Zur Legitimität von Gesinnungsmerkmalen im Strafrecht
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Zur Legitimität von Gesinnungsmerkmalen im Strafrecht (2007)
DE PB NW
ISBN: 9783465035121 bzw. 3465035127, in Deutsch, Klostermann, Taschenbuch, neu.
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Eine strafrechtlich-rechtsphilosophische Untersuchung. Habil.-Schr. Univ. Tübingen 2005, Eine Untersuchung über Gesinnungsmerkmale führt ins Zentrum elementarer strafrechtlicher Fragen. Ausgangspunkt ist dabei eine im Schrifttum oftmals vehement vorgetragene Kritik an den Gesinnungsmerkmalen, also Merkmalen wie Gewinnsucht, Habgier, niedrige Beweggründe, die als die problematischsten Merkmale im Strafrecht überhaupt bezeichnet werden können. Die Kritik an den Gesinnungsmerkmalen basiert dabei auf verschiedenen grundlegenden Punkten. So fanden Gesinnungsmerkmale im´´Dritten Reich´´zahlreich Verwendung, und ein Teil dieser historisch belasteten Merkmale ist unverändert und an prominenter Stelle, zum Beispiel in Gestalt der Mordmerkmale, im Strafrecht enthalten. Ein weiteres gravierendes Problem besteht darin, dass ungeklärt ist, was überhaupt unter einem Gesinnungsmerkmal zu verstehen ist und Uneinigkeit sowohl bei der Bestimmung von Gesinnungsmerkmalen als auch bei ihrer systematischen Verortung im Verbrechensaufbau besteht. Vor allem aber wird kritisiert, dass die mit den Merkmalen verbundene Subjektivierung und ihre schwierige Erfassbarkeit im Hinblick auf die Bestimmtheit der Strafgesetze und die Gleichheit der Rechtsanwendung rechtsstaatlich bedenklich sei und zu einem unzulässigen Gesinnungsstrafrecht führe. Dieser grundlegenden Problematik geht die Untersuchung nach. Begonnen wird mit einem Blick auf die Geschichte der Gesinnungsmerkmale. Zeigt sich dabei, dass Gesinnungsmerkmale faktisch trotz der grundlegenden Bedenken schon seit langem ihren festen Platz im Strafrecht haben, so stellt sich um so dringlicher die Frage, ob sich eine Korrelation zwischen Strafwürdigkeit und Gesinnung belegen lässt. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass Gesinnungsmerkmale durchaus bei strikter freiheitsrechtlicher Limitation ihren legitimen Platz im Strafrecht haben können. Taschenbuch, 03.2007.
Eine strafrechtlich-rechtsphilosophische Untersuchung. Habil.-Schr. Univ. Tübingen 2005, Eine Untersuchung über Gesinnungsmerkmale führt ins Zentrum elementarer strafrechtlicher Fragen. Ausgangspunkt ist dabei eine im Schrifttum oftmals vehement vorgetragene Kritik an den Gesinnungsmerkmalen, also Merkmalen wie Gewinnsucht, Habgier, niedrige Beweggründe, die als die problematischsten Merkmale im Strafrecht überhaupt bezeichnet werden können. Die Kritik an den Gesinnungsmerkmalen basiert dabei auf verschiedenen grundlegenden Punkten. So fanden Gesinnungsmerkmale im´´Dritten Reich´´zahlreich Verwendung, und ein Teil dieser historisch belasteten Merkmale ist unverändert und an prominenter Stelle, zum Beispiel in Gestalt der Mordmerkmale, im Strafrecht enthalten. Ein weiteres gravierendes Problem besteht darin, dass ungeklärt ist, was überhaupt unter einem Gesinnungsmerkmal zu verstehen ist und Uneinigkeit sowohl bei der Bestimmung von Gesinnungsmerkmalen als auch bei ihrer systematischen Verortung im Verbrechensaufbau besteht. Vor allem aber wird kritisiert, dass die mit den Merkmalen verbundene Subjektivierung und ihre schwierige Erfassbarkeit im Hinblick auf die Bestimmtheit der Strafgesetze und die Gleichheit der Rechtsanwendung rechtsstaatlich bedenklich sei und zu einem unzulässigen Gesinnungsstrafrecht führe. Dieser grundlegenden Problematik geht die Untersuchung nach. Begonnen wird mit einem Blick auf die Geschichte der Gesinnungsmerkmale. Zeigt sich dabei, dass Gesinnungsmerkmale faktisch trotz der grundlegenden Bedenken schon seit langem ihren festen Platz im Strafrecht haben, so stellt sich um so dringlicher die Frage, ob sich eine Korrelation zwischen Strafwürdigkeit und Gesinnung belegen lässt. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass Gesinnungsmerkmale durchaus bei strikter freiheitsrechtlicher Limitation ihren legitimen Platz im Strafrecht haben können. Taschenbuch, 03.2007.
