Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz - 8 Angebote vergleichen

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9783504230630 - Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz

Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz (2022)

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ISBN: 9783504230630 bzw. 3504230630, in Deutsch, Verlag Dr. Otto Schmidt KG, neu.

Im Steuerrecht erwarten Sie von einem Großkommentar zwei Dinge: höchste Qualität und höchste Aktualität. Der Herrmann/Heuer/Raupach bietet beides. Das Werk enthält detaillierte, zitierfähige und belastbare Kommentierungen zu allen Facetten des deutschen EStG und KStG. Über 130 führende Steuerexperten aus Beratung, Rechtsprechung, Steuerwissenschaft, Unternehmenspraxis und Finanzverwaltung liefern Ihnen Lösungen für alle Herausforderungen in der Praxis. Außerdem zeigt sich der Großkommentar so frisch wie nie. Rund 84 % der Inhalte wurden seit 2020 neu erstellt oder aktualisiert. Die letzten Gesetzesänderungen, Urteile und Anwendungsschreiben sind allesamt berücksichtigt, darunter das ATADUmsG (ATAD-Umsetzungsgesetz) und das FoStoG (Fondsstandortgesetz). Sieben Updates pro Jahr sorgen dafür, dass das Werk stets auf der Höhe der Zeit bleibt. Aktualität und Tradition Einer der führenden Großkommentare zum Einkommensteuergesetz und Körperschaftsteuergesetz seit 1926: Wie konnte der Herrmann/Heuer/Raupach über so lange Zeit hinweg seine Spitzenposition verteidigen? Die Antwort: Dank seiner Aktualität. In diesem Punkt zeigt sich das Werk in diesem Jahr so stark wie nie zuvor. Rund 84 % der Kommentierungen wurden seit 2020 neu erstellt oder aktualisiert. Auf Höhe der Zeit So berücksichtigt das Werk die Regelungen zur Beseitigung von Besteuerungsinkongruenzen im Zusammenhang mit hybriden Gestaltungen. Auch die Reform der Entstrickungsbesteuerung sowie das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts sind berücksichtigt. Des Weiteren finden sich im aktualisierten Herrmann/Heuer/Raupach Kommentierungen zum Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz, zum Fondsstandortgesetz, zum Jahressteuergesetz 2021, zum zweiten Familienentlastungsgesetz sowie zu allen Corona-Steuerhilfegesetzen. Fundierte Qualität Dass der Herrmann/Heuer/Raupach seit langem zu den maßgeblichen Werken zum EStG und KStG zählt, hat einen einfachen Grund: Die Qualität der Inhalte sucht ihresgleichen. Die Kommentierungen stammen von über 130 namhaften Expertinnen und Experten aus allen Bereichen des Steuerrechts: Beratung, Rechtsprechung, Steuerwissenschaft, Unternehmenspraxis und Finanzverwaltung. Neue Vorschriften, Durchführungsverordnungen und Verwaltungsanweisungen werden aus jeder Perspektive beleuchtet. Sie profitieren von neuen Denkanstößen, praxisnahen Lösungen und Gestaltungen sowie rechtssicheren Argumenten für gerichtliche Auseinandersetzungen. Kurz und gut: Die Ausgewogenheit des Herrmann/Heuer/Raupach lässt keine Wünsche offen. Für die Praxis Praxistauglich ist das Werk nicht nur wegen der Zitierfähigkeit der Inhalte, sondern auch wegen seines logischen Aufbaus. Seine gesetzessystematische Kommentierung orientiert sich streng am Gesetzeswortlaut und trennt Tatbestandsmerkmale und Rechtsfolge. Jeder Vorschrift sind allgemeine Erläuterungen zum besseren Verständnis und zur schnellen Orientierung vorangestellt. Auf einen Blick Führender Großkommentar zum EStG und KStG Erstklassige Inhalte Praxisnah, kritisch, wissenschaftlich fundiert Meinungsbildend Umfassende Auswertung von Rechtsprechung, Verwaltungsauffassung und Literatur Viele praktische Beispiele Vollständige, systematische und detaillierte Erläuterungen Multidisziplinäres Autorenteam Noch mehr Substanz Das Konzept des Großkommentars wurde erweitert. Es werden auch wichtige Nebenbestimmungen, die sich auf Einzelnormen von EStG oder KStG beziehen, erläutert. Lösungsorientiert In den Kommentierungen werden insgesamt alle für die Steuerpraxis relevanten Rechtsgedanken sowie die bei der Rechtsanwendung auftretenden Fragen zum EStG und KStG erläutert. Inklusive Online-Modul Für die schnelle, zeitgemäße Recherche steht Ihnen als Abonnent automatisch das Online-Modul ertragsteuerrecht.de zur Verfügung mit zusätzlichen Inhalten aus dem ertragsteuerrechtlichen Umfeld. Das heißt: Herrmann/Heuer/Raupach EStG/KStG Kommentar Finanz-Rundschau – Ertragsteuerrecht, 24 Aufgaben/Jahr iklusive Archiv ab 1991 Lenski/Steinberg GewStG Kommentar Schulze-Osterloh/Hennrichs/Wüstemann Handbuch des Jahresabschlusses (HdJ) Das Ganze optimal verlinkt mit Gesetzen, Verwaltungsanweisungen und Rechtsprechung auf der weit verbreiteten Plattform von juris. Der Herrmann/Heuer/Raupach im Video. Sehen Sie sich hier das Image-Video zu diesem etablierten Standardwerk an. Alle Änderungen stets im Blick. Lieferung 315 – Januar 2023 Mit dieser Lieferung erhalten Sie Neubearbeitungen der folgenden Kommentierungen: 4d EStG (Zuwendungen an Unterstützungskassen) wurde aktualisiert von Prof. Dr. Thomas Dommermuth, Steuerberater, Altenstadt. Insbesondere geht die neue ErgL auf folgende aktuelle Rechtsentwicklungen ein: Anm. 11 setzt sich mit der Problematik einer Rückübertragung von tatsächlichem Kassenvermögen auf das Trägerunternehmen bei Überdotierungen einer Unterstützungskasse (UKassen) auseinander und behandelt dabei auch den Wechsel des Durchführungsweges hin zur Direktzusage. Bei Gruppen* kann es in diesem Zusammenhang nützlich sein, das BMF-Schreiben vom 18.2.2020 zu nutzen, welches die Zweckbindung bei Übertragungen von einer Gruppen- auf andere UKassen unter bestimmten Voraussetzungen billigt. Die Anm. 42 und 43 setzen sich mit den beiden BFH-Urt. vom 31.7.2018 und vom 18.10.2020 zur Anwendung von Anwartschafts- und Ren-tendynamiken iZm. der Überversorgung bzw. dem Fremdvergleich bei mitarbeitenden Arbeitnehmer-Ehegatten auseinander. Anm. 91 unterscheidet iZm. mit dem Wegfall der Forderung des Ausscheidens aus dem Dienstverhältnis als Voraussetzung für den Bezug der Altersleistung im BMF-Schreiben vom 18.3.2022 (und vorher bereits vom 18.9.2017) UKassen der Kategorie 1, die ein solches Ausscheiden nach wie vor fordern, und UKassen der Kategorie 2, die ihre Satzung bereits dementsprechend umgestellt haben und geht auf die umständlichen Strategien der Kategorie 1 ein, Probleme, die sich aus der Fortführung jener Ausscheide-forderung ergeben, zu vermeiden. Anm. 96 widmet sich der neuen Auffassung des BMF in seinem Schreiben vom 31.8.2022 zum Einsatz von fondsgebundenen Versicherungen bei rückgedeckten UKassen. In Anm. 181 werden die alternativen Strategien zur Übertragung von UKassen-Zusagen auf Pensionsfonds erweitert. 