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Berliner Kommentar zum Energierecht, Band 1 in 2 Teilbänden
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Berliner Kommentar zum Energierecht, Band 3 (2018)
ISBN: 9783800515622 bzw. 3800515628, Band: 3, in Deutsch, 4. Ausgabe, Fachmedien Recht und Wirtschaft in Deutscher Fachverlag GmbH, neu.
Berliner Kommentar zum Energierecht, Band 3 - Europäische und deutsche Rechtsverordnungen zum Energierecht (2018)
ISBN: 9783800515622 bzw. 3800515628, Band: 3, in Deutsch, Recht Und Wirtschaft Gmbh, gebundenes Buch, neu.
Berliner Kommentar zum Energierecht, Band 3: Der Kommentar behandelt das durch die Gesetzgebung des Jahres 2016 und den europäischen Energierechtsrahmen in vieler Hinsicht umgestaltete neue Energierecht. Angesichts der erneut gesteigerten Komplexität des Energierechts lässt sich die Stofffülle nur mit Hilfe eines sechsbändigen Gro?kommentars angemessen bewältigen, um dem Nutzer des Kommentars einen vollständigen, präzisen und verlässlichen Überblick über die aktuellen Rechtsfragen anhand der Verwaltungspraxis, der Rechtsprechung und der Literatur zu geben. Die Kommentierungen sind von Wissenschaftlern und Praktikern aus Behörden, Unternehmen und Rechtsanwaltskanzleien unter der Leitung von Professor S?cker erarbeitet worden. Das Gesamtwerk wird im Jahr 2018 vorliegen. Während beim Energierecht vor 1998 das Ziel der Energieversorgungssicherheit mittels geschlossener Versorgungsgebiete und eines regionalen Verbunds von Erzeugung und Last absolute Priorität hatte, ist das neue Energierecht nicht nur dem Ziel der Versorgungssicherheit, sondern in gleicher Intensität auch dem Ziel des besseren Klimaschutzes durch CO2-Reduktion und der Bezahlbarkeit der Energie verpflichtet. Als Mittel zur Preisdämpfung hat das Energierecht die wettbewerbliche Marktöffnung durch Einführung einer Diskriminierungen verhindernden Zugangs- und Preisregulierung zum Ziel. Das ökologische Ziel, die Welt durch Klimaschutz lebenswert zu erhalten, ist erst in den letzten zehn Jahren in den Mittelpunkt des Energierechts getreten und relativiert die Erreichung der beiden anderen Ziele angesichts der hohen damit verbundenen Kosten, die von den Stromverbrauchern über die EEG-Umlage aufgebracht werden müssen. Ergänzend zur Selbstregulierung des Stromverbrauchs durch die Nutzer treten als neue Instrumente kapazit?tsvorsorgende Maßnahmen und die Steuerung der Nachfrage durch Abschaltregelungen, um in Zeiten reduzierter Erzeugung erneuerbarer Energien die Versorgungssicherheit im Kern sicherzustellen. Diese tripolare Zielsetzung des modernen Energierechts mit der zwangsläufigen wechselseitigen Abschwächung der drei Einzelziele gibt den zwei weiteren ergänzenden Zielsetzungen des Energierechts (vgl. 1 EnWG) nur instrumentellen Charakter. Energie muss möglichst effizient eingesetzt werden, um das Klima- und das Preisziel zu erreichen, und es bedarf zum Schutz des Verbrauchers eines verstärkten sektorspezifischen Verbraucherschutzrechts. Die 4. Auflage in 6 Bänden wird wie die Vorauflagen von Professor Dr. Dr. Dres. h.c. Franz Jürgen S?cker herausgegeben. Die einzelnen Vorschriften werden zusammen mit mehr als 50 Spezialisten aus Wissenschaft und Praxis umfassend und praxisnah erläutert. Band 3 enthält ausführliche Erläuterungen aller auf die Bände 1 und 2 bezogenen europäischen und deutschen Rechtsverordnungen: insgesamt 6 EU-Verordnungen und 19 deutsche Rechtsverordnungen zum Energierecht. Zu den wichtigsten gehören die Entgelt- und Zugangsverordnungen Strom und Gas, die Anreizregulierungsverordnung 2017 sowie die EU-REMIT-Verordnung. Buch.
Berliner Kommentar zum Energierecht, Band 1 in 2 Teilbänden (2018)
ISBN: 9783800516506 bzw. 3800516500, Band: 1, in Deutsch, 4. Ausgabe, Fachmedien Recht und Wirtschaft in Deutscher Fachverlag GmbH, neu.
