Kommentar zu den Ingenieurleistungen der Honorarordnung f�r Architekten und Ingenieure (HOAI): vom 17. September 1976 Author
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Kommentar zu den Ingenieurleistungen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
DE PB NW
ISBN: 9783528088910 bzw. 3528088915, in Deutsch, Vieweg+Teubner Verlag, Taschenbuch, neu.
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buecher.de GmbH & Co. KG, [1].
Die Bundesregierung hat mit der Verordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure vom 17. September 1976, kurz Honorar ordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), im Vertragsrecht und auf dem Gebiet des Honorarwesens für Architekten und Ingenieure eine völlig neue Lage geschaffen. Der Leitgedanke bei der Abfassung der Verordnung war, die Leistungen der Architekten und Ingenieure als Teile einer umfassenden Bauleistung in Leistungsbildern so darzustellen, daß eine Ausweitung des Einflusses auf eine wirtschaftliche Planung und Bauausführung ermöglicht wird, und deren Honorie rung so auszulegen, daß Leistungen mit kostensenkender Tendenz oder gar kostensparendem Erfolg nicht mehr zum Nachtei I der Architekten oder Ingenieure ausschlagen können. Mit der Verordnung wurde zugleich der Versuch unternommen, Architekten und Ingenieure vertragsrechtlich und honorarmäßig auf die gleiche gemein same Linie zu führen, auf der sich beide Berufsgruppen von ihren Tätigkeits bereichen her ohnehin schon immer bewegen. Da die Erarbeitung der HOAI unter Zeitdruck erfolgte, wurden aus dem umfangreichen Arbeitsbereich der Ingenieure lediglich die speziellen Leistungen bei der Tragwerksplanung in die Verordnung aufgenommen. Sie stehen allerdings, mit Ausnahme der Ingenieur leistungen für Betriebstechnik, enger als die übrigen Ingenieurleistungen in Ver bindung mit den Architektenleistungen bei Gebäuden, Freianlagen und Innen räumen und zu den Zusätzlichen Leistungen des Teils 111, die den Kern der HOAI ausmachen.Versandfertig in 3-5 Tagen, Softcover.
buecher.de GmbH & Co. KG, [1].
Die Bundesregierung hat mit der Verordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure vom 17. September 1976, kurz Honorar ordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), im Vertragsrecht und auf dem Gebiet des Honorarwesens für Architekten und Ingenieure eine völlig neue Lage geschaffen. Der Leitgedanke bei der Abfassung der Verordnung war, die Leistungen der Architekten und Ingenieure als Teile einer umfassenden Bauleistung in Leistungsbildern so darzustellen, daß eine Ausweitung des Einflusses auf eine wirtschaftliche Planung und Bauausführung ermöglicht wird, und deren Honorie rung so auszulegen, daß Leistungen mit kostensenkender Tendenz oder gar kostensparendem Erfolg nicht mehr zum Nachtei I der Architekten oder Ingenieure ausschlagen können. Mit der Verordnung wurde zugleich der Versuch unternommen, Architekten und Ingenieure vertragsrechtlich und honorarmäßig auf die gleiche gemein same Linie zu führen, auf der sich beide Berufsgruppen von ihren Tätigkeits bereichen her ohnehin schon immer bewegen. Da die Erarbeitung der HOAI unter Zeitdruck erfolgte, wurden aus dem umfangreichen Arbeitsbereich der Ingenieure lediglich die speziellen Leistungen bei der Tragwerksplanung in die Verordnung aufgenommen. Sie stehen allerdings, mit Ausnahme der Ingenieur leistungen für Betriebstechnik, enger als die übrigen Ingenieurleistungen in Ver bindung mit den Architektenleistungen bei Gebäuden, Freianlagen und Innen räumen und zu den Zusätzlichen Leistungen des Teils 111, die den Kern der HOAI ausmachen.Versandfertig in 3-5 Tagen, Softcover.
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Kommentar zu den Ingenieurleistungen der Honorarordnung f�r Architekten und Ingenieure (HOAI): vom 17. September 1976 Walter Winkler Author (1976)
~DE PB NW
ISBN: 9783528088910 bzw. 3528088915, vermutlich in Deutsch, Vieweg+Teubner Verlag, Taschenbuch, neu.