4g EStG (Bildung eines Ausgleichspostens bei Entnahme nach 4 Abs. 1 Satz 3) wurde überarbeitet von Stefan Kolbe, Vors. Richter am FG, Berlin. Die Aktualisierung der Kommentierung berücksichtigt die Aktivitäten des Gesetzgebers zum Schluss der 19. Legislaturperiode, mit denen insbesondere die ATAD in das deutsche Recht vollständig umgesetzt wurde. Mit dem ATADUmsG v. 25.6.2021 (BGBl. I 2021, 2035; BStBl. I 2021, 874) wurde insbes. der Anwendungsbereich der Vorschrift auf alle Stpfl. und auf alle WG sowohl des AV als auch des UV ausgedehnt. Die materiellen Gründe für eine vorzeitige Auflösung des Ausgleichspostens sind nunmehr einheitlich durch einen Verweis in 36 Abs. 4 Satz 5 geregelt; Abs. 3 wurde ersatzlos gestrichen. 4h EStG (Betriebsausgabenabzug für Zinsaufwendungen [Zinsschranke]) wurde von Christian Hick, Steuerberater in Bonn aktualisiert. Im Rahmen der Aktualisierung wurde v.A. die seit der letzten Überarbeitung erschienene Literatur und Rechtsprechung berücksichtigt. Inhaltliche Änderungen betreffen v.A. das Verhältnis des 4h zu den seit der letzten Überarbeitung in das Gesetz neu aufgenommenen Vorschriften. 32d EStG (Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen), vollständig überarbeitet von Dr. Christian Kühner, Dipl.-Kfm. (FH), Rechtsanwalt/ Steuerberater und Dr. Isabel Gabert-Pipersberg, LL.M., Dipl.-Kffr., beide Caden-berg, Nackenheim bei Mainz: Die seit der letzten Überarbeitung erfolgten Gesetzesänderungen wurden in die Kommentierung eingearbeitet, so z. B. die durch das JStG 2020 v. 21.12.2020 (BGBl. I 2020, 3096; BStBl. I 2021, 6) eingefügte Korrespondenz der Kapitalerträge mit steuerpflichtigen Einkünften beim Schuldner in 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b. Zudem konnte das neue BMF-Schreiben vom 19.5. 2022 (IV C 1 - S 2252/19/10003:009, Einzelfragen zur Abgeltungsteuer, juris) bereits berücksichtigt werden. Die Kommentierung geht außerdem auf die neueste Rechtsprechung ein und setzt sich hiermit kritisch auseinander, so ua. mit dem aktuellen Vorlagebeschluss des FG Niedersachen zur Verfassungsmäßigkeit der Abgeltungsteuer vom 18.3.2022. Sowohl das BVerfG als auch der BFH haben sich in der Vergangenheit wiederholt mit der Verfassungsmäßigkeit der Abgeltungsteuer auseinandergesetzt und diese bejaht. Jedoch sind jüngst (erneut) Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Abgeltungsteuer aufgekommen, denn das FG Niedersachen hat einen Vorlagebeschluss an das BVerfG zur Vereinbarkeit der Abgeltungsteuer mit Art. 3 Abs. 1 GG gerichtet (FG Nds. Vorlagebeschluss v. 18.3.2022 – 7 K 120/21, juris, Az. BVerfG 2 BvL 6/22). 37b EStG (Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen): Die umfängliche Aktualisierung der Vereinfachungsvorschrift durch Dr. Wolfgang Lingemann, Rechtsanwalt, Köln, zu der inzwischen zahlreiche neue Gerichtsentscheidungen sowie das revidierte BMF-Ausführungsschreiben ergangen sind, verdeutlichen, dass das vom Gesetzgeber verfolgte Ziel der Vereinfachung weitgehend verfehlt worden ist. Insbesondere bei der Bemessungsgrundlage der Pauschalsteuer hat sich ein durch die Rechtsprechung unterstützter Mikrokosmos von mittelbaren Vorteilen geöffnet, die der Verfasser kritisch beurteilt. Die Handhabung des 37b hat in der Unternehmenspraxis inzwischen mannigfaltige Softwarelösungen für die Abwicklung von Zuwendungen hervorgebracht, deren Kenntnis für die Leserschaft des Kommentars hilfreich sein können. Auch die Beispielsfälle von Sachzuwendungen, z.B. an Beauty-Influencer, haben zugenommen. 39 EStG (Lohnsteuerabzugsmerkmale) überarbeitet und auf den neuesten Stand gebracht von Hans-Ulrich Fissenewert, Richter am FG, Stuttgart: Die Aktualisierung betrifft eine Vielzahl von Gesetzesänderungen (in Abs. 3, Abs. 4, Abs. 4a, Abs. 6, Abs. 8 und Abs. 9 aF sowie in 52 Abs. 36) unter Auswertung der inzwischen erschienenen Parallelkommentierungen und des übrigen Schrifttums. Besonders hinzuweisen ist dabei auf die auftretenden Übergangsprobleme im Zusammenhang mit der Einführung des Übermittlungsverfahrens in Abs. 4a, das die Beiträge zur privaten Krankenversicherung und zur privaten Pflege-Pflichtversicherung gem. Abs. 4 Nr. 4 nF betrifft und erst zum 1.1.2024 – und lediglich im Rahmen eines Pilotprojekts bereits ab dem 1.1.2023 – in Kraft tritt (s. Anm. 24 und 25). 42g EStG (Lohnsteuer-Nachschau), vollständig überarbeitet und unter Auswertung der zwischenzeitlich erschienenen Parallelkommentierungen und der ergangenen Verwaltungsvorschriften ergänzt von Hans-Ulrich Fissenewert, Richter am FG, Stuttgart. Besonders hinzuweisen ist dabei auf die früher strittige, mittlerweile aber vom Gesetzgeber entschiedene Frage, dass die Lohnsteuer-Nachschau die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige versperrt (Anm. 12), auf die von der Finanzverwaltung beschriebenen Fallgruppen für die Anordnung einer Lohnsteuer-Nachschau (Anm. 22) und für den Übergang zu einer Lohnsteuer-Außenprüfung (Anm. 50) und auf die sich aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ergebenden Einschränkungen für den Zeitpunkt der Nachschau (Anm. 30) und für das Betreten von Wohnräumen (Anm. 35) und fremden Grundstücken (Anm. 34). 50d EStG (Anwendung von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung): Die von Dr. Antje Hagena, LL.M., Richterin am FG, Hannover, aktualisierte Kommentierung des 50d EStG berücksichtigt insbesondere die Neuregelung des Anspruchs ausländischer Körperschaften auf Entlastung von der Kapitalertragsteuer und vom Steuerabzug in Abs. 3 (AbzStEntModG v. 2.6.2021) und erläutert weitere Änderungen des 50d EStG – zum einen durch das ATAD-UmsG v. 25.6. 2021 im Hinblick auf Fragen der abkommensrechtlichen Freistellung bei hybriden Betriebsstätten-Sachverhalten (Abs. 9 Satz 1 Nr. 3) und zum anderen durch das KöMoG v. 25.6.2021 mit dem Ziel der Vermeidung nichtbesteuerter Einkünfte bei der Anwendung von DBA auf nach 1a KStG zur Körperschaftsbesteuerung optierende Personengesellschaften (Abs. 14). Vorbemerkungen vor 79 – 99 EStG (Altersvorsorgezulage), überarbeitet von Dipl.-Finw. Stephan Hamacher, Richter am FG, Cottbus. Die Vorbemerkungen zu den 79ff. bieten einen Überblick über die Rechtsentwicklung der Vorschriften zur Altersvorsorgezulage und der wesentlichen Änderungen dieser Vorschriften sowie über die steuerliche Förderung zum Aufbau einer zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge. Die Überarbeitung dieser Kommentierung greift insbes. die seit der letzten Auflage ergangenen Gesetzesänderungen auf. Die nächste Lieferung erscheint voraussichtlich im März 2023 und wird u.A. 3b EStG, 10g EStG, 39f EStG, 40a EStG und 40b EStG enthalten. Informationen zu den Ergänzungslieferungen: Zuletzt erschien Lieferung 316 (März 2023/ 132,- € zzgl. 62,- € für die Datenbank). Herrmann/Heuer/Raupach, 2.3 x 16.5 cm, Buch.
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9783504230630 - Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz

Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz (2022)

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Im Steuerrecht erwarten Sie von einem Großkommentar zwei Dinge: höchste Qualität und höchste Aktualität. Der Herrmann/Heuer/Raupach bietet beides. Das Werk enthält detaillierte, zitierfähige und belastbare Kommentierungen zu allen Facetten des deutschen EStG und KStG. Über 130 führende Steuerexperten aus Beratung, Rechtsprechung, Steuerwissenschaft, Unternehmenspraxis und Finanzverwaltung liefern Ihnen Lösungen für alle Herausforderungen in der Praxis. Außerdem zeigt sich der Großkommentar so frisch wie nie. Rund 84 % der Inhalte wurden seit 2020 neu erstellt oder aktualisiert. Die letzten Gesetzesänderungen, Urteile und Anwendungsschreiben sind allesamt berücksichtigt, darunter das ATADUmsG (ATAD-Umsetzungsgesetz) und das FoStoG (Fondsstandortgesetz). Sieben Updates pro Jahr sorgen dafür, dass das Werk stets auf der Höhe der Zeit bleibt. Aktualität und Tradition Einer der führenden Großkommentare zum Einkommensteuergesetz und Körperschaftsteuergesetz seit 1926: Wie konnte der Herrmann/Heuer/Raupach über so lange Zeit hinweg seine Spitzenposition verteidigen? Die Antwort: Dank seiner Aktualität. In diesem Punkt zeigt sich das Werk in diesem Jahr so stark wie nie zuvor. Rund 84 % der Kommentierungen wurden seit 2020 neu erstellt oder aktualisiert. Auf Höhe der Zeit So berücksichtigt das Werk die Regelungen zur Beseitigung von Besteuerungsinkongruenzen im Zusammenhang mit hybriden Gestaltungen. Auch die Reform der Entstrickungsbesteuerung sowie das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts sind berücksichtigt. Des Weiteren finden sich im aktualisierten Herrmann/Heuer/Raupach Kommentierungen zum Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz, zum Fondsstandortgesetz, zum Jahressteuergesetz 2021, zum zweiten Familienentlastungsgesetz sowie zu allen Corona-Steuerhilfegesetzen. Fundierte Qualität Dass der Herrmann/Heuer/Raupach seit langem zu den maßgeblichen Werken zum EStG und KStG zählt, hat einen einfachen Grund: Die Qualität der Inhalte sucht ihresgleichen. Die Kommentierungen stammen von über 130 namhaften Expertinnen und Experten aus allen Bereichen des Steuerrechts: Beratung, Rechtsprechung, Steuerwissenschaft, Unternehmenspraxis und Finanzverwaltung. Neue Vorschriften, Durchführungsverordnungen und Verwaltungsanweisungen werden aus jeder Perspektive beleuchtet. Sie profitieren von neuen Denkanstößen, praxisnahen Lösungen und Gestaltungen sowie rechtssicheren Argumenten für gerichtliche Auseinandersetzungen. Kurz und gut: Die Ausgewogenheit des Herrmann/Heuer/Raupach lässt keine Wünsche offen. Für die Praxis Praxistauglich ist das Werk nicht nur wegen der Zitierfähigkeit der Inhalte, sondern auch wegen seines logischen Aufbaus. Seine gesetzessystematische Kommentierung orientiert sich streng am Gesetzeswortlaut und trennt Tatbestandsmerkmale und Rechtsfolge. Jeder Vorschrift sind allgemeine Erläuterungen zum besseren Verständnis und zur schnellen Orientierung vorangestellt. Auf einen Blick Führender Großkommentar zum EStG und KStG Erstklassige Inhalte Praxisnah, kritisch, wissenschaftlich fundiert Meinungsbildend Umfassende Auswertung von Rechtsprechung, Verwaltungsauffassung und Literatur Viele praktische Beispiele Vollständige, systematische und detaillierte Erläuterungen Multidisziplinäres Autorenteam Noch mehr Substanz Das Konzept des Großkommentars wurde erweitert. Es werden auch wichtige Nebenbestimmungen, die sich auf Einzelnormen von EStG oder KStG beziehen, erläutert. Lösungsorientiert In den Kommentierungen werden insgesamt alle für die Steuerpraxis relevanten Rechtsgedanken sowie die bei der Rechtsanwendung auftretenden Fragen zum EStG und KStG erläutert. Herrmann/Heuer/Raupach mit online-plus Beziehern des Herrmann/Heuer/Raupach steht im Rahmen ihres Abonnements exklusiv der Zugang zu ihrer Datenbank „Herrmann/Heuer/Raupach online' zur Verfügung. Dieses Online-Angebot erweitert die bewährte Qualität des Loseblattwerks um eine starke elektronische Komponente. Nutzen Sie Ihren Datenbank-Zugang zur schnellen und unkomplizierten Recherche. Inhalte von „Herrmann/Heuer/Raupach online': Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG Kommentar Kirchhof, Einkommensteuergesetz Kommentar Rödder/Herlinghaus/Neumann, Körperschaftsteuergesetz Kommentar Wendt/Suchaneck/Möllmann/Heinemann, Gewerbesteuergesetz Kommentar FR Finanz-Rundschau Ertragsteuerrecht, 24 Aufgaben/Jahr inklusive Archiv ab 1991 Gesetze, Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen topaktuell Der Herrmann/Heuer/Raupach im Video. Sehen Sie sich hier das Image-Video zu diesem etablierten Standardwerk an. Alle Änderungen stets im Blick. Lieferung 322 – Januar 2024 Mit dieser Lieferung erhalten Sie wie gewohnt Neubearbeitungen und Aktualisierungen zu verschiedenen Vorschriften. Im Einzelnen möchten wir auf folgende Kommentierungen hinweisen: Im Bereich des 3 EStG wurden die Kommentierungen der Nr. 30, 31, 32, 33, 42, 43, 44, 45, 50, 51, 53, 54, 57, 58, 59, 61, 62, 67 und des ABC von Dr. Winfried Bergkemper, Richter am BFH aD, Lenggries, sowie die Nr. 68 und 69 von Bernd Rätke, Vors. Richter am FG, Berlin, aktualisiert und vollständig überarbeitet. 3 Nr. 68 EStG stellt Leistungen nach dem AntiDHG, das Entschädigungsleistungen infolge einer Hepatitis C-Erkrankung wegen verseuchter Impf-Chargen gewährt, steuerfrei. Ein Schwerpunkt der aktualisierten Kommentierung ist u. A. das Verhältnis der steuerfreien Entschädigungsleistungen zu den außergewöhnlichen Belastungen nach 33 und 33a EStG. Die Steuerbefreiung nach 3 Nr. 69 EStG betrifft Entschädigungszahlungen an HIV-Infizierte, die durch verseuchte Blutprodukte mit HIV infiziert worden sind. Seit Januar 2019 übernimmt allein der Bund die Finanzierung der rechtskräftigen Stiftung, die die Entschädigungszahlungen leistet. Die aktualisierte Kommentierung geht insbesondere auf das Verhältnis zu 33 und 33a EStG ein und erläutert auch die Steuerbarkeit anderer Ersatz- und Ausgleichszahlungen an HIV-Infizierte. Die Kommentierung von 34d EStG ( Ausländische Einkünfte ) von Dr. Mathias Link, Rechtsanwalt, Steuerberater, PricewaterhouseCoopers GmbH, Frankfurt A. Main, integriert die aktuelle Entwicklung in Rechtsprechung, Finanzverwaltung und Literatur. Von besonderer Relevanz erscheint dabei das Zusammenspiel der Norm mit dem durch das JStG 2022 neugefassten 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG. Bei der Überarbeitung der Kommentierung zu 37a EStG ( Pauschalierung der Einkommensteuer durch Dritte ) hat der Autor Dr. Sascha Bleschick, Richter am Finanzgericht in Münster, neue Literatur und Verwaltungsanweisungen eingepflegt. Die – überaus praxisrelevante – Vorschrift des 42d EStG (Haftung des Arbeitgebers