Der Ausgleich zwischen GmbH-Gründern. Zum Innenrecht der Vor-GmbH. 2 farbige Bildtafeln; 384 S. (Schriften zum Wirtschaftsrecht; WR 173), von, Schriften zum Wirtschaftsrecht ; Bd. 173
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Der Ausgleich zwischen GmbH-Gründern
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ISBN: 9783428114818 bzw. 3428114817, in Deutsch, Duncker & Humblot, neu.
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Zum Innenrecht der Vor-GmbH. Diss. Europa-Univ. Viadrina Frankfurt (Oder) 2003, Die Gründungsphase einer GmbH zwischen dem Abschluss des Gesellschaftsvertrags und der Eintragung ins Handelsregister bringt für die Gründer veschiedene Belastungen mit sich, die vornehmlich die Gläubiger der noch im Entstehen begriffenen Kapitalgesellschaft schützen sollen, auf die einzelnen Gründer aber nicht immer entsprechend deren Vorstellungen bei Vertragsschluss verteilt sind. Schumann geht der Frage nach, inwieweit und auf welcher rechtlichen Grundlage solche Belastungen zwischen den Gründern auszugleichen sind.er Autor untersucht dabei, ob sich das Innenrecht der Vor-GmbH wegen seiner rechtlichen Strukturmerkmale einer der gegebenen Gesellschaftsformen zuordnen lässt. Am Ausgangspunkt seiner Überlegungen stehen deshalb grundlegende Entwürfe zur Innenstruktur von Gesellschaften und zur Funktionsweise von Systemen des Rechtsformzwangs. Auf deren Grundlage analysiert er die rechtliche Organisation der Vor-GmbH insbesondere im Vergleich zur BGB-Gesellschaft und zur GmbH.Schumann kommt zu dem Ergebnis, dass das Gesellschaftsverhältnis der Vor-GmbH maßgeblich den Kreationszweck der Gründer bestimmt, die GmbH entstehen zu lassen. Dieser Sonderzweck binde die Gründer in einer dem gesetzlichen Leitbild der BGB-Gesellschaft entsprechenden Weise. An den Fortfall dieses Zwecks - sei es durch Eintragung der GmbH oder durch Aufgabe der Eintragungsabsicht - schließe sich deshalb eine Liquidation an, in der diejenigen Belastungen der Gründungsphase, die nach den Vorstellungen der Gründer ausschließlich dem Kreationszweck dienen, im Innenverhältnis nach dem Recht der BGB-Gesellschaft (Paragraph 732, 733, 735 BGB) auszugleichen sind.
Zum Innenrecht der Vor-GmbH. Diss. Europa-Univ. Viadrina Frankfurt (Oder) 2003, Die Gründungsphase einer GmbH zwischen dem Abschluss des Gesellschaftsvertrags und der Eintragung ins Handelsregister bringt für die Gründer veschiedene Belastungen mit sich, die vornehmlich die Gläubiger der noch im Entstehen begriffenen Kapitalgesellschaft schützen sollen, auf die einzelnen Gründer aber nicht immer entsprechend deren Vorstellungen bei Vertragsschluss verteilt sind. Schumann geht der Frage nach, inwieweit und auf welcher rechtlichen Grundlage solche Belastungen zwischen den Gründern auszugleichen sind.er Autor untersucht dabei, ob sich das Innenrecht der Vor-GmbH wegen seiner rechtlichen Strukturmerkmale einer der gegebenen Gesellschaftsformen zuordnen lässt. Am Ausgangspunkt seiner Überlegungen stehen deshalb grundlegende Entwürfe zur Innenstruktur von Gesellschaften und zur Funktionsweise von Systemen des Rechtsformzwangs. Auf deren Grundlage analysiert er die rechtliche Organisation der Vor-GmbH insbesondere im Vergleich zur BGB-Gesellschaft und zur GmbH.Schumann kommt zu dem Ergebnis, dass das Gesellschaftsverhältnis der Vor-GmbH maßgeblich den Kreationszweck der Gründer bestimmt, die GmbH entstehen zu lassen. Dieser Sonderzweck binde die Gründer in einer dem gesetzlichen Leitbild der BGB-Gesellschaft entsprechenden Weise. An den Fortfall dieses Zwecks - sei es durch Eintragung der GmbH oder durch Aufgabe der Eintragungsabsicht - schließe sich deshalb eine Liquidation an, in der diejenigen Belastungen der Gründungsphase, die nach den Vorstellungen der Gründer ausschließlich dem Kreationszweck dienen, im Innenverhältnis nach dem Recht der BGB-Gesellschaft (Paragraph 732, 733, 735 BGB) auszugleichen sind.
