Das Parlament im Anstaltsstaat. Zur Theorie parlamentarischer Repräsentation in der Staatsrechtslehre des Kaiserreichs (1871-1918). (Studien zur Europäischen Rechtsgeschichte 102).
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Schönberger, Christoph

Das Parlament im Anstaltsstaat Zur Theorie parlamentarischer Repräsentation in der Staatsrechtslehre des Kaiserreichs (1871-1918) (1997)

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1., Aufl. 470 S. Leinen Die deutsche konstitutionelle Tradition hat ein besonderes erständnis parlamentarischer Repräsentation hervorgebracht. Es war auf den Monarchen als die eigentlich willensbildende Institution ausgerichtet und wies dem Parlament die Aufgabe zu, den wirklichen Volkswillen gegenüber dem Monarchen möglichst rein widerzuspiegeln. Herrschaft des Parlaments wie im parlamentarischen Regierungssystem war vor diesem theoretischen Hintergrund nicht zu begreifen.Die Arbeit geht der Frage nach, wie dieses Wahrnehmungsmuster sich in der Staatsrechtslehre des Kaiserreichs verändert und zugleich erneuert hat. Sie zeigt, daß der staatsrechtliche Positivismus das Parlament zwar nominell als Staatsorgan einstufte, gleichzeitig aber nur dem monarchisch-bürokratischen Apparat die Aufgabe staatlicher Willensbildung zuwies. Mit dem tiefgreifenden Verfassungswandel des Kaiserreichs und der Entstehung eines politischen Massenmarkts seit den neunziger Jahren geriet die Staatsrechtslehre Labands in eine tiefe Krise. Nun begriffen offen monarchistische Autoren das Parlament als den Spiegel wirtschaftlich-sozialer Sonderinteressen, und Georg Jellinek erneuerte die Theorie vom Parlament als der Repräsentation des Volkes gegenüber dem monarchischen Staat. Die zunehmende Politisierung der Staatsrechtslehre ging überwiegend mit der Hoffnung auf ein starkes Kaisertum und einer scharfen Parlamentarismuskritik einher. Der entstehende moderne Parteienparlamentarismus wurde vor der Folie eines nichtherrschaftlich gedachten "einheitlichen Volkswillens" betrachtet, die der monarchischen Tradition entstammte. Das mündete wenig später in der Weimarer Diskussion in die schroffe Gegenüberstellung von Parlamentarismus und Demokratie, die auch für republiktreue Autoren charakteristisch war: Die Arbeit zeigt das am Beispiel von Hugo Preuß, dessen Verfassungsdenken bis in die Weimarer Republik hinein verfolgt wird. Die erste deutsche Demokratie sollte an diesem Erbe des wilhelminischen Konstitutionalismus schwer zu tragen haben. ISBN 3465029208 Versand D: 3,45 EUR.
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X, 470 S. Ln.mS. *neuwertig* Die deutsche konstitutionelle Tradition hat ein besonderes Verständnis parlamentarischer Repräsentation hervorgebracht. Es war auf den Monarchen als die eigentlich willensbildende Institution ausgerichtet und wies dem Parlament die Aufgabe zu, den wirklichen Volkswillen gegenüber dem Monarchen möglichst rein widerzuspiegeln. Herrschaft des Parlaments wie im parlamentarischen Regierungssystem war vor diesem theoretischen Hintergrund nicht zu begreifen. Die Arbeit geht der Frage nach, wie dieses Wahrnehmungsmuster sich in der Staatsrechtslehre des Kaiserreichs verändert und zugleich erneuert hat. Sie zeigt, daß der staatsrechtliche Positivismus das Parlament zwar nominell als Staatsorgan einstufte, gleichzeitig aber nur dem monarchisch-bürokratischen Apparat die Aufgabe staatlicher Willensbildung zuwies. Mit dem tiefgreifenden Verfassungswandel des Kaiserreichs und der Entstehung eines politischen Massenmarkts seit den neunziger Jahren geriet die Staatsrechtslehre Labands in eine tiefe Krise. Nun begriffen offen monarchistische Autoren das Parlament als den Spiegel wirtschaftlich-sozialer Sonderinteressen, und Georg Jellinek erneuerte die Theorie vom Parlament als der Repräsentation des Volkes gegenüber dem monarchischen Staat. Die zunehmende Politisierung der Staatsrechtslehre ging überwiegend mit der Hoffnung auf ein starkes Kaisertum und einer scharfen Parlamentarismuskritik einher. Der entstehende moderne Parteienparlamentarismus wurde vor der Folie eines nichtherrschaftlich gedachten "einheitlichen Volkswillens" betrachtet, die der monarchischen Tradition entstammte. Das mündete wenig später in der Weimarer Diskussion in die schroffe Gegenüberstellung von Parlamentarismus und Demokratie, die auch für republiktreue Autoren charakteristisch war: Die Arbeit zeigt das am Beispiel von Hugo Preuß, dessen Verfassungsdenken bis in die Weimarer Republik hinein verfolgt wird. Die erste deutsche Demokratie sollte an diesem Erbe des wilhelminischen Konstitutionalismus schwer zu tragen haben. Versand D: 4,00 EUR Geschichte.
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9783465029205 - Schönberger, Christoph: Das Parlament im Anstaltsstaat
Schönberger, Christoph