und Haftung bei Arbeitnehmerüberlassung) wurde ebenfalls von Dr. Sascha Bleschick vollständig überarbeitet. Dafür wurde neben der neueren Rechtsprechung des BFH die aktuelle Literatur sowie der derzeitige Stand der Verwaltungsauffassung ausgewertet. Die überarbeitete Kommentierung verweist auf den aktuellen Rechtsstand und unterzieht diesen jeweils einer kritischen Würdigung mit dem Ziel, zu den aufgeworfenen Rechtsfragen für den Praktiker klare Lösungen anzubieten. Im Rahmen des 42f EStG (Lohnsteuer-Außenprüfung), überarbeitet und auf den aktuellen Stand gebracht von Hans-Ulrich Fissenewert, Richter am Finanzgericht, Stuttgart, ist insbes. hinzuweisen auf die seit dem 1.1.2018 geltende Verpflichtung des ArbG zur Bereitstellung der an den Lohnsteuer-Außenprüfer zu übergebenden Daten unter Verwendung der von der Finanzverwaltung entwickelten sog. „DigitalenLohnSchnittstelle' (DLS; s. Anm. 20) und auf die sich offenbar im Änderungsprozess befindliche Meinungsbildung im Schrifttum zu der Frage, ob den Arbeitnehmern in der Lohnsteuer-Außenprüfung ein Auskunftsverweigerungsrecht zusteht (s. Anm. 21). Vollständig aktualisiert wurde der 49 EStG ( Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte ) : Die Erläuterungen zu Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b) und c) – inländ. Einkünfte aus Gewerbebetrieb durch den Betrieb von Seeschiffen und Luftfahrzeugen aus Beförderungen sowie aus diesbezüglichen Poolabkommen – wurden aktualisiert und überarbeitet von Frederik Schildgen, Steuerberater bei YPOG Köln. Die bisherigen Erläuterungen zu Buchst. b) wurden erweitert insbes. um Erläuterungen zu den Tatbestandsmerkmalen der Beförderung (Anm. 447), (inländ. bzw. ausländ.) Hafen (Anm. 448-449) und die Bedeutung des „eigenen oder gecharterten Fahrzeugs' (Anm. 441). Die Erläuterungen zum Verhältnis zu Doppelbesteuerungsabkommen wurden um die Einordnung aktueller Rechtsprechung ergänzt (Anm. 422). Zur Frage der anderen Beförderungsleistungen wird eine geänderte Auffassung vertreten (Anm. 455, 456). Im Inland erzielte Einkünfte aus künstlerischen, sportlichen, artistischen oder unterhaltenden Darbietungen werden vom Steuertatbestand des Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d) bereits erfasst, wenn die Tätigkeit im Inland nur ausgeübt oder verwertet wird. Mithin ist die tatbestandliche Schwelle zur Steuerbarkeit von Einkünften in diesem Bereich deutlich niedriger als im Grundtatbestand des Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a). Die Kommentierung von Prof. Dr. Lars Rehfeld, Rechtsanwalt, Steuerberater, Leiter Konzernsteuerabteilung, Adolf Würth GmbH & Co. KG, Künzelsau, lotet insoweit durch vielfältige Beispiele die Grenzen der Steuerbarkeit aus und gibt umfassende Hilfen zur Auslegung der durch Kasuistik und Rechtsprechung geprägten Tatbestandsvoraussetzungen der Rechtsnorm. Die aktualisierten Kommentierungen des Abs. 1 Nr. 2e von Dr. Mathias Link, LL.M., Rechtsanwalt, Steuerberater, PricewaterhouseCoopers, Frankfurt am Main, und des Abs. 1 Nr. 2g von Dr. Mathias Link, LL.M. und Dr. Antje Hagena, LL.M., Richterin am FG, Hannover, verarbeiten die aktuellen Entwicklungen in Rechtsprechung, Finanzverwaltung und Literatur. Von besonderer Relevanz erscheint dabei das Zusammenspiel des 49 Abs, 1 Nr. 2e EStG mit dem durch das ATADUmsG neugefassten 6 AStG. Die von Dr. Isabella Zimmerl, Rechtsanwältin, Hengeler Mueller, München, aktualisierten Kommentierungen der Nr. 6 und Nr. 9 berücksichtigen vorrangig die Gesetzesänderungen durch das JStG 2022 v. 16.12.2022 (insbes. mit Blick auf die sog. 'Registerfälle'), aktuelle Literatur und Rechtsprechung sowie neue Rechtsentwicklungen etwa im Bereich der Influencerwerbung. Die Ergänzungslieferung enthält erstmalig eine Kommentierung des Abs. 1 Nr. 11 von Dr. Mathias Link, LL.M., Rechtsanwalt, Steuerberater, und Stefanie Latrovalis, Rechtsanwältin, Steuerberaterin, PricewaterhouseCoopers, Frankfurt am Main und Düsseldorf. Diese durch das ATADUmsG eingefügte, äußerst praxisrelevante Norm ergänzt das Betriebsausgabenabzugsverbot des 4k EStG und begründet erstmalig eine beschränkte Steuerpflicht für Einkünfte aus der Beteiligung an einer inländischen Personengesellschaft oder Gemeinschaft, soweit diese Einkünfte in dem Staat, in dem der ausländ. Beteiligte seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, aufgrund einer vom deutschen Recht abweichenden steuerlichen Behandlung der Personengesellschaft oder Gemeinschaft keiner Besteuerung unterliegen (sog. umgekehrt hybride Rechtsträger). Im Weiteren wurde 49 EStG aktualisiert und vollständig überarbeitet von Dr. Sven-Eric Bärsch, Steuerberater, Flick Gocke Schaumburg, Bonn (Allg. Erläuterungen, einleitende Satzteile zu Abs. 1 und Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 1 Buchst. a) , Dipl.-Kffr. Petra Peffermann, Steuerberaterin, Braunschweig (Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 Buchst. f) , Dr. Uta Haiß, Steuerberaterin, Deloitte, Düsseldorf (Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 4) , Dr. Martin Klein, Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht, Hengeler Mueller, Frankfurt am Main, und Dr. Mathias Link, LL.M., Rechtsanwalt, Steuerberater, PricewaterhouseCoopers, Frankfurt am Main (Abs. 1 Nr. 5) , Dr. Thorsten Kuhn, Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Kuhn & Partner, Frankfurt am Main (Abs. 1 Nr. 7; Nr. 8; Nr. 8a und Nr. 10) sowie Dr. Uwe Clausen, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, O&R Oppenhoff & Rädler AG, München (Abs. 2) . 50a EStG (Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen) wurde von Stefan Quenzel, Steuerberater und Partner, und Anna Katharina Wedemeier, Steuerberaterin, Deloitte GmbH WPG in Düsseldorf, unter Berücksichtigung der jüngsten Rechtsprechung, einschlägiger Verwaltungsanweisungen und der Fachliteratur überarbeitet. Der besondere Fokus wurde auf die Veränderungen aufgrund des AbzStEntModG v. 2.6.2021, auf die Folgewirkungen aufgrund der beschränkten Steuerpflicht bei der Überlassung von in inländ. Registern eingetragenen Rechten (sog. „Registerfälle'); auf die Übertragung wirtschaftlichen Eigentums an einer Software – unabhängig von dem ggf. bei dem ausländ. Auftragnehmer „zurückbleibenden' zivilrechtlichen Eigentum und auf den Steuerabzug bei Renten und anderen Alterseinkünften gelegt. Die nächste Lieferung erscheint voraussichtlich im März 2024 und wird Kommentierungen u.A. zu den 3 Nr. 65, 70 und 71 sowie den 4b+c, 17 und 43 EStG enthalten. Informationen zu den Ergänzungslieferungen: Zuletzt erschien Lieferung 323 (März 2024/134,- € zzgl. 62,- € für die Datenbank). Herrmann/Heuer/Raupach, 2.3 x 16.5 cm, Buch.
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Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz (2022)

