Festschrift für H. zum 65. Geburtstag. Herausgegeben von Werner Barfuß, Bernard Dutoit, Hans Forkel, Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Immenga, Ferenc Majoros.
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9783789012037 - NEUMAYER, Karl Heinz: Festschrift für H. zum 65. Geburtstag. Herausgegeben von Werner Barfuß, Bernard Dutoit, Hans Forkel, Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Immenga, Ferenc Majoros.
NEUMAYER, Karl Heinz

Festschrift für H. zum 65. Geburtstag. Herausgegeben von Werner Barfuß, Bernard Dutoit, Hans Forkel, Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Immenga, Ferenc Majoros. (1985)

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ISBN: 9783789012037 bzw. 3789012033, vermutlich in Deutsch, Baden-Baden. Nomos Verlagsgesellschaft. 1. Auflage, gebundenes Buch, gebraucht, akzeptabler Zustand, Erstausgabe.

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562 Seiten. Mit einem Porträtbild. Original-Leinwand-Einband. (Geringe Gebrauchsspuren). 22x16 cm * Karl Heinz Neumayer (* 10. Dezember 1920 in Freiburg im Breisgau; † 24. Januar 2009 in Lausanne) war ein deutscher Rechtswissenschaftler und Hochschullehrer. Neumayer wurde als Sohn des nordbadischen Landrates Karl Neumayer in Freiburg im Breisgau geboren, dessen Vater und Vorfahren die Apotheke in Eberbach führten. Seine Mutter Elsi geb. Matter stammte aus dem schweizerischen Aargau. Bis zum Abitur an einem humanistischen Gymnasium 1939 lebte Neumayer in Mannheim. Anschließend studierte er in den Jahren 1939 bis 1941 Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg und der Karls-Universität Prag und schloss sein Studium 1941 mit dem ersten juristischen Staatsexamen in Leitmeritz in Böhmen und der Note »gut« ab. 1941 wurde er zum Militärdienst eingezogen, aus welchem er 1945 ausschied. Sodann durchlief Neymayer von 1945 bis 1949 das juristische Referendariat im nordbadischen Staatsdienst. Währenddessen verfasste er seine Dissertationsarbeit, welche den Titel „Die Interessen des Kindes im Ehescheidungsprozess der Eltern – Eine Untersuchung auf rechtsvergleichender und soziologischer Grundlage" trug und wurde 1947 an der Universität Heidelberg zum Dr. iuris promoviert. 1949 absolvierte er das zweite juristische Staatsexamen, wiederum mit der Note »gut«, als bester der Kandidaten seines Jahrgangs. 1951 erfolgte die Zulassung zur Advokatur. Nach seinem Studium arbeitete Neumayer von 1949 bis 1957 zunächst als wissenschaftlicher Referent am vormaligen Kaiser-Wilhelm-Institut (KWI) für ausländisches und Internationales Privatrecht in Tübingen, später in Hamburg, mit Zuständigkeit für italienisches, spanisches, portugiesisches und ibero-amerikanisches Recht. Im Jahre 1950 war Neumayer Gründungsmitglied der Gesellschaft für Rechtsvergleichung e. V. in Freiburg im Breisgau, bekleidete dort seit 1953 das Amt des geschäftsführenden Sekretärs und von 1956 bis 1963 das Amt des Generalsekretärs der Gesellschaft. Bis 1985 war er zudem Mitglied des Vorstandes. 1957 folgte er einem Ruf an die Université de Lausanne, wo er zunächst außerordentlicher und ab 1963 ordentlicher Professor für deutsches Zivil- und Handelsrecht am Lehrstuhl für deutsches Recht gewesen ist. Von 1962 bis 1965 war er zugleich Dekan der juristischen Fakultät und Direktor des Institut de droit comparé in Lausanne. Außerdem lehrte er zur gleichen Zeit an der Université du Luxembourg und war dort ebenfalls Dekan der juristischen Fakultät. Zudem war er von 1965 bis 1974 Gastprofessor an der Universität Fribourg in der Schweiz. 