Die Wirklichkeit des Rechts - 8 Angebote vergleichen
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Die Wirklichkeit des Rechts
DE NW
ISBN: 9783531132235 bzw. 3531132237, in Deutsch, VS Verlag für Sozialwissenschaften, neu.
Jo Reichertz Forschungsförderung ist immer auch (Forschungs-) Politik. Diese eben nicht neue Erkenntnis bezieht sich darauf, daß Entscheidungen darüber, welche Wissen schaftler/innen (Schulen) welchen Gegenstandsbereich mit teils großzügiger fman zieller Unterstützung erforschen dürfen bzw. sollen (und damit oft erst die sys tematische Untersuchung eines Bereiches ermöglichen), nicht nur die jeweilige Fachdisziplin bewegen und deshalb interessieren, sondern auch die jeweilige Gesellschaft. Damit werden solche Entscheidungen (fast automatisch) Gegenstand der Untersuchung der professionellen Beobachter von Gesellschaft - also der Sozialwissenschaftler aller Couleur. Sie glauben meist fest daran, an der Struktur und dem Ausmaß der Forschungsförderung die Probleme, die Relevanzen, aber auch die Entwicklung einer Gesellschaft ablesen zu können. Teilt man diese Meinung der Sozialwissenschaftier, dann folgt daraus (zumindest dem ersten Anschein nach), daß die bundesdeutsche Rechtswirklichkeit nur von geringem Interesse ist. Denn prüft man, von wem und in welchem Umfang die systematische wissenschaftliche Erforschung des Zusammenhangs von Recht und Verhalten gefördert wird, dann stellt man schnell fest, daß (von einigen, kleineren Stiftungen abgesehen) allein die VW -Stiftung mit einem eigens eingerichteten Forschungsschwerpunkt auf diesem Feld tätig ist. Ansonsten wurden und werden Fragen zum Zustand und der Entwicklung der Rechtswirklichkeit eher nebenbei und vereinzelt von Kriminologen, Juristen, Soziologen, Sozialpädagogen und auch von den Psychologen innerhalb der eigenen Profession behandelt und diskutiert. Ein organisierter Diskurs über die Grenzen der beteiligten Professionen hinweg fand bislang nicht statt. 22.9 x 15.2 x 1.9 cm, Buch.
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Die Wirklichkeit des Rechts
~DE PB NW
ISBN: 9783531132235 bzw. 3531132237, vermutlich in Deutsch, Springer Shop, Taschenbuch, neu.
Lieferung aus: Deutschland, Lagernd.
Jo Reichertz Forschungsförderung ist immer auch (Forschungs-) Politik. Diese eben nicht neue Erkenntnis bezieht sich darauf, daß Entscheidungen darüber, welche Wissen schaftler/innen (Schulen) welchen Gegenstandsbereich mit teils großzügiger fman zieller Unterstützung erforschen dürfen bzw. sollen (und damit oft erst die sys tematische Untersuchung eines Bereiches ermöglichen), nicht nur die jeweilige Fachdisziplin bewegen und deshalb interessieren, sondern auch die jeweilige Gesellschaft. Damit werden solche Entscheidungen (fast automatisch) Gegenstand der Untersuchung der professionellen Beobachter von Gesellschaft - also der Sozialwissenschaftler aller Couleur. Sie glauben meist fest daran, an der Struktur und dem Ausmaß der Forschungsförderung die Probleme, die Relevanzen, aber auch die Entwicklung einer Gesellschaft ablesen zu können. Teilt man diese Meinung der Sozialwissenschaftier, dann folgt daraus (zumindest dem ersten Anschein nach), daß die bundesdeutsche Rechtswirklichkeit nur von geringem Interesse ist. Denn prüft man, von wem und in welchem Umfang die systematische wissenschaftliche Erforschung des Zusammenhangs von Recht und Verhalten gefördert wird, dann stellt man schnell fest, daß (von einigen, kleineren Stiftungen abgesehen) allein die VW -Stiftung mit einem eigens eingerichteten Forschungsschwerpunkt auf diesem Feld tätig ist. Ansonsten wurden und werden Fragen zum Zustand und der Entwicklung der Rechtswirklichkeit eher nebenbei und vereinzelt von Kriminologen, Juristen, Soziologen, Sozialpädagogen und auch von den Psychologen innerhalb der eigenen Profession behandelt und diskutiert. Ein organisierter Diskurs über die Grenzen der beteiligten Professionen hinweg fand bislang nicht statt. Soft cover.
