Gesellschaft bürgerlichen Rechts - GesbR: Praxiskommentar
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Gesellschaft bürgerlichen Rechts - GesbR
DE NW
ISBN: 9783700753551 bzw. 3700753551, in Deutsch, LexisNexis Österreich, neu.
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Praxiskommentar, Der Praxiskommentar zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts berücksichtigt als Fortführung und Erweiterung der bewährten Kommentierung von Jabornegg und Resch im ABGB-Praxiskommentar von Schwimann die seither ergangene Literatur und Rechtsprechung und zeigt, dass der GesbR weiterhin erhebliche praktische Bedeutung zukommt. Auch von legistischer Seite gab es Änderungen durch das Handelsrechts-Änderungsgesetz 2005, mit dem zwar keine Novelle der 1175 ff ABGB erfolgte, das aber doch weitreichende Auswirkungen auf das Recht der GesbR hatte. So finden sich nunmehr im Praxiskommentar umfangreiche Ausführungen zur neuen Vertretungsregelung des 178 UGB, zur Registrierungspflicht nach 8 Abs 3 UGB, sowie zur veränderten Problematik der Vorgesellschaften.Trotz oder gerade wegen der Reformbedürftigkeit der GesbR-Vorschriften in den 1175 ff ABGB erweist sich daher die Kenntnis vom aktuellen Rechtsstand von großer Bedeutung. Zwar wurde in jüngster Zeit sehr konkret und umfassend an einer Novelle zum GesbR-Recht gearbeitet, doch ist noch nicht entschieden, wie mit dem vorliegenden Diskussionsentwurf (einen offiziellen Ministerialentwurf gibt es noch gar nicht) weiter verfahren wird. Selbst wenn es in absehbarer Zeit zu einer Novellierung kommen sollte, wäre zum einen ein mehrjähriger Übergangszeitraum vorgesehen, währenddessen auf Altgesellschaften noch die derzeit geltende Rechtslage anzuwenden sein soll, und wäre die umfassende Kenntnis der bestehenden Rechtslage für eine allfällige Umgestaltung von Gesellschaftsverträgen von größter Bedeutung.
Praxiskommentar, Der Praxiskommentar zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts berücksichtigt als Fortführung und Erweiterung der bewährten Kommentierung von Jabornegg und Resch im ABGB-Praxiskommentar von Schwimann die seither ergangene Literatur und Rechtsprechung und zeigt, dass der GesbR weiterhin erhebliche praktische Bedeutung zukommt. Auch von legistischer Seite gab es Änderungen durch das Handelsrechts-Änderungsgesetz 2005, mit dem zwar keine Novelle der 1175 ff ABGB erfolgte, das aber doch weitreichende Auswirkungen auf das Recht der GesbR hatte. So finden sich nunmehr im Praxiskommentar umfangreiche Ausführungen zur neuen Vertretungsregelung des 178 UGB, zur Registrierungspflicht nach 8 Abs 3 UGB, sowie zur veränderten Problematik der Vorgesellschaften.Trotz oder gerade wegen der Reformbedürftigkeit der GesbR-Vorschriften in den 1175 ff ABGB erweist sich daher die Kenntnis vom aktuellen Rechtsstand von großer Bedeutung. Zwar wurde in jüngster Zeit sehr konkret und umfassend an einer Novelle zum GesbR-Recht gearbeitet, doch ist noch nicht entschieden, wie mit dem vorliegenden Diskussionsentwurf (einen offiziellen Ministerialentwurf gibt es noch gar nicht) weiter verfahren wird. Selbst wenn es in absehbarer Zeit zu einer Novellierung kommen sollte, wäre zum einen ein mehrjähriger Übergangszeitraum vorgesehen, währenddessen auf Altgesellschaften noch die derzeit geltende Rechtslage anzuwenden sein soll, und wäre die umfassende Kenntnis der bestehenden Rechtslage für eine allfällige Umgestaltung von Gesellschaftsverträgen von größter Bedeutung.
