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Entstehung und Fortbildung des Enquête- und Untersuchungsrechts in Deutschland.100%: Tobias Linke: Entstehung und Fortbildung des Enquête- und Untersuchungsrechts in Deutschland. (ISBN: 9783428546091) 2015, Duncker & Humblot GmbH, Erstausgabe, in Deutsch, auch als eBook.
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Entstehung und Fortbildung des Enquête- und Untersuchungsrechts in Deutschland.80%: Tobias Linke: Entstehung und Fortbildung des Enquête- und Untersuchungsrechts in Deutschland. (ISBN: 9783428146093) Duncker & Humblot, Berlin, Deutschland, Erstausgabe, in Deutsch, Broschiert.
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Entstehung und Fortbildung des Enquête- und Untersuchungsrechts in Deutschland.
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9783428146093 - Linke, Tobias: Entstehung und Fortbildung des Enquête- und Untersuchungsrechts in Deutschland
Linke, Tobias

Entstehung und Fortbildung des Enquête- und Untersuchungsrechts in Deutschland

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Das Enquête- und Untersuchungsrecht gehört zu den wichtigsten parlamentarischen Rechten. Obwohl seine Anfänge häufig bis auf das Jahr 1816 zurückdatiert werden, entstanden unter dem monarchischen Prinzip zunächst bloß Fremdinformationsmechanismen. Der Gedanke eines eigenständigen Selbstinformations- und Kontrollinstruments der Volksvertretung brach sich erst in der Märzrevolution Bahn. Für die weitere Entwicklung wurde die Staatspraxis im Königreich Preußen prägend. Obwohl der Reichstag nicht über ein Pendant zu Art. 82 PrVerf 1850 verfügte, beteiligten die Regierungen, dem Vorbild der preußischen Eisenbahnenquête folgend, später Abgeordnete an verschiedenen Enquêten. Erst die Novemberrevolution brachte die informationsrechtliche Emanzipation: Mit Art. 34 RVerf 1919 zog die Weimarer Nationalversammlung einerseits Schlussfolgerungen aus Demokratisierung und Parlamentarisierung, andererseits aber auch aus der Verfassungsgeschichte. Das 1917 von Max Weber, der als Vater des modernen Enquête- und Untersuchungsrechts gilt, entwickelte Grundkonzept eines Minderheitenrechts mit robusten Untersuchungsbefugnissen fügt sich ebenfalls in die Entwicklung ein. Zwischen 1919 und 1932 verkam das Untersuchungsrecht zu einem Agitations- und Kampfmittel. Die heute gängige Interpretation von Art. 44 GG ist erkennbar durch diese letzte Phase beeinflusst. Dabei führt die übermäßige Politisierung des parlamentarischen Selbstinformationsrechts dazu, dass - unter Negation der Enquêtefunktion - andere als Kontrolluntersuchungen teils als unzulässig gelten. Eine zweite Fehlentwicklung, die mit einer Hypertrophie der Minderheitenrechte einhergeht und die Rolle von Regierung und Mehrheit im Untersuchungsverfahren über Gebühr schwächt, besteht in der Überbetonung der sachwidrig verobjektivierten Kontrollfunktion.Erscheint vorauss. 4. Dezember 2015, Hardcover.
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9783428146093 - Tobias Linke: Entstehung und Fortbildung des Enquête- und Untersuchungsrechts in Deutschland.
Tobias Linke

Entstehung und Fortbildung des Enquête- und Untersuchungsrechts in Deutschland. (2015)

