Personalratswahlen in Bayern | / (Hrsg.) - Loseblatt - Loseblattwerk mit 23. Aktualisierung
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9783556031506 - Kaspar: / Amstädter (Hrsg.) | Personalvertretungsrecht in Bayern | Carl Link | Loseblattwerk mit Aktualisierungen | 2018 | Vorschriftensammlung
Kaspar

/ Amstädter (Hrsg.) | Personalvertretungsrecht in Bayern | Carl Link | Loseblattwerk mit Aktualisierungen | 2018 | Vorschriftensammlung

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ISBN: 9783556031506 bzw. 3556031507, in Deutsch, Carl Link, neu.

Die regelmäßige Amtszeit der örtlichen Personalräte, der Bezirks-, Haupt- und Gesamtpersonalräte beträgt fünf Jahre, die der Jugend- und Auszubildendenvertretung einschl. der Stufenvertretungen zwei Jahre und sechs Monate. Beide Amtszeiten enden am 31. Juli 2016 des Jahres, in dem die Amtszeit abläuft (Art. 26, 60 Abs. 2 BayPVG). Nach Mitteilung des StMF ist für die turnusgemäße Wahl im Jahr 2016 als Wahltag Dienstag, der 21.06.2016 vorgesehen, so dass die erforderlichen Bekanntgaben des Wahlvorstands spätestens zum 22.März 2016 erfolgen sollen. Das Schreiben des StMF zur Wahl mit den Terminen ist im Dezember 2015 zu erwarten. Der Kommentar greift dabei die grundlegenden gesetzlichen Neuerungen auf und erläutert die einzelnen Vorschriften des BayPVG und der WO-BayPVG aus Praktikersicht.
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9783556031506 - Manfred Blüm, Konrad Kaspar, Michael Amstädter: Personalratswahlen in Bayern | / (Hrsg.) - Loseblatt - Loseblattwerk mit 23. Aktualisierung
Manfred Blüm, Konrad Kaspar, Michael Amstädter

Personalratswahlen in Bayern | / (Hrsg.) - Loseblatt - Loseblattwerk mit 23. Aktualisierung

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ISBN: 9783556031506 bzw. 3556031507, in Deutsch, Carl Link, neu.

Von Manfred Blüm, Konrad Kaspar, Michael Amstädter: Am 31. Juli 2011 endet die fünfjährige regelmäßige Amtszeit der Personalräte und die ausnahmsweise dreijährige Amtszeit der Jugend- und Auszubildendenvertretung einschließlich der jeweiligen Stufenvertretungen (Art. 26 und 53 Abs. 3, Art. 60 Abs. 2 BayPVG). Die gesetzlichen Fristen erfordern es, dass der Wahlvorstand und der Vorsitzende für die Personalratswahl etwa vier Monate, spätestens jedoch 14 Wochen vor dem Wahltag mit den Vorbereitungen für die Neuwahl beginnt. Der Wahlvorstand leitet dabei die Wahl eigenverantwortlich nach den Bestimmungen des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes (BayPVG) und der Wahlordnung zum Bayerischen Personalvertretungsgesetz (WO-BayPVG). Mit dieser Loseblattsammlung können Sie sich schnell und umfassend einarbeiten, wenn Sie an der Personalratswahl oder der Wahl einer Jugend- und Auszubildendenvertretung beteiligt sind. Sie ist Arbeitsgrundlage für den Wahlvorstand, soll aber auch dem amtierende...
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