Die spätmittelalterliche Vertragsurkunde. Untersuchung an den Urkunden der Grafen von Württemberg 1325-1392. Quellen und Forschungen aus dem Gebiet der Geschichte. Neue Folge Band 14. 397 Seiten
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Die spätmittelalterliche Vertragsurkunde. Untersucht an den Urkunden der Grafen von Württemberg 1325-1392. Quellen und Forschungen aus dem Gebiete der Geschichte N.F., H. 14. (2000)
DE US
ISBN: 9783506732644 bzw. 3506732641, in Deutsch, Paderborn : Schöningh, gebraucht.
Fundus-Online GbR Borkert/ Schwarz/ Zerfaß, [3280044].
IX, 397 S. Originalbroschur.Einband berieben. - Der Ausbau der Landesherrschaft ist bisher vorwiegend unter den Gesichtspunkten Grundherrschaft und Gerichtsherrschaft untersucht worden. Das sind unbestritten zwei wesentliche Faktoren des innerherrschaftlichen Landesausbaus, die aber wiederholt nicht ausreichten, um den entscheidenden Schritt zu einer wirklichen Landesherrschaft vollziehen zu können. Nicht weniger entscheidend für die Durchsetzung der landesherrlichen Ansprüche war, daß der aufstrebende Landesherr politisch innerhalb seines eigentlichen Herrschaftsraumes seinen Herrschaftsanspruch gegenüber seinen lokalen Konkurrenten be-hauptete und diesen auch in rechtlich verbindlicher Form absichert. Landesherrschaft bedeutet aber immer auch, daß der Betreffende seine Ansprüche im politischen Außenverhältnis gegenüber den Nachbarherrschaften und gegenüber dem deutschen König durchsetzten konnte, und sie als solches anerkannt wurden, durch urkundliche Verträge. Erst wenn diese Anerkennung nach innen und nach außen durch die benachbarten Fürsten und Grafen erfolgt war, was sich unter anderem daran ablesen läßt, daß der betreffende "Herr" als gleichberechtigter Vertragspartner akzeptiert wurde, kann man im politischen und rechtlichen Sinn von einer Landesherrschaft sprechen. ISBN 3506732641.
IX, 397 S. Originalbroschur.Einband berieben. - Der Ausbau der Landesherrschaft ist bisher vorwiegend unter den Gesichtspunkten Grundherrschaft und Gerichtsherrschaft untersucht worden. Das sind unbestritten zwei wesentliche Faktoren des innerherrschaftlichen Landesausbaus, die aber wiederholt nicht ausreichten, um den entscheidenden Schritt zu einer wirklichen Landesherrschaft vollziehen zu können. Nicht weniger entscheidend für die Durchsetzung der landesherrlichen Ansprüche war, daß der aufstrebende Landesherr politisch innerhalb seines eigentlichen Herrschaftsraumes seinen Herrschaftsanspruch gegenüber seinen lokalen Konkurrenten be-hauptete und diesen auch in rechtlich verbindlicher Form absichert. Landesherrschaft bedeutet aber immer auch, daß der Betreffende seine Ansprüche im politischen Außenverhältnis gegenüber den Nachbarherrschaften und gegenüber dem deutschen König durchsetzten konnte, und sie als solches anerkannt wurden, durch urkundliche Verträge. Erst wenn diese Anerkennung nach innen und nach außen durch die benachbarten Fürsten und Grafen erfolgt war, was sich unter anderem daran ablesen läßt, daß der betreffende "Herr" als gleichberechtigter Vertragspartner akzeptiert wurde, kann man im politischen und rechtlichen Sinn von einer Landesherrschaft sprechen. ISBN 3506732641.
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Die spätmittelalterliche Vertragsurkunde. Untersucht an den Urkunden der Grafen von Württemberg 1325-1392., Quellen und Forschungen aus dem Gebiete der Geschichte N.F., H. 14. (2000)
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ISBN: 9783506732644 bzw. 3506732641, in Deutsch, Paderborn : Schöningh, Taschenbuch, gebraucht.