Jo Reichertz Forschungsförderung ist immer auch (Forschungs-) Politik. Diese eben nicht neue Erkenntnis bezieht sich darauf, daß Entscheidungen darüber, welche Wissen schaftler/innen (Schulen) welchen Gegenstandsbereich mit teils großzügiger fman zieller Unterstützung erforschen dürfen bzw. sollen (und damit oft erst die sys tematische Untersuchung eines Bereiches ermöglichen), nicht nur die jeweilige Fachdisziplin bewegen und deshalb interessieren, sondern auch die jeweilige Gesellschaft. Damit werden solche Entscheidungen (fast automatisch) Gegenstand der Untersuchung der professionellen Beobachter von Gesellschaft - also der Sozialwissenschaftler aller Couleur. Sie glauben meist fest daran, an der Struktur und dem Ausmaß der Forschungsförderung die Probleme, die Relevanzen, aber auch die Entwicklung einer Gesellschaft ablesen zu können. Teilt man diese Meinung der Sozialwissenschaftier, dann folgt daraus (zumindest dem ersten Anschein nach), daß die bundesdeutsche Rechtswirklichkeit nur von geringem Interesse ist. Denn prüft man, von wem und in welchem Umfang die systematische wissenschaftliche Erforschung des Zusammenhangs von Recht und Verhalten gefördert wird, dann stellt man schnell fest, daß (von einigen, kleineren Stiftungen abgesehen) allein die VW -Stiftung mit einem eigens eingerichteten Forschungsschwerpunkt auf diesem Feld tätig ist. Ansonsten wurden und werden Fragen zum Zustand und der Entwicklung der Rechtswirklichkeit eher nebenbei und vereinzelt von Kriminologen, Juristen, Soziologen, Sozialpädagogen und auch von den Psychologen innerhalb der eigenen Profession behandelt und diskutiert. Ein organisierter Diskurs über die Grenzen der beteiligten Professionen hinweg fand bislang nicht statt. Soft cover.
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Die Wirklichkeit des Rechts: Rechts- und sozialwissenschaftliche Studien
~DE NW
ISBN: 9783531132235 bzw. 3531132237, vermutlich in Deutsch, VS-Verlag, Wiesbaden, Deutschland, neu.
Lieferung aus: Kanada, Lagernd, zzgl. Versandkosten.
Jo Reichertz Forschungsförderung ist immer auch (Forschungs-) Politik. Diese eben nicht neue Erkenntnis bezieht sich darauf, daß Entscheidungen darüber, welche Wissen schaftler/innen (Schulen) welchen Gegenstandsbereich mit teils großzügiger fman zieller Unterstützung erforschen dürfen bzw. sollen (und damit oft erst die sys tematische Untersuchung eines Bereiches ermöglichen), nicht nur die jeweilige Fachdisziplin bewegen und deshalb interessieren, sondern auch die jeweilige Gesellschaft. Damit werden solche Entscheidungen (fast automatisch) Gegenstand der Untersuchung der professionellen Beobachter von Gesellschaft - also der Sozialwissenschaftler aller Couleur. Sie glauben meist fest daran, an der Struktur und dem Ausmaß der Forschungsförderung die Probleme, die Relevanzen, aber auch die Entwicklung einer Gesellschaft ablesen zu können. Teilt man diese Meinung der Sozialwissenschaftier, dann folgt daraus (zumindest dem ersten Anschein nach), daß die bundesdeutsche Rechtswirklichkeit nur von geringem Interesse ist. Denn prüft man, von wem und in welchem Umfang die systematische wissenschaftliche Erforschung des Zusammenhangs von Recht und Verhalten gefördert wird, dann stellt man schnell fest, daß (von einigen, kleineren Stiftungen abgesehen) allein die VW -Stiftung mit einem eigens eingerichteten Forschungsschwerpunkt auf diesem Feld tätig ist. Ansonsten wurden und werden Fragen zum Zustand und der Entwicklung der Rechtswirklichkeit eher nebenbei und vereinzelt von Kriminologen, Juristen, Soziologen, Sozialpädagogen und auch von den Psychologen innerhalb der eigenen Profession behandelt und diskutiert. Ein organisierter Diskurs über die Grenzen der beteiligten Professionen hinweg fand bislang nicht statt.
