Sicherheitsverantwortung -Language: german - 8 Angebote vergleichen

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9783503170074 - Thomas Wilrich: Sicherheitsverantwortung
Thomas Wilrich

Sicherheitsverantwortung (2016)

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ISBN: 9783503170074 bzw. 3503170073, in Deutsch, Schmidt, Erich, Taschenbuch, neu.

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Der Arbeitgeber bzw. Dienstherr hat die Pflicht - zur Unterrichtung über die Eingliederung des Arbeitnehmers in den Betriebsablauf und die daraus folgende Verantwortung, - zur schriftlichen Niederlegung der wesentlichen Arbeitsvertragsbedingungen und einer Kurzcharakterisierung der Arbeitstätigkeit, - zur Belehrung über Unfall- und Gesundheitsgefahren und die Abwehrmaßnahmen. Bei Nichterfüllung dieser Aufklärungspflichten droht Haftung. Der nicht (zureichend und zutreffend) unterrichtete Arbeitnehmer bzw. Beamte kann Schadensersatzansprüche haben. Empfehlung: Über Sicherheitsverantwortung und Betriebsorganisation - aufklären sollte der Arbeitgeber, nicht nur zur Vermeidung der Haftung und des Verlustes von Rechtspositionen, sondern damit der Mitarbeiter mit diesem Wissen verantwortungsvoll(er) wird, - aufgeklärt zu werden sollte der Mitarbeiter fordern, damit er so verantwortungsvoll(er) handeln kann. Jede Führungskraft muss den eigenen Bereich sicherheitsgerecht organisieren – vom Geschäftsführer des ganzen Unternehmens über den Abteilungs- und Projektleiter bis zum Vorarbeiter auf der Baustelle. Im Recht gibt es viele spezielle Sicherheitsvorschriften. Immer gilt aber auch die Verkehrssicherungspflicht – nämlich in jeder Situation alles (technisch) Mögliche und (wirtschaftlich) Zumutbare zu tun, um andere nicht zu schädigen. Wie weit diese Sicherheitspflicht geht, hängt von den – zuweilen nicht leicht erkennbaren – tatsächlichen Umständen des Einzelfalles und von – zuweilen schwierigen – Wertungen ab. Das ist der Hintergrund dafür, dass Fragen zum Umfang der Verantwortung im Vorhinein nicht abschließend und eindeutig beantwortet werden können. Erst wenn es um die Haftung in einem konkreten Fall geht, wird die Frage der Verantwortung – in diesem einen Fall – beantwortet. Das Arbeitsschutzrecht verlangt kein Nullrisiko, sondern dass Gefährdungen nach dem Stand der Technik und unter verantwortungsvoller Abwägung der Sicherheitsinteressen und – vorsichtiger – Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit so gering wie möglich sind. Es geht also nicht um die Gewährleistung absoluter, sondern ausreichender Sicherheit. Was ausreicht, ist eine schwierige Wertungsfrage und verantwortungsvolle Entscheidung. Empfehlung: Der erste Schritt zum – unvermeidlichen – Umgang mit der Unsicherheit, wieviel Sicherheit von einem Mitarbeiter oder einer Führungskraft in einer bestimmten Situation erwartet wird, ist das Verständnis und die Akzeptanz, dass der Gesetzgeber dies für ihn nicht in jedem Fall eindeutig festlegen kann: das muss man schon selbst tun. Je weniger Gewissheit es gibt, desto wichtiger wird die Person und ihre Entscheidung. Taschenbuch, 05.08.2016.
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9783503170074 - Thomas Wilrich: Sicherheitsverantwortung
Symbolbild
Thomas Wilrich

Sicherheitsverantwortung (2016)

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ISBN: 9783503170074 bzw. 3503170073, vermutlich in Deutsch, Erich Verlag Schmidt Aug 2016, gebundenes Buch, neu.

