Der Kontrahierungszwang für Girokonten bei Banken und Sparkassen
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Der Kontrahierungszwang für Girokonten bei Banken und Sparkassen (2001)
DE PB NW
ISBN: 9783789070877 bzw. 3789070874, in Deutsch, Nomos, Taschenbuch, neu.
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Diss. Univ. Göttingen 2000, Diese Arbeit untersucht umfassend die Frage, inwiefern Banken und Sparkassen einer Verpflichtung zur Führung eines Guthabengirokontos nachkommen müssen. Als Auslöser für die Diskussion über ein ´´Recht auf ein Girokonto´´ gilt die Ablehnung von Sozialhilfeempfängern aufgrund schlechter finanzieller Verhältnisse. Aktuell beschäftigt die Frage der Verpflichtung zur Führung eines Girokontos die Gerichte bei Organisationen mit negativem Image, wie z.B. bei radikalen Parteien oder Scientology. Die Arbeit beginnt mit den speziellen Regelungen der Sparkassengesetzen, durch die einige Bundesländer die Kreditinstitute zur Führung eines Girokontos verpflichtet haben. Dabei werden auch Problemfälle erörtert, in denen die gesetzliche Regelung eine Ablehnung gestattet. Für Sparkassen in Bundesländern, die keine ausdrückliche gesetzliche Verpflichtung vorsehen, kommt der Verfasser zu dem Ergebnis, dass sich die Verpflichtung je nach Formulierung in den Sparkassengesetzen auch aus dem allgemeinen öffentlichen Auftrag der Sparkassen ergeben kann. Abschliessend wird die Anwendbarkeit der sogenannten Monopolmissbrauchsrechtsprechung auf den Bereich des Girokontos erörtert. Taschenbuch, 08.02.2001.
Diss. Univ. Göttingen 2000, Diese Arbeit untersucht umfassend die Frage, inwiefern Banken und Sparkassen einer Verpflichtung zur Führung eines Guthabengirokontos nachkommen müssen. Als Auslöser für die Diskussion über ein ´´Recht auf ein Girokonto´´ gilt die Ablehnung von Sozialhilfeempfängern aufgrund schlechter finanzieller Verhältnisse. Aktuell beschäftigt die Frage der Verpflichtung zur Führung eines Girokontos die Gerichte bei Organisationen mit negativem Image, wie z.B. bei radikalen Parteien oder Scientology. Die Arbeit beginnt mit den speziellen Regelungen der Sparkassengesetzen, durch die einige Bundesländer die Kreditinstitute zur Führung eines Girokontos verpflichtet haben. Dabei werden auch Problemfälle erörtert, in denen die gesetzliche Regelung eine Ablehnung gestattet. Für Sparkassen in Bundesländern, die keine ausdrückliche gesetzliche Verpflichtung vorsehen, kommt der Verfasser zu dem Ergebnis, dass sich die Verpflichtung je nach Formulierung in den Sparkassengesetzen auch aus dem allgemeinen öffentlichen Auftrag der Sparkassen ergeben kann. Abschliessend wird die Anwendbarkeit der sogenannten Monopolmissbrauchsrechtsprechung auf den Bereich des Girokontos erörtert. Taschenbuch, 08.02.2001.
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Der Kontrahierungszwang für Girokonten bei Banken und Sparkassen
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Diss. Univ. Göttingen 2000, Diese Arbeit untersucht umfassend die Frage, inwiefern Banken und Sparkassen einer Verpflichtung zur Führung eines Guthabengirokontos nachkommen müssen. Als Auslöser für die Diskussion über ein "Recht auf ein Girokonto" gilt die Ablehnung von Sozialhilfeempfängern aufgrund schlechter finanzieller Verhältnisse. Aktuell beschäftigt die Frage der Verpflichtung zur Führung eines Girokontos die Gerichte bei Organisationen mit negativem Image, wie z.B. bei radikalen Parteien oder Scientology. Die Arbeit beginnt mit den speziellen Regelungen der Sparkassengesetzen, durch die einige Bundesländer die Kreditinstitute zur Führung eines Girokontos verpflichtet haben. Dabei werden auch Problemfälle erörtert, in denen die gesetzliche Regelung eine Ablehnung gestattet. Für Sparkassen in Bundesländern, die keine ausdrückliche gesetzliche Verpflichtung vorsehen, kommt der Verfasser zu dem Ergebnis, daß sich die Verpflichtung je nach Formulierung in den Sparkassengesetzen auch aus dem allgemeinen öffentlichen Auftrag der Sparkassen ergeben kann. Abschließend wird die Anwendbarkeit der sogenannten Monopolmißbrauchsrechtsprechung auf den Bereich des Girokontos erörtert.
Diss. Univ. Göttingen 2000, Diese Arbeit untersucht umfassend die Frage, inwiefern Banken und Sparkassen einer Verpflichtung zur Führung eines Guthabengirokontos nachkommen müssen. Als Auslöser für die Diskussion über ein "Recht auf ein Girokonto" gilt die Ablehnung von Sozialhilfeempfängern aufgrund schlechter finanzieller Verhältnisse. Aktuell beschäftigt die Frage der Verpflichtung zur Führung eines Girokontos die Gerichte bei Organisationen mit negativem Image, wie z.B. bei radikalen Parteien oder Scientology. Die Arbeit beginnt mit den speziellen Regelungen der Sparkassengesetzen, durch die einige Bundesländer die Kreditinstitute zur Führung eines Girokontos verpflichtet haben. Dabei werden auch Problemfälle erörtert, in denen die gesetzliche Regelung eine Ablehnung gestattet. Für Sparkassen in Bundesländern, die keine ausdrückliche gesetzliche Verpflichtung vorsehen, kommt der Verfasser zu dem Ergebnis, daß sich die Verpflichtung je nach Formulierung in den Sparkassengesetzen auch aus dem allgemeinen öffentlichen Auftrag der Sparkassen ergeben kann. Abschließend wird die Anwendbarkeit der sogenannten Monopolmißbrauchsrechtsprechung auf den Bereich des Girokontos erörtert.
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Diss. Univ. Göttingen 2000, Diese Arbeit untersucht umfassend die Frage, inwiefern Banken und Sparkassen einer Verpflichtung zur Führung eines Guthabengirokontos nachkommen müssen. Als Auslöser für die Diskussion über ein "Recht auf ein Girokonto" gilt die Ablehnung von Sozialhilfeempfängern aufgrund schlechter finanzieller Verhältnisse. Aktuell beschäftigt die Frage der Verpflichtung zur Führung eines Girokontos die Gerichte bei Organisationen mit negativem Image, wie z.B. bei radikalen Parteien oder Scientology. Die Arbeit beginnt mit den speziellen Regelungen der Sparkassengesetzen, durch die einige Bundesländer die Kreditinstitute zur Führung eines Girokontos verpflichtet haben. Dabei werden auch Problemfälle erörtert, in denen die gesetzliche Regelung eine Ablehnung gestattet. Für Sparkassen in Bundesländern, die keine ausdrückliche gesetzliche Verpflichtung vorsehen, kommt der Verfasser zu dem Ergebnis, dass sich die Verpflichtung je nach Formulierung in den Sparkassengesetzen auch aus dem allgemeinen öffentlichen Auftrag der Sparkassen ergeben kann. Abschliessend wird die Anwendbarkeit der sogenannten Monopolmissbrauchsrechtsprechung auf den Bereich des Girokontos erörtert.
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