Grob anstössiges Verhalten - 8 Angebote vergleichen

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9783465033509 - Grob anstössiges Verhalten

Grob anstössiges Verhalten

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ISBN: 9783465033509 bzw. 3465033507, in Deutsch, Klostermann, Vittorio, neu.

Im deutschen Strafgesetzbuch finden sich Verbote, die mit dem 'Schutz von Rechtsgütern' nicht einfach zu rechtfertigen sind. Warum ist es verboten, Hakenkreuzfahnen zu zeigen ( 86 a), vor nicht existierenden Bomben zu warnen ( 126), hasserfüllt über Minderheiten zu sprechen oder den nationalsozialistischen Völkermord zu verharmlosen ( 130), die Ermordung eines Politikers zu billigen ( 140), eine Leiche von einem Friedhof zu entfernen ( 168) oder gewalttätige bzw. kinderpornographische Inhalte zu verbreiten ( 131, 184b)? Diese und einige weitere Tatbestände untersucht Tatjana Hörnle. Ihr Ausgangspunkt ist die Überlegung, dass Kriminalstrafe nicht zur Förderung beliebiger Zwecke einzusetzen sei. Handlungsfreiheit dürfe der Gesetzgeber gemäß den Schranken in Art. 2 Abs. 1 GG beschränken, wobei vor allem die 'Rechte anderer' relevant seien. Strafverbote seien weder mit konventionellen Moralvorstellungen oder Tabus noch mit einer Bezugnahme auf den 'öffentlichen Frieden' zu legitimieren. 'Rechte anderer' könnten z.B. die Menschenwürde Betroffener, Rechte Verstorbener oder Rechte von Erziehungsberechtigten sein; außerdem seien unter bestimmten Umständen Rechte schon gegen Gefährdungen zu sichern. Tatjana Hörnle, 24.2 x 16.5 x 4.2 cm, Buch.
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9783465033509 - Tatjana Hörnle: Grob anstössiges Verhalten
Tatjana Hörnle

Grob anstössiges Verhalten (2004)

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ISBN: 9783465033509 bzw. 3465033507, vermutlich in Deutsch, 522 Seiten, Klostermann, Vittorio, gebundenes Buch, neu, Erstausgabe.

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Strafrechtlicher Schutz von Moral, Gefühlen und Tabus, Buch, Hardcover, 1., Aufl. Im deutschen Strafgesetzbuch finden sich Verbote, die mit dem "Schutz von Rechtsgütern" nicht einfach zu rechtfertigen sind. Warum ist es verboten, Hakenkreuzfahnen zu zeigen (§ 86 a), vor nicht existierenden Bomben zu warnen (§ 126), hasserfüllt über Minderheiten zu sprechen oder den nationalsozialistischen Völkermord zu verharmlosen (§ 130), die Ermordung eines Politikers zu billigen (§ 140), eine Leiche von einem Friedhof zu entfernen (§ 168) oder gewalttätige bzw. kinderpornographische Inhalte zu verbreiten (§§ 131, 184b)? Diese und einige weitere Tatbestände untersucht Tatjana Hörnle. Ihr Ausgangspunkt ist die Überlegung, dass Kriminalstrafe nicht zur Förderung beliebiger Zwecke einzusetzen sei. Handlungsfreiheit dürfe der Gesetzgeber gemäß den Schranken in Art. 2 Abs. 1 GG beschränken, wobei vor allem die "Rechte anderer" relevant seien. Strafverbote seien weder mit konventionellen Moralvorstellungen oder Tabus noch mit einer Bezugnahme auf den "öffentlichen Frieden" zu legitimieren. "Rechte anderer" könnten z.B. die Menschenwürde Betroffener, Rechte Verstorbener oder Rechte von Erziehungsberechtigten sein; außerdem seien unter bestimmten Umständen Rechte schon gegen Gefährdungen zu sichern. Leinen.
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9783465033509 - Tatjana Hörnle: Grob anstössiges Verhalten
Symbolbild
Tatjana Hörnle

Grob anstössiges Verhalten (2004)

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ISBN: 9783465033509 bzw. 3465033507, in Deutsch, Klostermann Vittorio Gmbh Jan 2004, neu.