1966 wurde er als Ordinarius an die Julius-Maximilians-Universität Würzburg berufen und war dort Professor für Rechtsvergleichung, internationales Privatrecht, ausländisches Zivil- und Handelsrecht, deutsches bürgerliches Recht und Handelsrecht. Von 1966 bis 1989 war er zudem alleiniger Vorstand des Instituts für Rechtsvergleichung sowie ausländisches Zivil- und Handelsrechts und Dekan der juristischen Fakultät in Würzburg. Seine Lehrtätigkeit in Lausanne setzte Neumayer auch nach seiner Ernennung zum ordentlichen Professor in Würzburg nebenberuflich für die deutschen Rechtsstudierenden als professeur associé fort. Neumayers Publikationen zeigen die Spannweite seiner Interessen- und Forschungsgebiete auf. Neumayer verfasste zahlreiche wissenschaftliche Arbeiten und Aufsätze zum internationalen Zivil-, Handels- und Familienrecht, sowie zur Rechtsvergleichung des deutschen, ausländischen und staatsvertraglichen materiellen Handelsrechts, zum Staatsrecht und zur Rechtsgeschichte. Während seiner Amtszeit an der Universität Würzburg wurde er in eine größere Anzahl von Universitätskommissionen gewählt, u. A. versah er über zehn Jahre lang den Vorsitz im Ausschuss für die Partnerschaftsbeziehungen zur Universität Padua in Italien und hat sich durch seinen wiederholten persönlichen Einsatz zur Verfestigung der engen freundschaftlichen Beziehungen zur Juristischen Fakultät der Universität Caen in Frankreich verdient gemacht. Zudem war Neumayer Gastprofessor an mehreren ausländischen Universitäten und hielt zahlreiche Vorträge an mehreren Universitäten Europas, Amerikas und Afrikas. In den 50er Jahren entwickelte Neumayer eine staats- und verfassungsrechtliche Argumentation, die das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Mai 1956 über den Anspruch der Bevölkerung Badens auf ein Volksbegehren auf Wiederherstellung des alten Landes Baden nach Art. 29 Abs. 2 GG A.F. bekräftigte. Diese ist im gleichen Jahr unter dem Titel: «Die Neugliederung des Bundesgebietes und das Land Baden» erschienen. Nachdem das Volksbegehren erfolgreich durchgeführt worden war, berief ihn 1959 der Bundesminister des Inneren Gerhard Schröder in die sogenannte „Baden-Kommission", welche ein verfassungsrechtliches Gutachten zu der Frage ausarbeitete, wie der verfassungsrechtlichen Lage, wie sie im Gebietsteil Baden nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Mai 1956 und nach dem Volksbegehren von 1956 entstanden ist, Rechnung getragen werden könnte. Die Kommission, der auch Herbert Krüger, Hamburg, und Hans Schneider, Heidelberg, angehörten, kam in ihrem im Dezember 1960 vorgelegten Gutachten zu dem Ergebnis, dass die Bundesregierung verpflichtet sei, einen Gesamtplan für die Neugliederung des Bundesgebietes in Form eines Gesetzentwurfs dem Bundestag und dem Bundesrat vorzulegen. Darüber hinaus hatte sie den Verbleib des badischen Gebietsteils im Bundesland Baden-Württemberg empfohlen. (Quelle Wikipedia) Sprache: Deutsch Gewicht in Gramm: 1000, Books.
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NEUMAYER, Karl Heinz