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Im Steuerrecht erwarten Sie von einem Großkommentar zwei Dinge: höchste Qualität und höchste Aktualität. Der Herrmann/Heuer/Raupach bietet beides. Das Werk enthält detaillierte, zitierfähige und belastbare Kommentierungen zu allen Facetten des deutschen EStG und KStG. Über 130 führende Steuerexperten aus Beratung, Rechtsprechung, Steuerwissenschaft, Unternehmenspraxis und Finanzverwaltung liefern Ihnen Lösungen für alle Herausforderungen in der Praxis. Außerdem zeigt sich der Großkommentar so frisch wie nie. Rund 84 % der Inhalte wurden seit 2020 neu erstellt oder aktualisiert. Die letzten Gesetzesänderungen, Urteile und Anwendungsschreiben sind allesamt berücksichtigt, darunter das ATADUmsG (ATAD-Umsetzungsgesetz) und das FoStoG (Fondsstandortgesetz). Sieben Updates pro Jahr sorgen dafür, dass das Werk stets auf der Höhe der Zeit bleibt. Aktualität und Tradition Einer der führenden Großkommentare zum Einkommensteuergesetz und Körperschaftsteuergesetz seit 1926: Wie konnte der Herrmann/Heuer/Raupach über so lange Zeit hinweg seine Spitzenposition verteidigen? Die Antwort: Dank seiner Aktualität. In diesem Punkt zeigt sich das Werk in diesem Jahr so stark wie nie zuvor. Rund 84 % der Kommentierungen wurden seit 2020 neu erstellt oder aktualisiert. Auf Höhe der Zeit So berücksichtigt das Werk die Regelungen zur Beseitigung von Besteuerungsinkongruenzen im Zusammenhang mit hybriden Gestaltungen. Auch die Reform der Entstrickungsbesteuerung sowie das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts sind berücksichtigt. Des Weiteren finden sich im aktualisierten Herrmann/Heuer/Raupach Kommentierungen zum Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz, zum Fondsstandortgesetz, zum Jahressteuergesetz 2021, zum zweiten Familienentlastungsgesetz sowie zu allen Corona-Steuerhilfegesetzen. Fundierte Qualität Dass der Herrmann/Heuer/Raupach seit langem zu den maßgeblichen Werken zum EStG und KStG zählt, hat einen einfachen Grund: Die Qualität der Inhalte sucht ihresgleichen. Die Kommentierungen stammen von über 130 namhaften Expertinnen und Experten aus allen Bereichen des Steuerrechts: Beratung, Rechtsprechung, Steuerwissenschaft, Unternehmenspraxis und Finanzverwaltung. Neue Vorschriften, Durchführungsverordnungen und Verwaltungsanweisungen werden aus jeder Perspektive beleuchtet. Sie profitieren von neuen Denkanstößen, praxisnahen Lösungen und Gestaltungen sowie rechtssicheren Argumenten für gerichtliche Auseinandersetzungen. Kurz und gut: Die Ausgewogenheit des Herrmann/Heuer/Raupach lässt keine Wünsche offen. Für die Praxis Praxistauglich ist das Werk nicht nur wegen der Zitierfähigkeit der Inhalte, sondern auch wegen seines logischen Aufbaus. Seine gesetzessystematische Kommentierung orientiert sich streng am Gesetzeswortlaut und trennt Tatbestandsmerkmale und Rechtsfolge. Jeder Vorschrift sind allgemeine Erläuterungen zum besseren Verständnis und zur schnellen Orientierung vorangestellt. Auf einen Blick Führender Großkommentar zum EStG und KStG Erstklassige Inhalte Praxisnah, kritisch, wissenschaftlich fundiert Meinungsbildend Umfassende Auswertung von Rechtsprechung, Verwaltungsauffassung und Literatur Viele praktische Beispiele Vollständige, systematische und detaillierte Erläuterungen Multidisziplinäres Autorenteam Noch mehr Substanz Das Konzept des Großkommentars wurde erweitert. Es werden auch wichtige Nebenbestimmungen, die sich auf Einzelnormen von EStG oder KStG beziehen, erläutert. Lösungsorientiert In den Kommentierungen werden insgesamt alle für die Steuerpraxis relevanten Rechtsgedanken sowie die bei der Rechtsanwendung auftretenden Fragen zum EStG und KStG erläutert. Herrmann/Heuer/Raupach mit online-plus Beziehern des Herrmann/Heuer/Raupach steht im Rahmen ihres Abonnements exklusiv der Zugang zu ihrer Datenbank „Herrmann/Heuer/Raupach online' zur Verfügung. Dieses Online-Angebot erweitert die bewährte Qualität des Loseblattwerks um eine starke elektronische Komponente. Nutzen Sie Ihren Datenbank-Zugang zur schnellen und unkomplizierten Recherche. Inhalte von „Herrmann/Heuer/Raupach online': Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG Kommentar Kirchhof, Einkommensteuergesetz Kommentar Rödder/Herlinghaus/Neumann, Körperschaftsteuergesetz Kommentar Wendt/Suchaneck/Möllmann/Heinemann, Gewerbesteuergesetz Kommentar FR Finanz-Rundschau Ertragsteuerrecht, 24 Aufgaben/Jahr inklusive Archiv ab 1991 Gesetze, Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen topaktuell Der Herrmann/Heuer/Raupach im Video. Sehen Sie sich hier das Image-Video zu diesem etablierten Standardwerk an. Alle Änderungen stets im Blick. Lieferung 322 – Januar 2024 Mit dieser Lieferung erhalten Sie wie gewohnt Neubearbeitungen und Aktualisierungen zu verschiedenen Vorschriften. Im Einzelnen möchten wir auf folgende Kommentierungen hinweisen: Im Bereich des 3 EStG wurden die Kommentierungen der Nr. 30, 31, 32, 33, 42, 43, 44, 45, 50, 51, 53, 54, 57, 58, 59, 61, 62, 67 und des ABC von Dr. Winfried Bergkemper, Richter am BFH aD, Lenggries, sowie die Nr. 68 und 69 von Bernd Rätke, Vors. Richter am FG, Berlin, aktualisiert und vollständig überarbeitet. 3 Nr. 68 EStG stellt Leistungen nach dem AntiDHG, das Entschädigungsleistungen infolge einer Hepatitis C-Erkrankung wegen verseuchter Impf-Chargen gewährt, steuerfrei. Ein Schwerpunkt der aktualisierten Kommentierung ist u. A. das Verhältnis der steuerfreien Entschädigungsleistungen zu den außergewöhnlichen Belastungen nach 33 und 33a EStG. Die Steuerbefreiung nach 3 Nr. 69 EStG betrifft Entschädigungszahlungen an HIV-Infizierte, die durch verseuchte Blutprodukte mit HIV infiziert worden sind. Seit Januar 2019 übernimmt allein der Bund die Finanzierung der rechtskräftigen Stiftung, die die Entschädigungszahlungen leistet. Die aktualisierte Kommentierung geht insbesondere auf das Verhältnis zu 33 und 33a EStG ein und erläutert auch die Steuerbarkeit anderer Ersatz- und Ausgleichszahlungen an HIV-Infizierte. Die Kommentierung von 34d EStG ( Ausländische Einkünfte ) von Dr. Mathias Link, Rechtsanwalt, Steuerberater, PricewaterhouseCoopers GmbH, Frankfurt A. Main, integriert die aktuelle Entwicklung in Rechtsprechung, Finanzverwaltung und Literatur. Von besonderer Relevanz erscheint dabei das Zusammenspiel der Norm mit dem durch das JStG 2022 neugefassten 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG. Bei der Überarbeitung der Kommentierung zu 37a EStG ( Pauschalierung der Einkommensteuer durch Dritte ) hat der Autor Dr. Sascha Bleschick, Richter am Finanzgericht in Münster, neue Literatur und Verwaltungsanweisungen eingepflegt. Die – überaus praxisrelevante – Vorschrift des 42d EStG (Haftung des Arbeitgebers und Haftung bei Arbeitnehmerüberlassung) wurde ebenfalls von Dr. Sascha Bleschick vollständig überarbeitet. Dafür wurde neben der neueren Rechtsprechung des BFH die aktuelle Literatur sowie der derzeitige Stand der Verwaltungsauffassung ausgewertet. Die überarbeitete Kommentierung verweist auf den aktuellen Rechtsstand und unterzieht diesen jeweils einer kritischen Würdigung mit dem Ziel, zu den aufgeworfenen Rechtsfragen für den Praktiker klare Lösungen anzubieten. Im Rahmen des 42f EStG (Lohnsteuer-Außenprüfung), überarbeitet und auf den aktuellen Stand gebracht von Hans-Ulrich Fissenewert, Richter am Finanzgericht, Stuttgart, ist insbes. hinzuweisen auf die seit dem 1.1.2018 geltende Verpflichtung des ArbG zur Bereitstellung der an den Lohnsteuer-Außenprüfer zu übergebenden Daten unter Verwendung der von der Finanzverwaltung entwickelten sog. „DigitalenLohnSchnittstelle' (DLS; s. Anm. 20) und auf die sich offenbar im Änderungsprozess befindliche Meinungsbildung im Schrifttum zu der Frage, ob den Arbeitnehmern in der Lohnsteuer-Außenprüfung ein Auskunftsverweigerungsrecht zusteht (s. Anm. 21). Vollständig aktualisiert wurde der 49 EStG ( Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte ) : Die Erläuterungen zu Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b) und c) – inländ. Einkünfte aus Gewerbebetrieb durch den Betrieb von Seeschiffen und Luftfahrzeugen aus Beförderungen sowie aus diesbezüglichen Poolabkommen – wurden aktualisiert und überarbeitet von Frederik Schildgen, Steuerberater bei YPOG Köln. Die bisherigen Erläuterungen zu Buchst. b) wurden erweitert insbes. um Erläuterungen zu den Tatbestandsmerkmalen der Beförderung (Anm. 447), (inländ. bzw. ausländ.) Hafen (Anm. 448-449) und die Bedeutung des „eigenen oder gecharterten Fahrzeugs' (Anm. 441). Die Erläuterungen zum Verhältnis zu Doppelbesteuerungsabkommen wurden um die Einordnung aktueller Rechtsprechung ergänzt (Anm. 422). Zur Frage der anderen Beförderungsleistungen wird eine geänderte Auffassung vertreten (Anm. 455, 456). Im Inland erzielte Einkünfte aus künstlerischen, sportlichen, artistischen oder unterhaltenden Darbietungen werden vom Steuertatbestand des Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d) bereits erfasst, wenn die Tätigkeit im Inland nur ausgeübt oder verwertet wird. Mithin ist die tatbestandliche Schwelle zur Steuerbarkeit von Einkünften in diesem Bereich deutlich niedriger als im Grundtatbestand des Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a). Die Kommentierung von Prof. Dr. Lars Rehfeld, Rechtsanwalt, Steuerberater, Leiter Konzernsteuerabteilung, Adolf Würth GmbH & Co. KG, Künzelsau, lotet insoweit durch vielfältige Beispiele die Grenzen der Steuerbarkeit aus und gibt umfassende Hilfen zur Auslegung der durch Kasuistik und Rechtsprechung geprägten Tatbestandsvoraussetzungen der Rechtsnorm. Die aktualisierten Kommentierungen des Abs. 1 Nr. 2e von Dr. Mathias Link, LL.M., Rechtsanwalt, Steuerberater, PricewaterhouseCoopers, Frankfurt am Main, und des Abs. 1 Nr. 2g von Dr. Mathias Link, LL.M. und Dr. Antje Hagena, LL.M., Richterin am FG, Hannover, verarbeiten die aktuellen Entwicklungen in Rechtsprechung, Finanzverwaltung und Literatur. Von besonderer Relevanz erscheint dabei das Zusammenspiel des 49 Abs, 1 Nr. 2e EStG mit dem durch das ATADUmsG neugefassten 6 AStG. Die von Dr. Isabella Zimmerl, Rechtsanwältin, Hengeler Mueller, München, aktualisierten Kommentierungen der Nr. 6 und Nr. 9 berücksichtigen vorrangig die Gesetzesänderungen durch das JStG 2022 v. 16.12.2022 (insbes. mit Blick auf die sog. 'Registerfälle'), aktuelle Literatur und Rechtsprechung sowie neue Rechtsentwicklungen etwa im Bereich der Influencerwerbung. Die Ergänzungslieferung enthält erstmalig eine Kommentierung des Abs. 1 Nr. 11 von Dr. Mathias Link, LL.M., Rechtsanwalt, Steuerberater, und Stefanie Latrovalis, Rechtsanwältin, Steuerberaterin, PricewaterhouseCoopers, Frankfurt am Main und Düsseldorf. Diese durch das ATADUmsG eingefügte, äußerst praxisrelevante Norm ergänzt das Betriebsausgabenabzugsverbot des 4k EStG und begründet erstmalig eine beschränkte Steuerpflicht für Einkünfte aus der Beteiligung an einer inländischen Personengesellschaft oder Gemeinschaft, soweit diese Einkünfte in dem Staat, in dem der ausländ. Beteiligte seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, aufgrund einer vom deutschen Recht abweichenden steuerlichen Behandlung der Personengesellschaft oder Gemeinschaft keiner Besteuerung unterliegen (sog. umgekehrt hybride Rechtsträger). Im Weiteren wurde 49 EStG aktualisiert und vollständig überarbeitet von Dr. Sven-Eric Bärsch, Steuerberater, Flick Gocke Schaumburg, Bonn (Allg. Erläuterungen, einleitende Satzteile zu Abs. 1 und Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 1 Buchst. a) , Dipl.-Kffr. Petra Peffermann, Steuerberaterin, Braunschweig (Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 Buchst. f) , Dr. Uta Haiß, Steuerberaterin, Deloitte, Düsseldorf (Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 4) , Dr. Martin Klein, Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht, Hengeler Mueller, Frankfurt am Main, und Dr. Mathias Link, LL.M., Rechtsanwalt, Steuerberater, PricewaterhouseCoopers, Frankfurt am Main (Abs. 1 Nr. 5) , Dr. Thorsten Kuhn, Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Kuhn & Partner, Frankfurt am Main (Abs. 1 Nr. 7; Nr. 8; Nr. 8a und Nr. 10) sowie Dr. Uwe Clausen, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, O&R Oppenhoff & Rädler AG, München (Abs. 2) . 50a EStG (Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen) wurde von Stefan Quenzel, Steuerberater und Partner, und Anna Katharina Wedemeier, Steuerberaterin, Deloitte GmbH WPG in Düsseldorf, unter Berücksichtigung der jüngsten Rechtsprechung, einschlägiger Verwaltungsanweisungen und der Fachliteratur überarbeitet. Der besondere Fokus wurde auf die Veränderungen aufgrund des AbzStEntModG v. 2.6.2021, auf die Folgewirkungen aufgrund der beschränkten Steuerpflicht bei der Überlassung von in inländ. Registern eingetragenen Rechten (sog. „Registerfälle'); auf die Übertragung wirtschaftlichen Eigentums an einer Software – unabhängig von dem ggf. bei dem ausländ. Auftragnehmer „zurückbleibenden' zivilrechtlichen Eigentum und auf den Steuerabzug bei Renten und anderen Alterseinkünften gelegt. Die nächste Lieferung erscheint voraussichtlich im März 2024 und wird Kommentierungen u.A. zu den 3 Nr. 65, 70 und 71 sowie den 4b+c, 17 und 43 EStG enthalten. Informationen zu den Ergänzungslieferungen: Zuletzt erschien Lieferung 322 (Januar 2024/139,- € zzgl. 62,- € für die Datenbank). Herrmann/Heuer/Raupach, 2.3 x 16.5 cm, Buch.
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9783504230630 - Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz

Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz (2021)

Lieferung erfolgt aus/von: Deutschland DE NW

ISBN: 9783504230630 bzw. 3504230630, in Deutsch, Verlag Dr. Otto Schmidt KG, neu.

Im Steuerrecht erwarten Sie von einem Großkommentar zwei Dinge: höchste Qualität und höchste Aktualität. Der Herrmann/Heuer/Raupach bietet beides. Das Werk enthält detaillierte, zitierfähige und belastbare Kommentierungen zu allen Facetten des deutschen EStG und KStG. Über 130 führende Steuerexperten aus Beratung, Rechtsprechung, Steuerwissenschaft, Unternehmenspraxis und Finanzverwaltung liefern Ihnen Lösungen für alle Herausforderungen in der Praxis. Außerdem zeigt sich der Großkommentar so frisch wie nie. Rund 84 % der Inhalte wurden seit 2020 neu erstellt oder aktualisiert. Die letzten Gesetzesänderungen, Urteile und Anwendungsschreiben sind allesamt berücksichtigt, darunter das ATADUmsG (ATAD-Umsetzungsgesetz) und das FoStoG (Fondsstandortgesetz). Sieben Updates pro Jahr sorgen dafür, dass das Werk stets auf der Höhe der Zeit bleibt. Aktualität und Tradition Einer der führenden Großkommentare zum Einkommensteuergesetz und Körperschaftsteuergesetz seit 1926: Wie konnte der Herrmann/Heuer/Raupach über so lange Zeit hinweg seine Spitzenposition verteidigen? Die Antwort: Dank seiner Aktualität. In diesem Punkt zeigt sich das Werk in diesem Jahr so stark wie nie zuvor. Rund 84 % der Kommentierungen wurden seit 2020 neu erstellt oder aktualisiert. Auf Höhe der Zeit So berücksichtigt das Werk die Regelungen zur Beseitigung von Besteuerungsinkongruenzen im Zusammenhang mit hybriden Gestaltungen. Auch die Reform der Entstrickungsbesteuerung sowie das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts sind berücksichtigt. Des Weiteren finden sich im aktualisierten Herrmann/Heuer/Raupach Kommentierungen zum Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz, zum Fondsstandortgesetz, zum Jahressteuergesetz 2021, zum zweiten Familienentlastungsgesetz sowie zu allen Corona-Steuerhilfegesetzen. Fundierte Qualität Dass der Herrmann/Heuer/Raupach seit langem zu den maßgeblichen Werken zum EStG und KStG zählt, hat einen einfachen Grund: Die Qualität der Inhalte sucht ihresgleichen. Die Kommentierungen stammen von über 130 namhaften Expertinnen und Experten aus allen Bereichen des Steuerrechts: Beratung, Rechtsprechung, Steuerwissenschaft, Unternehmenspraxis und Finanzverwaltung. Neue Vorschriften, Durchführungsverordnungen und Verwaltungsanweisungen werden aus jeder Perspektive beleuchtet. Sie profitieren von neuen Denkanstößen, praxisnahen Lösungen und Gestaltungen sowie rechtssicheren Argumenten für gerichtliche Auseinandersetzungen. Kurz und gut: Die Ausgewogenheit des Herrmann/Heuer/Raupach lässt keine Wünsche offen. Für die Praxis Praxistauglich ist das Werk nicht nur wegen der Zitierfähigkeit der Inhalte, sondern auch wegen seines logischen Aufbaus. Seine gesetzessystematische Kommentierung orientiert sich streng am Gesetzeswortlaut und trennt Tatbestandsmerkmale und Rechtsfolge. Jeder Vorschrift sind allgemeine Erläuterungen zum besseren Verständnis und zur schnellen Orientierung vorangestellt. Auf einen Blick Führender Großkommentar zum EStG und KStG Erstklassige Inhalte Praxisnah, kritisch, wissenschaftlich fundiert Meinungsbildend Umfassende Auswertung von Rechtsprechung, Verwaltungsauffassung und Literatur Viele praktische Beispiele Vollständige, systematische und detaillierte Erläuterungen Multidisziplinäres Autorenteam Noch mehr Substanz Das Konzept des Großkommentars wurde erweitert. Es werden auch wichtige Nebenbestimmungen, die sich auf Einzelnormen von EStG oder KStG beziehen, erläutert. Lösungsorientiert In den Kommentierungen werden insgesamt alle für die Steuerpraxis relevanten Rechtsgedanken sowie die bei der Rechtsanwendung auftretenden Fragen zum EStG und KStG erläutert. Herrmann/Heuer/Raupach mit online-plus Beziehern des Herrmann/Heuer/Raupach steht im Rahmen ihres Abonnements exklusiv der Zugang zu ihrer Datenbank „Herrmann/Heuer/Raupach online' zur Verfügung. Dieses Online-Angebot erweitert die bewährte Qualität des Loseblattwerks um eine starke elektronische Komponente. Nutzen Sie Ihren Datenbank-Zugang zur schnellen und unkomplizierten Recherche. Inhalte von „Herrmann/Heuer/Raupach online': Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG Kommentar FR Finanz-Rundschau Ertragsteuerrecht, 24 Aufgaben/Jahr inklusive Archiv ab 1991 Lenski/Steinberg, GewStG Kommentar Schulze-Osterloh/Hennrichs/Wüstemann, Handbuch des Jahresabschlusses (HdJ) Gesetze, Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen topaktuell Der Herrmann/Heuer/Raupach im Video. Sehen Sie sich hier das Image-Video zu diesem etablierten Standardwerk an. Alle Änderungen stets im Blick. Lieferung 321 – Dezember 2023 Mit dieser Lieferung erhalten Sie wie gewohnt Neubearbeitungen und Aktualisierungen zu verschiedenen Vorschriften. Im Einzelnen möchten wir auf folgende Kommentierungen hinweisen: Im Bereich des 3 EStG wurden die Kommentierungen der Nr. 11, 12, 13, 15, 16, 17, 18, 20, 24, 25, 27, 28, 29, 34a, 35, 36, 37, 38, 46 und 47 von Dr. Winfried Bergkemper,Richter am BFH aD, Lenggries, sowie die Nr. 64 von Dipl.-Finw. Jens Intemann,Vors. Richter am FG, Hannover, aktualisiert und vollständig überarbeitet. Die Überarbeitung des 4 fEStG (Verpflichtungsübernahmen, Schuldbeitritte und Erfüllungsübernahmen) , unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und Literatur überarbeitet von Prof. Dr. Tibor Schober,Richter am Finanzgericht, Berlin, geht insbesondere auf aktuelle Entwicklungen in der Rspr. und auf die Änderungen durch das JStG 2020 ein. So ist insbesondere umstritten, ob die Norm auch Verpflichtungsübernahmen bspw. auf Kaufpreisanpassungsklauseln erfasst, die vor dem 28.11.2013 vereinbart wurden (Revisionsverfahren beim BFH unter Az. IR48/22 und IV R27/22). Der neue Verweis auf die Größengrenze des 7gEStG (200.000 € Gewinn) lässt zudem offen, ob damit auch Verlustbetriebe mit deutlich höheren Gewinnen ausgenommen sind. Die 6b, 6c EStG (Übertragung stiller Reserven bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter) wurden von Dr. Hendrik Marchal,Rechtsanwalt/Steuerberater, Hamburg, unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und Literatur aktualisiert. Die aktualisierten Kommentierungen berücksichtigen insbesondere die mehrfache Verlängerung der Reinvestitionsfristen durch das Zweite Corona- Steuerhilfegesetz, das KöMoG und das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz sowie die aktuellen Entscheidungen der Finanzgerichte zur Verfassungskonformität des Gewinnzuschlags nach 6bAbs. 7EStG sowie zur Übernahme von Erschließungskosten. Die Kommentierungen geben außerdem einen Ausblick auf die geplanten Änderungen durch das geplante Wachstumschancengesetz. Die 13, 14 EStG (Einkünfte aus Land-und Forstwirtschaft) wurden durch Dr. Stefan Paul,Richter am BFH, aktualisiert. Die Überarbeitung bringt die Kommentierungen unter Berücksichtigung der seit der letzten Auflage ergangenen Gesetzesänderungen und Entwicklungen der einschlägigen Rechtsprechung, der Verwaltungsanweisungen sowie der Fachliteratur auf den neusten Stand. Von besonderer Bedeutung ist hier die Erweiterung des 14EStG um zwei Absätze, die im Zuge des JStG 2020 v. 21.12.2020 (BGBl. I2020, 3096) als Reaktion auf höchstrichterliche Rechtsprechung vorgenommen wurde, und die die Verwaltungsauffassung zur Behandlung von Betriebsverkleinerungen bzw. Realteilungen land-und forstwirtschaftlicher Betriebe festschreibt. Ferner greift die Bearbeitung den Einfluss des durch das KöMoG v. 25.6.2021 (BGBl I2021, 2050) eingeführten Optionsmodells nach 1aKStG auf die Besteuerung nach 13, 14 EStG auf. Erstmals Beachtung findet die stl. Behandlung neuerer land-und forstwirtschaftlicher Produktionsverfahren, wie etwa Cannabisanbau oder agroforstlicher Nutzung. Die Kommentierung der 26–26b EStG (Veranlagung von Ehegatten) wurde im Hinblick auf den erfolgten Autorenwechsel durch Lukas Münch,LL.M., Richter am Finanzgericht, Düsseldorf, grundlegend überarbeitet und teilweise neu strukturiert. Die jüngere Rechtsprechung (etwa zu Formen des Zusammenlebens nach ausländischem Recht, zur Einkommensermittlung bei Einzelveranlagung sowie zur Änderungs-und Anfechtungsbefugnis bei Zusammenveranlagung) wurde eingearbeitet und das nachgewiesene Schrifttum aktualisiert. Insbesondere im Hinblick auf die (wieder) umstrittene Frage, ob am Ehegattensplitting in der gegenwärtigen Form festzuhalten ist, wurde der gegenwärtige Diskussionsstand berücksichtigt. Die Kommentierungen der 36a (Beschränkung der Anrechenbarkeit der Kapitalertragsteuer) und 50j EstG (Versagung der Entlastung von Kapitalertragsteuern in bestimmten Fällen) , aktualisiert von Dr. Mathias Link,Rechtsanwalt/Steuerberater, PricewaterhouseCoopers GmbH, Frankfurt/Main, verarbeiten nicht nur die gesetzlichen Änderungen durch das JStG 2019 und das AbzStEntModG. Sie ordnen die Normen zudem in die aktuellen Entwicklungen in Rechtsprechung und Finanzverwaltung zu Cum/Cum-Gestaltungen ein und geben einen Überblick über die aktuell geführte Diskussion zum Verhältnis dieser Norman zur allgemeinen Missbrauchsvorschrift des 42AO. Außerdem wurden folgende Kommentierungen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und Literatur für Sie aktualisiert: 44a EStG (Abstandnahme vom Steuerabzug) von Dipl.-Finw. Jens Intemann, Vors. Richter am FG, Hannover, 44b (Erstattung der Kapitalertragsteuer) EStG von Dr. Felix Haug,LL.M. (London), Regierungsoberrat, Frankfurt/Main, 51EStG (Ermächtigungen) von Dr. Uwe Clausen,Rechtsanwalt/Fachanwalt für Steuerrecht, O&R Oppenhoff &Rädler AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, München, sowie 22KStG (Genossenschaftliche Rückvergütung) von Dr. Stefan Daniel Josef Schmitz,Bonn. Die nächste Lieferung erscheint voraussichtlich im Januar 2024 und wird die Kommentierungen u.A. zu 49EStG sowie zu diversen Vorschriften des 3,zB. Nr. 51, 58, 62, und den 37a, 42 d+f, 50a EStG enthalten. Informationen zu den Ergänzungslieferungen: Zuletzt erschien Lieferung 321 (Dezember 2023/ 132,- € zzgl. 62,- € für die Datenbank). Herrmann/Heuer/Raupach, 2.3 x 16.5 cm, Buch.
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9783504230630 - Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz

Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz (2020)

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ISBN: 9783504230630 bzw. 3504230630, in Deutsch, Verlag Dr. Otto Schmidt KG, neu.

Der Herrmann/Heuer/Raupach ist der Standard-Großkommentar zum Einkommensteuerrecht und Körperschaftsteuerrecht. Er bietet eine gesetzessystematische Kommentierung streng am Gesetzeswortlaut orientiert und innerhalb der Kommentierung nach Tatbestandsmerkmalen und Rechtsfolgen getrennt. Jeder Vorschrift sind allgemeine Erläuterungen zum besseren Verständnis der Vorschrift und zur schnellen Orientierung vorangestellt. Die Kommentierungen überzeugen durch ein Höchstmaß an Qualität, Praxistauglichkeit und Aktualität. Hierfür sorgen über 100 Experten aus allen Bereichen des Steuerrechts: Beratung, Rechtsprechung, Steuerwissenschaft, Unternehmenspraxis und Finanzverwaltung. Einzigartig: Die Kommentierungssystematik -Vorbildliche Textstruktur und lesefreundliche Gestaltung führen schnell zur Lösung -Allgemeine Erläuterungen geben Orientierung über Rechtsentwicklung, Bedeutung, Geltungsbereich, Verhältnis zu anderen Vorschriften, Zurechnung, Ermittlung und Verfahrensfragen -Gesetzessystematische Kommentierung streng nach dem Aufbau der Paragraphen absatz-, satz- und nummernweise -Kommentierung innerhalb eines Satzes getrennt nach den einzelnen Tatbestandsmerkmalen und Rechtsfolgen -Einzelfragen der Beratung und wichtige Anwendungsfälle werden in ABCs zusammengefasst -Umfangreiche Fragenkomplexe werden in separaten Anhängen erläutert -vorgeheftete Jahreskommentierungen zu sämtlichen Gesetzesänderungen sorgen für zusätzliche Aktualität Neu kommentiert und topaktuell – 10 EStG (Sonderausgaben) Über 250 Seiten umfasst die Kommentierung des äußerst praxisrelevanten 10 EStG zu den Sonderausgaben von RiBFH Dr. Egmont Kulosa. Die Kommentierung wurde in weiten Teilen vollständig neu verfasst, um die Fülle neuer Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen einzuarbeiten. Dabei wird ein besonderes Augenmerk auf die Behandlung der verfassungsrechtlich und europarechtlich umstrittenen Fragen gelegt. NEU – Investmentsteuergesetzes (InvStG) Mit der Lieferung 283 (Februar 2018) wurde das Investmentsteuergesetz als neues Gesetz in den Herrmann/Heuer/Raupach aufgenommen. Das InvStG ist für die Attraktivität Deutschlands als Investmentstandort und die der Anlage in Investmentfonds und Spezial-Investmentfonds durch inländische und ausländische Anleger relevant. Als Anhang zu 20 EStG werden hier – zeitnah zum Inkrafttreten des neuen Investmentsteuergesetzes zum 1.1.2018 – die 1–15 InvStG kommentiert. Mit Lieferung 284 (April 2018) folgen die Kommentierungen zu den 16–56 des InvStG. NEU – Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung (BsGaV) Neuer Bestandteil des Kommentars ist nun auch die Kommentierung der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung als Anhang zu 49 EStG. Die Vorschriften der BsGaV zielen darauf ab, dass die Besteuerung grenzüberschreitender Geschäftsvorfälle von Betriebsstätten nach gleichen, international anerkannten Grundsätzen geregelt wird wie entsprechende Geschäftsvorfälle nahe stehender Personen (Fremdvergleichsgrundsatz). Online-Bestandteile des Print-Abos: -Herrmann/Heuer/Raupach, EStG, KStG Kommentar -Lenski/Steinberg, Gewerbesteuergesetz Kommentar -Schulze-Osterloh/Hennrichs/Wüstemann, Handbuch des Jahresabschlusses (HDJ) -Fachzeitschrift FinanzRundschau, inklusive Archiv seit 1991 -Verlinkt mit Gesetzen, Verwaltungsanweisungen und Rechtsprechung im Volltext Am besten, Sie testen! 2 Wochen lang. Kostenlos und ohne Risiko. Testen Sie den großen Herrmann/Heuer/Raupach jetzt 2 Wochen lang in Ihrer Praxis. Benutzen Sie ihn bei Ihrer täglichen Arbeit am ertragsteuerrechtlichen Fall. Und überzeugen Sie sich dabei von seiner Aktualität. Sollte Sie das Kommentarwerk wider Erwarten nicht überzeugen, lassen wir es nach zwei Wochen umgehend bei Ihnen abholen.* Das heißt, keine Kosten und kein Risiko. Also: Am besten, Sie testen. *Dieses Angebot gilt nur bei Direktbezug über den Verlag Zuletzt erschien Lieferung 298 (Juli 2020 / 114,00 € zzgl. 49;– € für das Online-Modul). Lieferung 299 ist für Oktober 2020 geplant. Herrmann/Heuer/Raupach, 2.3 x 16.5 cm, Buch.
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9783504230630 - Hans-Joachim W. Kanzler, Arndt Raupach, Susanne Tiedchen, Gerhard Heuer, Carl Herrmann, Johanna Hey, Ulrich Prinz, Michael Wendt, Winfried Bergkemper, Uwe Clausen, Wolfgang Kumpf, Thomas Stapperfend, Thomas Stobbe, Alfons Mrozek, Albert Kennerknecht: Est- & KStG: EStG KStG • mit Aktualisierungsservice | / / - Kommentar
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Von Hans-Joachim W. Kanzler, Arndt Raupach, Susanne Tiedchen, Gerhard Heuer, Carl Herrmann, Johanna Hey, Ulrich Prinz, Michael Wendt, Winfried Bergkemper, Uwe Clausen, Wolfgang Kumpf, Thomas Stapperfend, Thomas Stobbe, Alfons Mrozek, Albert Kennerknecht: Der Herrmann/Heuer/Raupach ist der Standard-Großkommentar zum Einkommen- und Körperschaftsteuerrecht. Das Werk bietet eine gesetzessystematische Kommentierung streng orientiert am Gesetzeswortlaut und innerhalb der Kommentierung getrennt nach Tatbestandsmerkmalen und Rechtsfolgen. Jeder Vorschrift vorangestellt sind allgemeine Erläuterungen zum besseren Verständnis der Vorschrift und zur schnellen Orientierung. Für höchste Qualität der Kommentierungen steht ein ausgewogener Kreis von über 100 renommierten Autoren aus allen Bereichen der Steuerrechtsanwendung: Beratung, Unternehmenspraxis, Rechtsprechung, Finanzverwaltung und Steuerrechtswissenschaft. Dies garantiert einen hohen Grad an Praxisverbundenheit und bietet gleichzeitig die...
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9783504230630 - Herrmann, Carl, Dr. Gerhard Heuer und Prof.Dr.Arndt Raupach: EStG-KStG Einkommensteuer- Körperschaftssteuergesetz. Kommentar. Band 8, 10-10i EStG.
Herrmann, Carl, Dr. Gerhard Heuer und Prof.Dr.Arndt Raupach