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Das Enquête- und Untersuchungsrecht gehört zu den wichtigsten parlamentarischen Rechten. Obwohl seine Anfänge häufig bis auf das Jahr 1816 zurückdatiert werden, entstanden unter dem monarchischen Prinzip zunächst bloß Fremdinformationsmechanismen. Der Gedanke eines eigenständigen Selbstinformations- und Kontrollinstruments der Volksvertretung brach sich erst in der Märzrevolution Bahn. Für die weitere Entwicklung wurde die Staatspraxis im Königreich Preußen prägend. Obwohl der Reichstag nicht über ein Pendant zu Art. 82 PrVerf 1850 verfügte, beteiligten die Regierungen, dem Vorbild der preußischen Eisenbahnenquête folgend, später Abgeordnete an verschiedenen Enquêten. Erst die Novemberrevolution brachte die informationsrechtliche Emanzipation: Mit Art. 34 RVerf 1919 zog die Weimarer Nationalversammlung einerseits Schlussfolgerungen aus Demokratisierung und Parlamentarisierung, andererseits aber auch aus der Verfassungsgeschichte. Das 1917 von Max Weber, der als Vater des modernen Enquête- und Untersuchungsrechts gilt, entwickelte Grundkonzept eines Minderheitenrechts mit robusten Untersuchungsbefugnissen fügt sich ebenfalls in die Entwicklung ein. Zwischen 1919 und 1932 verkam das Untersuchungsrecht zu einem Agitations- und Kampfmittel. Die heute gängige Interpretation von Art. 44 GG ist erkennbar durch diese letzte Phase beeinflusst. Dabei führt die übermäßige Politisierung des parlamentarischen Selbstinformationsrechts dazu, dass – unter Negation der Enquêtefunktion – andere als Kontrolluntersuchungen teils als unzulässig gelten. Eine zweite Fehlentwicklung, die mit einer Hypertrophie der Minderheitenrechte einhergeht und die Rolle von Regierung und Mehrheit im Untersuchungsverfahren über Gebühr schwächt, besteht in der Überbetonung der sachwidrig verobjektivierten Kontrollfunktion. gebundene Ausgabe, 16.12.2015.
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9783428146093 - Entstehung und Fortbildung des Enquête- und Untersuchungsrechts in Deutschland.

Entstehung und Fortbildung des Enquête- und Untersuchungsrechts in Deutschland. (2015)

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Das Enquête- und Untersuchungsrecht gehört zu den wichtigsten parlamentarischen Rechten. Obwohl seine Anfänge häufig bis auf das Jahr 1816 zurückdatiert werden, entstanden unter dem monarchischen Prinzip zunächst bloß Fremdinformationsmechanismen. Der Gedanke eines eigenständigen Selbstinformations- und Kontrollinstruments der Volksvertretung brach sich erst in der Märzrevolution Bahn. Für die weitere Entwicklung wurde die Staatspraxis im Königreich Preußen prägend. Obwohl der Reichstag nicht über ein Pendant zu Art. 82 PrVerf 1850 verfügte, beteiligten die Regierungen, dem Vorbild der preußischen Eisenbahnenquête folgend, später Abgeordnete an verschiedenen Enquêten. Erst die Novemberrevolution brachte die informationsrechtliche Emanzipation: Mit Art. 34 RVerf 1919 zog die Weimarer Nationalversammlung einerseits Schlussfolgerungen aus Demokratisierung und Parlamentarisierung, andererseits aber auch aus der Verfassungsgeschichte. Das 1917 von Max Weber, der als Vater des modernen Enquête- und Untersuchungsrechts gilt, entwickelte Grundkonzept eines Minderheitenrechts mit robusten Untersuchungsbefugnissen fügt sich ebenfalls in die Entwicklung ein. Zwischen 1919 und 1932 verkam das Untersuchungsrecht zu einem Agitations- und Kampfmittel. Die heute gängige Interpretation von Art. 44 GG ist erkennbar durch diese letzte Phase beeinflusst. Dabei führt die übermäßige Politisierung des parlamentarischen Selbstinformationsrechts dazu, dass – unter Negation der Enquêtefunktion – andere als Kontrolluntersuchungen teils als unzulässig gelten. Eine zweite Fehlentwicklung, die mit einer Hypertrophie der Minderheitenrechte einhergeht und die Rolle von Regierung und Mehrheit im Untersuchungsverfahren über Gebühr schwächt, besteht in der Überbetonung der sachwidrig verobjektivierten Kontrollfunktion. gebundene Ausgabe, 16.12.2015.
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9783428146093 - Tobias Linke: Entstehung und Fortbildung des Enquête- und Untersuchungsrechts in Deutschland - Rechtsentwicklungen aus 200 Jahren
Tobias Linke