Festschrift für H. zum 65. Geburtstag. Herausgegeben von Werner Barfuß, Bernard Dutoit, Hans Forkel, Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Immenga, Ferenc Majoros. (1985)

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562 Seiten. Mit einem Porträtbild. Original-Leinwand-Einband. (Geringe Gebrauchsspuren). 22x16 cm * Karl Heinz Neumayer (* 10. Dezember 1920 in Freiburg im Breisgau; † 24. Januar 2009 in Lausanne) war ein deutscher Rechtswissenschaftler und Hochschullehrer. Neumayer wurde als Sohn des nordbadischen Landrates Karl Neumayer in Freiburg im Breisgau geboren, dessen Vater und Vorfahren die Apotheke in Eberbach führten. Seine Mutter Elsi geb. Matter stammte aus dem schweizerischen Aargau. Bis zum Abitur an einem humanistischen Gymnasium 1939 lebte Neumayer in Mannheim. Anschließend studierte er in den Jahren 1939 bis 1941 Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg und der Karls-Universität Prag und schloss sein Studium 1941 mit dem ersten juristischen Staatsexamen in Leitmeritz in Böhmen und der Note »gut« ab. 1941 wurde er zum Militärdienst eingezogen, aus welchem er 1945 ausschied. Sodann durchlief Neymayer von 1945 bis 1949 das juristische Referendariat im nordbadischen Staatsdienst. Währenddessen verfasste er seine Dissertationsarbeit, welche den Titel „Die Interessen des Kindes im Ehescheidungsprozess der Eltern – Eine Untersuchung auf rechtsvergleichender und soziologischer Grundlage“ trug und wurde 1947 an der Universität Heidelberg zum Dr. iuris promoviert. 1949 absolvierte er das zweite juristische Staatsexamen, wiederum mit der Note »gut«, als bester der Kandidaten seines Jahrgangs. 1951 erfolgte die Zulassung zur Advokatur. Nach seinem Studium arbeitete Neumayer von 1949 bis 1957 zunächst als wissenschaftlicher Referent am vormaligen Kaiser-Wilhelm-Institut (KWI) für ausländisches und Internationales Privatrecht in Tübingen, später in Hamburg, mit Zuständigkeit für italienisches, spanisches, portugiesisches und ibero-amerikanisches Recht. Im Jahre 1950 war Neumayer Gründungsmitglied der Gesellschaft für Rechtsvergleichung e. V. in Freiburg im Breisgau, bekleidete dort seit 1953 das Amt des geschäftsführenden Sekretärs und von 1956 bis 1963 das Amt des Generalsekretärs der Gesellschaft. Bis 1985 war er zudem Mitglied des Vorstandes. 1957 folgte er einem Ruf an die Université de Lausanne, wo er zunächst außerordentlicher und ab 1963 ordentlicher Professor für deutsches Zivil- und Handelsrecht am Lehrstuhl für deutsches Recht gewesen ist. Von 1962 bis 1965 war er zugleich Dekan der juristischen Fakultät und Direktor des Institut de droit comparé in Lausanne. Außerdem lehrte er zur gleichen Zeit an der Université du Luxembourg und war dort ebenfalls Dekan der juristischen Fakultät. Zudem war er von 1965 bis 1974 Gastprofessor an der Universität Fribourg in der Schweiz. 1966 wurde er als Ordinarius an die Julius-Maximilians-Universität Würzburg berufen und war dort Professor für Rechtsvergleichung, internationales Privatrecht, ausländisches Zivil- und Handelsrecht, deutsches bürgerliches Recht und Handelsrecht. Von 1966 bis 1989 war er zudem alleiniger Vorstand des Instituts für Rechtsvergleichung sowie ausländisches Zivil- und Handelsrechts und Dekan der juristischen Fakultät in Würzburg. Seine Lehrtätigkeit in Lausanne setzte Neumayer auch nach seiner Ernennung zum ordentlichen Professor in Würzburg nebenberuflich für die deutschen Rechtsstudierenden als professeur associé fort. Neumayers Publikationen zeigen die Spannweite seiner Interessen- und Forschungsgebiete auf. Neumayer verfasste zahlreiche wissenschaftliche Arbeiten und Aufsätze zum internationalen Zivil-, Handels- und Familienrecht, sowie zur Rechtsvergleichung des deutschen, ausländischen und staatsvertraglichen materiellen Handelsrechts, zum Staatsrecht und zur Rechtsgeschichte. Während seiner Amtszeit an der Universität Würzburg wurde er in eine größere Anzahl von Universitätskommissionen gewählt, u. A. versah er über zehn Jahre lang den Vorsitz im Ausschuss für die Partnerschaftsbeziehungen zur Universität Padua in Italien und hat sich durch seinen wiederholten persönlichen Einsatz zur Verfestigung der engen freundschaftlichen Beziehungen zur Juristischen Fakultät der Universität Caen in Frankreich verdient gemacht. Zudem war Neumayer Gastprofessor an mehreren ausländischen Universitäten und hielt zahlreiche Vorträge an mehreren Universitäten Europas, Amerikas und Afrikas. In den 50er Jahren entwickelte Neumayer eine staats- und verfassungsrechtliche Argumentation, die das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Mai 1956 über den Anspruch der Bevölkerung Badens auf ein Volksbegehren auf Wiederherstellung des alten Landes Baden nach Art. 29 Abs. 2 GG A.F. bekräftigte. Diese ist im gleichen Jahr unter dem Titel: «Die Neugliederung des Bundesgebietes und das Land Baden» erschienen. Nachdem das Volksbegehren erfolgreich durchgeführt worden war, berief ihn 1959 der Bundesminister des Inneren Gerhard Schröder in die sogenannte „Baden-Kommission“, welche ein verfassungsrechtliches Gutachten zu der Frage ausarbeitete, wie der verfassungsrechtlichen Lage, wie sie im Gebietsteil Baden nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Mai 1956 und nach dem Volksbegehren von 1956 entstanden ist, Rechnung getragen werden könnte. Die Kommission, der auch Herbert Krüger, Hamburg, und Hans Schneider, Heidelberg, angehörten, kam in ihrem im Dezember 1960 vorgelegten Gutachten zu dem Ergebnis, dass die Bundesregierung verpflichtet sei, einen Gesamtplan für die Neugliederung des Bundesgebietes in Form eines Gesetzentwurfs dem Bundestag und dem Bundesrat vorzulegen. Darüber hinaus hatte sie den Verbleib des badischen Gebietsteils im Bundesland Baden-Württemberg empfohlen. (Quelle Wikipedia) Versand D: 4,00 EUR Jura, Rechtsgeschichte, Universitätsprofessor, Recht, Rechtswissenschaften, Richter, Gesellschaftsrecht, Rechtssprechung, Baden-Kommission, badische, Landeskunde, Privatrecht, internationales, Festschriften, Stiftungen, Law, Baden, badische, Jurist, Angelegt am: 23.02.2016.
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3789012033 - NEUMAYER, Karl Heinz: Festschrift für H. zum 65. Geburtstag. Herausgegeben von Werner Barfuß, Bernard Dutoit, Hans Forkel, Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Immenga, Ferenc Majoros.
NEUMAYER, Karl Heinz

