Agrarsoziale Sicherung im EG-Vergleich. Agrarsoziale Sicherung im internationalen Vergleich der Bundesrepublik Deutschland, Frankreichs und Italiens. Schriftenreihe des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Reihe A: Landwirtschaft,
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9783784302386 - Eggers, Karl Josef: Agrarsoziale Sicherung im EG-Vergleich. Agrarsoziale Sicherung im internationalen Vergleich der Bundesrepublik Deutschland, Frankreichs und Italiens. Schriftenreihe des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten / 238.
Eggers, Karl Josef

Agrarsoziale Sicherung im EG-Vergleich. Agrarsoziale Sicherung im internationalen Vergleich der Bundesrepublik Deutschland, Frankreichs und Italiens. Schriftenreihe des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten / 238. (1980)

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326, [26] S. : graph. Darst., kart. Sehr gutes Ex. - Um den begrenzten Charakter der vorliegenden Untersuchung deutlich zu machen, ist daher zu betonen, daß mit den hier untersuchten nationalen "agrarsozialen Sicherungssystemen" nur ein Teilbereich der sozialen Daseinsvorsorge selbständiger Landwirte - wenn auch ein sehr wesentlicher - beleuchtet wird. Gegenstand der Untersuchung sind alle jene Maßnahmen, die der nationalstaatlichen finanzpolitischen Agrarförderung der drei betrachteten Länder zuzuordnen sind, und die darüber hinaus die Kriterien "sozialer Sicherung" nach der bekannten Definition der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) erfüllen: (1) Das Ziel der Schutzeinrichtungen muß darin bestehen, - heilende oder verhütende ärztliche Behandlung zu gewähren oder - bei unfreiwilligem Verlust des ganzen oder eines großen Teiles des Arbeitseinkommens Mittel für den Lebensunterhalt zu garantieren oder - Personen mit Familienangehörigen ein zusätzliches Einkommen zu gewähren. (2) Die Einrichtung muß durch Gesetzgebung geschaffen sein, die bestimmte individuelle Ansprüche gewährt, oder öffentlichen, halböffentlichen oder autonomen Organisationen fest umgrenzte Verpflichtungen auferlegt. (3) Die Einrichtung muß durch eine öffentliche, halböffentliche oder autonome Körperschaft verwaltet werden Mit dieser zweifachen Abgrenzung werden einerseits jene einzelstaatlichen agrarpolitischen Maßnahmen aus der Betrachtung ausgeschlossen, die zwar ebenfalls auf die Verbesserung oder Sicherung der sozialen Lage der landwirtschaftlichen Bevölkerung abzielen, aber nicht den Schutz gegen individuelle soziale Risiken im engeren Sinne betreffen; und zum zweiten wird von jenen sozialen Sicherungsinstitutionen abgesehen, die nicht agrarspezifisch ausgelegt und die nicht staatlich sanktioniert sind. Nicht agrarsektorbezogen, wohl aber auch Landwirten zu- gänglich sind z.B. die Sozialhilfeeinrichtungen , die mittellosen Staatsbürgern ein konventionelles Existenzminimum gewährleisten sollen (Inwieweit Landwirte die Sozialhilfe in Anspruch nehmen, ist bisher in keinem der betrachteten Länder bekannt). Agrarspezifisch ausgerichtet, aber nicht durch staatliche Gesetzgebung geregelt, sind z.B. Einrichtungen der bäuerlichen genossenschaftlichen Selbsthilfe, die aber durchweg auf lokaler und regionaler Ebene organisiert sind und deren Existenz auf freiwilligem Beitritt der infragekommenden Personen beruht. Weiterhin werden privatrechtliche Sicherungsinstrumente, wie z.B. die in der Bundesrepublik regional noch immer bedeutsame Altenteilsregelung für Landwirte oder die in allen Ländern üblichen Betriebsrentenleistungen für industrielle Arbeitnehmer (weiter unten im intersektoralen Vergleich der Alterssicherung), nur am Rande behandelt. Den Gegenstand der Untersuchung bilden also jene gesetzlich begründeten sozialen Sicherungseinrichtungen, die durch Abweichungen vom "allgemeinen"Sozialrecht den selbständigen Landwirten in den drei ausgewählten Ländern Bundesrepublik Deutschland, Frankreich und Italien bestimmte Vergünstigungen einräumen.(Einleitung) ISBN 3784302386 Versand D: 3,00 EUR Sozialversicherung, Sozialpolitik, Landwirt, Land- und Forstwirtschaft, Angelegt am: 29.07.2010.
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