Berliner Kommentar zum Energierecht, Band 1 in 2 Teilbänden - Energiewirtschaftsrecht - Energieplanungsrecht - Energiesicherungsgesetz (2018)
ISBN: 9783800516506 bzw. 3800516500, Band: 1, in Deutsch, Recht Und Wirtschaft Gmbh, gebundenes Buch, neu.
Berliner Kommentar zum Energierecht, Band 1 in 2 Teilbänden: Der Kommentar behandelt das durch die Gesetzgebung des Jahres 2016 und den europäischen Energierechtsrahmen in vieler Hinsicht umgestaltete neue Energierecht. Angesichts der erneut gesteigerten Komplexität des Energierechts lässt sich die Stofffülle nur mit Hilfe eines sechsbändigen Gro?kommentars angemessen bewältigen, um dem Nutzer des Kommentars einen vollständigen, präzisen und verlässlichen Überblick über die aktuellen Rechtsfragen anhand der Verwaltungspraxis, der Rechtsprechung und der Literatur zu geben. Die Kommentierungen sind von Wissenschaftlern und Praktikern aus Behörden, Unternehmen und Rechtsanwaltskanzleien unter der Leitung von Professor S?cker erarbeitet worden. Das Gesamtwerk wird im Jahr 2018 vorliegen. Während beim Energierecht vor 1998 das Ziel der Energieversorgungssicherheit mittels geschlossener Versorgungsgebiete und eines regionalen Verbunds von Erzeugung und Last absolute Priorität hatte, ist das neue Energierecht nicht nur dem Ziel der Versorgungssicherheit, sondern in gleicher Intensität auch dem Ziel des besseren Klimaschutzes durch CO2-Reduktion und der Bezahlbarkeit der Energie verpflichtet. Als Mittel zur Preisdämpfung hat das Energierecht die wettbewerbliche Marktöffnung durch Einführung einer Diskriminierungen verhindernden Zugangs- und Preisregulierung zum Ziel. Das ökologische Ziel, die Welt durch Klimaschutz lebenswert zu erhalten, ist erst in den letzten zehn Jahren in den Mittelpunkt des Energierechts getreten und relativiert die Erreichung der beiden anderen Ziele angesichts der hohen damit verbundenen Kosten, die von den Stromverbrauchern über die EEG-Umlage aufgebracht werden müssen. Ergänzend zur Selbstregulierung des Stromverbrauchs durch die Nutzer treten als neue Instrumente kapazit?tsvorsorgende Maßnahmen und die Steuerung der Nachfrage durch Abschaltregelungen, um in Zeiten reduzierter Erzeugung erneuerbarer Energien die Versorgungssicherheit im Kern sicherzustellen. Diese tripolare Zielsetzung des modernen Energierechts mit der zwangsläufigen wechselseitigen Abschwächung der drei Einzelziele gibt den zwei weiteren ergänzenden Zielsetzungen des Energierechts (vgl. 1 EnWG) nur instrumentellen Charakter. Energie muss möglichst effizient eingesetzt werden, um das Klima- und das Preisziel zu erreichen, und es bedarf zum Schutz des Verbrauchers eines verstärkten sektorspezifischen Verbraucherschutzrechts.Die 4. Auflage in 6 Bänden wird wie die Vorauflagen von Professor Dr. Dr. Dres. h.c. Franz Jürgen S?cker herausgegeben. Die einzelnen Vorschriften werden zusammen mit mehr als 50 Spezialisten aus Wissenschaft und Praxis umfassend und praxisnah erläutert. Der vorliegende Band 1 erläutert das durch das Strommarktgesetz neu gestaltete Energiewirtschafts- und das Energiesicherungsgesetz sowie die damit verbundenen Gesetze EnLAG, NABEG und BBPlG. Buch.
Berliner Kommentar zum Energierecht, Band 3 (2018)
ISBN: 9783800515622 bzw. 3800515628, Band: 3, in Deutsch, 4. Ausgabe, Fachmedien Recht und Wirtschaft in Deutscher Fachverlag GmbH, neu.
