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Der Urheber im öffentlichen Dienst (1999)
DE PB NW
ISBN: 9783789059261 bzw. 3789059269, in Deutsch, Nomos, Taschenbuch, neu.
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Diss. Die Mehrzahl urheberrechtlich schutzfähiger Werke wird heute nicht freiberuflich, sondern in einem Abhängigkeitsverhältnis geschaffen. Der Gesetzgeber hat in das UrhG aber lediglich in 43 eine Bestimmung über den ´´Urheber in Arbeits- und Dienstverhältnissen´´ aufgenommen. Diese Vorschrift ist angesichts ihrer generalklauselartigen Fassung aber nicht geeignet, die Fragen, die durch die besondere Situation des Urhebers im Arbeits- und Dienstverhältnis aufgeworfen werden, konkret zu beantworten. Vor diesem Hintergrund untersucht der Verfasser, welche öffentlichen Dienstnehmer potentiell als Urheber in Rechnung zu stellen sind, also Tätigkeiten verrichten, die auf die Schaffung urheberrechtsschutzfähiger Werke gerichtet sind. Anschliessend widmet er sich der Frage, welche Wirkungen die Regelungen des UrhG und der für den öffentlichen Dienst geltenden Tarifverträge auf die von ihnen betroffenen Urheber haben. In die abschliessende Gesamtbetrachtung des urheberrechtlichen Schicksals öffentlicher Dienstnehmer finden auch Einzelvereinbarungen über Urheberrechte Eingang. Insgesamt klärt das Werk überzeugend wie sich die zentralen Probleme im Spannungsfeld von Urheber- und Arbeits- bzw. Dienstrecht lösen lassen. Taschenbuch, 15.03.1999.
Diss. Die Mehrzahl urheberrechtlich schutzfähiger Werke wird heute nicht freiberuflich, sondern in einem Abhängigkeitsverhältnis geschaffen. Der Gesetzgeber hat in das UrhG aber lediglich in 43 eine Bestimmung über den ´´Urheber in Arbeits- und Dienstverhältnissen´´ aufgenommen. Diese Vorschrift ist angesichts ihrer generalklauselartigen Fassung aber nicht geeignet, die Fragen, die durch die besondere Situation des Urhebers im Arbeits- und Dienstverhältnis aufgeworfen werden, konkret zu beantworten. Vor diesem Hintergrund untersucht der Verfasser, welche öffentlichen Dienstnehmer potentiell als Urheber in Rechnung zu stellen sind, also Tätigkeiten verrichten, die auf die Schaffung urheberrechtsschutzfähiger Werke gerichtet sind. Anschliessend widmet er sich der Frage, welche Wirkungen die Regelungen des UrhG und der für den öffentlichen Dienst geltenden Tarifverträge auf die von ihnen betroffenen Urheber haben. In die abschliessende Gesamtbetrachtung des urheberrechtlichen Schicksals öffentlicher Dienstnehmer finden auch Einzelvereinbarungen über Urheberrechte Eingang. Insgesamt klärt das Werk überzeugend wie sich die zentralen Probleme im Spannungsfeld von Urheber- und Arbeits- bzw. Dienstrecht lösen lassen. Taschenbuch, 15.03.1999.
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Der Urheber im öffentlichen Dienst
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Diss. Die Mehrzahl urheberrechtlich schutzfähiger Werke wird heute nicht freiberuflich, sondern in einem Abhängigkeitsverhältnis geschaffen. Der Gesetzgeber hat in das UrhG aber lediglich in 43 eine Bestimmung über den "Urheber in Arbeits- und Dienstverhältnissen" aufgenommen. Diese Vorschrift ist angesichts ihrer generalklauselartigen Fassung aber nicht geeignet, die Fragen, die durch die besondere Situation des Urhebers im Arbeits- und Dienstverhältnis aufgeworfen werden, konkret zu beantworten. Vor diesem Hintergrund untersucht der Verfasser, welche öffentlichen Dienstnehmer potentiell als Urheber in Rechnung zu stellen sind, also Tätigkeiten verrichten, die auf die Schaffung urheberrechtsschutzfähiger Werke gerichtet sind. Anschließend widmet er sich der Frage, welche Wirkungen die Regelungen des UrhG und der für den öffentlichen Dienst geltenden Tarifverträge auf die von ihnen betroffenen Urheber haben. In die abschließende Gesamtbetrachtung des urheberrechtlichen Schicksals öffentlicher Dienstnehmer finden auch Einzelvereinbarungen über Urheberrechte Eingang. Insgesamt klärt das Werk überzeugend wie sich die zentralen Probleme im Spannungsfeld von Urheber- und Arbeits- bzw. Dienstrecht lösen lassen.
