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Arbeitsrecht (Das moderne Industrieunternehmen) - 8 Angebote vergleichen
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Arbeitsrecht
ISBN: 9783322938008 bzw. 332293800X, vermutlich in Deutsch, Springer Shop, neu, E-Book, elektronischer Download.
1.1. Begriff, Wesen und Gliederung des Arbeitsrechts 1 Begriff. Arbeitsrecht ist das Sonderrecht der Arbeitnehmer (1). Im Mittelpunkt des Arbeitsrechtes stehen die Personen, die auf grund eines privatrechtlichen Vertrages (oder eines ihm gleichgestellten Rechtsverhältnisses) verpflichtet sind, Arbeit im Dienste eines anderen (des Arbeitgebers) nach dessen Weisungen zu leisten. Zum Arbeitnehmerbegriff vgl. Kap. 2, Tz 8f. Arbeitsrecht ist also nicht gleichzusetzen mit Recht der Arbeit. Arbeit leisten neben den Arbeitnehmern auch andere Personen, ohne daß sie unter das Arbeitsrecht fallen. Beispiele: Unternehmer, Gesellschafter einer Handelsgesellschaft, selbständige Handwerker, frei praktizierende Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, frei schaffende Künstler usw. Arbeit leisten ferner die Beamten, der mithelfende Ehegatte, Ordensleute, Diakonissen, Strafgefangene und Fürsorgezög linge; diese Personen unterliegen ebenfalls nicht dem Arbeitsrecht. Zur Begründung vgl. Kap. 2, Tz 8 f. Daraus wird deutlich, daß die Bezeichnung "Arbeitsrecht" sprachlich ungenau ist (2). 2 Wesen. Charakteristisch für das Arbeitsrecht sind vor allem zwei Besonderheiten. • Im Arbeitsrecht haben Rechtsprechung und Lehre ein größeres Gewicht als in anderen Rechtsgebieten. Zwar gibt es eine Fülle von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes (vgl. hierzu Tz 7); es bleiben aber immer noch viele Fragen offen, die vom Gesetzgeber bisher überhaupt nicht oder nicht erschöpfend geregelt worden sind. Mehr als auf anderen Rechtsgebieten liegt daher die Schließung von Gesetzeslücken und die Rechtsfortbildung in den Händen der Wissenschaft und der Rechtsprechung (3), insbesondere des Bundesarbeitsgerichts. eBook.
Arbeitsrecht (1976)
ISBN: 9783528041052 bzw. 3528041056, in Deutsch, Vieweg & Teubner Verlag Jan 1976, Taschenbuch, neu, Nachdruck.
Von Händler/Antiquariat, AHA-BUCH GmbH [51283250], Einbeck, Germany.
This item is printed on demand - Print on Demand Neuware - 1.1. Begriff, Wesen und Gliederung des Arbeitsrechts 1 Begriff. Arbeitsrecht ist das Sonderrecht der Arbeitnehmer (1). Im Mittelpunkt des Arbeitsrechtes stehen die Personen, die auf grund eines privatrechtlichen Vertrages (oder eines ihm gleichgestellten Rechtsverhältnisses) verpflichtet sind, Arbeit im Dienste eines anderen (des Arbeitgebers) nach dessen Weisungen zu leisten. Zum Arbeitnehmerbegriff vgl. Kap. 2, Tz 8f. Arbeitsrecht ist also nicht gleichzusetzen mit Recht der Arbeit. Arbeit leisten neben den Arbeitnehmern auch andere Personen, ohne daß sie unter das Arbeitsrecht fallen. Beispiele: Unternehmer, Gesellschafter einer Handelsgesellschaft, selbständige Handwerker, frei praktizierende Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, frei schaffende Künstler usw. Arbeit leisten ferner die Beamten, der mithelfende Ehegatte, Ordensleute, Diakonissen, Strafgefangene und Fürsorgezög linge; diese Personen unterliegen ebenfalls nicht dem Arbeitsrecht. Zur Begründung vgl. Kap. 2, Tz 8 f. Daraus wird deutlich, daß die Bezeichnung 'Arbeitsrecht' sprachlich ungenau ist (2). 2 Wesen. Charakteristisch für das Arbeitsrecht sind vor allem zwei Besonderheiten. - Im Arbeitsrecht haben Rechtsprechung und Lehre ein größeres Gewicht als in anderen Rechtsgebieten. Zwar gibt es eine Fülle von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes (vgl. hierzu Tz 7); es bleiben aber immer noch viele Fragen offen, die vom Gesetzgeber bisher überhaupt nicht oder nicht erschöpfend geregelt worden sind. Mehr als auf anderen Rechtsgebieten liegt daher die Schließung von Gesetzeslücken und die Rechtsfortbildung in den Händen der Wissenschaft und der Rechtsprechung (3), insbesondere des Bundesarbeitsgerichts. 154 pp. Deutsch.
Arbeitsrecht
ISBN: 9783322938008 bzw. 332293800X, in Deutsch, Vieweg & Teubner Verlag, neu, E-Book, elektronischer Download.