Entstehung und Fortbildung des Enquête- und Untersuchungsrechts in Deutschland - Rechtsentwicklungen aus 200 Jahren

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Entstehung und Fortbildung des Enquête- und Untersuchungsrechts in Deutschland: Das Enquête- und Untersuchungsrecht gehört zu den wichtigsten parlamentarischen Rechten. Obwohl seine Anfänge häufig bis auf das Jahr 1816 zurückdatiert werden, entstanden unter dem monarchischen Prinzip zunächst bloß Fremdinformationsmechanismen. Der Gedanke eines eigenständigen Selbstinformations- und Kontrollinstruments der Volksvertretung brach sich erst in der Märzrevolution Bahn. Für die weitere Entwicklung wurde die Staatspraxis im Königreich Preußen prägend. Obwohl der Reichstag nicht über ein Pendant zu Art. 82 PrVerf 1850 verfügte, beteiligten die Regierungen, dem Vorbild der preußischen Eisenbahnenquête folgend, später Abgeordnete an verschiedenen Enquêten. Erst die Novemberrevolution brachte die informationsrechtliche Emanzipation: Mit Art. 34 RVerf 1919 zog die Weimarer Nationalversammlung einerseits Schlussfolgerungen aus Demokratisierung und Parlamentarisierung, andererseits aber auch aus der Verfassungsgeschichte. Das 1917 von Max Weber, der als Vater des modernen Enquête- und Untersuchungsrechts gilt, entwickelte Grundkonzept eines Minderheitenrechts mit robusten Untersuchungsbefugnissen fügt sich ebenfalls in die Entwicklung ein. Zwischen 1919 und 1932 verkam das Untersuchungsrecht zu einem Agitations- und Kampfmittel. Die heute gängige Interpretation von Art. 44 GG ist erkennbar durch diese letzte Phase beeinflusst. Dabei führt die übermäßige Politisierung des parlamentarischen Selbstinformationsrechts dazu, dass - unter Negation der Enquêtefunktion - andere als Kontrolluntersuchungen teils als unzulässig gelten. Eine zweite Fehlentwicklung, die mit einer Hypertrophie der Minderheitenrechte einhergeht und die Rolle von Regierung und Mehrheit im Untersuchungsverfahren über Gebühr schwächt, besteht in der Überbetonung der sachwidrig verobjektivierten Kontrollfunktion. Buch.
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9783428146093 - Entstehung und Fortbildung des Enquête- und Untersuchungsrechts in Deutschland.

Entstehung und Fortbildung des Enquête- und Untersuchungsrechts in Deutschland. (1932)

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Das Enquête- und Untersuchungsrecht gehört zu den wichtigsten parlamentarischen Rechten. Obwohl seine Anfänge häufig bis auf das Jahr 1816 zurückdatiert werden, entstanden unter dem monarchischen Prinzip zunächst bloß Fremdinformationsmechanismen. Der Gedanke eines eigenständigen Selbstinformations- und Kontrollinstruments der Volksvertretung brach sich erst in der Märzrevolution Bahn. Für die weitere Entwicklung wurde die Staatspraxis im Königreich Preußen prägend.Obwohl der Reichstag nicht über ein Pendant zu Art. 82 PrVerf 1850 verfügte, beteiligten die Regierungen, dem Vorbild der preußischen Eisenbahnenquête folgend, später Abgeordnete an verschiedenen Enquêten. Erst die Novemberrevolution brachte die informationsrechtliche Emanzipation: Mit Art. 34 RVerf 1919 zog die Weimarer Nationalversammlung einerseits Schlussfolgerungen aus Demokratisierung und Parlamentarisierung, andererseits aber auch aus der Verfassungsgeschichte. Das 1917 von Max Weber, der als Vater des modernen Enquête- und Untersuchungsrechts gilt, entwickelte Grundkonzept eines Minderheitenrechts mit robusten Untersuchungsbefugnissen fügt sich ebenfalls in die Entwicklung ein. Zwischen 1919 und 1932 verkam das Untersuchungsrecht zu einem Agitations- und Kampfmittel. Die heute gängige Interpretation von Art. 44 GG ist erkennbar durch diese letzte Phase beeinflusst. Dabei führt die übermäßige Politisierung des parlamentarischen Selbstinformationsrechts dazu, dass - unter Negation der Enquêtefunktion - andere als Kontrolluntersuchungen teils als unzulässig gelten. Eine zweite Fehlentwicklung, die mit einer Hypertrophie der Minderheitenrechte einhergeht und die Rolle von Regierung und Mehrheit im Untersuchungsverfahren über Gebühr schwächt, besteht in der Überbetonung der sachwidrig verobjektivierten Kontrollfunktion.
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9783428146093 - Tobias Linke: Entstehung und Fortbildung des Enquête- und Untersuchungsrechts in Deutschland
Tobias Linke