EStG-KStG Einkommensteuer- Körperschaftssteuergesetz. Kommentar. Band 8, 10-10i EStG. (1996)

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Loseblatt-Sammlung Gr.-8, Ordner Name im Vorsatz, antiquarisch gut erhaltenes Exemplar. K2772 ISBN 3504230630, 1996. gebraucht gut, 2100g, 21.Auflage. Internationaler Versand, offene Rechnung.
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9783504230630 - Herrmann/Heuer/Raupach: EStG - KStG Einkommensteuer- und Körperschaftssteuergesetz.
Herrmann/Heuer/Raupach

EStG - KStG Einkommensteuer- und Körperschaftssteuergesetz. (2022)

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Founder: Mrozek, Alfons, Founder: Kennerknecht, Albert, Hauptdarsteller: Herrmann, Carl, Hauptdarsteller: Heuer, Gerhard, Hauptdarsteller: Jansen, Rudolf, Hauptdarsteller: Raupach, Arndt, Hauptdarsteller: Wrede, Friedrich, Bearbeitung: Altendorf, Klaus, Bearbeitung: Anzinger, Heribert M. Bearbeitung: Apitz, Wilfried, Bearbeitung: Axer, Jochen, Bearbeitung: Bärsch, Sven-Eric, Bearbeitung: Baumgärtel, Martina, Bearbeitung: Becht †, Bernhard, Bearbeitung: Bergkemper, Winfried, Bearbeitung: Berninghaus, Holger, Bearbeitung: Bleschick, Sascha, Bearbeitung: Brandt, Jürgen, Bearbeitung: Braun, Claudia, Bearbeitung: Buge, Ronald, Bearbeitung: Burwitz, Gero, Bearbeitung: Clausen, Uwe, Bearbeitung: Desens, Marc, Bearbeitung: Dommermuth, Thomas, Bearbeitung: Dorenkamp, Christian, Bearbeitung: Dreixler, Tobias, Bearbeitung: Drüen, Klaus-Dieter, Bearbeitung: Dürrschmidt, Daniel, Bearbeitung: Eckstein, Hans Martin, Bearbeitung: Eisgruber, Thomas, Bearbeitung: Eschenbach, Jürgen, Bearbeitung: Fissenewert, Hans-Ulrich, Bearbeitung: Franz, Einiko Benno, Bearbeitung: Freeden, Arne von, Bearbeitung: Gabert, Isabel, Bearbeitung: Geissler, Michael, Bearbeitung: Gersch, Eva-Maria, Bearbeitung: Gluth, Rüdiger, Bearbeitung: Gratz, Kurt, Bearbeitung: Grönke-Reimann, Jens, Bearbeitung: Günther, Carina, Bearbeitung: Haep, Günter, Bearbeitung: Hagena, Antje, Bearbeitung: Haiß, Uta, Bearbeitung: Hallerbach, Dorothee, Bearbeitung: Harenberg, Friedrich E. Bearbeitung: Hartrott, Sebastian, Bearbeitung: Herkenroth, Klaus, Bearbeitung: Hey, Johanna, Bearbeitung: Hilbert, Lukas, Bearbeitung: Herlinghaus, Andreas, Bearbeitung: Hick, Christian, Bearbeitung: Hoffmann, Jörg, Bearbeitung: Hollatz, Alfred, Bearbeitung: Horn, Hans-Joachim, Bearbeitung: Intemann, Jens, Bearbeitung: Ismer, Roland, Bearbeitung: Kanzler, Hans-Joachim, Bearbeitung: Janetzko, Heike, Bearbeitung: Kempermann, Michael, Bearbeitung: Kiesel, Hanno, Bearbeitung: Killat, Anne, Bearbeitung: Kirchhof, Gregor, Bearbeitung: Kister, Jan-Hendrik, Bearbeitung: Klein, Martin, Bearbeitung: Kleinle, Werner, Bearbeitung: Koblenzer, Thomas, Bearbeitung: Kobor, Hagen, Bearbeitung: Kolbe, Stefan, Bearbeitung: Kratzsch, Alexander, Bearbeitung: Kreft, Volker, Bearbeitung: Krömker, Ulrich, Bearbeitung: Kruschke, André, Bearbeitung: Kühner, Christian, Bearbeitung: Kuhn, Thorsten, Bearbeitung: Kulosa, Egmont, Bearbeitung: Lammers, Lutz, Bearbeitung: Levedag, Christian, Bearbeitung: Lieber, Bettina, Bearbeitung: Lingemann, Wolfgang, Bearbeitung: Link, Mathias, Bearbeitung: Ludolph, Andreas, Bearbeitung: Lüdemann, Peter, Bearbeitung: Mager, Martin, Bearbeitung: Marchal, Hendrik, Bearbeitung: Maßbaum, Michael, Bearbeitung: Meier, Norbert, Bearbeitung: Meyer, Bernd, Bearbeitung: Micker, Lars, Bearbeitung: Müller, Jörg P. Bearbeitung: Musil, Andreas, Bearbeitung: Niehus, Ulrich, Bearbeitung: Nöcker, Gregor, Bearbeitung: Pache, Sven, Bearbeitung: Patt, Joachim, Bearbeitung: Paul, Stefan, Bearbeitung: Peffermann, Petra, Bearbeitung: Pfirrmann, Volker, Bearbeitung: Pflüger, Hansjörg, Bearbeitung: Rade, Katja, Bearbeitung: Rätke, Bernd, Bearbeitung: Rehfeld, Lars, Bearbeitung: Reuss, Christina, Bearbeitung: Richter, Heiner, Bearbeitung: Rosenberg, Oliver, Bearbeitung: Roth, Andreas, Bearbeitung: Rüsch, Gary, Bearbeitung: Schlotmann, Christian, Bearbeitung: Schallmoser, Ulrich, Bearbeitung: Schmidt, Richard, Bearbeitung: Schmidt, Andrea, Bearbeitung: Schmitz, Stefan, Bearbeitung: Schneider, Norbert, Bearbeitung: Schüler-Täsch, Sandy, Bearbeitung: Schober, Tibor, Bearbeitung: Schulz, Jan, Bearbeitung: Schulz, Markus, Bearbeitung: Haisch, Martin L. Bearbeitung: Semelka, Thomas, Bearbeitung: Siegel, Theodor, Bearbeitung: Spohn, Patrick, Bearbeitung: Stapperfend, Thomas, Bearbeitung: Stalbold, Reimer, Bearbeitung: Stobbe, Thomas, Bearbeitung: Stockmann, Frank, Bearbeitung: Striegel, Andreas, Bearbeitung: Suchanek, Markus, Bearbeitung: Thurmayr, Georg, Bearbeitung: Tiedchen, Susanne, Bearbeitung: Tiede, Kai, Bearbeitung: Tillmann, Oliver, Bearbeitung: Uhl-Ludäscher, Luise, Bearbeitung: Wallis, Georg von, Bearbeitung: Voß, Klaus, Bearbeitung: Wagner, Klaus J. Bearbeitung: Watermeyer, Heinrich Jürgen, Bearbeitung: Wendl, Rainer, Bearbeitung: Wendt, Michael, Bearbeitung: Wilk, Stefan, Bearbeitung: Wilke, Helmuth, Bearbeitung: Witt, Sven-Christian, Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gebundene Ausgabe, Ausgabe: Stand 311. Erg.-Lfg. Publiziert: 2022-08-01T00:00:00.000Z, Produktgruppe: Buch.
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