Arbeitsrecht: 1.1. Begriff, Wesen und Gliederung des Arbeitsrechts 1 Begriff. Arbeitsrecht ist das Sonderrecht der Arbeitnehmer (1). Im Mittelpunkt des Arbeitsrechtes stehen die Personen, die auf grund eines privatrechtlichen Vertrages (oder eines ihm gleichgestellten Rechtsverhaltnisses) verpflichtet sind, Arbeit im Dienste eines anderen (des Arbeitgebers) nach dessen Weisungen zu leisten. Zum Arbeitnehmerbegriff vgl. Kap. 2, Tz 8f. Arbeitsrecht ist also nicht gleichzusetzen mit Recht der Arbeit. Arbeit leisten neben den Arbeitnehmern auch andere Personen, ohne da sie unter das Arbeitsrecht fallen. Beispiele: Unternehmer, Gesellschafter einer Handelsgesellschaft, selbstandige Handwerker, frei praktizierende Arzte, Rechtsanwalte, Architekten, frei schaffende Kunstler usw. Arbeit leisten ferner die Beamten, der mithelfende Ehegatte, Ordensleute, Diakonissen, Strafgefangene und Fursorgezog- linge diese Personen unterliegen ebenfalls nicht dem Arbeitsrecht. Zur Begrundung vgl. Kap. 2, Tz 8 f. Daraus wird deutlich, da die Bezeichnung "e Arbeitsrecht"e sprachlich ungenau ist (2). 2 Wesen. Charakteristisch fur das Arbeitsrecht sind vor allem zwei Besonderheiten. \* Im Arbeitsrecht haben Rechtsprechung und Lehre ein groeres Gewicht als in anderen Rechtsgebieten. Zwar gibt es eine Fulle von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes (vgl. hierzu Tz 7) es bleiben aber immer noch viele Fragen offen, die vom Gesetzgeber bisher uberhaupt nicht oder nicht erschopfend geregelt worden sind. Mehr als auf anderen Rechtsgebieten liegt daher die Schlieung von Gesetzeslucken und die Rechtsfortbildung in den Handen der Wissenschaft und der Rechtsprechung (3), insbesondere des Bundesarbeitsgerichts. Ebook.
Arbeitsrecht (Paperback) (1976)
ISBN: 9783528041052 bzw. 3528041056, in Deutsch, Vieweg+Teubner Verlag, United States, Taschenbuch, neu, Nachdruck.
Language: German Brand New Book ***** Print on Demand *****.1.1. Begriff, Wesen und Gliederung des Arbeitsrechts 1 Begriff. Arbeitsrecht ist das Sonderrecht der Arbeitnehmer (1). Im Mittelpunkt des Arbeitsrechtes stehen die Personen, die auf grund eines privatrechtlichen Vertrages (oder eines ihm gleichgestellten Rechtsverhaltnisses) verpflichtet sind, Arbeit im Dienste eines anderen (des Arbeitgebers) nach dessen Weisungen zu leisten. Zum Arbeitnehmerbegriff vgl. Kap. 2, Tz 8f. Arbeitsrecht ist also nicht gleichzusetzen mit Recht der Arbeit. Arbeit leisten neben den Arbeitnehmern auch andere Personen, ohne dass sie unter das Arbeitsrecht fallen. Beispiele: Unternehmer, Gesellschafter einer Handelsgesellschaft, selbstandige Handwerker, frei praktizierende Arzte, Rechtsanwalte, Architekten, frei schaffende Kunstler usw. Arbeit leisten ferner die Beamten, der mithelfende Ehegatte, Ordensleute, Diakonissen, Strafgefangene und Fursorgezog linge; diese Personen unterliegen ebenfalls nicht dem Arbeitsrecht. Zur Begrundung vgl. Kap. 2, Tz 8 f. Daraus wird deutlich, dass die Bezeichnung Arbeitsrecht sprachlich ungenau ist (2). 2 Wesen. Charakteristisch fur das Arbeitsrecht sind vor allem zwei Besonderheiten. Im Arbeitsrecht haben Rechtsprechung und Lehre ein grosseres Gewicht als in anderen Rechtsgebieten. Zwar gibt es eine Fulle von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes (vgl. hierzu Tz 7); es bleiben aber immer noch viele Fragen offen, die vom Gesetzgeber bisher uberhaupt nicht oder nicht erschopfend geregelt worden sind. Mehr als auf anderen Rechtsgebieten liegt daher die Schliessung von Gesetzeslucken und die Rechtsfortbildung in den Handen der Wissenschaft und der Rechtsprechung (3), insbesondere des Bundesarbeitsgeric.
Arbeitsrecht (Das moderne Industrieunternehmen) (2013)
ISBN: 9783528041052 bzw. 3528041056, in Deutsch, 168 Seiten, 1976. Ausgabe, Springer, Taschenbuch, gebraucht.
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Arbeitsrecht (1976)
ISBN: 9783528041052 bzw. 3528041056, in Deutsch, Vieweg+Teubner Verlag, neu.
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Arbeitsrecht
ISBN: 9783322938008 bzw. 332293800X, in Deutsch, Springer Nature, neu, E-Book.
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