Diss. Die Mehrzahl urheberrechtlich schutzfähiger Werke wird heute nicht freiberuflich, sondern in einem Abhängigkeitsverhältnis geschaffen. Der Gesetzgeber hat in das UrhG aber lediglich in 43 eine Bestimmung über den "Urheber in Arbeits- und Dienstverhältnissen" aufgenommen. Diese Vorschrift ist angesichts ihrer generalklauselartigen Fassung aber nicht geeignet, die Fragen, die durch die besondere Situation des Urhebers im Arbeits- und Dienstverhältnis aufgeworfen werden, konkret zu beantworten. Vor diesem Hintergrund untersucht der Verfasser, welche öffentlichen Dienstnehmer potentiell als Urheber in Rechnung zu stellen sind, also Tätigkeiten verrichten, die auf die Schaffung urheberrechtsschutzfähiger Werke gerichtet sind. Anschließend widmet er sich der Frage, welche Wirkungen die Regelungen des UrhG und der für den öffentlichen Dienst geltenden Tarifverträge auf die von ihnen betroffenen Urheber haben. In die abschließende Gesamtbetrachtung des urheberrechtlichen Schicksals öffentlicher Dienstnehmer finden auch Einzelvereinbarungen über Urheberrechte Eingang. Insgesamt klärt das Werk überzeugend wie sich die zentralen Probleme im Spannungsfeld von Urheber- und Arbeits- bzw. Dienstrecht lösen lassen.
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Der Urheber im öffentlichen Dienst
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ISBN: 9783789059261 bzw. 3789059269, in Deutsch, Nomos, neu.
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Diss. Die Mehrzahl urheberrechtlich schutzfähiger Werke wird heute nicht freiberuflich, sondern in einem Abhängigkeitsverhältnis geschaffen. Der Gesetzgeber hat in das UrhG aber lediglich in 43 eine Bestimmung über den "Urheber in Arbeits- und Dienstverhältnissen" aufgenommen. Diese Vorschrift ist angesichts ihrer generalklauselartigen Fassung aber nicht geeignet, die Fragen, die durch die besondere Situation des Urhebers im Arbeits- und Dienstverhältnis aufgeworfen werden, konkret zu beantworten. Vor diesem Hintergrund untersucht der Verfasser, welche öffentlichen Dienstnehmer potentiell als Urheber in Rechnung zu stellen sind, also Tätigkeiten verrichten, die auf die Schaffung urheberrechtsschutzfähiger Werke gerichtet sind. Anschliessend widmet er sich der Frage, welche Wirkungen die Regelungen des UrhG und der für den öffentlichen Dienst geltenden Tarifverträge auf die von ihnen betroffenen Urheber haben. In die abschliessende Gesamtbetrachtung des urheberrechtlichen Schicksals öffentlicher Dienstnehmer finden auch Einzelvereinbarungen über Urheberrechte Eingang. Insgesamt klärt das Werk überzeugend wie sich die zentralen Probleme im Spannungsfeld von Urheber- und Arbeits- bzw. Dienstrecht lösen lassen.
Diss. Die Mehrzahl urheberrechtlich schutzfähiger Werke wird heute nicht freiberuflich, sondern in einem Abhängigkeitsverhältnis geschaffen. Der Gesetzgeber hat in das UrhG aber lediglich in 43 eine Bestimmung über den "Urheber in Arbeits- und Dienstverhältnissen" aufgenommen. Diese Vorschrift ist angesichts ihrer generalklauselartigen Fassung aber nicht geeignet, die Fragen, die durch die besondere Situation des Urhebers im Arbeits- und Dienstverhältnis aufgeworfen werden, konkret zu beantworten. Vor diesem Hintergrund untersucht der Verfasser, welche öffentlichen Dienstnehmer potentiell als Urheber in Rechnung zu stellen sind, also Tätigkeiten verrichten, die auf die Schaffung urheberrechtsschutzfähiger Werke gerichtet sind. Anschliessend widmet er sich der Frage, welche Wirkungen die Regelungen des UrhG und der für den öffentlichen Dienst geltenden Tarifverträge auf die von ihnen betroffenen Urheber haben. In die abschliessende Gesamtbetrachtung des urheberrechtlichen Schicksals öffentlicher Dienstnehmer finden auch Einzelvereinbarungen über Urheberrechte Eingang. Insgesamt klärt das Werk überzeugend wie sich die zentralen Probleme im Spannungsfeld von Urheber- und Arbeits- bzw. Dienstrecht lösen lassen.
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