Festschrift für H. zum 65. Geburtstag. Herausgegeben von Werner Barfuß, Bernard Dutoit, Hans Forkel, Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Immenga, Ferenc Majoros. (1985)

Lieferung erfolgt aus/von: Deutschland DE US

ISBN: 3789012033 bzw. 9783789012037, in Deutsch, Baden-Baden. Nomos Verlagsgesellschaft. 1. Auflage, gebraucht, guter Zustand.

Von Händler/Antiquariat, Antiquariat Heinzelmännchen Karl Heinzelmann, 70597 Stuttgart.
562 Seiten. Mit einem Porträtbild. Original-Leinwand-Einband. (Geringe Gebrauchsspuren). 22x16 cm Unbekannter Einband * Karl Heinz Neumayer (* 10. Dezember 1920 in Freiburg im Breisgau; ? 24. Januar 2009 in Lausanne) war ein deutscher Rechtswissenschaftler und Hochschullehrer. Neumayer wurde als Sohn des nordbadischen Landrates Karl Neumayer in Freiburg im Breisgau geboren, dessen Vater und Vorfahren die Apotheke in Eberbach führten. Seine Mutter Elsi geb. Matter stammte aus dem schweizerischen Aargau. Bis zum Abitur an einem humanistischen Gymnasium 1939 lebte Neumayer in Mannheim. Anschließend studierte er in den Jahren 1939 bis 1941 Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg und der Karls-Universität Prag und schloss sein Studium 1941 mit dem ersten juristischen Staatsexamen in Leitmeritz in Böhmen und der Note »gut« ab. 1941 wurde er zum Militärdienst eingezogen, aus welchem er 1945 ausschied. Sodann durchlief Neymayer von 1945 bis 1949 das juristische Referendariat im nordbadischen Staatsdienst. Währenddessen verfasste er seine Dissertationsarbeit, welche den Titel "Die Interessen des Kindes im Ehescheidungsprozess der Eltern ? Eine Untersuchung auf rechtsvergleichender und soziologischer Grundlage" trug und wurde 1947 an der Universität Heidelberg zum Dr. iuris promoviert. 1949 absolvierte er das zweite juristische Staatsexamen, wiederum mit der Note »gut«, als bester der Kandidaten seines Jahrgangs. 1951 erfolgte die Zulassung zur Advokatur. Nach seinem Studium arbeitete Neumayer von 1949 bis 1957 zunächst als wissenschaftlicher Referent am vormaligen Kaiser-Wilhelm-Institut (KWI) für ausländisches und Internationales Privatrecht in Tübingen, später in Hamburg, mit Zuständigkeit für italienisches, spanisches, portugiesisches und ibero-amerikanisches Recht. Im Jahre 1950 war Neumayer Gründungsmitglied der Gesellschaft für Rechtsvergleichung e. V. in Freiburg im Breisgau, bekleidete dort seit 1953 das Amt des geschäftsführenden Sekretärs und von 1956 bis 1963 das Amt des Generalsekretärs der Gesellschaft. Bis 1985 war er zudem Mitglied des Vorstandes. 1957 folgte er einem Ruf an die Université de Lausanne, wo er zunächst außerordentlicher und ab 1963 ordentlicher Professor für deutsches Zivil- und Handelsrecht am Lehrstuhl für deutsches Recht gewesen ist. Von 1962 bis 1965 war er zugleich Dekan der juristischen Fakultät und Direktor des Institut de droit comparé in Lausanne. Außerdem lehrte er zur gleichen Zeit an der Université du Luxembourg und war dort ebenfalls Dekan der juristischen Fakultät. Zudem war er von 1965 bis 1974 Gastprofessor an der Universität Fribourg in der Schweiz. 