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100%: W. Dornis, Tim: Kaufpreiszahlung auf Notaranderkonto: Erfüllung, Pfändung, Insolvenz (Paperback) (ISBN: 9783504651237) 2005, Erstausgabe, in Deutsch.
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50%: Dornis, Tim W.: Kaufpreiszahlung auf Notaranderkonto (ISBN: 9783504383077) 1998, Verlag Dr. Otto Schmidt, in Deutsch, auch als eBook.
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Kaufpreiszahlung auf Notaranderkonto: Erfüllung, Pfändung, Insolvenz (Paperback)
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Kaufpreiszahlung auf Notaranderkonto (2005)
DE PB NW
ISBN: 9783504651237 bzw. 3504651237, in Deutsch, Dr. Otto Schmidt Aug 2005, Taschenbuch, neu.
Von Händler/Antiquariat, AHA-BUCH GmbH [51283250], Einbeck, NDS, Germany.
Neuware - Seit 1998 existiert in den Paragraphen 54 a ff. Beurkundungsgesetz eine ausdrückliche Regelung des notariellen Verwahrungsverfahrens, welches davor nur durch Verwaltungsvorschriften geregelt war. Neben der allgemein begrüßten Normierung des Widerrufs der notariellen Anweisungen (Paragraph 54 c BeurkG) wurden auch die Voraussetzungen für die grundsätzliche Zulässigkeit einer Verwahrung des Kaufpreises definiert. Das Erfordernis eines 'berechtigten Sicherungsinteresses' (Paragraph 54 a Abs. 2 Nr.1BeurkG) hat allerdings dazu geführt, dass die notariell gesteuerte Direktzahlung das Notaranderkonto als 'Standardmuster' für Grundstückskaufverträge abgelöst hat. Trotzdem ist das Notaranderkonto für zahlreiche Fallgestaltungen nach wie vor die einzig sinnvolle Abwicklungsalternative, die den beteiligten Parteien einen zügigen Leistungsaustausch ohne eine eigene, ungesicherte Vorleistung ermöglicht. Dies gilt zum Beispiel dann, wenn der verkaufte Grundbesitz mit Rechten Dritter belastet ist, die aus dem Kaufpreis abzulösen sind, und der Käufer den Kauf mit Darlehen gleich mehrerer Kreditgeber finanziert, die ebenfalls dinglich auf dem Kaufgrundstück abzusichern sind. Sind die finanzierenden Banken dann nicht bereit, eine Koordinierung vorzunehmen, lässt sich das 'berechtigte Sicherungsinteresse' für eine notarielle Verwahrung nicht bestreiten. Diese Arbeit untersucht die bei der Verwahrung auftretenden Probleme im Zusammenhang mit den Fragen der Erfüllung, der Zwangsvollstreckung und der Insolvenz und gibt damit wertvolle Hinweise für die notarielle Praxis. 207 pp. Deutsch.
Neuware - Seit 1998 existiert in den Paragraphen 54 a ff. Beurkundungsgesetz eine ausdrückliche Regelung des notariellen Verwahrungsverfahrens, welches davor nur durch Verwaltungsvorschriften geregelt war. Neben der allgemein begrüßten Normierung des Widerrufs der notariellen Anweisungen (Paragraph 54 c BeurkG) wurden auch die Voraussetzungen für die grundsätzliche Zulässigkeit einer Verwahrung des Kaufpreises definiert. Das Erfordernis eines 'berechtigten Sicherungsinteresses' (Paragraph 54 a Abs. 2 Nr.1BeurkG) hat allerdings dazu geführt, dass die notariell gesteuerte Direktzahlung das Notaranderkonto als 'Standardmuster' für Grundstückskaufverträge abgelöst hat. Trotzdem ist das Notaranderkonto für zahlreiche Fallgestaltungen nach wie vor die einzig sinnvolle Abwicklungsalternative, die den beteiligten Parteien einen zügigen Leistungsaustausch ohne eine eigene, ungesicherte Vorleistung ermöglicht. Dies gilt zum Beispiel dann, wenn der verkaufte Grundbesitz mit Rechten Dritter belastet ist, die aus dem Kaufpreis abzulösen sind, und der Käufer den Kauf mit Darlehen gleich mehrerer Kreditgeber finanziert, die ebenfalls dinglich auf dem Kaufgrundstück abzusichern sind. Sind die finanzierenden Banken dann nicht bereit, eine Koordinierung vorzunehmen, lässt sich das 'berechtigte Sicherungsinteresse' für eine notarielle Verwahrung nicht bestreiten. Diese Arbeit untersucht die bei der Verwahrung auftretenden Probleme im Zusammenhang mit den Fragen der Erfüllung, der Zwangsvollstreckung und der Insolvenz und gibt damit wertvolle Hinweise für die notarielle Praxis. 207 pp. Deutsch.