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Neuware - Der Arbeitgeber bzw. Dienstherr hat die Pflicht - zur Unterrichtung über die Eingliederung des Arbeitnehmers in den Betriebsablauf und die daraus folgende Verantwortung, - zur schriftlichen Niederlegung der wesentlichen Arbeitsvertragsbedingungen und einer Kurzcharakterisierung der Arbeitstätigkeit, - zur Belehrung über Unfall- und Gesundheitsgefahren und die Abwehrmaßnahmen. Bei Nichterfüllung dieser Aufklärungspflichten droht Haftung. Der nicht (zureichend und zutreffend) unterrichtete Arbeitnehmer bzw. Beamte kann Schadensersatzansprüche haben. Empfehlung: Über Sicherheitsverantwortung und Betriebsorganisation - aufklären sollte der Arbeitgeber, nicht nur zur Vermeidung der Haftung und des Verlustes von Rechtspositionen, sondern damit der Mitarbeiter mit diesem Wissen verantwortungsvoll(er) wird, - aufgeklärt zu werden sollte der Mitarbeiter fordern, damit er so verantwortungsvoll(er) handeln kann. Jede Führungskraft muss den eigenen Bereich sicherheitsgerecht organisieren - vom Geschäftsführer des ganzen Unternehmens über den Abteilungs- und Projektleiter bis zum Vorarbeiter auf der Baustelle. Im Recht gibt es viele spezielle Sicherheitsvorschriften. Immer gilt aber auch die Verkehrssicherungspflicht - nämlich in jeder Situation alles (technisch) Mögliche und (wirtschaftlich) Zumutbare zu tun, um andere nicht zu schädigen. Wie weit diese Sicherheitspflicht geht, hängt von den - zuweilen nicht leicht erkennbaren - tatsächlichen Umständen des Einzelfalles und von - zuweilen schwierigen - Wertungen ab. Das ist der Hintergrund dafür, dass Fragen zum Umfang der Verantwortung im Vorhinein nicht abschließend und eindeutig beantwortet werden können. Erst wenn es um die Haftung in einem konkreten Fall geht, wird die Frage der Verantwortung - in diesem einen Fall - beantwortet. Das Arbeitsschutzrecht verlangt kein Nullrisiko, sondern dass Gefährdungen nach dem Stand der Technik und unter verantwortungsvoller Abwägung der Sicherheitsinteressen und - vorsichtiger - Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit so gering wie möglich sind. Es geht also nicht um die Gewährleistung absoluter, sondern ausreichender Sicherheit. Was ausreicht, ist eine schwierige Wertungsfrage und verantwortungsvolle Entscheidung. Empfehlung: Der erste Schritt zum - unvermeidlichen - Umgang mit der Unsicherheit, wieviel Sicherheit von einem Mitarbeiter oder einer Führungskraft in einer bestimmten Situation erwartet wird, ist das Verständnis und die Akzeptanz, dass der Gesetzgeber dies für ihn nicht in jedem Fall eindeutig festlegen kann: das muss man schon selbst tun. Je weniger Gewissheit es gibt, desto wichtiger wird die Person und ihre Entscheidung. 272 pp. Deutsch, Books.
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9783503170074 - Wilrich, Thomas: Sicherheitsverantwortung
Wilrich, Thomas