Jo Reichertz Forschungsförderung ist immer auch (Forschungs-) Politik. Diese eben nicht neue Erkenntnis bezieht sich darauf, daß Entscheidungen darüber, welche Wissen schaftler/innen (Schulen) welchen Gegenstandsbereich mit teils großzügiger fman zieller Unterstützung erforschen dürfen bzw. sollen (und damit oft erst die sys tematische Untersuchung eines Bereiches ermöglichen), nicht nur die jeweilige Fachdisziplin bewegen und deshalb interessieren, sondern auch die jeweilige Gesellschaft. Damit werden solche Entscheidungen (fast automatisch) Gegenstand der Untersuchung der professionellen Beobachter von Gesellschaft - also der Sozialwissenschaftler aller Couleur. Sie glauben meist fest daran, an der Struktur und dem Ausmaß der Forschungsförderung die Probleme, die Relevanzen, aber auch die Entwicklung einer Gesellschaft ablesen zu können. Teilt man diese Meinung der Sozialwissenschaftier, dann folgt daraus (zumindest dem ersten Anschein nach), daß die bundesdeutsche Rechtswirklichkeit nur von geringem Interesse ist. Denn prüft man, von wem und in welchem Umfang die systematische wissenschaftliche Erforschung des Zusammenhangs von Recht und Verhalten gefördert wird, dann stellt man schnell fest, daß (von einigen, kleineren Stiftungen abgesehen) allein die VW -Stiftung mit einem eigens eingerichteten Forschungsschwerpunkt auf diesem Feld tätig ist. Ansonsten wurden und werden Fragen zum Zustand und der Entwicklung der Rechtswirklichkeit eher nebenbei und vereinzelt von Kriminologen, Juristen, Soziologen, Sozialpädagogen und auch von den Psychologen innerhalb der eigenen Profession behandelt und diskutiert. Ein organisierter Diskurs über die Grenzen der beteiligten Professionen hinweg fand bislang nicht statt.
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Die Wirklichkeit des Rechts: Rechts- und sozialwissenschaftliche Studien
DE NW
ISBN: 9783531132235 bzw. 3531132237, in Deutsch, VS Verlag für Sozialwissenschaften, neu.
Lieferung aus: Kanada, Lagernd, zzgl. Versandkosten.
Books, Social and Cultural Studies, Die Wirklichkeit des Rechts: Rechts- und sozialwissenschaftliche Studien, Jo Reichertz Forschungsförderung ist immer auch (Forschungs-) Politik. Diese eben nicht neue Erkenntnis bezieht sich darauf, daß Entscheidungen darüber, welche Wissen schaftler/innen (Schulen) welchen Gegenstandsbereich mit teils großzügiger fman zieller Unterstützung erforschen dürfen bzw. sollen (und damit oft erst die sys tematische Untersuchung eines Bereiches ermöglichen), nicht nur die jeweilige Fachdisziplin bewegen und deshalb interessieren, sondern auch die jeweilige Gesellschaft. Damit werden solche Entscheidungen (fast automatisch) Gegenstand der Untersuchung der professionellen Beobachter von Gesellschaft - also der Sozialwissenschaftler aller Couleur. Sie glauben meist fest daran, an der Struktur und dem Ausmaß der Forschungsförderung die Probleme, die Relevanzen, aber auch die Entwicklung einer Gesellschaft ablesen zu können. Teilt man diese Meinung der Sozialwissenschaftier, dann folgt daraus (zumindest dem ersten Anschein nach), daß die bundesdeutsche Rechtswirklichkeit nur von geringem Interesse ist. Denn prüft man, von wem und in welchem Umfang die systematische wissenschaftliche Erforschung des Zusammenhangs von Recht und Verhalten gefördert wird, dann stellt man schnell fest, daß (von einigen, kleineren Stiftungen abgesehen) allein die VW -Stiftung mit einem eigens eingerichteten Forschungsschwerpunkt auf diesem Feld tätig ist. Ansonsten wurden und werden Fragen zum Zustand und der Entwicklung der Rechtswirklichkeit eher nebenbei und vereinzelt von Kriminologen, Juristen, Soziologen, Sozialpädagogen und auch von den Psychologen innerhalb der eigenen Profession behandelt und diskutiert. Ein organisierter Diskurs über die Grenzen der beteiligten Professionen hinweg fand bislang nicht statt.