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Zum Innenrecht der Vor-GmbH. Diss. Europa-Univ. Viadrina Frankfurt (Oder) 2003, Die Gründungsphase einer GmbH zwischen dem Abschluss des Gesellschaftsvertrags und der Eintragung ins Handelsregister bringt für die Gründer veschiedene Belastungen mit sich, die vornehmlich die Gläubiger der noch im Entstehen begriffenen Kapitalgesellschaft schützen sollen, auf die einzelnen Gründer aber nicht immer entsprechend deren Vorstellungen bei Vertragsschluss verteilt sind. Schumann geht der Frage nach, inwieweit und auf welcher rechtlichen Grundlage solche Belastungen zwischen den Gründern auszugleichen sind. er Autor untersucht dabei, ob sich das Innenrecht der Vor-GmbH wegen seiner rechtlichen Strukturmerkmale einer der gegebenen Gesellschaftsformen zuordnen lässt. Am Ausgangspunkt seiner Überlegungen stehen deshalb grundlegende Entwürfe zur Innenstruktur von Gesellschaften und zur Funktionsweise von Systemen des Rechtsformzwangs. Auf deren Grundlage analysiert er die rechtliche Organisation der Vor-GmbH insbesondere im Vergleich zur BGB-Gesellschaft und zur GmbH. Schumann kommt zu dem Ergebnis, dass das Gesellschaftsverhältnis der Vor-GmbH massgeblich den Kreationszweck der Gründer bestimmt, die GmbH entstehen zu lassen. Dieser Sonderzweck binde die Gründer in einer dem gesetzlichen Leitbild der BGB-Gesellschaft entsprechenden Weise. An den Fortfall dieses Zwecks - sei es durch Eintragung der GmbH oder durch Aufgabe der Eintragungsabsicht - schliesse sich deshalb eine Liquidation an, in der diejenigen Belastungen der Gründungsphase, die nach den Vorstellungen der Gründer ausschliesslich dem Kreationszweck dienen, im Innenverhältnis nach dem Recht der BGB-Gesellschaft (Paragraph 732, 733, 735 BGB) auszugleichen sind.
Zum Innenrecht der Vor-GmbH. Diss. Europa-Univ. Viadrina Frankfurt (Oder) 2003, Die Gründungsphase einer GmbH zwischen dem Abschluss des Gesellschaftsvertrags und der Eintragung ins Handelsregister bringt für die Gründer veschiedene Belastungen mit sich, die vornehmlich die Gläubiger der noch im Entstehen begriffenen Kapitalgesellschaft schützen sollen, auf die einzelnen Gründer aber nicht immer entsprechend deren Vorstellungen bei Vertragsschluss verteilt sind. Schumann geht der Frage nach, inwieweit und auf welcher rechtlichen Grundlage solche Belastungen zwischen den Gründern auszugleichen sind. er Autor untersucht dabei, ob sich das Innenrecht der Vor-GmbH wegen seiner rechtlichen Strukturmerkmale einer der gegebenen Gesellschaftsformen zuordnen lässt. Am Ausgangspunkt seiner Überlegungen stehen deshalb grundlegende Entwürfe zur Innenstruktur von Gesellschaften und zur Funktionsweise von Systemen des Rechtsformzwangs. Auf deren Grundlage analysiert er die rechtliche Organisation der Vor-GmbH insbesondere im Vergleich zur BGB-Gesellschaft und zur GmbH. Schumann kommt zu dem Ergebnis, dass das Gesellschaftsverhältnis der Vor-GmbH massgeblich den Kreationszweck der Gründer bestimmt, die GmbH entstehen zu lassen. Dieser Sonderzweck binde die Gründer in einer dem gesetzlichen Leitbild der BGB-Gesellschaft entsprechenden Weise. An den Fortfall dieses Zwecks - sei es durch Eintragung der GmbH oder durch Aufgabe der Eintragungsabsicht - schliesse sich deshalb eine Liquidation an, in der diejenigen Belastungen der Gründungsphase, die nach den Vorstellungen der Gründer ausschliesslich dem Kreationszweck dienen, im Innenverhältnis nach dem Recht der BGB-Gesellschaft (Paragraph 732, 733, 735 BGB) auszugleichen sind.