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Die deutsche konstitutionelle Tradition hat ein besonderes erständnis parlamentarischer Repräsentation hervorgebracht. Es war auf den Monarchen als die eigentlich willensbildende Institution ausgerichtet und wies dem Parlament die Aufgabe zu, den wirklichen Volkswillen gegenüber dem Monarchen möglichst rein widerzuspiegeln. Herrschaft des Parlaments wie im parlamentarischen Regierungssystem war vor diesem theoretischen Hintergrund nicht zu begreifen. Die Arbeit geht der Frage nach, wie dieses Wahrnehmungsmuster sich in der Staatsrechtslehre des Kaiserreichs verändert und zugleich erneuert hat. Sie zeigt, daß der staatsrechtliche Positivismus das Parlament zwar nominell als Staatsorgan einstufte, gleichzeitig aber nur dem monarchisch-bürokratischen Apparat die Aufgabe staatlicher Willensbildung zuwies. Mit dem tiefgreifenden Verfassungswandel des Kaiserreichs und der Entstehung eines politischen Massenmarkts seit den neunziger Jahren geriet die Staatsrechtslehre Labands in eine tiefe Krise. Nun begriffen offen monarchistische Autoren das Parlament als den Spiegel wirtschaftlich-sozialer Sonderinteressen, und Georg Jellinek erneuerte die Theorie vom Parlament als der Repräsentation des Volkes gegenüber dem monarchischen Staat. Die zunehmende Politisierung der Staatsrechtslehre ging überwiegend mit der Hoffnung auf ein starkes Kaisertum und einer scharfen Parlamentarismuskritik einher. Der entstehende moderne Parteienparlamentarismus wurde vor der Folie eines nichtherrschaftlich gedachten "einheitlichen Volkswillens" betrachtet, die der monarchischen Tradition entstammte. Das mündete wenig später in der Weimarer Diskussion in die schroffe Gegenüberstellung von Parlamentarismus und Demokratie, die auch für republiktreue Autoren charakteristisch war: Die Arbeit zeigt das am Beispiel von Hugo Preuß, dessen Verfassungsdenken bis in die Weimarer Republik hinein verfolgt wird. Die erste deutsche Demokratie sollte an diesem Erbe des wilhelminischen Konstitutionalismus schwer zu tragen haben. X, 470 S. Sofort lieferbar, Hardcover, Neuware.
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Zur Theorie parlamentarischer Repräsentation in der Staatsrechtlehre des Kaiserreichs (1871-1918), Die deutsche konstitutionelle Tradition hat ein besonderes erständnis parlamentarischer Repräsentation hervorgebracht. Es war auf den Monarchen als die eigentlich willensbildende Institution ausgerichtet und wies dem Parlament die Aufgabe zu, den wirklichen Volkswillen gegenüber dem Monarchen möglichst rein widerzuspiegeln. Herrschaft des Parlaments wie im parlamentarischen Regierungssystem war vor diesem theoretischen Hintergrund nicht zu begreifen. Die Arbeit geht der Frage nach, wie dieses Wahrnehmungsmuster sich in der Staatsrechtslehre des Kaiserreichs verändert und zugleich erneuert hat. Sie zeigt, dass der staatsrechtliche Positivismus das Parlament zwar nominell als Staatsorgan einstufte, gleichzeitig aber nur dem monarchisch-bürokratischen Apparat die Aufgabe staatlicher Willensbildung zuwies. Mit dem tiefgreifenden Verfassungswandel des Kaiserreichs und der Entstehung eines politischen Massenmarkts seit den neunziger Jahren geriet die Staatsrechtslehre Labands in eine tiefe Krise. Nun begriffen offen monarchistische Autoren das Parlament als den Spiegel wirtschaftlich-sozialer Sonderinteressen, und Georg Jellinek erneuerte die Theorie vom Parlament als der Repräsentation des Volkes gegenüber dem monarchischen Staat. Die zunehmende Politisierung der Staatsrechtslehre ging überwiegend mit der Hoffnung auf ein starkes Kaisertum und einer scharfen Parlamentarismuskritik einher. Der entstehende moderne Parteienparlamentarismus wurde vor der Folie eines nichtherrschaftlich gedachten "einheitlichen Volkswillens" betrachtet, die der monarchischen Tradition entstammte. Das mündete wenig später in der Weimarer Diskussion in die schroffe Gegenüberstellung von Parlamentarismus und Demokratie, die auch für republiktreue Autoren charakteristisch war: Die Arbeit zeigt das am Beispiel von Hugo Preuss, dessen Verfassungsdenken bis in die Weimarer Republik hinein verfolgt wird. Die erste deutsche Demokratie sollte an diesem Erbe des wilhelminischen Konstitutionalismus schwer zu tragen haben.
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