Das neue Baugesetzbuch die Baurechtsänderungen zum 1.1.1998
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Das neue Baugesetzbuch die Baurechtsänderungen zum 1.1.1998 (1998)
~DE HC US
ISBN: 9783448037302 bzw. 3448037303, vermutlich in Deutsch, Haufe, Freiburg i. Br. ; Berlin ; München, gebundenes Buch, gebraucht.
Von Händler/Antiquariat, Lausitzer Buchversand [2621518], Drochow, D, Germany.
21 cm Praxis-Ratgeber. 300 S. Illustrierter Pappeinband. nur leichte Gebrauchs- und Lagerspuren. (AR1195). Das Baugesetzbuch bestimmt nicht nur die städtebauliche Entwicklung, sondern auch die Zulässigkeit baulicher Vorhaben sowie die Nutzung von einzelnen Grundstücken. Ergänzt wird diese Regelung durch die Baunutzungsverordnung und § 8a Bundesnaturschutzgesetz. Die Anwendung von drei nebeneinander geltenden gesetzlichen Regelungen ist nicht einfach und wird durch dieses Werk mit Hilfe von kurzen und verständlichen Erläuterungen erleichtert. Der Ratgeber berücksichtigt die Baurechtsänderungen zum 1.1.1998, die sich auf die planungsrechtliche Zuständigkeit des Bundes beziehen. In den neuen und alten Bundesländern gilt nun ein einheitliches Bauplanungsrecht. Mit dem Instrument des städtebaulichen Vertrages und des Vorhaben- und Erschließungsplans können private Bauträger im Einvernehmen mit der Gemeinde städtebauliche Planungen und Erschließungen durchführen. Umweltschützende Belange sind in die Bauleitplanung einzubeziehen. Für das Bauen im Außenbereich gibt es zusätzliche Möglichkeiten mit dem Ziel, nicht mehr benötigte landwirtschaftliche Betriebsstätten sinnvoll für andere Zwecke umzunutzen. Die Teilungsgenehmigung für Grundstücke wurde abgeschafft. Dr. Franz Otto, Jahrgang 1931, arbeitete nach seinem Rechts- und Staatswissenschaften sowie der Promot bei einem Rechtsanwalt und in der Versicherungswir Er verfügt über langjährige Praxiserfahrung in leitenc einer größeren Stadtverwaltung, Schwerpunkt: Das und Naturschutzrecht sowie das Mietrecht. Heute ist uei rtiuur ais Rechtsanwalt tätig."Auszüge aus dem Buch 700 Gramm.
21 cm Praxis-Ratgeber. 300 S. Illustrierter Pappeinband. nur leichte Gebrauchs- und Lagerspuren. (AR1195). Das Baugesetzbuch bestimmt nicht nur die städtebauliche Entwicklung, sondern auch die Zulässigkeit baulicher Vorhaben sowie die Nutzung von einzelnen Grundstücken. Ergänzt wird diese Regelung durch die Baunutzungsverordnung und § 8a Bundesnaturschutzgesetz. Die Anwendung von drei nebeneinander geltenden gesetzlichen Regelungen ist nicht einfach und wird durch dieses Werk mit Hilfe von kurzen und verständlichen Erläuterungen erleichtert. Der Ratgeber berücksichtigt die Baurechtsänderungen zum 1.1.1998, die sich auf die planungsrechtliche Zuständigkeit des Bundes beziehen. In den neuen und alten Bundesländern gilt nun ein einheitliches Bauplanungsrecht. Mit dem Instrument des städtebaulichen Vertrages und des Vorhaben- und Erschließungsplans können private Bauträger im Einvernehmen mit der Gemeinde städtebauliche Planungen und Erschließungen durchführen. Umweltschützende Belange sind in die Bauleitplanung einzubeziehen. Für das Bauen im Außenbereich gibt es zusätzliche Möglichkeiten mit dem Ziel, nicht mehr benötigte landwirtschaftliche Betriebsstätten sinnvoll für andere Zwecke umzunutzen. Die Teilungsgenehmigung für Grundstücke wurde abgeschafft. Dr. Franz Otto, Jahrgang 1931, arbeitete nach seinem Rechts- und Staatswissenschaften sowie der Promot bei einem Rechtsanwalt und in der Versicherungswir Er verfügt über langjährige Praxiserfahrung in leitenc einer größeren Stadtverwaltung, Schwerpunkt: Das und Naturschutzrecht sowie das Mietrecht. Heute ist uei rtiuur ais Rechtsanwalt tätig."Auszüge aus dem Buch 700 Gramm.
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Symbolbild
Das neue Baugesetzbuch die Baurechtsänderungen zum 1.1.1998 (1998)
DE US
ISBN: 3448037303 bzw. 9783448037302, in Deutsch, Freiburg i. Br. ; Berlin ; München: Haufe. 1998, gebraucht.