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B: Gesinnungsmerkmale im Strafrecht (2007)
~DE PB NW
ISBN: 9783465035121 bzw. 3465035127, vermutlich in Deutsch, Klostermann, Taschenbuch, neu.
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Eine strafrechtlich-rechtsphilosophische Untersuchung. Habil.-Schr. Univ. Tübingen 2005, Eine Untersuchung über Gesinnungsmerkmale führt ins Zentrum elementarer strafrechtlicher Fragen. Ausgangspunkt ist dabei eine im Schrifttum oftmals vehement vorgetragene Kritik an den Gesinnungsmerkmalen, also Merkmalen wie Gewinnsucht, Habgier, niedrige Beweggründe, die als die problematischsten Merkmale im Strafrecht überhaupt bezeichnet werden können. Die Kritik an den Gesinnungsmerkmalen basiert dabei auf verschiedenen grundlegenden Punkten. So fanden Gesinnungsmerkmale im´´Dritten Reich´´zahlreich Verwendung, und ein Teil dieser historisch belasteten Merkmale ist unverändert und an prominenter Stelle, zum Beispiel in Gestalt der Mordmerkmale, im Strafrecht enthalten. Ein weiteres gravierendes Problem besteht darin, dass ungeklärt ist, was überhaupt unter einem Gesinnungsmerkmal zu verstehen ist und Uneinigkeit sowohl bei der Bestimmung von Gesinnungsmerkmalen als auch bei ihrer systematischen Verortung im Verbrechensaufbau besteht. Vor allem aber wird kritisiert, dass die mit den Merkmalen verbundene Subjektivierung und ihre schwierige Erfassbarkeit im Hinblick auf die Bestimmtheit der Strafgesetze und die Gleichheit der Rechtsanwendung rechtsstaatlich bedenklich sei und zu einem unzulässigen Gesinnungsstrafrecht führe. Dieser grundlegenden Problematik geht die Untersuchung nach. Begonnen wird mit einem Blick auf die Geschichte der Gesinnungsmerkmale. Zeigt sich dabei, dass Gesinnungsmerkmale faktisch trotz der grundlegenden Bedenken schon seit langem ihren festen Platz im Strafrecht haben, so stellt sich um so dringlicher die Frage, ob sich eine Korrelation zwischen Strafwürdigkeit und Gesinnung belegen lässt. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass Gesinnungsmerkmale durchaus bei strikter freiheitsrechtlicher Limitation ihren legitimen Platz im Strafrecht haben können. Taschenbuch, 03.2007.