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Die Bundesregierung hat mit der Verordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure vom 17. September 1976, kurz Honorar ordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), im Vertragsrecht und auf dem Gebiet des Honorarwesens für Architekten und Ingenieure eine völlig neue Lage geschaffen. Der Leitgedanke bei der Abfassung der Verordnung war, die Leistungen der Architekten und Ingenieure als Teile einer umfassenden Bauleistung in Leistungsbildern so darzustellen, daß eine Ausweitung des Einflusses auf eine wirtschaftliche Planung und Bauausführung ermöglicht wird, und deren Honorie rung so auszulegen, daß Leistungen mit kostensenkender Tendenz oder gar kostensparendem Erfolg nicht mehr zum Nachtei I der Architekten oder Ingenieure ausschlagen können. Mit der Verordnung wurde zugleich der Versuch unternommen, Architekten und Ingenieure vertragsrechtlich und honorarmäßig auf die gleiche gemein same Linie zu führen, auf der sich beide Berufsgruppen von ihren Tätigkeits bereichen her ohnehin schon immer bewegen. Da die Erarbeitung der HOAI unter Zeitdruck erfolgte, wurden aus dem umfangreichen Arbeitsbereich der Ingenieure lediglich die speziellen Leistungen bei der Tragwerksplanung in die Verordnung aufgenommen. Sie stehen allerdings, mit Ausnahme der Ingenieur leistungen für Betriebstechnik, enger als die übrigen Ingenieurleistungen in Ver bindung mit den Architektenleistungen bei Gebäuden, Freianlagen und Innen räumen und zu den Zusätzlichen Leistungen des Teils 111, die den Kern der HOAI ausmachen.
Die Bundesregierung hat mit der Verordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure vom 17. September 1976, kurz Honorar ordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), im Vertragsrecht und auf dem Gebiet des Honorarwesens für Architekten und Ingenieure eine völlig neue Lage geschaffen. Der Leitgedanke bei der Abfassung der Verordnung war, die Leistungen der Architekten und Ingenieure als Teile einer umfassenden Bauleistung in Leistungsbildern so darzustellen, daß eine Ausweitung des Einflusses auf eine wirtschaftliche Planung und Bauausführung ermöglicht wird, und deren Honorie rung so auszulegen, daß Leistungen mit kostensenkender Tendenz oder gar kostensparendem Erfolg nicht mehr zum Nachtei I der Architekten oder Ingenieure ausschlagen können. Mit der Verordnung wurde zugleich der Versuch unternommen, Architekten und Ingenieure vertragsrechtlich und honorarmäßig auf die gleiche gemein same Linie zu führen, auf der sich beide Berufsgruppen von ihren Tätigkeits bereichen her ohnehin schon immer bewegen. Da die Erarbeitung der HOAI unter Zeitdruck erfolgte, wurden aus dem umfangreichen Arbeitsbereich der Ingenieure lediglich die speziellen Leistungen bei der Tragwerksplanung in die Verordnung aufgenommen. Sie stehen allerdings, mit Ausnahme der Ingenieur leistungen für Betriebstechnik, enger als die übrigen Ingenieurleistungen in Ver bindung mit den Architektenleistungen bei Gebäuden, Freianlagen und Innen räumen und zu den Zusätzlichen Leistungen des Teils 111, die den Kern der HOAI ausmachen.
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Symbolbild
Kommentar Zu Den Ingenieurleistungen Der Honorarordnung Fur Architekten Und Ingenieure (Hoai): Vom 17. September 1976 (Paperback) (1977)
DE PB NW RP
ISBN: 9783528088910 bzw. 3528088915, in Deutsch, Vieweg+Teubner Verlag, United States, Taschenbuch, neu, Nachdruck.
Von Händler/Antiquariat, The Book Depository EURO [60485773], London, United Kingdom.
Language: German,English Brand New Book ***** Print on Demand *****.Die Bundesregierung hat mit der Verordnung uber die Honorare fur Leistungen der Architekten und Ingenieure vom 17. September 1976, kurz Honorar ordnung fur Architekten und Ingenieure (HOAI), im Vertragsrecht und auf dem Gebiet des Honorarwesens fur Architekten und Ingenieure eine vollig neue Lage geschaffen. Der Leitgedanke bei der Abfassung der Verordnung war, die Leistungen der Architekten und Ingenieure als Teile einer umfassenden Bauleistung in Leistungsbildern so darzustellen, dass eine Ausweitung des Einflusses auf eine wirtschaftliche Planung und Bauausfuhrung ermoglicht wird, und deren Honorie rung so auszulegen, dass Leistungen mit kostensenkender Tendenz oder gar kostensparendem Erfolg nicht mehr zum Nachtei I der Architekten oder Ingenieure ausschlagen konnen. Mit der Verordnung wurde zugleich der Versuch unternommen, Architekten und Ingenieure vertragsrechtlich und honorarmassig auf die gleiche gemein same Linie zu fuhren, auf der sich beide Berufsgruppen von ihren Tatigkeits bereichen her ohnehin schon immer bewegen. Da die Erarbeitung der HOAI unter Zeitdruck erfolgte, wurden aus dem umfangreichen Arbeitsbereich der Ingenieure lediglich die speziellen Leistungen bei der Tragwerksplanung in die Verordnung aufgenommen. Sie stehen allerdings, mit Ausnahme der Ingenieur leistungen fur Betriebstechnik, enger als die ubrigen Ingenieurleistungen in Ver bindung mit den Architektenleistungen bei Gebauden, Freianlagen und Innen raumen und zu den Zusatzlichen Leistungen des Teils 111, die den Kern der HOAI ausmach.
