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9783789035289 - Claudius Arnold: Amtliche Werke im Urheberrecht
Claudius Arnold

Amtliche Werke im Urheberrecht (1994)

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ISBN: 9783789035289 bzw. 3789035289, in Deutsch, Nomos, Taschenbuch, neu.

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Zur Verfassungsmäßigkeit und analogen Anwendbarkeit des Paragraphen 5 UrhG, Bestimmte amtliche Werke werden durch 5 UrhG vom Urheberrechtsschutz ausgenommen. Hoheitliche Regelungstexte, amtliche Leitsätze sowie ein Teil der rein informativen behördlichen Publikationen dürfen daher von jedermann vervielfältigt und verbreitet werden. Insbesondere juristische Verlage und Betreiber von Datenbanken, aber auch die Tagespresse und die elektronischen Massenmedien machen von dieser Regelung Gebrauch. Die Urheber der amtlichen Werke, meist Beamte und Richter, haben weder Verwertungsrechte noch urheberpersönlichkeitsrechtliche Befugnisse. Der Autor zeigt, dass 5 UrhG trotz dieser einschneidenden Rechtsfolge nicht gegen Grundrechte der Urheber verstösst. Im Anschluss daran legt er im einzelnen dar, dass die Vorschrift - entgegen der herrschenden Ansicht - ungeachtet ihres Ausnahmecharakters analog auf weitere Werke und auf Gegenstände verwandter Schutzrechte angewandt werden kann. Die Monographie ist für alle an Urheberrechtsfragen interessierten Autoren amtlicher Werke, für Verlage, die solche Werke publizieren, sowie für die auf dem Gebiet des Urheberrechts praktisch oder wissenschaftlich tätigen Juristen bestimmt. Taschenbuch, 15.09.1994.
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Zur Verfassungsmäßigkeit und analogen Anwendbarkeit des Paragraphen 5 UrhG, Bestimmte amtliche Werke werden durch 5 UrhG vom Urheberrechtsschutz ausgenommen. Hoheitliche Regelungstexte, amtliche Leitsätze sowie ein Teil der rein informativen behördlichen Publikationen dürfen daher von jedermann vervielfältigt und verbreitet werden. Insbesondere juristische Verlage und Betreiber von Datenbanken, aber auch die Tagespresse und die elektronischen Massenmedien machen von dieser Regelung Gebrauch. Die Urheber der amtlichen Werke, meist Beamte und Richter, haben weder Verwertungsrechte noch urheberpersönlichkeitsrechtliche Befugnisse. Der Autor zeigt, dass 5 UrhG trotz dieser einschneidenden Rechtsfolge nicht gegen Grundrechte der Urheber verstösst. Im Anschluss daran legt er im einzelnen dar, dass die Vorschrift - entgegen der herrschenden Ansicht - ungeachtet ihres Ausnahmecharakters analog auf weitere Werke und auf Gegenstände verwandter Schutzrechte angewandt werden kann. Die Monographie ist für alle an Urheberrechtsfragen interessierten Autoren amtlicher Werke, für Verlage, die solche Werke publizieren, sowie für die auf dem Gebiet des Urheberrechts praktisch oder wissenschaftlich tätigen Juristen bestimmt.
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Zur Verfassungsmäßigkeit und analogen Anwendbarkeit des Paragraphen 5 UrhG, Bestimmte amtliche Werke werden durch 5 UrhG vom Urheberrechtsschutz ausgenommen. Hoheitliche Regelungstexte, amtliche Leitsätze sowie ein Teil der rein informativen behördlichen Publikationen dürfen daher von jedermann vervielfältigt und verbreitet werden. Insbesondere juristische Verlage und Betreiber von Datenbanken, aber auch die Tagespresse und die elektronischen Massenmedien machen von dieser Regelung Gebrauch. Die Urheber der amtlichen Werke, meist Beamte und Richter, haben weder Verwertungsrechte noch urheberpersönlichkeitsrechtliche Befugnisse. Der Autor zeigt, daß 5 UrhG trotz dieser einschneidenden Rechtsfolge nicht gegen Grundrechte der Urheber verstößt. Im Anschluß daran legt er im einzelnen dar, daß die Vorschrift - entgegen der herrschenden Ansicht - ungeachtet ihres Ausnahmecharakters analog auf weitere Werke und auf Gegenstände verwandter Schutzrechte angewandt werden kann. Die Monographie ist für alle an Urheberrechtsfragen interessierten Autoren amtlicher Werke, für Verlage, die solche Werke publizieren, sowie für die auf dem Gebiet des Urheberrechts praktisch oder wissenschaftlich tätigen Juristen bestimmt.
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