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Neuware - Im deutschen Strafgesetzbuch finden sich Verbote, die mit dem 'Schutz von Rechtsgütern' nicht einfach zu rechtfertigen sind. Warum ist es verboten, Hakenkreuzfahnen zu zeigen ( 86 a), vor nicht existierenden Bomben zu warnen ( 126), hasserfüllt über Minderheiten zu sprechen oder den nationalsozialistischen Völkermord zu verharmlosen ( 130), die Ermordung eines Politikers zu billigen ( 140), eine Leiche von einem Friedhof zu entfernen ( 168) oder gewalttätige bzw. kinder***graphische Inhalte zu verbreiten ( 131, 184b) Diese und einige weitere Tatbestände untersucht Tatjana Hörnle. Ihr Ausgangspunkt ist die Überlegung, dass Kriminalstrafe nicht zur Förderung beliebiger Zwecke einzusetzen sei. Handlungsfreiheit dürfe der Gesetzgeber gemäß den Schranken in Art. 2 Abs. 1 GG beschränken, wobei vor allem die 'Rechte anderer' relevant seien. Strafverbote seien weder mit konventionellen Moralvorstellungen oder Tabus noch mit einer Bezugnahme auf den 'öffentlichen Frieden' zu legitimieren. 'Rechte anderer' könnten z.B. die Menschenwürde Betroffener, Rechte Verstorbener oder Rechte von Erziehungsberechtigten sein; außerdem seien unter bestimmten Umständen Rechte schon gegen Gefährdungen zu sichern. 522 pp. Deutsch.
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9783465033509 - Tatjana Hörnle: Grob anstössiges Verhalten
Symbolbild
Tatjana Hörnle

Grob anstössiges Verhalten (2004)

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Neuware - Im deutschen Strafgesetzbuch finden sich Verbote, die mit dem 'Schutz von Rechtsgütern' nicht einfach zu rechtfertigen sind. Warum ist es verboten, Hakenkreuzfahnen zu zeigen ( 86 a), vor nicht existierenden Bomben zu warnen ( 126), hasserfüllt über Minderheiten zu sprechen oder den nationalsozialistischen Völkermord zu verharmlosen ( 130), die Ermordung eines Politikers zu billigen ( 140), eine Leiche von einem Friedhof zu entfernen ( 168) oder gewalttätige bzw. kinder***graphische Inhalte zu verbreiten ( 131, 184b) Diese und einige weitere Tatbestände untersucht Tatjana Hörnle. Ihr Ausgangspunkt ist die Überlegung, dass Kriminalstrafe nicht zur Förderung beliebiger Zwecke einzusetzen sei. Handlungsfreiheit dürfe der Gesetzgeber gemäß den Schranken in Art. 2 Abs. 1 GG beschränken, wobei vor allem die 'Rechte anderer' relevant seien. Strafverbote seien weder mit konventionellen Moralvorstellungen oder Tabus noch mit einer Bezugnahme auf den 'öffentlichen Frieden' zu legitimieren. 'Rechte anderer' könnten z.B. die Menschenwürde Betroffener, Rechte Verstorbener oder Rechte von Erziehungsberechtigten sein; außerdem seien unter bestimmten Umständen Rechte schon gegen Gefährdungen zu sichern. Deutsch.
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9783465033509 - Tatjana Hörnle: Grob anstössiges Verhalten - Strafrechtlicher Schutz von Moral, Gefühlen und Tabus
Tatjana Hörnle

Grob anstössiges Verhalten - Strafrechtlicher Schutz von Moral, Gefühlen und Tabus

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ISBN: 9783465033509 bzw. 3465033507, in Deutsch, Klostermann Vittorio Gmbh, gebundenes Buch, neu.

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Grob anstössiges Verhalten: Im deutschen Strafgesetzbuch finden sich Verbote, die mit dem `Schutz von Rechtsgütern` nicht einfach zu rechtfertigen sind. Warum ist es verboten, Hakenkreuzfahnen zu zeigen ( 86 a), vor nicht existierenden Bomben zu warnen ( 126), hasserfüllt über Minderheiten zu sprechen oder den nationalsozialistischen Völkermord zu verharmlosen ( 130), die Ermordung eines Politikers zu billigen ( 140), eine Leiche von einem Friedhof zu entfernen ( 168) oder gewalttätige bzw. kinderpornographische Inhalte zu verbreiten ( 131, 184b) Diese und einige weitere Tatbestände untersucht Tatjana Hörnle. Ihr Ausgangspunkt ist die Überlegung, dass Kriminalstrafe nicht zur Förderung beliebiger Zwecke einzusetzen sei. Handlungsfreiheit dürfe der Gesetzgeber gemäß den Schranken in Art. 2 Abs. 1 GG beschränken, wobei vor allem die `Rechte anderer` relevant seien. Strafverbote seien weder mit konventionellen Moralvorstellungen oder Tabus noch mit einer Bezugnahme auf den `öffentlichen Frieden` zu legitimieren. `Rechte anderer` könnten z.B. die Menschenwürde Betroffener, Rechte Verstorbener oder Rechte von Erziehungsberechtigten sein außerdem seien unter bestimmten Umständen Rechte schon gegen Gefährdungen zu sichern. Buch.
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9783465033509 - Hörnle: | Grob anstößiges Verhalten | Vittorio Klostermann | 2004
Hörnle