Der Kommentar behandelt das durch die Gesetzgebung des Jahres 2016 und den europäischen Energierechtsrahmen in vieler Hinsicht umgestaltete neue Energierecht. Angesichts der erneut gesteigerten Komplexität des Energierechts lässt sich die Stofffülle nur mit Hilfe eines sechsbändigen Großkommentars angemessen bewältigen, um dem Nutzer des Kommentars einen vollständigen, präzisen und verlässlichen Überblick über die aktuellen Rechtsfragen anhand der Verwaltungspraxis, der Rechtsprechung und der Literatur zu geben. Die Kommentierungen sind von Wissenschaftlern und Praktikern aus Behörden, Unternehmen und Rechtsanwaltskanzleien unter der Leitung von Professor Säcker erarbeitet worden. Das Gesamtwerk wird im Jahr 2018 vorliegen. Während beim Energierecht vor 1998 das Ziel der Energieversorgungssicherheit mittels geschlossener Versorgungsgebiete und eines regionalen Verbunds von Erzeugung und Last absolute Priorität hatte, ist das neue Energierecht nicht nur dem Ziel der Versorgungssicherheit, sondern in gleicher Intensität auch dem Ziel des besseren Klimaschutzes durch CO2-Reduktion und der Bezahlbarkeit der Energie verpflichtet. Als Mittel zur Preisdämpfung hat das Energierecht die wettbewerbliche Marktöffnung durch Einführung einer Diskriminierungen verhindernden Zugangs- und Preisregulierung zum Ziel. Das ökologische Ziel, die Welt durch Klimaschutz lebenswert zu erhalten, ist erst in den letzten zehn Jahren in den Mittelpunkt des Energierechts getreten und relativiert die Erreichung der beiden anderen Ziele angesichts der hohen damit verbundenen Kosten, die von den Stromverbrauchern über die EEG-Umlage aufgebracht werden müssen. Ergänzend zur Selbstregulierung des Stromverbrauchs durch die Nutzer treten als neue Instrumente kapazitätsvorsorgende Maßnahmen und die Steuerung der Nachfrage durch Abschaltregelungen, um in Zeiten reduzierter Erzeugung erneuerbarer Energien die Versorgungssicherheit im Kern sicherzustellen. Diese tripolare Zielsetzung des modernen Energierechts mit der zwangsläufigen wechselseitigen Abschwächung der drei Einzelziele gibt den zwei weiteren ergänzenden Zielsetzungen des Energierechts (vgl. 1 EnWG) nur instrumentellen Charakter. Energie muss möglichst effizient eingesetzt werden, um das Klima- und das Preisziel zu erreichen, und es bedarf zum Schutz des Verbrauchers eines verstärkten sektorspezifischen Verbraucherschutzrechts. Die 4. Auflage in 6 Bänden wird wie die Vorauflagen von Professor Dr. Dr. Dres. h.c. Franz Jürgen Säcker herausgegeben. Die einzelnen Vorschriften werden zusammen mit mehr als 50 Spezialisten aus Wissenschaft und Praxis umfassend und praxisnah erläutert. Band 3 enthält ausführliche Erläuterungen aller auf die Bände 1 und 2 bezogenen europäischen und deutschen Rechtsverordnungen: insgesamt 6 EU-Verordnungen und 19 deutsche Rechtsverordnungen zum Energierecht. Zu den wichtigsten gehören die Entgelt- und Zugangsverordnungen Strom und Gas, die Anreizregulierungsverordnung 2017 sowie die EU-REMIT-Verordnung. Gebundene Ausgabe, 15.08.2018.
Berliner Kommentar zum Energierecht, Band 3 (2018)
ISBN: 9783800515622 bzw. 3800515628, Band: 3, in Deutsch, Recht Und Wirtschaft GmbH, gebundenes Buch, neu.