Von Händler/Antiquariat, Fundus-Online GbR Borkert SchwarzZerfaß [8335842], Berlin, B, Germany.
IX, 397 S. Einband berieben. - Der Ausbau der Landesherrschaft ist bisher vorwiegend unter den Gesichtspunkten Grundherrschaft und Gerichtsherrschaft untersucht worden. Das sind unbestritten zwei wesentliche Faktoren des innerherrschaftlichen Landesausbaus, die aber wiederholt nicht ausreichten, um den entscheidenden Schritt zu einer wirklichen Landesherrschaft vollziehen zu können. Nicht weniger entscheidend für die Durchsetzung der landesherrlichen Ansprüche war, daß der aufstrebende Landesherr politisch innerhalb seines eigentlichen Herrschaftsraumes seinen Herrschaftsanspruch gegenüber seinen lokalen Konkurrenten be-hauptete und diesen auch in rechtlich verbindlicher Form absichert. Landesherrschaft bedeutet aber immer auch, daß der Betreffende seine Ansprüche im politischen Außenverhältnis gegenüber den Nachbarherrschaften und gegenüber dem deutschen König durchsetzten konnte, und sie als solches anerkannt wurden, durch urkundliche Verträge. Erst wenn diese Anerkennung nach innen und nach außen durch die benachbarten Fürsten und Grafen erfolgt war, was sich unter anderem daran ablesen läßt, daß der betreffende "Herr" als gleichberechtigter Vertragspartner akzeptiert wurde, kann man im politischen und rechtlichen Sinn von einer Landesherrschaft sprechen. ISBN 3506732641 Sprache: de Gewicht in Gramm: 675.
IX, 397 S. Einband berieben. - Der Ausbau der Landesherrschaft ist bisher vorwiegend unter den Gesichtspunkten Grundherrschaft und Gerichtsherrschaft untersucht worden. Das sind unbestritten zwei wesentliche Faktoren des innerherrschaftlichen Landesausbaus, die aber wiederholt nicht ausreichten, um den entscheidenden Schritt zu einer wirklichen Landesherrschaft vollziehen zu können. Nicht weniger entscheidend für die Durchsetzung der landesherrlichen Ansprüche war, daß der aufstrebende Landesherr politisch innerhalb seines eigentlichen Herrschaftsraumes seinen Herrschaftsanspruch gegenüber seinen lokalen Konkurrenten be-hauptete und diesen auch in rechtlich verbindlicher Form absichert. Landesherrschaft bedeutet aber immer auch, daß der Betreffende seine Ansprüche im politischen Außenverhältnis gegenüber den Nachbarherrschaften und gegenüber dem deutschen König durchsetzten konnte, und sie als solches anerkannt wurden, durch urkundliche Verträge. Erst wenn diese Anerkennung nach innen und nach außen durch die benachbarten Fürsten und Grafen erfolgt war, was sich unter anderem daran ablesen läßt, daß der betreffende "Herr" als gleichberechtigter Vertragspartner akzeptiert wurde, kann man im politischen und rechtlichen Sinn von einer Landesherrschaft sprechen. ISBN 3506732641 Sprache: de Gewicht in Gramm: 675.
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Die spätmittelalterliche Vertragsurkunde. Untersucht an den Urkunden der Grafen von Württemberg 1325-1392. Quellen und Forschungen aus dem Gebiete der Geschichte N.F., H. 14.