Entstehung und Fortbildung des Enquête- und Untersuchungsrechts in Deutschland

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Rechtsentwicklungen aus 200 Jahren, Das Enquête- und Untersuchungsrecht gehört zu den wichtigsten parlamentarischen Rechten. Obwohl seine Anfänge häufig bis auf das Jahr 1816 zurückdatiert werden, entstanden unter dem monarchischen Prinzip zunächst bloß Fremdinformationsmechanismen. Der Gedanke eines eigenständigen Selbstinformations- und Kontrollinstruments der Volksvertretung brach sich erst in der Märzrevolution Bahn. Für die weitere Entwicklung wurde die Staatspraxis im Königreich Preußen prägend. Obwohl der Reichstag nicht über ein Pendant zu Art. 82 PrVerf 1850 verfügte, beteiligten die Regierungen, dem Vorbild der preußischen Eisenbahnenquête folgend, später Abgeordnete an verschiedenen Enquêten. Erst die Novemberrevolution brachte die informationsrechtliche Emanzipation: Mit Art. 34 RVerf 1919 zog die Weimarer Nationalversammlung einerseits Schlussfolgerungen aus Demokratisierung und Parlamentarisierung, andererseits aber auch aus der Verfassungsgeschichte. Das 1917 von Max Weber, der als Vater des modernen Enquête- und Untersuchungsrechts gilt, entwickelte Grundkonzept eines Minderheitenrechts mit robusten Untersuchungsbefugnissen fügt sich ebenfalls in die Entwicklung ein. Zwischen 1919 und 1932 verkam das Untersuchungsrecht zu einem Agitations- und Kampfmittel. Die heute gängige Interpretation von Art. 44 GG ist erkennbar durch diese letzte Phase beeinflusst. Dabei führt die übermäßige Politisierung des parlamentarischen Selbstinformationsrechts dazu, dass unter Negation der Enquêtefunktion andere als Kontrolluntersuchungen teils als unzulässig gelten. Eine zweite Fehlentwicklung, die mit einer Hypertrophie der Minderheitenrechte einhergeht und die Rolle von Regierung und Mehrheit im Untersuchungsverfahren über Gebühr schwächt, besteht in der Überbetonung der sachwidrig verobjektivierten Kontrollfunktion.
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9783428146093 - Tobias Linke: Entstehung und Fortbildung des Enquête- und Untersuchungsrechts in Deutschland: Rechtsentwicklungen aus 200 Jahren
Tobias Linke

Entstehung und Fortbildung des Enquête- und Untersuchungsrechts in Deutschland: Rechtsentwicklungen aus 200 Jahren (2015)

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9783428546091 - Tobias Linke: Entstehung und Fortbildung des Enquête- und Untersuchungsrechts in Deutschland.
Tobias Linke

Entstehung und Fortbildung des Enquête- und Untersuchungsrechts in Deutschland. (2015)

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Rechtsentwicklungen aus 200 Jahren. eBooks, eBook Download (PDF), Auflage.
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9783428146093 - Tobias Linke: Entstehung und Fortbildung des Enquête- und Untersuchungsrechts in Deutschland: Rechtsentwicklungen aus 200 Jahren
Tobias Linke

Entstehung und Fortbildung des Enquête- und Untersuchungsrechts in Deutschland: Rechtsentwicklungen aus 200 Jahren (2015)

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