Eine strafrechtlich-rechtsphilosophische Untersuchung. Habil.-Schr. Univ. Tübingen 2005, Eine Untersuchung über Gesinnungsmerkmale führt ins Zentrum elementarer strafrechtlicher Fragen. Ausgangspunkt ist dabei eine im Schrifttum oftmals vehement vorgetragene Kritik an den Gesinnungsmerkmalen, also Merkmalen wie Gewinnsucht, Habgier, niedrige Beweggründe, die als die problematischsten Merkmale im Strafrecht überhaupt bezeichnet werden können. Die Kritik an den Gesinnungsmerkmalen basiert dabei auf verschiedenen grundlegenden Punkten. So fanden Gesinnungsmerkmale im´´Dritten Reich´´zahlreich Verwendung, und ein Teil dieser historisch belasteten Merkmale ist unverändert und an prominenter Stelle, zum Beispiel in Gestalt der Mordmerkmale, im Strafrecht enthalten. Ein weiteres gravierendes Problem besteht darin, dass ungeklärt ist, was überhaupt unter einem Gesinnungsmerkmal zu verstehen ist und Uneinigkeit sowohl bei der Bestimmung von Gesinnungsmerkmalen als auch bei ihrer systematischen Verortung im Verbrechensaufbau besteht. Vor allem aber wird kritisiert, dass die mit den Merkmalen verbundene Subjektivierung und ihre schwierige Erfassbarkeit im Hinblick auf die Bestimmtheit der Strafgesetze und die Gleichheit der Rechtsanwendung rechtsstaatlich bedenklich sei und zu einem unzulässigen Gesinnungsstrafrecht führe. Dieser grundlegenden Problematik geht die Untersuchung nach. Begonnen wird mit einem Blick auf die Geschichte der Gesinnungsmerkmale. Zeigt sich dabei, dass Gesinnungsmerkmale faktisch trotz der grundlegenden Bedenken schon seit langem ihren festen Platz im Strafrecht haben, so stellt sich um so dringlicher die Frage, ob sich eine Korrelation zwischen Strafwürdigkeit und Gesinnung belegen lässt. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass Gesinnungsmerkmale durchaus bei strikter freiheitsrechtlicher Limitation ihren legitimen Platz im Strafrecht haben können. Taschenbuch, 03.2007.
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Zur Legitimität von Gesinnungsmerkmalen im Strafrecht (2007)
DE PB NW
ISBN: 9783465035121 bzw. 3465035127, in Deutsch, Klostermann, Taschenbuch, neu.
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Eine strafrechtlich-rechtsphilosophische Untersuchung. Habil.-Schr. Univ. Tübingen 2005 Eine Untersuchung über Gesinnungsmerkmale führt ins Zentrum elementarer strafrechtlicher Fragen. Ausgangspunkt ist dabei eine im Schrifttum oftmals vehement vorgetragene Kritik an den Gesinnungsmerkmalen, also Merkmalen wie Gewinnsucht, Habgier, niedrige Beweggründe, die als die problematischsten Merkmale im Strafrecht überhaupt bezeichnet werden können. Die Kritik an den Gesinnungsmerkmalen basiert dabei auf verschiedenen grundlegenden Punkten. So fanden Gesinnungsmerkmale im´´Dritten Reich´´zahlreich Verwendung, und ein Teil dieser historisch belasteten Merkmale ist unverändert und an prominenter Stelle, zum Beispiel in Gestalt der Mordmerkmale, im Strafrecht enthalten. Ein weiteres gravierendes Problem besteht darin, daß ungeklärt ist, was überhaupt unter einem Gesinnungsmerkmal zu verstehen ist und Uneinigkeit sowohl bei der Bestimmung von Gesinnungsmerkmalen als auch bei ihrer systematischen Verortung im Verbrechensaufbau besteht. Vor allem aber wird kritisiert, daß die mit den Merkmalen verbundene Subjektivierung und ihre schwierige Erfaßbarkeit im Hinblick auf die Bestimmtheit der Strafgesetze und die Gleichheit der Rechtsanwendung rechtsstaatlich bedenklich sei und zu einem unzulässigen Gesinnungsstrafrecht führe. Dieser grundlegenden Problematik geht die Untersuchung nach. Begonnen wird mit einem Blick auf die Geschichte der Gesinnungsmerkmale. Zeigt sich dabei, dass Gesinnungsmerkmale faktisch trotz der grundlegenden Bedenken schon seit langem ihren festen Platz im Strafrecht haben, so stellt sich um so dringlicher die Frage, ob sich eine Korrelation zwischen Strafwürdigkeit und Gesinnung belegen läßt. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, daß Gesinnungsmerkmale durchaus bei strikter freiheitsrechtlicher Limitation ihren legitimen Platz im Strafrecht haben können. 03.2007, Taschenbuch.