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Einband berieben. - Der Ausbau der Landesherrschaft ist bisher vorwiegend unter den Gesichtspunkten Grundherrschaft und Gerichtsherrschaft untersucht worden. Das sind unbestritten zwei wesentliche Faktoren des innerherrschaftlichen Landesausbaus, die aber wiederholt nicht ausreichten, um den entscheidenden Schritt zu einer wirklichen Landesherrschaft vollziehen zu können. Nicht weniger entscheidend für die Durchsetzung der landesherrlichen Ansprüche war, daß der aufstrebende Landesherr politisch innerhalb seines eigentlichen Herrschaftsraumes seinen Herrschaftsanspruch gegenüber seinen lokalen Konkurrenten be-hauptete und diesen auch in rechtlich verbindlicher Form absichert. Landesherrschaft bedeutet aber immer auch, daß der Betreffende seine Ansprüche im politischen Außenverhältnis gegenüber den Nachbarherrschaften und gegenüber dem deutschen König durchsetzten konnte, und sie als solches anerkannt wurden, durch urkundliche Verträge. Erst wenn diese Anerkennung nach innen und nach außen durch die benachbarten Fürsten und Grafen erfolgt war, was sich unter anderem daran ablesen läßt, daß der betreffende "Herr" als gleichberechtigter Vertragspartner akzeptiert wurde, kann man im politischen und rechtlichen Sinn von einer Landesherrschaft sprechen. ISBN 3506732641, IX, 397 S. Originalbroschur.
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Einband berieben. - Der Ausbau der Landesherrschaft ist bisher vorwiegend unter den Gesichtspunkten Grundherrschaft und Gerichtsherrschaft untersucht worden. Das sind unbestritten zwei wesentliche Faktoren des innerherrschaftlichen Landesausbaus, die aber wiederholt nicht ausreichten, um den entscheidenden Schritt zu einer wirklichen Landesherrschaft vollziehen zu können. Nicht weniger entscheidend für die Durchsetzung der landesherrlichen Ansprüche war, daß der aufstrebende Landesherr politisch innerhalb seines eigentlichen Herrschaftsraumes seinen Herrschaftsanspruch gegenüber seinen lokalen Konkurrenten be-hauptete und diesen auch in rechtlich verbindlicher Form absichert. Landesherrschaft bedeutet aber immer auch, daß der Betreffende seine Ansprüche im politischen Außenverhältnis gegenüber den Nachbarherrschaften und gegenüber dem deutschen König durchsetzten konnte, und sie als solches anerkannt wurden, durch urkundliche Verträge. Erst wenn diese Anerkennung nach innen und nach außen durch die benachbarten Fürsten und Grafen erfolgt war, was sich unter anderem daran ablesen läßt, daß der betreffende "Herr" als gleichberechtigter Vertragspartner akzeptiert wurde, kann man im politischen und rechtlichen Sinn von einer Landesherrschaft sprechen. ISBN 3506732641, IX, 397 S. Originalbroschur.
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Symbolbild
Die spätmittelalterliche Vertragsurkunde, Quellen und Forschungen aus dem Gebiete der Geschichte ; N.F., H. 14 (2000)
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ISBN: 9783506732644 bzw. 3506732641, in Deutsch, Paderborn ; München ; Wien ; Zürich : Schöningh, Taschenbuch, gebraucht.
Von Händler/Antiquariat, Miriam [59966520], Klagenfurt, KÄRN, Austria.
IX, 397 S. ; 24 cm Untersuchungen an den Urkunden der Grafen von Württemberg 1325-1392 3506732641 Sprache: de.
IX, 397 S. ; 24 cm Untersuchungen an den Urkunden der Grafen von Württemberg 1325-1392 3506732641 Sprache: de.
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Die spätmittelalterliche Vertragsurkunde. Untersuchung an den Urkunden der Grafen von Württemberg 1325-1392. Quellen und Forschungen aus dem Gebiet der Geschichte. Neue Folge Band 14. 397 Seiten (2000)
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ISBN: 9783506732644 bzw. 3506732641, Band: 14, in Deutsch, Schöningh Paderborn, Taschenbuch, neu.
Von Händler/Antiquariat, Speyer & Peters GmbH [51215482], Berlin, D, Germany.
ISBN 9783506732644 Sprache: de Gewicht in Gramm: 550.
ISBN 9783506732644 Sprache: de Gewicht in Gramm: 550.
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