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Gesellschaft bürgerlichen Rechts - GesbR
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Praxiskommentar, Der Praxiskommentar zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts berücksichtigt als Fortführung und Erweiterung der bewährten Kommentierung von Jabornegg und Resch im ABGB-Praxiskommentar von Schwimann die seither ergangene Literatur und Rechtsprechung und zeigt, dass der GesbR weiterhin erhebliche praktische Bedeutung zukommt. Auch von legistischer Seite gab es Änderungen durch das Handelsrechts-Änderungsgesetz 2005, mit dem zwar keine Novelle der 1175 ff ABGB erfolgte, das aber doch weitreichende Auswirkungen auf das Recht der GesbR hatte. So finden sich nunmehr im Praxiskommentar umfangreiche Ausführungen zur neuen Vertretungsregelung des 178 UGB, zur Registrierungspflicht nach 8 Abs 3 UGB, sowie zur veränderten Problematik der Vorgesellschaften.Trotz oder gerade wegen der Reformbedürftigkeit der GesbR-Vorschriften in den 1175 ff ABGB erweist sich daher die Kenntnis vom aktuellen Rechtsstand von grosser Bedeutung. Zwar wurde in jüngster Zeit sehr konkret und umfassend an einer Novelle zum GesbR-Recht gearbeitet, doch ist noch nicht entschieden, wie mit dem vorliegenden Diskussionsentwurf (einen offiziellen Ministerialentwurf gibt es noch gar nicht) weiter verfahren wird. Selbst wenn es in absehbarer Zeit zu einer Novellierung kommen sollte, wäre zum einen ein mehrjähriger Übergangszeitraum vorgesehen, währenddessen auf Altgesellschaften noch die derzeit geltende Rechtslage anzuwenden sein soll, und wäre die umfassende Kenntnis der bestehenden Rechtslage für eine allfällige Umgestaltung von Gesellschaftsverträgen von grösster Bedeutung.
Praxiskommentar, Der Praxiskommentar zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts berücksichtigt als Fortführung und Erweiterung der bewährten Kommentierung von Jabornegg und Resch im ABGB-Praxiskommentar von Schwimann die seither ergangene Literatur und Rechtsprechung und zeigt, dass der GesbR weiterhin erhebliche praktische Bedeutung zukommt. Auch von legistischer Seite gab es Änderungen durch das Handelsrechts-Änderungsgesetz 2005, mit dem zwar keine Novelle der 1175 ff ABGB erfolgte, das aber doch weitreichende Auswirkungen auf das Recht der GesbR hatte. So finden sich nunmehr im Praxiskommentar umfangreiche Ausführungen zur neuen Vertretungsregelung des 178 UGB, zur Registrierungspflicht nach 8 Abs 3 UGB, sowie zur veränderten Problematik der Vorgesellschaften.Trotz oder gerade wegen der Reformbedürftigkeit der GesbR-Vorschriften in den 1175 ff ABGB erweist sich daher die Kenntnis vom aktuellen Rechtsstand von grosser Bedeutung. Zwar wurde in jüngster Zeit sehr konkret und umfassend an einer Novelle zum GesbR-Recht gearbeitet, doch ist noch nicht entschieden, wie mit dem vorliegenden Diskussionsentwurf (einen offiziellen Ministerialentwurf gibt es noch gar nicht) weiter verfahren wird. Selbst wenn es in absehbarer Zeit zu einer Novellierung kommen sollte, wäre zum einen ein mehrjähriger Übergangszeitraum vorgesehen, währenddessen auf Altgesellschaften noch die derzeit geltende Rechtslage anzuwenden sein soll, und wäre die umfassende Kenntnis der bestehenden Rechtslage für eine allfällige Umgestaltung von Gesellschaftsverträgen von grösster Bedeutung.
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Gesellschaft bürgerlichen Rechts - GesbR: Praxiskommentar (2012)
DE HC NW FE
ISBN: 9783700753551 bzw. 3700753551, in Deutsch, 272 Seiten, LexisNexis ARD ORAC, gebundenes Buch, neu, Erstausgabe.
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Gesellschaft bürgerlichen Rechts - GesbR: Praxiskommentar (2012)
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