Corpus der römischen Rechtsquellen zur antiken Sklaverei (CRRS): Teil 4.3: Erbrecht: Aktive Stellung, Personeneigenschaft und Ansätze zur Anerkennung von Rechten (Forschungen zur Antiken Sklaverei)
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Corpus der römischen Rechtsquellen zur antiken Sklaverei (CRRS). Teil IV: Stellung des Sklaven im Privatrecht. 3: Erbrecht. Aktive Stellung, Personeneigenschaft und Ansätze zur Anerkennung von Rechten. Bearbeitet v. Martin Avenarius (Forschungen z. Anti (2017)
ISBN: 9783515115797 bzw. 351511579X, in Deutsch, Stuttgart, Franz Steiner Vlg. / Mainz, Akad. d. Wissenschaften u.d. Literatur, gebundenes Buch.
XXXVIII, 420 S. Neuwertiges Ex. / Fine Copy // Wenn der römische Sklave als Erbe oder Vermächtnisnehmer Zuwendungen empfängt, wenn er Rechtshandlungen vornehmen, Rechtsschutz beanspruchen oder sogar letztwillig verfügen kann, dann ist er nicht lediglich Objekt von Regeln oder Verfügungen. Er führt vielmehr entweder selbst Rechtsfolgen herbei oder steht auf der "aktiven" Seite von Rechtsverhältnissen. Diese Stellung ist gekennzeichnet durch die allmähliche Anerkennung von Ansätzen zu einer – wenn auch nur sehr begrenzten – Rechtsfähigkeit des Sklaven. Zwar lassen sich Beobachtungen, aus denen auf die Inhaberschaft von Rechten auf Seiten eines Sklaven geschlossen werden kann, nicht nur im Bereich des Erbrechts gewinnen. Aber hier ist besonders bedeutsam und gleichzeitig ungewöhnlich reich dokumentiert, dass sich Rechtswirkungen zugunsten des Sklaven entfalten, indem dieser selbst Rechtshandlungen wirksam vollzieht, Interessen im Wege geregelter Verfahren durchsetzt oder an ihm selbst anknüpfende Rechte beansprucht. Dies rechtfertigt es, die "aktive" Stellung des Sklaven im Erbrecht nicht nur um ihrer selbst willen zu behandeln, sondern zugleich paradigmatisch im Hinblick auf die Rechtsstellung des Sklaven insgesamt. ISBN: 9783515115797 Sprache: Deutsch Gewicht in Gramm: 1279, Books.
Corpus der römischen Rechtsquellen zur antiken Sklaverei (CRRS). Teil IV: Stellung des Sklaven im Privatrecht. 3: Erbrecht. Aktive Stellung, Personeneigenschaft und Ansätze zur Anerkennung von Rechten. Bearbeitet v. Martin Avenarius (Forschungen z. Anti (2017)
ISBN: 9783515115797 bzw. 351511579X, in Deutsch, Stuttgart, Franz Steiner Vlg. / Mainz, Akad. d. Wissenschaften u.d. Literatur, gebraucht.
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XXXVIII, 420 S. 4, Ppbd. Neuwertiges Ex. / Fine Copy // Wenn der römische Sklave als Erbe oder Vermächtnisnehmer Zuwendungen empfängt, wenn er Rechtshandlungen vornehmen, Rechtsschutz beanspruchen oder sogar letztwillig verfügen kann, dann ist er nicht lediglich Objekt von Regeln oder Verfügungen. Er führt vielmehr entweder selbst Rechtsfolgen herbei oder steht auf der "aktiven" Seite von Rechtsverhältnissen. Diese Stellung ist gekennzeichnet durch die allmähliche Anerkennung von Ansätzen zu einer wenn auch nur sehr begrenzten Rechtsfähigkeit des Sklaven. Zwar lassen sich Beobachtungen, aus denen auf die Inhaberschaft von Rechten auf Seiten eines Sklaven geschlossen werden kann, nicht nur im Bereich des Erbrechts gewinnen. Aber hier ist besonders bedeutsam und gleichzeitig ungewöhnlich reich dokumentiert, dass sich Rechtswirkungen zugunsten des Sklaven entfalten, indem dieser selbst Rechtshandlungen wirksam vollzieht, Interessen im Wege geregelter Verfahren durchsetzt oder an ihm selbst anknüpfende Rechte beansprucht. Dies rechtfertigt es, die "aktive" Stellung des Sklaven im Erbrecht nicht nur um ihrer selbst willen zu behandeln, sondern zugleich paradigmatisch im Hinblick auf die Rechtsstellung des Sklaven insgesamt. ISBN: 9783515115797, 2017. 1279g, Internationaler Versand, offene Rechnung (Vorkasse vorbehalten), Selbstabholung und Barzahlung, PayPal, offene Rechnung, Banküberweisung.