Eine strafrechtlich-rechtsphilosophische Untersuchung. Habil.-Schr. Univ. Tübingen 2005 Eine Untersuchung über Gesinnungsmerkmale führt ins Zentrum elementarer strafrechtlicher Fragen. Ausgangspunkt ist dabei eine im Schrifttum oftmals vehement vorgetragene Kritik an den Gesinnungsmerkmalen, also Merkmalen wie Gewinnsucht, Habgier, niedrige Beweggründe, die als die problematischsten Merkmale im Strafrecht überhaupt bezeichnet werden können. Die Kritik an den Gesinnungsmerkmalen basiert dabei auf verschiedenen grundlegenden Punkten. So fanden Gesinnungsmerkmale im´´Dritten Reich´´zahlreich Verwendung, und ein Teil dieser historisch belasteten Merkmale ist unverändert und an prominenter Stelle, zum Beispiel in Gestalt der Mordmerkmale, im Strafrecht enthalten. Ein weiteres gravierendes Problem besteht darin, daß ungeklärt ist, was überhaupt unter einem Gesinnungsmerkmal zu verstehen ist und Uneinigkeit sowohl bei der Bestimmung von Gesinnungsmerkmalen als auch bei ihrer systematischen Verortung im Verbrechensaufbau besteht. Vor allem aber wird kritisiert, daß die mit den Merkmalen verbundene Subjektivierung und ihre schwierige Erfaßbarkeit im Hinblick auf die Bestimmtheit der Strafgesetze und die Gleichheit der Rechtsanwendung rechtsstaatlich bedenklich sei und zu einem unzulässigen Gesinnungsstrafrecht führe. Dieser grundlegenden Problematik geht die Untersuchung nach. Begonnen wird mit einem Blick auf die Geschichte der Gesinnungsmerkmale. Zeigt sich dabei, dass Gesinnungsmerkmale faktisch trotz der grundlegenden Bedenken schon seit langem ihren festen Platz im Strafrecht haben, so stellt sich um so dringlicher die Frage, ob sich eine Korrelation zwischen Strafwürdigkeit und Gesinnung belegen läßt. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, daß Gesinnungsmerkmale durchaus bei strikter freiheitsrechtlicher Limitation ihren legitimen Platz im Strafrecht haben können. 03.2007, Taschenbuch.
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Zur Legitimität von Gesinnungsmerkmalen im Strafrecht Eine strafrechtlich-rechtsphilosophische Untersuchung (2007)
DE PB NW FE
ISBN: 9783465035121 bzw. 3465035127, in Deutsch, Klostermann, Vittorio, 03.2007. Taschenbuch, neu, Erstausgabe.
Von Händler/Antiquariat, Speyer & Peters GmbH [51215482], Berlin, Germany.
694 S. Eine Untersuchung über Gesinnungsmerkmale führt ins Zentrum elementarer strafrechtlicher Fragen. Ausgangspunkt ist dabei eine im Schrifttum oftmals vehement vorgetragene Kritik an den Gesinnungsmerkmalen, also Merkmalen wie Gewinnsucht, Habgier, niedrige Beweggründe, die als die problematischsten Merkmale im Strafrecht überhaupt bezeichnet werden können. Die Kritik an den Gesinnungsmerkmalen basiert dabei auf verschiedenen grundlegenden Punkten. So fanden Gesinnungsmerkmale im "Dritten Reich" zahlreich Verwendung, und ein Teil dieser historisch belasteten Merkmale ist unverändert und an prominenter Stelle, zum Beispiel in Gestalt der Mordmerkmale, im Strafrecht enthalten. Ein weiteres gravierendes Problem besteht darin, daß ungeklärt ist, was überhaupt unter einem Gesinnungsmerkmal zu verstehen ist und Uneinigkeit sowohl bei der Bestimmung von Gesinnungsmerkmalen als auch bei ihrer systematischen Verortung im Verbrechensaufbau besteht. Vor allem aber wird kritisiert, daß die mit den Merkmalen verbundene Subjektivierung und ihre schwierige Erfaßbarkeit im Hinblick auf die Bestimmtheit der Strafgesetze und die Gleichheit der Rechtsanwendung rechtsstaatlich bedenklich sei und zu einem unzulässigen Gesinnungsstrafrecht führe. Dieser grundlegenden Problematik geht die Untersuchung nach, wobei eine rein dogmatische Betrachtung der Gesinnungsmerkmale bereits vom Ansatz her zu kurz greift. ISBN 9783465035121 Sprache: Deutsch Gewicht in Gramm: 550.