| Grob anstößiges Verhalten | Vittorio Klostermann | 2004

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Im deutschen Strafgesetzbuch finden sich Verbote, die mit dem 'Schutz von Rechtsgütern' nicht einfach zu rechtfertigen sind. Warum ist es verboten, Hakenkreuzfahnen zu zeigen (§ 86 a), vor nicht existierenden Bomben zu warnen (§ 126), hasserfüllt über Minderheiten zu sprechen oder den nationalsozialistischen Völkermord zu verharmlosen (§ 130), die Ermordung eines Politikers zu billigen (§ 140), eine Leiche von einem Friedhof zu entfernen (§ 168) oder gewalttätige bzw. kinderpornographische Inhalte zu verbreiten (§§ 131, 184b)? Diese und einige weitere Tatbestände untersucht Tatjana Hörnle. Ihr Ausgangspunkt ist die Überlegung, dass Kriminalstrafe nicht zur Förderung beliebiger Zwecke einzusetzen sei. Handlungsfreiheit dürfe der Gesetzgeber gemäß den Schranken in Art. 2 Abs. 1 GG beschränken, wobei vor allem die 'Rechte anderer' relevant seien. Strafverbote seien weder mit konventionellen Moralvorstellungen oder Tabus noch mit einer Bezugnahme auf den 'öffentlichen Frieden' zu legitimieren. 'Rechte anderer' könnten z.B. die Menschenwürde Betroffener, Rechte Verstorbener oder Rechte von Erziehungsberechtigten sein, außerdem seien unter bestimmten Umständen Rechte schon gegen Gefährdungen zu sichern. Diese Prämissen umsetzend hält die Verfasserin manche Verbote grundsätzlich für legitim, weil das umschriebene Verhalten Rechte anderer verletze oder gefährde (§§ 126, 131, 184b), bei anderen konstatiert sie Mängel der Tatbestandsfassung (z.B. bei der Störung der Totenruhe, § 168). Andere Verbote dienten dem Gefühls- oder Moralschutz, etwa § 166 (Beschimpfung von Bekenntnissen), §§ 90, 90a (Verunglimpfung des Staates, des Bundespräsidenten) und § 140 (Belohnung, Billigung von Straftaten). Einige Tatbestände seien damit zu erklären, dass die Handlungen ein Tabu verletzten, nämlich Störung der Religionsausübung (§ 167), Inzest (§ 173), Doppelehe (§ 172) und Verbreitung von Tierpornographie (§ 184a). Moderne Tabus stünden hinter den Normen gegen rechtsextreme Umtriebe (Verwendung nationalsozialistischer Symbole und Auschwitz-Leugnen). Als Mindestbedingung für einen rationalen Diskurs sei der moral-, gefühls- oder tabuschützende Charakter offen zu benennen. Nach Meinung der Verfasserin sollten diese Normen sogar aufgehoben werden.
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9783465033509 - Hörnle, Tatjana: Grob anstössiges Verhalten: Strafrechtlicher Schutz von Moral, Gefühlen und Tabus (Juristische Abhandlungen)
Hörnle, Tatjana

Grob anstössiges Verhalten: Strafrechtlicher Schutz von Moral, Gefühlen und Tabus (Juristische Abhandlungen) (2004)

Lieferung erfolgt aus/von: Deutschland DE HC NW FE

ISBN: 9783465033509 bzw. 3465033507, in Deutsch, 536 Seiten, Klostermann, Vittorio, gebundenes Buch, neu, Erstausgabe.

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9783465033509 - Hörnle, Tatjana: Grob anstössiges Verhalten: Strafrechtlicher Schutz von Moral, Gefühlen und Tabus
Hörnle, Tatjana

Grob anstössiges Verhalten: Strafrechtlicher Schutz von Moral, Gefühlen und Tabus (2004)

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Klostermann Vittorio GmbH, Tapa dura, Publiziert: 2004-01-01T00:00:01Z, Produktgruppe: Libro.
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