Corpus der römischen Rechtsquellen zur antiken Sklaverei (CRRS)
ISBN: 9783515115797 bzw. 351511579X, in Deutsch, Steiner, Stuttgart, Deutschland, neu.
Teil 4.3: Erbrecht: Aktive Stellung, Personeneigenschaft und Ansätze zur Anerkennung von Rechten, Wenn der römische Sklave als Erbe oder Vermächtnisnehmer Zuwendungen empfängt, wenn er Rechtshandlungen vornehmen, Rechtsschutz beanspruchen oder sogar letztwillig verfügen kann, dann ist er nicht lediglich Objekt von Regeln oder Verfügungen. Er führt vielmehr entweder selbst Rechtsfolgen herbei oder steht auf der "aktiven" Seite von Rechtsverhältnissen. Diese Stellung ist gekennzeichnet durch die allmähliche Anerkennung von Ansätzen zu einer wenn auch nur sehr begrenzten Rechtsfähigkeit des Sklaven. Zwar lassen sich Beobachtungen, aus denen auf die Inhaberschaft von Rechten auf Seiten eines Sklaven geschlossen werden kann, nicht nur im Bereich des Erbrechts gewinnen. Aber hier ist besonders bedeutsam und gleichzeitig ungewöhnlich reich dokumentiert, dass sich Rechtswirkungen zugunsten des Sklaven entfalten, indem dieser selbst Rechtshandlungen wirksam vollzieht, Interessen im Wege geregelter Verfahren durchsetzt oder an ihm selbst anknüpfende Rechte beansprucht. Dies rechtfertigt es, die "aktive" Stellung des Sklaven im Erbrecht nicht nur um ihrer selbst willen zu behandeln, sondern zugleich paradigmatisch im Hinblick auf die Rechtsstellung des Sklaven insgesamt.
Erbrecht: Aktive Stellung, Personeneigenschaft und Ansätze zur Anerkennung von Rechten
ISBN: 9783515115797 bzw. 351511579X, in Deutsch, Steiner, Stuttgart, Deutschland, neu.
Wenn der römische Sklave als Erbe oder Vermächtnisnehmer Zuwendungen empfängt, wenn er Rechtshandlungen vornehmen, Rechtsschutz beanspruchen oder sogar letztwillig verfügen kann, dann ist er nicht lediglich Objekt von Regeln oder Verfügungen. Er führt vielmehr entweder selbst Rechtsfolgen herbei oder steht auf der "aktiven" Seite von Rechtsverhältnissen. Diese Stellung ist gekennzeichnet durch die allmähliche Anerkennung von Ansätzen zu einer - wenn auch nur sehr begrenzten - Rechtsfähigkeit des Sklaven. Zwar lassen sich Beobachtungen, aus denen auf die Inhaberschaft von Rechten auf Seiten eines Sklaven geschlossen werden kann, nicht nur im Bereich des Erbrechts gewinnen. Aber hier ist besonders bedeutsam und gleichzeitig ungewöhnlich reich dokumentiert, dass sich Rechtswirkungen zugunsten des Sklaven entfalten, indem dieser selbst Rechtshandlungen wirksam vollzieht, Interessen im Wege geregelter Verfahren durchsetzt oder an ihm selbst anknüpfende Rechte beansprucht. Dies rechtfertigt es, die "aktive" Stellung des Sklaven im Erbrecht nicht nur um ihrer selbst willen zu behandeln, sondern zugleich paradigmatisch im Hinblick auf die Rechtsstellung des Sklaven insgesamt.
Corpus der römischen Rechtsquellen zur antiken Sklaverei (CRRS)
ISBN: 9783515115797 bzw. 351511579X, in Deutsch, Steiner Franz Verlag, gebundenes Buch, neu.
Corpus der römischen Rechtsquellen zur antiken Sklaverei (CRRS): Teil 4.3: Erbrecht: Aktive Stellung, Personeneigenschaft und Ansätze zur Anerkennung von Rechten (Forschungen zur Antiken Sklaverei) (2017)
ISBN: 9783515115797 bzw. 351511579X, in Deutsch, 418 Seiten, Franz Steiner Verlag, gebundenes Buch, neu, Erstausgabe.
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Corpus der römischen Rechtsquellen zur antiken Sklaverei (CRRS): Teil 4.3: Erbrecht: Aktive Stellung, Personeneigenschaft und Ansätze zur Anerkennung von Rechten (2016)
ISBN: 9783515115797 bzw. 351511579X, in Deutsch, 418 Seiten, Franz Steiner Verlag, gebundenes Buch, neu, Erstausgabe.
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Corpus der römischen Rechtsquellen zur antiken Sklaverei (CRRS): Teil 4.3: Erbrecht: Aktive Stellung, Personeneigenschaft und Ansätze zur Anerkennung von Rechten (Forschungen zur Antiken Sklaverei) (2017)
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