimension, indem sie mit dem Barunterhalt saldiert werden. Eingeschlossen sind dabei nicht nur leibliche Kinder, wie in Deutschland, sondern auch Stiefkinder und nicht leibliche Kinder des gemeinsamen Haushalts. Für diese Besonderheit finden sich in der englischen Rechtstradition beachtliche Grundlagen und Vorbilder: Zunächst war es das Armenhilferecht, das Unterhaltspflichten von Ehemännern gegenüber Stiefkindern vorsah, dann folgte Ende des 19. Jahrhunderts das Familienrecht; im Jahr 1991 schließlich wurde durch den Child Support Act erstmals eine unmittelbare monetäre Verknüpfung von Betreuungs- und Barunterhalt ein geführt. Untrennbar mit dieser Geschichte des Kindesunterhalts von 1598 bis 1991 verbunden ist die ebenfalls von enormen Ungleich behandlungen geprägte Entwicklung des ehelichen Unterhalts- und Scheidungsrechts mit den Versuchen des Rechts, diese Diskriminierungen abzubauen. 264 pp. Deutsch.
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Kindesunterhalt in England
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ISBN: 9783412222123 bzw. 3412222127, in Deutsch, Böhlau-Verlag GmbH, neu.
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Vom Poor Relief Act 1598 zum Child Support Act 1991. Diss. Univ. Hannover 2013, Das Recht des Kindesunterhalts in England ist dem deutschen Recht in einem wesentlichen Punkt überlegen: Betreuungs- und Versorgungsleistungen für Kinder erhalten dort eine geldwerte Dimension, indem sie mit dem Barunterhalt saldiert werden. Eingeschlossen sind dabei nicht nur leibliche Kinder, wie in Deutschland, sondern auch Stiefkinder und nicht leibliche Kinder des gemeinsamen Haushalts. Für diese Besonderheit finden sich in der englischen Rechtstradition beachtliche Grundlagen und Vorbilder: Zunächst war es das Armenhilferecht, das Unterhaltspflichten von Ehemännern gegenüber Stiefkindern vorsah, dann folgte Ende des 19. Jahrhunderts das Familienrecht; im Jahr 1991 schliesslich wurde durch den Child Support Act erstmals eine unmittelbare monetäre Verknüpfung von Betreuungs- und Barunterhalt eingeführt. Untrennbar mit dieser Geschichte des Kindesunterhalts von 1598 bis 1991 verbunden ist die ebenfalls von enormen Ungleichbehandlungen geprägte Entwicklung des ehelichen Unterhalts- und Scheidungsrechts mit den Versuchen des Rechts, diese Diskriminierungen abzubauen.
Vom Poor Relief Act 1598 zum Child Support Act 1991. Diss. Univ. Hannover 2013, Das Recht des Kindesunterhalts in England ist dem deutschen Recht in einem wesentlichen Punkt überlegen: Betreuungs- und Versorgungsleistungen für Kinder erhalten dort eine geldwerte Dimension, indem sie mit dem Barunterhalt saldiert werden. Eingeschlossen sind dabei nicht nur leibliche Kinder, wie in Deutschland, sondern auch Stiefkinder und nicht leibliche Kinder des gemeinsamen Haushalts. Für diese Besonderheit finden sich in der englischen Rechtstradition beachtliche Grundlagen und Vorbilder: Zunächst war es das Armenhilferecht, das Unterhaltspflichten von Ehemännern gegenüber Stiefkindern vorsah, dann folgte Ende des 19. Jahrhunderts das Familienrecht; im Jahr 1991 schliesslich wurde durch den Child Support Act erstmals eine unmittelbare monetäre Verknüpfung von Betreuungs- und Barunterhalt eingeführt. Untrennbar mit dieser Geschichte des Kindesunterhalts von 1598 bis 1991 verbunden ist die ebenfalls von enormen Ungleichbehandlungen geprägte Entwicklung des ehelichen Unterhalts- und Scheidungsrechts mit den Versuchen des Rechts, diese Diskriminierungen abzubauen.
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Kindesunterhalt in England. Vom Poor Relief Act 1598 zum Child Support Act 1991. (Rechtsgeschichte und Geschlechterforschung 18).
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ISBN: 9783412222123 bzw. 3412222127, in Deutsch, Köln: Böhlau 2013. gebraucht.
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264 S. kart. *neuwertig*Das Recht des Kindesunterhalts in England ist dem deutschen Recht in einem wesentlichen Punkt überlegen: Betreuungs- und Versorgungsleistungen für Kinder erhalten dort eine geldwerte Dimension, indem sie mit dem Barunterhalt saldiert werden. Eingeschlossen sind dabei nicht nur leibliche Kinder, wie in Deutschland, sondern auch Stiefkinder und nicht leibliche Kinder des gemeinsamen Haushalts. Für diese Besonderheit finden sich in der englischen Rechtstradition beachtliche Grundlagen und Vorbilder: Zunächst war es das Armenhilferecht, das Unterhaltspflichten von Ehemännern gegenüber Stiefkindern vorsah, dann folgte Ende des 19. Jahrhunderts das Familienrecht im Jahr 1991 schließlich wurde durch den Child Support Act erstmals eine unmittelbare monetäre Verknüpfung von Betreuungs- und Barunterhalt eingeführt. Untrennbar mit dieser Geschichte des Kindesunterhalts von 1598 bis 1991 verbunden ist die ebenfalls von enormen Ungleichbehandlungen geprägte Entwicklung des ehelichen Unterhalts- und Scheidungsrechts mit den Versuchen des Rechts, diese Diskriminierungen abzubauen.
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