Language: German,English Brand New Book ***** Print on Demand *****.Die Bundesregierung hat mit der Verordnung uber die Honorare fur Leistungen der Architekten und Ingenieure vom 17. September 1976, kurz Honorar ordnung fur Architekten und Ingenieure (HOAI), im Vertragsrecht und auf dem Gebiet des Honorarwesens fur Architekten und Ingenieure eine vollig neue Lage geschaffen. Der Leitgedanke bei der Abfassung der Verordnung war, die Leistungen der Architekten und Ingenieure als Teile einer umfassenden Bauleistung in Leistungsbildern so darzustellen, dass eine Ausweitung des Einflusses auf eine wirtschaftliche Planung und Bauausfuhrung ermoglicht wird, und deren Honorie rung so auszulegen, dass Leistungen mit kostensenkender Tendenz oder gar kostensparendem Erfolg nicht mehr zum Nachtei I der Architekten oder Ingenieure ausschlagen konnen. Mit der Verordnung wurde zugleich der Versuch unternommen, Architekten und Ingenieure vertragsrechtlich und honorarmassig auf die gleiche gemein same Linie zu fuhren, auf der sich beide Berufsgruppen von ihren Tatigkeits bereichen her ohnehin schon immer bewegen. Da die Erarbeitung der HOAI unter Zeitdruck erfolgte, wurden aus dem umfangreichen Arbeitsbereich der Ingenieure lediglich die speziellen Leistungen bei der Tragwerksplanung in die Verordnung aufgenommen. Sie stehen allerdings, mit Ausnahme der Ingenieur leistungen fur Betriebstechnik, enger als die ubrigen Ingenieurleistungen in Ver bindung mit den Architektenleistungen bei Gebauden, Freianlagen und Innen raumen und zu den Zusatzlichen Leistungen des Teils 111, die den Kern der HOAI ausmach.
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KOMMENTAR ZU DEN INGENIEURLEISTUNGEN DER HONORARORDNUNG FUR ARCHITEKTEN UND INGENIEURE* Vom 17. September 1976. Inhalt: Allgemeine Vorschriften; Leistungen bei Gebäuden, Freianlagen und Innenräumen; Zusätzliche Leistungen; Gutachten und Wertermittlunge (1977)
DE HC
ISBN: 9783528088910 bzw. 3528088915, in Deutsch, Vieweg Verlag, gebundenes Buch.
Von Händler/Antiquariat, Versandantiquariat DAS BUCHUNIVERSUM [54285681], Neuss, Germany.
Einband mit geringfügigen Gebrauchsspuren, Seiten mit wenigen Textmarkierungen, insgesamt SEHR GUTER Zustand! 232 Seiten Deutsch 400g 8° (18,5-22,5 cm), Hardcover, Leinen-Einband.
Einband mit geringfügigen Gebrauchsspuren, Seiten mit wenigen Textmarkierungen, insgesamt SEHR GUTER Zustand! 232 Seiten Deutsch 400g 8° (18,5-22,5 cm), Hardcover, Leinen-Einband.
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Symbolbild
KOMMENTAR ZU DEN INGENIEURLEISTUNGEN DER HONORARORDNUNG FUR ARCHITEKTEN UND INGENIEURE* Vom 17. September 1976. Inhalt: Allgemeine Vorschriften Leistungen bei Gebäuden, Freianlagen und Innenräumen Zusätzliche Leistungen Gutachten und Wertermittlungen e
DE US
ISBN: 9783528088910 bzw. 3528088915, in Deutsch, Vieweg Verlag 1977, gebraucht.
Versandantiquariat Holger Schankin DAS BUCHUNIVERSUM, [3573474].
232 Seiten 8 (18,5-22,5 cm), Hardcover, Leinen-EinbandEinband mit geringfügigen Gebrauchsspuren, Seiten mit wenigen Textmarkierungen, insgesamt SEHR GUTER Zustand!
232 Seiten 8 (18,5-22,5 cm), Hardcover, Leinen-EinbandEinband mit geringfügigen Gebrauchsspuren, Seiten mit wenigen Textmarkierungen, insgesamt SEHR GUTER Zustand!
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Kommentar zu den Ingenieurleistungen der Honorarordnung fur Architekten und Ingenieure: (Hoai) : Vom 17. September 1976 (German Edition) (1977)
DE PB US
ISBN: 9783528088910 bzw. 3528088915, in Deutsch, 232 Seiten, Vieweg, Taschenbuch, gebraucht.
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