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Von Händler/Antiquariat, Lausitzer Buchversand, [780].
Das Baugesetzbuch bestimmt nicht nur die städtebauliche Entwicklung, sondern auch die Zulässigkeit baulicher Vorhaben sowie die Nutzung von einzelnen Grundstücken. Ergänzt wird diese Regelung durch die Baunutzungsverordnung und § 8a Bundesnaturschutzgesetz. Die Anwendung von drei nebeneinander geltenden gesetzlichen Regelungen ist nicht einfach und wird durch dieses Werk mit Hilfe von kurzen und verständlichen Erläuterungen erleichtert. Der Ratgeber berücksichtigt die Baurechtsänderungen zum 1.1.1998, die sich auf die planungsrechtliche Zuständigkeit des Bundes beziehen. In den neuen und alten Bundesländern gilt nun ein einheitliches Bauplanungsrecht. Mit dem Instrument des städtebaulichen Vertrages und des Vorhaben- und Erschließungsplans können private Bauträger im Einvernehmen mit der Gemeinde städtebauliche Planungen und Erschließungen durchführen. Umweltschützende Belange sind in die Bauleitplanung einzubeziehen. Für das Bauen im Außenbereich gibt es zusätzliche Möglichkeiten mit dem Ziel, nicht mehr benötigte landwirtschaftliche Betriebsstätten sinnvoll für andere Zwecke umzunutzen. Die Teilungsgenehmigung für Grundstücke wurde abgeschafft. Dr. Franz Otto, Jahrgang 1931, arbeitete nach seinem Rechts- und Staatswissenschaften sowie der Promot bei einem Rechtsanwalt und in der Versicherungswir Er verfügt über langjährige Praxiserfahrung in leitenc einer größeren Stadtverwaltung, Schwerpunkt: Das und Naturschutzrecht sowie das Mietrecht. Heute ist uei rtiuur ais Rechtsanwalt tätig."Auszüge aus dem Buch. nur leichte Gebrauchs- und Lagerspuren, 21 cm. 300 S. Illustrierter Pappeinband; Praxis-Ratgeber; 5.. Auflage.
Von Händler/Antiquariat, Lausitzer Buchversand, [780].
Das Baugesetzbuch bestimmt nicht nur die städtebauliche Entwicklung, sondern auch die Zulässigkeit baulicher Vorhaben sowie die Nutzung von einzelnen Grundstücken. Ergänzt wird diese Regelung durch die Baunutzungsverordnung und § 8a Bundesnaturschutzgesetz. Die Anwendung von drei nebeneinander geltenden gesetzlichen Regelungen ist nicht einfach und wird durch dieses Werk mit Hilfe von kurzen und verständlichen Erläuterungen erleichtert. Der Ratgeber berücksichtigt die Baurechtsänderungen zum 1.1.1998, die sich auf die planungsrechtliche Zuständigkeit des Bundes beziehen. In den neuen und alten Bundesländern gilt nun ein einheitliches Bauplanungsrecht. Mit dem Instrument des städtebaulichen Vertrages und des Vorhaben- und Erschließungsplans können private Bauträger im Einvernehmen mit der Gemeinde städtebauliche Planungen und Erschließungen durchführen. Umweltschützende Belange sind in die Bauleitplanung einzubeziehen. Für das Bauen im Außenbereich gibt es zusätzliche Möglichkeiten mit dem Ziel, nicht mehr benötigte landwirtschaftliche Betriebsstätten sinnvoll für andere Zwecke umzunutzen. Die Teilungsgenehmigung für Grundstücke wurde abgeschafft. Dr. Franz Otto, Jahrgang 1931, arbeitete nach seinem Rechts- und Staatswissenschaften sowie der Promot bei einem Rechtsanwalt und in der Versicherungswir Er verfügt über langjährige Praxiserfahrung in leitenc einer größeren Stadtverwaltung, Schwerpunkt: Das und Naturschutzrecht sowie das Mietrecht. Heute ist uei rtiuur ais Rechtsanwalt tätig."Auszüge aus dem Buch. nur leichte Gebrauchs- und Lagerspuren, 21 cm. 300 S. Illustrierter Pappeinband; Praxis-Ratgeber; 5.. Auflage.
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Das neue Baugesetzbuch die Baurechtsänderungen zum 1.1.1998 (1998)
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Von Privat, Lausitzer Buchversand, [3109900].