Sicherheitsverantwortung

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Der Arbeitgeber bzw. Dienstherr hat die Pflicht - zur Unterrichtung über die Eingliederung des Arbeitnehmers in den Betriebsablauf und die daraus folgende Verantwortung, - zur schriftlichen Niederlegung der wesentlichen Arbeitsvertragsbedingungen und einer Kurzcharakterisierung der Arbeitstätigkeit,- zur Belehrung über Unfall- und Gesundheitsgefahren und die Abwehrmaßnahmen.Bei Nichterfüllung dieser Aufklärungspflichten droht Haftung. Der nicht (zureichend und zutreffend) unterrichtete Arbeitnehmer bzw. Beamte kann Schadensersatzansprüche haben.Empfehlung: Über Sicherheitsverantwortung und Betriebsorganisation- aufklären sollte der Arbeitgeber, nicht nur zur Vermeidung der Haftung und des Verlustes von Rechtspositionen, sondern damit der Mitarbeiter mit diesem Wissen verantwortungsvoll(er) wird,- aufgeklärt zu werden sollte der Mitarbeiter fordern, damit er so verantwortungsvoll(er) handeln kann.Jede Führungskraft muss den eigenen Bereich sicherheitsgerecht organisieren - vom Geschäftsführer des ganzen Unternehmens über den Abteilungs- und Projektleiter bis zum Vorarbeiter auf der Baustelle. Im Recht gibt es viele spezielle Sicherheitsvorschriften. Immer gilt aber auch die Verkehrssicherungspflicht - nämlich in jeder Situation alles (technisch) Mögliche und (wirtschaftlich) Zumutbare zu tun, um andere nicht zu schädigen. Wie weit diese Sicherheitspflicht geht, hängt von den - zuweilen nicht leicht erkennbaren - tatsächlichen Umständen des Einzelfalles und von - zuweilen schwierigen - Wertungen ab. Das ist der Hintergrund dafür, dass Fragen zum Umfang der Verantwortung im Vorhinein nicht abschließend und eindeutig beantwortet werden können. Erst wenn es um die Haftung in einem konkreten Fall geht, wird die Frage der Verantwortung - in diesem einen Fall - beantwortet. Das Arbeitsschutzrecht verlangt kein Nullrisiko, sondern dass Gefährdungen nach dem Stand der Technik und unter verantwortungsvoller Abwägung der Sicherheitsinteressen und - vorsichtiger - Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit so gering wie möglich sind. Es geht also nicht um die Gewährleistung absoluter, sondern ausreichender Sicherheit. Was ausreicht, ist eine schwierige Wertungsfrage und verantwortungsvolle Entscheidung. Empfehlung:Der erste Schritt zum - unvermeidlichen - Umgang mit der Unsicherheit, wieviel Sicherheit von einem Mitarbeiter oder einer Führungskraft in einer bestimmten Situation erwartet wird, ist das Verständnis und die Akzeptanz, dass der Gesetzgeber dies für ihn nicht in jedem Fall eindeutig festlegen kann: das muss man schon selbst tun. Je weniger Gewissheit es gibt, desto wichtiger wird die Person und ihre Entscheidung. von Wilrich, Thomas, Neu.
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9783503170074 - Schmidt, Erich: Sicherheitsverantwortung
Symbolbild
Schmidt, Erich

Sicherheitsverantwortung

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Jede Führungskraft muss den eigenen Bereich sicherheitsgerecht organisieren – vom Geschäftsführer des ganzen Unternehmens über den Abteilungs- und Projektleiter bis zum Vorarbeiter auf der Baustelle. Im Recht gibt es viele spezielle Sicherheitsvorschriften. Immer gilt aber auch die Verkehrssicherungspflicht – nämlich in jeder Situation alles (technisch) Mögliche und (wirtschaftlich) Zumutbare zu tun, um andere nicht zu schädigen. Wie weit diese Sicherheitspflicht geht, hängt, Der Arbeitgeber bzw. Dienstherr hat die Pflicht - zur Unterrichtung über die Eingliederung des Arbeitnehmers in den Betriebsablauf und die daraus folgende Verantwortung, - zur schriftlichen Niederlegung der wesentlichen Arbeitsvertragsbedingungen und einer Kurzcharakterisierung der Arbeitstätigkeit, - zur Belehrung über Unfall- und Gesundheitsgefahren und die Abwehrmassnahmen. Bei Nichterfüllung dieser Aufklärungspflichten droht Haftung. Der nicht (zureichend und zutreffend) unterrichtete Arbeitnehmer bzw. Beamte kann Schadensersatzansprüche haben. Empfehlung: Über Sicherheitsverantwortung und Betriebsorganisation - aufklären sollte der Arbeitgeber, nicht nur zur Vermeidung der Haftung und des Verlustes von Rechtspositionen, sondern damit der Mitarbeiter mit diesem Wissen verantwortungsvoll(er) wird, - aufgeklärt zu werden sollte der Mitarbeiter fordern, damit er so verantwortungsvoll(er) handeln kann. Jede Führungskraft muss den eigenen Bereich sicherheitsgerecht organisieren vom Geschäftsführer des ganzen Unternehmens über den Abteilungs- und Projektleiter bis zum Vorarbeiter auf der Baustelle. Im Recht gibt es viele spezielle Sicherheitsvorschriften. Immer gilt aber auch die Verkehrssicherungspflicht nämlich in jeder Situation alles (technisch) Mögliche und (wirtschaftlich) Zumutbare zu tun, um andere nicht zu schädigen. Wie weit diese Sicherheitspflicht geht, hängt von den zuweilen nicht leicht erkennbaren tatsächlichen Umständen des Einzelfalles und von zuweilen schwierigen Wertungen ab. Das ist der Hintergrund dafür, dass Fragen zum Umfang der Verantwortung im Vorhinein nicht abschliessend und eindeutig beantwortet werden können. Erst wenn es um die Haftung in einem konkreten Fall geht, wird die Frage der Verantwortung in diesem einen Fall beantwortet. Das Arbeitsschutzrecht verlangt kein Nullrisiko, sondern dass Gefährdungen nach dem Stand der Technik und unter verantwortungsvoller Abwägung der Sicherheitsinteressen und vorsichtiger Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit so gering wie möglich sind. Es geht also nicht um die Gewährleistung absoluter, sondern ausreichender Sicherheit. Was ausreicht, ist eine schwierige Wertungsfrage und verantwortungsvolle Entscheidung. Empfehlung: Der erste Schritt zum unvermeidlichen Umgang mit der Unsicherheit, wieviel Sicherheit von einem Mitarbeiter oder einer Führungskraft in einer bestimmten Situation erwartet wird, ist das Verständnis und die Akzeptanz, dass der Gesetzgeber dies für ihn nicht in jedem Fall eindeutig festlegen kann: das muss man schon selbst tun. Je weniger Gewissheit es gibt, desto wichtiger wird die Person und ihre Entscheidung.
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9783503170074 - Wilrich, Thomas: Sicherheitsverantwortung
Wilrich, Thomas