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Kaufpreiszahlung auf Notaranderkonto (2005)
DE HC NW
ISBN: 9783504651237 bzw. 3504651237, in Deutsch, Dr. Otto Schmidt Aug 2005, gebundenes Buch, neu.
Von Händler/Antiquariat, Agrios-Buch [57449362], Bergisch Gladbach, NRW, Germany.
Neuware - Seit 1998 existiert in den Paragraphen 54 a ff. Beurkundungsgesetz eine ausdrückliche Regelung des notariellen Verwahrungsverfahrens, welches davor nur durch Verwaltungsvorschriften geregelt war. Neben der allgemein begrüßten Normierung des Widerrufs der notariellen Anweisungen (Paragraph 54 c BeurkG) wurden auch die Voraussetzungen für die grundsätzliche Zulässigkeit einer Verwahrung des Kaufpreises definiert. Das Erfordernis eines 'berechtigten Sicherungsinteresses' (Paragraph 54 a Abs. 2 Nr.1BeurkG) hat allerdings dazu geführt, dass die notariell gesteuerte Direktzahlung das Notaranderkonto als 'Standardmuster' für Grundstückskaufverträge abgelöst hat. Trotzdem ist das Notaranderkonto für zahlreiche Fallgestaltungen nach wie vor die einzig sinnvolle Abwicklungsalternative, die den beteiligten Parteien einen zügigen Leistungsaustausch ohne eine eigene, ungesicherte Vorleistung ermöglicht. Dies gilt zum Beispiel dann, wenn der verkaufte Grundbesitz mit Rechten Dritter belastet ist, die aus dem Kaufpreis abzulösen sind, und der Käufer den Kauf mit Darlehen gleich mehrerer Kreditgeber finanziert, die ebenfalls dinglich auf dem Kaufgrundstück abzusichern sind. Sind die finanzierenden Banken dann nicht bereit, eine Koordinierung vorzunehmen, lässt sich das 'berechtigte Sicherungsinteresse' für eine notarielle Verwahrung nicht bestreiten. Diese Arbeit untersucht die bei der Verwahrung auftretenden Probleme im Zusammenhang mit den Fragen der Erfüllung, der Zwangsvollstreckung und der Insolvenz und gibt damit wertvolle Hinweise für die notarielle Praxis. 207 pp. Deutsch.
Neuware - Seit 1998 existiert in den Paragraphen 54 a ff. Beurkundungsgesetz eine ausdrückliche Regelung des notariellen Verwahrungsverfahrens, welches davor nur durch Verwaltungsvorschriften geregelt war. Neben der allgemein begrüßten Normierung des Widerrufs der notariellen Anweisungen (Paragraph 54 c BeurkG) wurden auch die Voraussetzungen für die grundsätzliche Zulässigkeit einer Verwahrung des Kaufpreises definiert. Das Erfordernis eines 'berechtigten Sicherungsinteresses' (Paragraph 54 a Abs. 2 Nr.1BeurkG) hat allerdings dazu geführt, dass die notariell gesteuerte Direktzahlung das Notaranderkonto als 'Standardmuster' für Grundstückskaufverträge abgelöst hat. Trotzdem ist das Notaranderkonto für zahlreiche Fallgestaltungen nach wie vor die einzig sinnvolle Abwicklungsalternative, die den beteiligten Parteien einen zügigen Leistungsaustausch ohne eine eigene, ungesicherte Vorleistung ermöglicht. Dies gilt zum Beispiel dann, wenn der verkaufte Grundbesitz mit Rechten Dritter belastet ist, die aus dem Kaufpreis abzulösen sind, und der Käufer den Kauf mit Darlehen gleich mehrerer Kreditgeber finanziert, die ebenfalls dinglich auf dem Kaufgrundstück abzusichern sind. Sind die finanzierenden Banken dann nicht bereit, eine Koordinierung vorzunehmen, lässt sich das 'berechtigte Sicherungsinteresse' für eine notarielle Verwahrung nicht bestreiten. Diese Arbeit untersucht die bei der Verwahrung auftretenden Probleme im Zusammenhang mit den Fragen der Erfüllung, der Zwangsvollstreckung und der Insolvenz und gibt damit wertvolle Hinweise für die notarielle Praxis. 207 pp. Deutsch.