Praxis-Ratgeber, nur leichte Gebrauchs- und Lagerspuren Das Baugesetzbuch bestimmt nicht nur die städtebauliche Entwicklung, sondern auch die Zulässigkeit baulicher Vorhaben sowie die Nutzung von einzelnen Grundstücken. Ergänzt wird diese Regelung durch die Baunutzungsverordnung und 8a Bundesnaturschutzgesetz. Die Anwendung von drei nebeneinander geltenden gesetzlichen Regelungen ist nicht einfach und wird durch dieses Werk mit Hilfe von kurzen und verständlichen Erläuterungen erleichtert. Der Ratgeber berücksichtigt die Baurechtsänderungen zum 1.1.1998, die sich auf die planungsrechtliche Zuständigkeit des Bundes beziehen. In den neuen und alten Bundesländern gilt nun ein einheitliches Bauplanungsrecht. Mit dem Instrument des städtebaulichen Vertrages und des Vorhaben- und Erschließungsplans können private Bauträger im Einvernehmen mit der Gemeinde städtebauliche Planungen und Erschließungen durchführen. Umweltschützende Belange sind in die Bauleitplanung einzubeziehen. Für das Bauen im Außenbereich gibt es zusätzliche Möglichkeiten mit dem Ziel, nicht mehr benötigte landwirtschaftliche Betriebsstätten sinnvoll für andere Zwecke umzunutzen. Die Teilungsgenehmigung für Grundstücke wurde abgeschafft. Dr. Franz Otto, Jahrgang 1931, arbeitete nach seinem Rechts- und Staatswissenschaften sowie der Promot bei einem Rechtsanwalt und in der Versicherungswir Er verfügt über langjährige Praxiserfahrung in leitenc einer größeren Stadtverwaltung, Schwerpunkt: Das und Naturschutzrecht sowie das Mietrecht. Heute ist uei rtiuur ais Rechtsanwalt tätig."Auszüge aus dem Buch, Illustrierter Pappeinband.
Praxis-Ratgeber, nur leichte Gebrauchs- und Lagerspuren Das Baugesetzbuch bestimmt nicht nur die städtebauliche Entwicklung, sondern auch die Zulässigkeit baulicher Vorhaben sowie die Nutzung von einzelnen Grundstücken. Ergänzt wird diese Regelung durch die Baunutzungsverordnung und 8a Bundesnaturschutzgesetz. Die Anwendung von drei nebeneinander geltenden gesetzlichen Regelungen ist nicht einfach und wird durch dieses Werk mit Hilfe von kurzen und verständlichen Erläuterungen erleichtert. Der Ratgeber berücksichtigt die Baurechtsänderungen zum 1.1.1998, die sich auf die planungsrechtliche Zuständigkeit des Bundes beziehen. In den neuen und alten Bundesländern gilt nun ein einheitliches Bauplanungsrecht. Mit dem Instrument des städtebaulichen Vertrages und des Vorhaben- und Erschließungsplans können private Bauträger im Einvernehmen mit der Gemeinde städtebauliche Planungen und Erschließungen durchführen. Umweltschützende Belange sind in die Bauleitplanung einzubeziehen. Für das Bauen im Außenbereich gibt es zusätzliche Möglichkeiten mit dem Ziel, nicht mehr benötigte landwirtschaftliche Betriebsstätten sinnvoll für andere Zwecke umzunutzen. Die Teilungsgenehmigung für Grundstücke wurde abgeschafft. Dr. Franz Otto, Jahrgang 1931, arbeitete nach seinem Rechts- und Staatswissenschaften sowie der Promot bei einem Rechtsanwalt und in der Versicherungswir Er verfügt über langjährige Praxiserfahrung in leitenc einer größeren Stadtverwaltung, Schwerpunkt: Das und Naturschutzrecht sowie das Mietrecht. Heute ist uei rtiuur ais Rechtsanwalt tätig."Auszüge aus dem Buch, Illustrierter Pappeinband.
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Das neue Baugesetzbuch (1998)
DE US
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Tüchtiger BuchEsel, [4353506].
300 Seiten Gebundene AusgabeMinimalst gebräuntes Cover, sonst eher neuwertig. Sehr schneller Versand unsererseits, Laufzeiten der Post bitte beachten. Bei Bestellung mehrerer Artikel je Artikel Rückerstattung 1,-?. Alle Artikel stammen aus Nichtraucherhaushalten. Sollte mal etwas nicht zu Ihrer Zufriedenheit sein bitte melden, wir suchen und finden eine Lösung. Negative Bewertung sind nicht nötig. Bitte positive Bewertung nicht vergessen!!! Danke.
300 Seiten Gebundene AusgabeMinimalst gebräuntes Cover, sonst eher neuwertig. Sehr schneller Versand unsererseits, Laufzeiten der Post bitte beachten. Bei Bestellung mehrerer Artikel je Artikel Rückerstattung 1,-?. Alle Artikel stammen aus Nichtraucherhaushalten. Sollte mal etwas nicht zu Ihrer Zufriedenheit sein bitte melden, wir suchen und finden eine Lösung. Negative Bewertung sind nicht nötig. Bitte positive Bewertung nicht vergessen!!! Danke.
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