1966 wurde er als Ordinarius an die Julius-Maximilians-Universität Würzburg berufen und war dort Professor für Rechtsvergleichung, internationales Privatrecht, ausländisches Zivil- und Handelsrecht, deutsches bürgerliches Recht und Handelsrecht. Von 1966 bis 1989 war er zudem alleiniger Vorstand des Instituts für Rechtsvergleichung sowie ausländisches Zivil- und Handelsrechts und Dekan der juristischen Fakultät in Würzburg. Seine Lehrtätigkeit in Lausanne setzte Neumayer auch nach seiner Ernennung zum ordentlichen Professor in Würzburg nebenberuflich für die deutschen Rechtsstudierenden als professeur associé fort. Neumayers Publikationen zeigen die Spannweite seiner Interessen- und Forschungsgebiete auf. Neumayer verfasste zahlreiche wissenschaftliche Arbeiten und Aufsätze zum internationalen Zivil-, Handels- und Familienrecht, sowie zur Rechtsvergleichung des deutschen, ausländischen und staatsvertraglichen materiellen Handelsrechts, zum Staatsrecht und zur Rechtsgeschichte. Während seiner Amtszeit an der Universität Würzburg wurde er in eine größere Anzahl von Universitätskommissionen gewählt, u. A. versah er über zehn Jahre lang den Vorsitz im Ausschuss für die Partnerschaftsbeziehungen zur Universität Padua in Italien und hat sich durch seinen wiederholten persönlichen Einsatz zur Verfestigung der engen freundschaftlichen Beziehungen zur Juristischen Fakultät der Universität Caen in Frankreich verdient gemacht. Zudem war Neumayer Gastprofessor an mehreren ausländischen Universitäten und hielt zahlreiche Vorträge an mehreren Universitäten Europas, Amerikas und Afrikas. In den 50er Jahren entwickelte Neumayer eine staats- und verfassungsrechtliche Argumentation, die das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Mai 1956 über den Anspruch der Bevölkerung Badens auf ein Volksbegehren auf Wiederherstellung des alten Landes Baden nach Art. 29 Abs. 2 GG A.F. bekräftigte. Diese ist im gleichen Jahr unter dem Titel: «Die Neugliederung des Bundesgebietes und das Land Baden» erschienen. Nachdem das Volksbegehren erfolgreich durchgeführt worden war, berief ihn 1959 der Bundesminister des Inneren Gerhard Schröder in die sogenannte "Baden-Kommission", welche ein verfassungsrechtliches Gutachten zu der Frage ausarbeitete, wie der verfassungsrechtlichen Lage, wie sie im Gebietsteil Baden nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Mai 1956 und nach dem Volksbegehren von 1956 entstanden ist, Rechnung getragen werden könnte. Die Kommission, der auch Herbert Krüger, Hamburg, und Hans Schneider, Heidelberg, angehörten, kam in ihrem im Dezember 1960 vorgelegten Gutachten zu dem Ergebnis, dass die Bundesregierung verpflichtet sei, einen Gesamtplan für die Neugliederung des Bundesgebietes in Form eines Gesetzentwurfs dem Bundestag und dem Bundesrat vorzulegen. Darüber hinaus hatte sie den Verbleib des badischen Gebietsteils im Bundesland Baden-Württemberg empfohlen. (Quelle Wikipedia) Jura, Rechtsgeschichte, Universitätsprofessor, Recht, Rechtswissenschaften, Richter, Gesellschaftsrecht, Rechtssprechung, Baden-Kommission, badische, Landeskunde, Privatrecht, internationales, Festschriften, Stiftungen, Law, Baden, badische, Jurist, gebraucht; gut, 2016-02-24.
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