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Zum Innenrecht der Vor-GmbH. Diss. Europa-Univ. Viadrina Frankfurt (Oder) 2003, Die Gründungsphase einer GmbH zwischen dem Abschluss des Gesellschaftsvertrags und der Eintragung ins Handelsregister bringt für die Gründer veschiedene Belastungen mit sich, die vornehmlich die Gläubiger der noch im Entstehen begriffenen Kapitalgesellschaft schützen sollen, auf die einzelnen Gründer aber nicht immer entsprechend deren Vorstellungen bei Vertragsschluss verteilt sind. Schumann geht der Frage nach, inwieweit und auf welcher rechtlichen Grundlage solche Belastungen zwischen den Gründern auszugleichen sind.er Autor untersucht dabei, ob sich das Innenrecht der Vor-GmbH wegen seiner rechtlichen Strukturmerkmale einer der gegebenen Gesellschaftsformen zuordnen lässt. Am Ausgangspunkt seiner Überlegungen stehen deshalb grundlegende Entwürfe zur Innenstruktur von Gesellschaften und zur Funktionsweise von Systemen des Rechtsformzwangs. Auf deren Grundlage analysiert er die rechtliche Organisation der Vor-GmbH insbesondere im Vergleich zur BGB-Gesellschaft und zur GmbH.Schumann kommt zu dem Ergebnis, dass das Gesellschaftsverhältnis der Vor-GmbH massgeblich den Kreationszweck der Gründer bestimmt, die GmbH entstehen zu lassen. Dieser Sonderzweck binde die Gründer in einer dem gesetzlichen Leitbild der BGB-Gesellschaft entsprechenden Weise. An den Fortfall dieses Zwecks - sei es durch Eintragung der GmbH oder durch Aufgabe der Eintragungsabsicht - schliesse sich deshalb eine Liquidation an, in der diejenigen Belastungen der Gründungsphase, die nach den Vorstellungen der Gründer ausschliesslich dem Kreationszweck dienen, im Innenverhältnis nach dem Recht der BGB-Gesellschaft (Paragraph 732, 733, 735 BGB) auszugleichen sind.
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Der Ausgleich zwischen GmbH-Gründern. Zum Innenrecht der Vor-GmbH (2004)
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ISBN: 9783428114818 bzw. 3428114817, in Deutsch, Duncker & Humblot, Taschenbuch, gebraucht.
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384 Seiten Gepflegtes Gebraucht-/Antiquariat***emplar. Zustand unter Berücksichtigung des Alters gut. Tagesaktueller, sicherer und weltweiter Versand. Wir liefern grundsätzlich mit beiliegender Rechnung. 253977.01 Sprache: Deutsch Gewicht in Gramm: 500.
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Der Ausgleich zwischen GmbH-Gründern : zum Innenrecht der Vor-GmbH. von (2004)
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384 S. : graph. Darst. ; 23 cm ISBN 9783428114818 Sprache: Deutsch Gewicht in Gramm: 475.
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