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Kaufpreiszahlung auf Notaranderkonto (2005)
DE PB NW
ISBN: 9783504651237 bzw. 3504651237, in Deutsch, Dr. Otto Schmidt Aug 2005, Taschenbuch, neu.
Von Händler/Antiquariat, sparbuchladen [52968077], Göttingen, NDS, Germany.
Neuware - Seit 1998 existiert in den Paragraphen 54 a ff. Beurkundungsgesetz eine ausdrückliche Regelung des notariellen Verwahrungsverfahrens, welches davor nur durch Verwaltungsvorschriften geregelt war. Neben der allgemein begrüßten Normierung des Widerrufs der notariellen Anweisungen (Paragraph 54 c BeurkG) wurden auch die Voraussetzungen für die grundsätzliche Zulässigkeit einer Verwahrung des Kaufpreises definiert. Das Erfordernis eines 'berechtigten Sicherungsinteresses' (Paragraph 54 a Abs. 2 Nr.1BeurkG) hat allerdings dazu geführt, dass die notariell gesteuerte Direktzahlung das Notaranderkonto als 'Standardmuster' für Grundstückskaufverträge abgelöst hat. Trotzdem ist das Notaranderkonto für zahlreiche Fallgestaltungen nach wie vor die einzig sinnvolle Abwicklungsalternative, die den beteiligten Parteien einen zügigen Leistungsaustausch ohne eine eigene, ungesicherte Vorleistung ermöglicht. Dies gilt zum Beispiel dann, wenn der verkaufte Grundbesitz mit Rechten Dritter belastet ist, die aus dem Kaufpreis abzulösen sind, und der Käufer den Kauf mit Darlehen gleich mehrerer Kreditgeber finanziert, die ebenfalls dinglich auf dem Kaufgrundstück abzusichern sind. Sind die finanzierenden Banken dann nicht bereit, eine Koordinierung vorzunehmen, lässt sich das 'berechtigte Sicherungsinteresse' für eine notarielle Verwahrung nicht bestreiten. Diese Arbeit untersucht die bei der Verwahrung auftretenden Probleme im Zusammenhang mit den Fragen der Erfüllung, der Zwangsvollstreckung und der Insolvenz und gibt damit wertvolle Hinweise für die notarielle Praxis. 207 pp. Deutsch.
Neuware - Seit 1998 existiert in den Paragraphen 54 a ff. Beurkundungsgesetz eine ausdrückliche Regelung des notariellen Verwahrungsverfahrens, welches davor nur durch Verwaltungsvorschriften geregelt war. Neben der allgemein begrüßten Normierung des Widerrufs der notariellen Anweisungen (Paragraph 54 c BeurkG) wurden auch die Voraussetzungen für die grundsätzliche Zulässigkeit einer Verwahrung des Kaufpreises definiert. Das Erfordernis eines 'berechtigten Sicherungsinteresses' (Paragraph 54 a Abs. 2 Nr.1BeurkG) hat allerdings dazu geführt, dass die notariell gesteuerte Direktzahlung das Notaranderkonto als 'Standardmuster' für Grundstückskaufverträge abgelöst hat. Trotzdem ist das Notaranderkonto für zahlreiche Fallgestaltungen nach wie vor die einzig sinnvolle Abwicklungsalternative, die den beteiligten Parteien einen zügigen Leistungsaustausch ohne eine eigene, ungesicherte Vorleistung ermöglicht. Dies gilt zum Beispiel dann, wenn der verkaufte Grundbesitz mit Rechten Dritter belastet ist, die aus dem Kaufpreis abzulösen sind, und der Käufer den Kauf mit Darlehen gleich mehrerer Kreditgeber finanziert, die ebenfalls dinglich auf dem Kaufgrundstück abzusichern sind. Sind die finanzierenden Banken dann nicht bereit, eine Koordinierung vorzunehmen, lässt sich das 'berechtigte Sicherungsinteresse' für eine notarielle Verwahrung nicht bestreiten. Diese Arbeit untersucht die bei der Verwahrung auftretenden Probleme im Zusammenhang mit den Fragen der Erfüllung, der Zwangsvollstreckung und der Insolvenz und gibt damit wertvolle Hinweise für die notarielle Praxis. 207 pp. Deutsch.
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Kaufpreiszahlung auf Notaranderkonto
DE NW
ISBN: 9783504651237 bzw. 3504651237, in Deutsch, O. Schmidt, Köln, Deutschland, neu.