Books, Social and Cultural Studies, Die Wirklichkeit des Rechts: Rechts- und sozialwissenschaftliche Studien, Jo Reichertz Forschungsförderung ist immer auch (Forschungs-) Politik. Diese eben nicht neue Erkenntnis bezieht sich darauf, daß Entscheidungen darüber, welche Wissen schaftler/innen (Schulen) welchen Gegenstandsbereich mit teils großzügiger fman zieller Unterstützung erforschen dürfen bzw. sollen (und damit oft erst die sys tematische Untersuchung eines Bereiches ermöglichen), nicht nur die jeweilige Fachdisziplin bewegen und deshalb interessieren, sondern auch die jeweilige Gesellschaft. Damit werden solche Entscheidungen (fast automatisch) Gegenstand der Untersuchung der professionellen Beobachter von Gesellschaft - also der Sozialwissenschaftler aller Couleur. Sie glauben meist fest daran, an der Struktur und dem Ausmaß der Forschungsförderung die Probleme, die Relevanzen, aber auch die Entwicklung einer Gesellschaft ablesen zu können. Teilt man diese Meinung der Sozialwissenschaftier, dann folgt daraus (zumindest dem ersten Anschein nach), daß die bundesdeutsche Rechtswirklichkeit nur von geringem Interesse ist. Denn prüft man, von wem und in welchem Umfang die systematische wissenschaftliche Erforschung des Zusammenhangs von Recht und Verhalten gefördert wird, dann stellt man schnell fest, daß (von einigen, kleineren Stiftungen abgesehen) allein die VW -Stiftung mit einem eigens eingerichteten Forschungsschwerpunkt auf diesem Feld tätig ist. Ansonsten wurden und werden Fragen zum Zustand und der Entwicklung der Rechtswirklichkeit eher nebenbei und vereinzelt von Kriminologen, Juristen, Soziologen, Sozialpädagogen und auch von den Psychologen innerhalb der eigenen Profession behandelt und diskutiert. Ein organisierter Diskurs über die Grenzen der beteiligten Professionen hinweg fand bislang nicht statt.
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Symbolbild
Die Wirklichkeit Des Rechts: Rechts- Und Sozialwissenschaftliche Studien (Paperback) (1998)
DE PB NW RP
ISBN: 9783531132235 bzw. 3531132237, in Deutsch, Vs Verlag Fur Sozialwissenschaften, United States, Taschenbuch, neu, Nachdruck.
Von Händler/Antiquariat, The Book Depository EURO [60485773], London, United Kingdom.
Language: German Brand New Book ***** Print on Demand *****.Jo Reichertz Forschungsforderung ist immer auch (Forschungs-) Politik. Diese eben nicht neue Erkenntnis bezieht sich darauf, dass Entscheidungen daruber, welche Wissen schaftler/innen (Schulen) welchen Gegenstandsbereich mit teils grosszugiger fman zieller Unterstutzung erforschen durfen bzw. sollen (und damit oft erst die sys tematische Untersuchung eines Bereiches ermoglichen), nicht nur die jeweilige Fachdisziplin bewegen und deshalb interessieren, sondern auch die jeweilige Gesellschaft. Damit werden solche Entscheidungen (fast automatisch) Gegenstand der Untersuchung der professionellen Beobachter von Gesellschaft - also der Sozialwissenschaftler aller Couleur. Sie glauben meist fest daran, an der Struktur und dem Ausmass der Forschungsforderung die Probleme, die Relevanzen, aber auch die Entwicklung einer Gesellschaft ablesen zu konnen. Teilt man diese Meinung der Sozialwissenschaftier, dann folgt daraus (zumindest dem ersten Anschein nach), dass die bundesdeutsche Rechtswirklichkeit nur von geringem Interesse ist. Denn pruft man, von wem und in welchem Umfang die systematische wissenschaftliche Erforschung des Zusammenhangs von Recht und Verhalten gefordert wird, dann stellt man schnell fest, dass (von einigen, kleineren Stiftungen abgesehen) allein die VW -Stiftung mit einem eigens eingerichteten Forschungsschwerpunkt auf diesem Feld tatig ist. Ansonsten wurden und werden Fragen zum Zustand und der Entwicklung der Rechtswirklichkeit eher nebenbei und vereinzelt von Kriminologen, Juristen, Soziologen, Sozialpadagogen und auch von den Psychologen innerhalb der eigenen Profession behandelt und diskutiert. Ein organisierter Diskurs uber die Grenzen der beteiligten Professionen hinweg fand bislang nicht statt.