694 S. Eine Untersuchung über Gesinnungsmerkmale führt ins Zentrum elementarer strafrechtlicher Fragen. Ausgangspunkt ist dabei eine im Schrifttum oftmals vehement vorgetragene Kritik an den Gesinnungsmerkmalen, also Merkmalen wie Gewinnsucht, Habgier, niedrige Beweggründe, die als die problematischsten Merkmale im Strafrecht überhaupt bezeichnet werden können. Die Kritik an den Gesinnungsmerkmalen basiert dabei auf verschiedenen grundlegenden Punkten. So fanden Gesinnungsmerkmale im "Dritten Reich" zahlreich Verwendung, und ein Teil dieser historisch belasteten Merkmale ist unverändert und an prominenter Stelle, zum Beispiel in Gestalt der Mordmerkmale, im Strafrecht enthalten. Ein weiteres gravierendes Problem besteht darin, daß ungeklärt ist, was überhaupt unter einem Gesinnungsmerkmal zu verstehen ist und Uneinigkeit sowohl bei der Bestimmung von Gesinnungsmerkmalen als auch bei ihrer systematischen Verortung im Verbrechensaufbau besteht. Vor allem aber wird kritisiert, daß die mit den Merkmalen verbundene Subjektivierung und ihre schwierige Erfaßbarkeit im Hinblick auf die Bestimmtheit der Strafgesetze und die Gleichheit der Rechtsanwendung rechtsstaatlich bedenklich sei und zu einem unzulässigen Gesinnungsstrafrecht führe. Dieser grundlegenden Problematik geht die Untersuchung nach, wobei eine rein dogmatische Betrachtung der Gesinnungsmerkmale bereits vom Ansatz her zu kurz greift. ISBN 9783465035121 Sprache: Deutsch Gewicht in Gramm: 550.
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B: Gesinnungsmerkmale im Strafrecht
DE NW
ISBN: 9783465035121 bzw. 3465035127, in Deutsch, Klostermann, neu.