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Erfüllung, Pfändung, Insolvenz. Diss. Seit 1998 existiert in den Paragraphen 54 a ff. Beurkundungsgesetz eine ausdrückliche Regelung des notariellen Verwahrungsverfahrens, welches davor nur durch Verwaltungsvorschriften geregelt war. Neben der allgemein begrüssten Normierung des Widerrufs der notariellen Anweisungen (Paragraph 54 c BeurkG) wurden auch die Voraussetzungen für die grundsätzliche Zulässigkeit einer Verwahrung des Kaufpreises definiert. Das Erfordernis eines "berechtigten Sicherungsinteresses" (Paragraph 54 a Abs. 2 Nr.1BeurkG) hat allerdings dazu geführt, dass die notariell gesteuerte Direktzahlung das Notaranderkonto als "Standardmuster" für Grundstückskaufverträge abgelöst hat.Trotzdem ist das Notaranderkonto für zahlreiche Fallgestaltungen nach wie vor die einzig sinnvolle Abwicklungsalternative, die den beteiligten Parteien einen zügigen Leistungsaustausch ohne eine eigene, ungesicherte Vorleistung ermöglicht. Dies gilt zum Beispiel dann, wenn der verkaufte Grundbesitz mit Rechten Dritter belastet ist, die aus dem Kaufpreis abzulösen sind, und der Käufer den Kauf mit Darlehen gleich mehrerer Kreditgeber finanziert, die ebenfalls dinglich auf dem Kaufgrundstück abzusichern sind. Sind die finanzierenden Banken dann nicht bereit, eine Koordinierung vorzunehmen, lässt sich das "berechtigte Sicherungsinteresse" für eine notarielle Verwahrung nicht bestreiten.Diese Arbeit untersucht die bei der Verwahrung auftretenden Probleme im Zusammenhang mit den Fragen der Erfüllung, der Zwangsvollstreckung und der Insolvenz und gibt damit wertvolle Hinweise für die notarielle Praxis.
Erfüllung, Pfändung, Insolvenz. Diss. Seit 1998 existiert in den Paragraphen 54 a ff. Beurkundungsgesetz eine ausdrückliche Regelung des notariellen Verwahrungsverfahrens, welches davor nur durch Verwaltungsvorschriften geregelt war. Neben der allgemein begrüssten Normierung des Widerrufs der notariellen Anweisungen (Paragraph 54 c BeurkG) wurden auch die Voraussetzungen für die grundsätzliche Zulässigkeit einer Verwahrung des Kaufpreises definiert. Das Erfordernis eines "berechtigten Sicherungsinteresses" (Paragraph 54 a Abs. 2 Nr.1BeurkG) hat allerdings dazu geführt, dass die notariell gesteuerte Direktzahlung das Notaranderkonto als "Standardmuster" für Grundstückskaufverträge abgelöst hat.Trotzdem ist das Notaranderkonto für zahlreiche Fallgestaltungen nach wie vor die einzig sinnvolle Abwicklungsalternative, die den beteiligten Parteien einen zügigen Leistungsaustausch ohne eine eigene, ungesicherte Vorleistung ermöglicht. Dies gilt zum Beispiel dann, wenn der verkaufte Grundbesitz mit Rechten Dritter belastet ist, die aus dem Kaufpreis abzulösen sind, und der Käufer den Kauf mit Darlehen gleich mehrerer Kreditgeber finanziert, die ebenfalls dinglich auf dem Kaufgrundstück abzusichern sind. Sind die finanzierenden Banken dann nicht bereit, eine Koordinierung vorzunehmen, lässt sich das "berechtigte Sicherungsinteresse" für eine notarielle Verwahrung nicht bestreiten.Diese Arbeit untersucht die bei der Verwahrung auftretenden Probleme im Zusammenhang mit den Fragen der Erfüllung, der Zwangsvollstreckung und der Insolvenz und gibt damit wertvolle Hinweise für die notarielle Praxis.
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Kaufpreiszahlung auf Notaranderkonto (1998)
DE NW EB
ISBN: 3504383070 bzw. 9783504383077, in Deutsch, Verlag Dr. Otto Schmidt, neu, E-Book.
Lieferung aus: Vereinigte Staaten von Amerika, E-Book zum download.