Language: German Brand New Book ***** Print on Demand *****.Jo Reichertz Forschungsforderung ist immer auch (Forschungs-) Politik. Diese eben nicht neue Erkenntnis bezieht sich darauf, dass Entscheidungen daruber, welche Wissen schaftler/innen (Schulen) welchen Gegenstandsbereich mit teils grosszugiger fman zieller Unterstutzung erforschen durfen bzw. sollen (und damit oft erst die sys tematische Untersuchung eines Bereiches ermoglichen), nicht nur die jeweilige Fachdisziplin bewegen und deshalb interessieren, sondern auch die jeweilige Gesellschaft. Damit werden solche Entscheidungen (fast automatisch) Gegenstand der Untersuchung der professionellen Beobachter von Gesellschaft - also der Sozialwissenschaftler aller Couleur. Sie glauben meist fest daran, an der Struktur und dem Ausmass der Forschungsforderung die Probleme, die Relevanzen, aber auch die Entwicklung einer Gesellschaft ablesen zu konnen. Teilt man diese Meinung der Sozialwissenschaftier, dann folgt daraus (zumindest dem ersten Anschein nach), dass die bundesdeutsche Rechtswirklichkeit nur von geringem Interesse ist. Denn pruft man, von wem und in welchem Umfang die systematische wissenschaftliche Erforschung des Zusammenhangs von Recht und Verhalten gefordert wird, dann stellt man schnell fest, dass (von einigen, kleineren Stiftungen abgesehen) allein die VW -Stiftung mit einem eigens eingerichteten Forschungsschwerpunkt auf diesem Feld tatig ist. Ansonsten wurden und werden Fragen zum Zustand und der Entwicklung der Rechtswirklichkeit eher nebenbei und vereinzelt von Kriminologen, Juristen, Soziologen, Sozialpadagogen und auch von den Psychologen innerhalb der eigenen Profession behandelt und diskutiert. Ein organisierter Diskurs uber die Grenzen der beteiligten Professionen hinweg fand bislang nicht statt.
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Die Wirklichkeit des Rechts (1998)
DE PB US
ISBN: 9783531132235 bzw. 3531132237, in Deutsch, 340 Seiten, 1998. Ausgabe, VS Verlag für Sozialwissenschaften, Taschenbuch, gebraucht.
Lieferung aus: Deutschland, Versandfertig in 1 - 2 Werktagen.
Von Händler/Antiquariat, Herb Tandree Philosophy Books.
Die Beschreibung dieses Angebotes ist von geringer Qualität oder in einer Fremdsprache. Trotzdem anzeigen
Von Händler/Antiquariat, Herb Tandree Philosophy Books.
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Die Wirklichkeit des Rechts Rechts- und sozialwissenschaftliche Studien (1998)
DE NW
ISBN: 3531132237 bzw. 9783531132235, in Deutsch, VS Verlag f, neu.
Von Händler/Antiquariat, MARZIES.de Buch- und Medienhandel, 14621 Sch.
1998 Kartoniert / Broschiert Gewalt, Rechtssoziologie, Ausgrenzung; Design; Ethnizit.
1998 Kartoniert / Broschiert Gewalt, Rechtssoziologie, Ausgrenzung; Design; Ethnizit.
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