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Eine Untersuchung über Gesinnungsmerkmale führt ins Zentrum elementarer strafrechtlicher Fragen. Ausgangspunkt ist dabei eine im Schrifttum oftmals vehement vorgetragene Kritik an den Gesinnungsmerkmalen, also Merkmalen wie Gewinnsucht, Habgier, niedrige Beweggründe, die als die problematischsten Merkmale im Strafrecht überhaupt bezeichnet werden können. Die Kritik an den Gesinnungsmerkmalen basiert dabei auf verschiedenen grundlegenden Punkten. So fanden Gesinnungsmerkmale im"Dritten Reich, Eine Untersuchung über Gesinnungsmerkmale führt ins Zentrum elementarer strafrechtlicher Fragen. Ausgangspunkt ist dabei eine im Schrifttum oftmals vehement vorgetragene Kritik an den Gesinnungsmerkmalen, also Merkmalen wie Gewinnsucht, Habgier, niedrige Beweggründe, die als die problematischsten Merkmale im Strafrecht überhaupt bezeichnet werden können. Die Kritik an den Gesinnungsmerkmalen basiert dabei auf verschiedenen grundlegenden Punkten. So fanden Gesinnungsmerkmale im"Dritten Reich"zahlreich Verwendung, und ein Teil dieser historisch belasteten Merkmale ist unverändert und an prominenter Stelle, zum Beispiel in Gestalt der Mordmerkmale, im Strafrecht enthalten. Ein weiteres gravierendes Problem besteht darin, daß ungeklärt ist, was überhaupt unter einem Gesinnungsmerkmal zu verstehen ist und Uneinigkeit sowohl bei der Bestimmung von Gesinnungsmerkmalen als auch bei ihrer systematischen Verortung im Verbrechensaufbau besteht. Vor allem aber wird kritisiert, daß die mit den Merkmalen verbundene Subjektivierung und ihre schwierige Erfaßbarkeit im Hinblick auf die Bestimmtheit der Strafgesetze und die Gleichheit der Rechtsanwendung rechtsstaatlich bedenklich sei und zu einem unzulässigen Gesinnungsstrafrecht führe. Dieser grundlegenden Problematik geht die Untersuchung nach. Begonnen wird mit einem Blick auf die Geschichte der Gesinnungsmerkmale. Zeigt sich dabei, dass Gesinnungsmerkmale faktisch trotz der grundlegenden Bedenken schon seit langem ihren festen Platz im Strafrecht haben, so stellt sich um so dringlicher die Frage, ob sich eine Korrelation zwischen Strafwürdigkeit und Gesinnung belegen läßt. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, daß Gesinnungsmerkmale durchaus bei strikter freiheitsrechtlicher Limitation ihren legitimen Platz im Strafrecht haben können.
Eine Untersuchung über Gesinnungsmerkmale führt ins Zentrum elementarer strafrechtlicher Fragen. Ausgangspunkt ist dabei eine im Schrifttum oftmals vehement vorgetragene Kritik an den Gesinnungsmerkmalen, also Merkmalen wie Gewinnsucht, Habgier, niedrige Beweggründe, die als die problematischsten Merkmale im Strafrecht überhaupt bezeichnet werden können. Die Kritik an den Gesinnungsmerkmalen basiert dabei auf verschiedenen grundlegenden Punkten. So fanden Gesinnungsmerkmale im"Dritten Reich, Eine Untersuchung über Gesinnungsmerkmale führt ins Zentrum elementarer strafrechtlicher Fragen. Ausgangspunkt ist dabei eine im Schrifttum oftmals vehement vorgetragene Kritik an den Gesinnungsmerkmalen, also Merkmalen wie Gewinnsucht, Habgier, niedrige Beweggründe, die als die problematischsten Merkmale im Strafrecht überhaupt bezeichnet werden können. Die Kritik an den Gesinnungsmerkmalen basiert dabei auf verschiedenen grundlegenden Punkten. So fanden Gesinnungsmerkmale im"Dritten Reich"zahlreich Verwendung, und ein Teil dieser historisch belasteten Merkmale ist unverändert und an prominenter Stelle, zum Beispiel in Gestalt der Mordmerkmale, im Strafrecht enthalten. Ein weiteres gravierendes Problem besteht darin, daß ungeklärt ist, was überhaupt unter einem Gesinnungsmerkmal zu verstehen ist und Uneinigkeit sowohl bei der Bestimmung von Gesinnungsmerkmalen als auch bei ihrer systematischen Verortung im Verbrechensaufbau besteht. Vor allem aber wird kritisiert, daß die mit den Merkmalen verbundene Subjektivierung und ihre schwierige Erfaßbarkeit im Hinblick auf die Bestimmtheit der Strafgesetze und die Gleichheit der Rechtsanwendung rechtsstaatlich bedenklich sei und zu einem unzulässigen Gesinnungsstrafrecht führe. Dieser grundlegenden Problematik geht die Untersuchung nach. Begonnen wird mit einem Blick auf die Geschichte der Gesinnungsmerkmale. Zeigt sich dabei, dass Gesinnungsmerkmale faktisch trotz der grundlegenden Bedenken schon seit langem ihren festen Platz im Strafrecht haben, so stellt sich um so dringlicher die Frage, ob sich eine Korrelation zwischen Strafwürdigkeit und Gesinnung belegen läßt. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, daß Gesinnungsmerkmale durchaus bei strikter freiheitsrechtlicher Limitation ihren legitimen Platz im Strafrecht haben können.
