um sachlichen Anwendungsbereich des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG)
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um sachlichen Anwendungsbereich des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) - insbesondere zu dessen Anwendbarkeit auf Verträge mit Versicherungsmaklern sowie auf Verbraucherinterzessionen (2014)
DE PB NW
ISBN: 9783708920320 bzw. 3708920325, in Deutsch, Facultas.Wuv Universitäts, Taschenbuch, neu.
Lieferung aus: Deutschland, Versandkostenfrei.
um sachlichen Anwendungsbereich des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG): Das im Jahr 2014 in Kraft getretene Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG), das in Umsetzung des Kapitels III der Verbraucherrechte-RL erlassen worden ist, sieht für Fernabsatzverträge (FAV) und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge (AGV) detaillierte Informationspflichten des Unternehmers und ein Rücktrittsrecht des Verbrauchers vor. Das vorliegende Werk widmet sich dem sachlichen Anwendungsbereich des Gesetzes und untersucht, ob das FAGG auch bei Verträgen umgekehrter Rollenverteilung oder bei für den Verbraucher unentgeltlichen Verträgen zur Anwendung gelangen kann. Es wird eingehend geprüft, ob das Gesetz voraussetzt, dass der Verbraucher als Nachfrager auftritt und als solcher für die Leistung des Unternehmers auch zwingend ein Entgelt zu entrichten hat. Eigens in den Fokus genommen wird auch die Geltung des Gesetzes für Verträge mit Versicherungsmaklern und Verbraucherinterzessionen. Taschenbuch.
um sachlichen Anwendungsbereich des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG): Das im Jahr 2014 in Kraft getretene Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG), das in Umsetzung des Kapitels III der Verbraucherrechte-RL erlassen worden ist, sieht für Fernabsatzverträge (FAV) und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge (AGV) detaillierte Informationspflichten des Unternehmers und ein Rücktrittsrecht des Verbrauchers vor. Das vorliegende Werk widmet sich dem sachlichen Anwendungsbereich des Gesetzes und untersucht, ob das FAGG auch bei Verträgen umgekehrter Rollenverteilung oder bei für den Verbraucher unentgeltlichen Verträgen zur Anwendung gelangen kann. Es wird eingehend geprüft, ob das Gesetz voraussetzt, dass der Verbraucher als Nachfrager auftritt und als solcher für die Leistung des Unternehmers auch zwingend ein Entgelt zu entrichten hat. Eigens in den Fokus genommen wird auch die Geltung des Gesetzes für Verträge mit Versicherungsmaklern und Verbraucherinterzessionen. Taschenbuch.
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um sachlichen Anwendungsbereich des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) (2014)
~DE NW
ISBN: 9783708920320 bzw. 3708920325, vermutlich in Deutsch, Facultas, neu.
Lieferung aus: Deutschland, Erscheint vorauss. August 2020, Versandkostenfrei innerhalb von Deutschland.
Das im Jahr 2014 in Kraft getretene Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG), das in Umsetzung des Kapitels III der Verbraucherrechte-RL erlassen worden ist, sieht für Fernabsatzverträge (FAV) und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge (AGV) detaillierte Informationspflichten des Unternehmers und ein Rücktrittsrecht des Verbrauchers vor. Das vorliegende Werk widmet sich dem sachlichen Anwendungsbereich des Gesetzes und untersucht, ob das FAGG auch bei Verträgen umgekehrter Rollenverteilung oder bei für den Verbraucher unentgeltlichen Verträgen zur Anwendung gelangen kann. Es wird eingehend geprüft, ob das Gesetz voraussetzt, dass der Verbraucher als Nachfrager auftritt und als solcher für die Leistung des Unternehmers auch zwingend ein Entgelt zu entrichten hat. Eigens in den Fokus genommen wird auch die Geltung des Gesetzes für Verträge mit Versicherungsmaklern und Verbraucherinterzessionen.
Das im Jahr 2014 in Kraft getretene Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG), das in Umsetzung des Kapitels III der Verbraucherrechte-RL erlassen worden ist, sieht für Fernabsatzverträge (FAV) und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge (AGV) detaillierte Informationspflichten des Unternehmers und ein Rücktrittsrecht des Verbrauchers vor. Das vorliegende Werk widmet sich dem sachlichen Anwendungsbereich des Gesetzes und untersucht, ob das FAGG auch bei Verträgen umgekehrter Rollenverteilung oder bei für den Verbraucher unentgeltlichen Verträgen zur Anwendung gelangen kann. Es wird eingehend geprüft, ob das Gesetz voraussetzt, dass der Verbraucher als Nachfrager auftritt und als solcher für die Leistung des Unternehmers auch zwingend ein Entgelt zu entrichten hat. Eigens in den Fokus genommen wird auch die Geltung des Gesetzes für Verträge mit Versicherungsmaklern und Verbraucherinterzessionen.
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