Sicherheitsverantwortung

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Der Arbeitgeber bzw. Dienstherr hat die Pflicht - zur Unterrichtung über die Eingliederung des Arbeitnehmers in den Betriebsablauf und die daraus folgende Verantwortung, - zur schriftlichen Niederlegung der wesentlichen Arbeitsvertragsbedingungen und einer Kurzcharakterisierung der Arbeitstätigkeit, - zur Belehrung über Unfall- und Gesundheitsgefahren und die Abwehrmaßnahmen. Bei Nichterfüllung dieser Aufklärungspflichten droht Haftung. Der nicht (zureichend und zutreffend) unterrichtete Der Arbeitgeber bzw. Dienstherr hat die Pflicht - zur Unterrichtung über die Eingliederung des Arbeitnehmers in den Betriebsablauf und die daraus folgende Verantwortung, - zur schriftlichen Niederlegung der wesentlichen Arbeitsvertragsbedingungen und einer Kurzcharakterisierung der Arbeitstätigkeit, - zur Belehrung über Unfall- und Gesundheitsgefahren und die Abwehrmaßnahmen. Bei Nichterfüllung dieser Aufklärungspflichten droht Haftung. Der nicht (zureichend und zutreffend) unterrichtete Arbeitnehmer bzw. Beamte kann Schadensersatzansprüche haben. Empfehlung: Über Sicherheitsverantwortung und Betriebsorganisation - aufklären sollte der Arbeitgeber, nicht nur zur Vermeidung der Haftung und des Verlustes von Rechtspositionen, sondern damit der Mitarbeiter mit diesem Wissen verantwortungsvoll(er) wird, - aufgeklärt zu werden sollte der Mitarbeiter fordern, damit er so verantwortungsvoll(er) handeln kann. Jede Führungskraft muss den eigenen Bereich sicherheitsgerecht organisieren - vom Geschäftsführer des ganzen Unternehmens über den Abteilungs- und Projektleiter bis zum Vorarbeiter auf der Baustelle. Im Recht gibt es viele spezielle Sicherheitsvorschriften. Immer gilt aber auch die Verkehrssicherungspflicht - nämlich in jeder Situation alles (technisch) Mögliche und (wirtschaftlich) Zumutbare zu tun, um andere nicht zu schädigen. Wie weit diese Sicherheitspflicht geht, hängt von den - zuweilen nicht leicht erkennbaren - tatsächlichen Umständen des Einzelfalles und von - zuweilen schwierigen - Wertungen ab. Das ist der Hintergrund dafür, dass Fragen zum Umfang der Verantwortung im Vorhinein nicht abschließend und eindeutig beantwortet werden können. Erst wenn es um die Haftung in einem konkreten Fall geht, wird die Frage der Verantwortung - in diesem einen Fall - beantwortet. Das Arbeitsschutzrecht verlangt kein Nullrisiko, sondern dass Gefährdungen nach dem Stand der Technik und unter verantwortungsvoller Abwägung der Sicherheitsinteressen und - vorsichtiger - Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit so gering wie möglich sind. Es geht also nicht um die Gewährleistung absoluter, sondern ausreichender Sicherheit. Was ausreicht, ist eine schwierige Wertungsfrage und verantwortungsvolle Entscheidung. Empfehlung: Der erste Schritt zum - unvermeidlichen - Umgang mit der Unsicherheit, wieviel Sicherheit von einem Mitarbeiter oder einer Führungskraft in einer bestimmten Situation erwartet wird, ist das Verständnis und die Akzeptanz, dass der Gesetzgeber dies für ihn nicht in jedem Fall eindeutig festlegen kann: das muss man schon selbst tun. Je weniger Gewissheit es gibt, desto wichtiger wird die Person und ihre Entscheidung. Lieferzeit 1-2 Werktage.
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9783503170074 - Herausgeber: Prof. Dr. Thomas Wilrich: Sicherheitsverantwortung: Arbeitsschutzpflichten, Betriebsorganisation und Führungskräftehaftung - mit 25 erläuterten Gerichtsurteilen
Herausgeber: Prof. Dr. Thomas Wilrich

