Ländervermögen im Bundesstaat - 3 Angebote vergleichen

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9783789035678 - Uwe Berlit: Ländervermögen im Bundesstaat
Uwe Berlit

Ländervermögen im Bundesstaat (1994)

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ISBN: 9783789035678 bzw. 378903567X, in Deutsch, Nomos, Taschenbuch, neu.

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Die Vermögensverteilung zwischen Bund und ostdeutschen Ländern als föderales Problem. Diss. Die staatliche Einigung Deutschlands machte eine föderal gerechte, aufgabenangemessene Ausstattung der ostdeutschen Bundesländer mit Verwaltungs- und Finanzvermögen zum Problem. Der Autor zeichnet Entwicklung und Schicksal des Ländervermögens in der wechselvollen Geschichte der Länder in Reich und Bund nach. Dies legt den Grund für die Analyse der Zuordnung des nicht zu privatisierenden Volkseigentums durch den Einigungsvertrag und das Vermögenszuordnungsgesetz. Den ostdeutschen Ländern - so der Befund - steht vom volkseigenen Vermögen und insbesondere vom vormaligen Vermögen des preussischen Staates mehr zu als derzeit vom Bund zugestanden. Dabei sind die Änderungen des Vermögenszuordnungsrechts durch das Registerverfahrensbeschleunigungsgesetz berücksichtigt. Die Monographie ist für an föderalen Fragen Interessierte, vor allem aber für im Bereich der Vermögenszuordnung Tätige bestimmt. Sie klärt die verfassungsrechtlichen Grundlagen des Vermögenszuordnungsrechts und gibt Antworten auf zahlreiche Zweifelsfragen in diesem noch jungen Rechtsgebiet. Der Autor ist Richter am Oberverwaltungsgericht und wirkte als Berater an der Entstehung der Landesverfassung Sachsen-Anhalt mit. Taschenbuch, 21.11.1994.
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9783789035678 - Uwe Berlit: Ländervermögen im Bundesstaat
Uwe Berlit

Ländervermögen im Bundesstaat

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Die Vermögensverteilung zwischen Bund und ostdeutschen Ländern als föderales Problem. Diss. Die staatliche Einigung Deutschlands machte eine föderal gerechte, aufgabenangemessene Ausstattung der ostdeutschen Bundesländer mit Verwaltungs- und Finanzvermögen zum Problem. Der Autor zeichnet Entwicklung und Schicksal des Ländervermögens in der wechselvollen Geschichte der Länder in Reich und Bund nach. Dies legt den Grund für die Analyse der Zuordnung des nicht zu privatisierenden Volkseigentums durch den Einigungsvertrag und das Vermögenszuordnungsgesetz. Den ostdeutschen Ländern - so der Befund - steht vom volkseigenen Vermögen und insbesondere vom vormaligen Vermögen des preußischen Staates mehr zu als derzeit vom Bund zugestanden. Dabei sind die Änderungen des Vermögenszuordnungsrechts durch das Registerverfahrensbeschleunigungsgesetz berücksichtigt. Die Monographie ist für an föderalen Fragen Interessierte, vor allem aber für im Bereich der Vermögenszuordnung Tätige bestimmt. Sie klärt die verfassungsrechtlichen Grundlagen des Vermögenszuordnungsrechts und gibt Antworten auf zahlreiche Zweifelsfragen in diesem noch jungen Rechtsgebiet. Der Autor ist Richter am Oberverwaltungsgericht und wirkte als Berater an der Entstehung der Landesverfassung Sachsen-Anhalt mit.
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Die Vermögensverteilung zwischen Bund und ostdeutschen Ländern als föderales Problem. Diss. Die staatliche Einigung Deutschlands machte eine föderal gerechte, aufgabenangemessene Ausstattung der ostdeutschen Bundesländer mit Verwaltungs- und Finanzvermögen zum Problem. Der Autor zeichnet Entwicklung und Schicksal des Ländervermögens in der wechselvollen Geschichte der Länder in Reich und Bund nach. Dies legt den Grund für die Analyse der Zuordnung des nicht zu privatisierenden Volkseigentums durch den Einigungsvertrag und das Vermögenszuordnungsgesetz. Den ostdeutschen Ländern - so der Befund - steht vom volkseigenen Vermögen und insbesondere vom vormaligen Vermögen des preussischen Staates mehr zu als derzeit vom Bund zugestanden. Dabei sind die Änderungen des Vermögenszuordnungsrechts durch das Registerverfahrensbeschleunigungsgesetz berücksichtigt. Die Monographie ist für an föderalen Fragen Interessierte, vor allem aber für im Bereich der Vermögenszuordnung Tätige bestimmt. Sie klärt die verfassungsrechtlichen Grundlagen des Vermögenszuordnungsrechts und gibt Antworten auf zahlreiche Zweifelsfragen in diesem noch jungen Rechtsgebiet. Der Autor ist Richter am Oberverwaltungsgericht und wirkte als Berater an der Entstehung der Landesverfassung Sachsen-Anhalt mit.
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