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Der Gegenstand der Rechtserkenntnis (1996)
DE PB NW
ISBN: 9783789041280 bzw. 3789041289, in Deutsch, Nomos, Taschenbuch, neu.
Lieferung aus: Schweiz, Neuerscheinung.
Epitaph eines juristischen Problems, Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob das positive Recht ein Gegenstand wissenschaftlicher Beschreibung sein kann. Die sprachphilosophisch akzentuierte Antwort fällt negativ aus. Die Beweisführung verfährt immanent. Der in jedem juristischen Schriftsatz implizit enthaltene Anspruch, das positive Recht sei ein Gegenstand objektiver Erkenntnis, lässt sich aufgrund seiner eigenen Prämissen der Unwahrheit überführen. Der Verfasser rekonstruiert zu diesem Zweck eine Serie von Modellen der Bezugnahme. Sie scheinen zwar in der Reihenfolge ihres Auftretens dazu angetan zu sein, das Ungenügen ihres jeweiligen Vorgängers kompensieren zu können, versagen aber gleichwohl alle vor der Aufgabe, die Bezugnahme auf das positive Recht aufzuklären. Das Resultat ist ernüchternd. Wo man sich im Besitz objektiver Wahrheit wähnte, entdeckt man bloss die blinde Submission unter die professionelle Hierarchie. Bei aller Negativität, mit der die Untersuchung ausklingt, kann sie dennoch als Prolegomenon zu einer künftigen Rechtstheorie gelesen werden, die sich darauf verstehen wird, den Anspruch rechtlichen Wissens in staatsbürgerlicher Absicht zu fassen. Taschenbuch, 08.02.1996.
Epitaph eines juristischen Problems, Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob das positive Recht ein Gegenstand wissenschaftlicher Beschreibung sein kann. Die sprachphilosophisch akzentuierte Antwort fällt negativ aus. Die Beweisführung verfährt immanent. Der in jedem juristischen Schriftsatz implizit enthaltene Anspruch, das positive Recht sei ein Gegenstand objektiver Erkenntnis, lässt sich aufgrund seiner eigenen Prämissen der Unwahrheit überführen. Der Verfasser rekonstruiert zu diesem Zweck eine Serie von Modellen der Bezugnahme. Sie scheinen zwar in der Reihenfolge ihres Auftretens dazu angetan zu sein, das Ungenügen ihres jeweiligen Vorgängers kompensieren zu können, versagen aber gleichwohl alle vor der Aufgabe, die Bezugnahme auf das positive Recht aufzuklären. Das Resultat ist ernüchternd. Wo man sich im Besitz objektiver Wahrheit wähnte, entdeckt man bloss die blinde Submission unter die professionelle Hierarchie. Bei aller Negativität, mit der die Untersuchung ausklingt, kann sie dennoch als Prolegomenon zu einer künftigen Rechtstheorie gelesen werden, die sich darauf verstehen wird, den Anspruch rechtlichen Wissens in staatsbürgerlicher Absicht zu fassen. Taschenbuch, 08.02.1996.
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Der Gegenstand der Rechtserkenntnis
DE NW
ISBN: 9783789041280 bzw. 3789041289, in Deutsch, Nomos, neu.
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Epitaph eines juristischen Problems, Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob das positive Recht ein Gegenstand wissenschaftlicher Beschreibung sein kann. Die sprachphilosophisch akzentuierte Antwort fällt negativ aus. Die Beweisführung verfährt immanent. Der in jedem juristischen Schriftsatz implizit enthaltene Anspruch, das positive Recht sei ein Gegenstand objektiver Erkenntnis, lässt sich aufgrund seiner eigenen Prämissen der Unwahrheit überführen. Der Verfasser rekonstruiert zu diesem Zweck eine Serie von Modellen der Bezugnahme. Sie scheinen zwar in der Reihenfolge ihres Auftretens dazu angetan zu sein, das Ungenügen ihres jeweiligen Vorgängers kompensieren zu können, versagen aber gleichwohl alle vor der Aufgabe, die Bezugnahme auf das positive Recht aufzuklären. Das Resultat ist ernüchternd. Wo man sich im Besitz objektiver Wahrheit wähnte, entdeckt man bloss die blinde Submission unter die professionelle Hierarchie. Bei aller Negativität, mit der die Untersuchung ausklingt, kann sie dennoch als Prolegomenon zu einer künftigen Rechtstheorie gelesen werden, die sich darauf verstehen wird, den Anspruch rechtlichen Wissens in staatsbürgerlicher Absicht zu fassen.
Epitaph eines juristischen Problems, Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob das positive Recht ein Gegenstand wissenschaftlicher Beschreibung sein kann. Die sprachphilosophisch akzentuierte Antwort fällt negativ aus. Die Beweisführung verfährt immanent. Der in jedem juristischen Schriftsatz implizit enthaltene Anspruch, das positive Recht sei ein Gegenstand objektiver Erkenntnis, lässt sich aufgrund seiner eigenen Prämissen der Unwahrheit überführen. Der Verfasser rekonstruiert zu diesem Zweck eine Serie von Modellen der Bezugnahme. Sie scheinen zwar in der Reihenfolge ihres Auftretens dazu angetan zu sein, das Ungenügen ihres jeweiligen Vorgängers kompensieren zu können, versagen aber gleichwohl alle vor der Aufgabe, die Bezugnahme auf das positive Recht aufzuklären. Das Resultat ist ernüchternd. Wo man sich im Besitz objektiver Wahrheit wähnte, entdeckt man bloss die blinde Submission unter die professionelle Hierarchie. Bei aller Negativität, mit der die Untersuchung ausklingt, kann sie dennoch als Prolegomenon zu einer künftigen Rechtstheorie gelesen werden, die sich darauf verstehen wird, den Anspruch rechtlichen Wissens in staatsbürgerlicher Absicht zu fassen.
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