Sicherheitsverantwortung: Arbeitsschutzpflichten, Betriebsorganisation und Führungskräftehaftung - mit 25 erläuterten Gerichtsurteilen (2016)

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ISBN: 9783503170074 bzw. 3503170073, in Deutsch, 300 Seiten, Erich Schmidt Verlag GmbH & Co, Taschenbuch, neu, Erstausgabe.

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Taschenbuch, Ausgabe: 1. Auflage. Label: Erich Schmidt Verlag GmbH & Co, Erich Schmidt Verlag GmbH & Co, Produktgruppe: Book, Publiziert: 2016-07-01, Studio: Erich Schmidt Verlag GmbH & Co, Verkaufsrang: 1495297.
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9783503170074 - Wilrich, Prof. Dr. Thomas: Sicherheitsverantwortung: Arbeitsschutzpflichten, Betriebsorganisation und Führungskräftehaftung - mit 25 erläuterten Gerichtsurteilen
Wilrich, Prof. Dr. Thomas

Sicherheitsverantwortung: Arbeitsschutzpflichten, Betriebsorganisation und Führungskräftehaftung - mit 25 erläuterten Gerichtsurteilen (2016)

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ISBN: 9783503170074 bzw. 3503170073, in Deutsch, 272 Seiten, Erich Schmidt Verlag GmbH & Co, Taschenbuch, neu, Erstausgabe.

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Erich Schmidt Verlag GmbH & Co, Taschenbuch, Ausgabe: 1. Auflage, Publiziert: 2016-08-05T00:00:01Z, Produktgruppe: Buch, Hersteller-Nr: 44965288.
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9783503170074 - Wilrich, Prof. Dr. Thomas: Sicherheitsverantwortung: Arbeitsschutzpflichten, Betriebsorganisation und Führungskräftehaftung - mit 25 erläuterten Gerichtsurteilen
Wilrich, Prof. Dr. Thomas

Sicherheitsverantwortung: Arbeitsschutzpflichten, Betriebsorganisation und Führungskräftehaftung - mit 25 erläuterten Gerichtsurteilen (2016)

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ISBN: 9783503170074 bzw. 3503170073, in Deutsch, 272 Seiten, Erich Schmidt Verlag GmbH & Co, Taschenbuch, neu, Erstausgabe.

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Erich Schmidt Verlag GmbH & Co, Taschenbuch, Ausgabe: 1. Auflage, Publiziert: 2016-08-05T00:00:01Z, Produktgruppe: Book, Hersteller-Nr: 44965288.
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