Law, Seit 1998 existiert in den 54 a ff. Beurkundungsgesetz eine ausdrckliche Regelung des notariellen Verwahrungsverfahrens, welches davor nur durch Verwaltungsvorschriften geregelt war. Neben der allgemein begrten Normierung des Widerrufs der notariellen Anweisungen ( 54 c BeurkG) wurden auch die Voraussetzungen fr die grundstzliche Zulssigkeit einer Verwahrung des Kaufpreises definiert. Das Erfordernis eines berechtigten Sicherungsinteresses" ( 54 a Abs. 2 Nr.1BeurkG) hat allerdings dazu gefhrt, dass die notariell gesteuerte Direktzahlung das Notaranderkonto als Standardmuster fr Grundstckskaufvertrge" abgelst hat. Trotzdem ist das Notaranderkonto fr zahlreiche Fallgestaltungen nach wie vor die einzig sinnvolle Abwicklungsalternative, die den beteiligten Parteien einen zgigen Leistungsaustausch ohne eine eigene, ungesicherte Vorleistung ermglicht. Dies gilt zum Beispiel dann, wenn der verkaufte Grundbesitz mit Rechten Dritter belastet ist, die aus dem Kaufpreis abzulsen sind, und der Kufer den Kauf mit Darlehen gleich mehrerer Kreditgeber finanziert, die ebenfalls dinglich auf dem Kaufgrundstck abzusichern sind. Sind die finanzierenden Banken dann nicht bereit, eine Koordinierung vorzunehmen, lsst sich das berechtigte Sicherungsinteresse" fr eine notarielle Verwahrung nicht bestreiten. Diese Arbeit untersucht die bei der Verwahrung auftretenden Probleme im Zusammenhang mit den Fragen der Erfllung, der Zwangsvollstreckung und der Insolvenz und gibt damit wertvolle Hinweise fr die notarielle Praxis. eBook.
Law, Seit 1998 existiert in den 54 a ff. Beurkundungsgesetz eine ausdrckliche Regelung des notariellen Verwahrungsverfahrens, welches davor nur durch Verwaltungsvorschriften geregelt war. Neben der allgemein begrten Normierung des Widerrufs der notariellen Anweisungen ( 54 c BeurkG) wurden auch die Voraussetzungen fr die grundstzliche Zulssigkeit einer Verwahrung des Kaufpreises definiert. Das Erfordernis eines berechtigten Sicherungsinteresses" ( 54 a Abs. 2 Nr.1BeurkG) hat allerdings dazu gefhrt, dass die notariell gesteuerte Direktzahlung das Notaranderkonto als Standardmuster fr Grundstckskaufvertrge" abgelst hat. Trotzdem ist das Notaranderkonto fr zahlreiche Fallgestaltungen nach wie vor die einzig sinnvolle Abwicklungsalternative, die den beteiligten Parteien einen zgigen Leistungsaustausch ohne eine eigene, ungesicherte Vorleistung ermglicht. Dies gilt zum Beispiel dann, wenn der verkaufte Grundbesitz mit Rechten Dritter belastet ist, die aus dem Kaufpreis abzulsen sind, und der Kufer den Kauf mit Darlehen gleich mehrerer Kreditgeber finanziert, die ebenfalls dinglich auf dem Kaufgrundstck abzusichern sind. Sind die finanzierenden Banken dann nicht bereit, eine Koordinierung vorzunehmen, lsst sich das berechtigte Sicherungsinteresse" fr eine notarielle Verwahrung nicht bestreiten. Diese Arbeit untersucht die bei der Verwahrung auftretenden Probleme im Zusammenhang mit den Fragen der Erfllung, der Zwangsvollstreckung und der Insolvenz und gibt damit wertvolle Hinweise fr die notarielle Praxis. eBook.
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Kaufpreiszahlung auf Notaranderkonto: Erfüllung, Pfändung, Insolvenz (2005)
DE PB NW FE
ISBN: 9783504651237 bzw. 3504651237, in Deutsch, 207 Seiten, Schmidt, Otto, Taschenbuch, neu, Erstausgabe.
Lieferung aus: Deutschland, Gewöhnlich versandfertig in 24 Stunden.
Von Händler/Antiquariat, Amazon.de.
Broschiert, Ausgabe: 1., Aufl. Label: Schmidt, Otto, Schmidt, Otto, Produktgruppe: Book, Publiziert: 2005-08-01, Studio: Schmidt, Otto, Verkaufsrang: 3958397.
Von Händler/Antiquariat, Amazon.de.
Broschiert, Ausgabe: 1., Aufl. Label: Schmidt, Otto, Schmidt, Otto, Produktgruppe: Book, Publiziert: 2005-08-01, Studio: Schmidt, Otto, Verkaufsrang: 3958397.
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