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| Zur Legitimität von Gesinnungsmerkmalen im Strafrecht | Vittorio Klostermann | 2007
DE NW
ISBN: 9783465035121 bzw. 3465035127, in Deutsch, Vittorio Klostermann, neu.
Eine Untersuchung über Gesinnungsmerkmale führt ins Zentrum elementarer strafrechtlicher Fragen. Ausgangspunkt ist dabei eine im Schrifttum oftmals vehement vorgetragene Kritik an den Gesinnungsmerkmalen, also Merkmalen wie Gewinnsucht, Habgier, niedrige Beweggründe, die als die problematischsten Merkmale im Strafrecht überhaupt bezeichnet werden können. Die Kritik an den Gesinnungsmerkmalen basiert dabei auf verschiedenen grundlegenden Punkten. So fanden Gesinnungsmerkmale im 'Dritten Reich' zahlreich Verwendung, und ein Teil dieser historisch belasteten Merkmale ist unverändert und an prominenter Stelle, zum Beispiel in Gestalt der Mordmerkmale, im Strafrecht enthalten. Ein weiteres gravierendes Problem besteht darin, daß ungeklärt ist, was überhaupt unter einem Gesinnungsmerkmal zu verstehen ist und Uneinigkeit sowohl bei der Bestimmung von Gesinnungsmerkmalen als auch bei ihrer systematischen Verortung im Verbrechensaufbau besteht. Vor allem aber wird kritisiert, daß die mit den Merkmalen verbundene Subjektivierung und ihre schwierige Erfaßbarkeit im Hinblick auf die Bestimmtheit der Strafgesetze und die Gleichheit der Rechtsanwendung rechtsstaatlich bedenklich sei und zu einem unzulässigen Gesinnungsstrafrecht führe. Dieser grundlegenden Problematik geht die Untersuchung nach, wobei eine rein dogmatische Betrachtung der Gesinnungsmerkmale bereits vom Ansatz her zu kurz greift. Begonnen wird daher mit einem Blick auf die Geschichte der Gesinnungsmerkmale, wobei sowohl ihrer Verwendung im 'Dritten Reich' als auch den in die Zeit der Partikularstrafgesetzbücher zurückreichenden Wurzeln nachgegangen wird. Zeigt sich damit, dass Gesinnungsmerkmale faktisch trotz der grundlegenden Bedenken schon seit langem ihren festen Platz im Strafrecht haben, so stellt sich um so dringlicher die Frage, ob sich eine Korrelation zwischen Strafwürdigkeit und Gesinnung belegen läßt. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, daß Gesinnungsmerkmale durchaus ihren legitimen Platz im Strafrecht haben, was angesichts der großen Problematik der Merkmale überraschen mag. Dieses Ergebnis basiert jedoch auf einem auf der Autonomie der Subjekte gründenden Strafrecht, woraus sich strikte Anwendungsbedingungen und Limitationen solcher Merkmale ergeben. Abschließend werden an Hand der gewonnenen Ergebnisse konkrete Merkmale auf ihre Legitimität hin untersucht.
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Symbolbild
Zur Legitimität von Gesinnungsmerkmalen im Strafrecht (2007)
DE PB
ISBN: 9783465035121 bzw. 3465035127, in Deutsch, Klostermann Vittorio GmbH, Taschenbuch.
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Zur Legitimität von Gesinnungsmerkmalen im Strafrecht: Eine strafrechtlich-rechtsphilosophische Untersuchung
DE US
ISBN: 9783465035121 bzw. 3465035127, Band: 1, in Deutsch, Klostermann, Frankfurt am Main, Deutschland, gebraucht.
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