Europäische und deutsche Rechtsverordnungen zum Energierecht Der Kommentar behandelt das durch die Gesetzgebung des Jahres 2016 und den europäischen Energierechtsrahmen in vieler Hinsicht umgestaltete neue Energierecht. Angesichts der erneut gesteigerten Komplexität des Energierechts lässt sich die Stofffülle nur mit Hilfe eines sechsbändigen Großkommentars angemessen bewältigen, um dem Nutzer des Kommentars einen vollständigen, präzisen und verlässlichen Überblick über die aktuellen Rechtsfragen anhand der Verwaltungspraxis, der Rechtsprechung und der Literatur zu geben. Die Kommentierungen sind von Wissenschaftlern und Praktikern aus Behörden, Unternehmen und Rechtsanwaltskanzleien unter der Leitung von Professor Säcker erarbeitet worden. Das Gesamtwerk wird im Jahr 2018 vorliegen. Während beim Energierecht vor 1998 das Ziel der Energieversorgungssicherheit mittels geschlossener Versorgungsgebiete und eines regionalen Verbunds von Erzeugung und Last absolute Priorität hatte, ist das neue Energierecht nicht nur dem Ziel der Versorgungssicherheit, sondern in gleicher Intensität auch dem Ziel des besseren Klimaschutzes durch CO2-Reduktion und der Bezahlbarkeit der Energie verpflichtet. Als Mittel zur Preisdämpfung hat das Energierecht die wettbewerbliche Marktöffnung durch Einführung einer Diskriminierungen verhindernden Zugangs- und Preisregulierung zum Ziel. Das ökologische Ziel, die Welt durch Klimaschutz lebenswert zu erhalten, ist erst in den letzten zehn Jahren in den Mittelpunkt des Energierechts getreten und relativiert die Erreichung der beiden anderen Ziele angesichts der hohen damit verbundenen Kosten, die von den Stromverbrauchern über die EEG-Umlage aufgebracht werden müssen. Ergänzend zur Selbstregulierung des Stromverbrauchs durch die Nutzer treten als neue Instrumente kapazitätsvorsorgende Maßnahmen und die Steuerung der Nachfrage durch Abschaltregelungen, um in Zeiten reduzierter Erzeugung erneuerbarer Energien die Versorgungssicherheit im Kern sicherzustellen. Diese tripolare Zielsetzung des modernen Energierechts mit der zwangsläufigen wechselseitigen Abschwächung der drei Einzelziele gibt den zwei weiteren ergänzenden Zielsetzungen des Energierechts (vgl. 1 EnWG) nur instrumentellen Charakter. Energie muss möglichst effizient eingesetzt werden, um das Klima- und das Preisziel zu erreichen, und es bedarf zum Schutz des Verbrauchers eines verstärkten sektorspezifischen Verbraucherschutzrechts. Die 4. Auflage in 6 Bänden wird wie die Vorauflagen von Professor Dr. Dr. Dres. h.c. Franz Jürgen Säcker herausgegeben. Die einzelnen Vorschriften werden zusammen mit mehr als 50 Spezialisten aus Wissenschaft und Praxis umfassend und praxisnah erläutert. Band 3 enthält ausführliche Erläuterungen aller auf die Bände 1 und 2 bezogenen europäischen und deutschen Rechtsverordnungen: insgesamt 6 EU-Verordnungen und 19 deutsche Rechtsverordnungen zum Energierecht. Zu den wichtigsten gehören die Entgelt- und Zugangsverordnungen Strom und Gas, die Anreizregulierungsverordnung 2017 sowie die EU-REMIT-Verordnung. 15.08.2018, gebundene Ausgabe.
Berliner Kommentar zum Energierecht, Band 1 in 2 Teilbänden (2018)
ISBN: 9783800516506 bzw. 3800516500, Band: 1, in Deutsch, 4. Ausgabe, Fachmedien Recht und Wirtschaft in Deutscher Fachverlag GmbH, neu.
Der Kommentar behandelt das durch die Gesetzgebung des Jahres 2016 und den europäischen Energierechtsrahmen in vieler Hinsicht umgestaltete neue Energierecht. Angesichts der erneut gesteigerten Komplexität des Energierechts lässt sich die Stofffülle nur mit Hilfe eines sechsbändigen Großkommentars angemessen bewältigen, um dem Nutzer des Kommentars einen vollständigen, präzisen und verlässlichen Überblick über die aktuellen Rechtsfragen anhand der Verwaltungspraxis, der Rechtsprechung und der Literatur zu geben. Die Kommentierungen sind von Wissenschaftlern und Praktikern aus Behörden, Unternehmen und Rechtsanwaltskanzleien unter der Leitung von Professor Säcker erarbeitet worden. Das Gesamtwerk wird im Jahr 2018 vorliegen. Während beim Energierecht vor 1998 das Ziel der Energieversorgungssicherheit mittels geschlossener Versorgungsgebiete und eines regionalen Verbunds von Erzeugung und Last absolute Priorität hatte, ist das neue Energierecht nicht nur dem Ziel der Versorgungssicherheit, sondern in gleicher Intensität auch dem Ziel des besseren Klimaschutzes durch CO2-Reduktion und der Bezahlbarkeit der Energie verpflichtet. Als Mittel zur Preisdämpfung hat das Energierecht die wettbewerbliche Marktöffnung durch Einführung einer Diskriminierungen verhindernden Zugangs- und Preisregulierung zum Ziel. Das ökologische Ziel, die Welt durch Klimaschutz lebenswert zu erhalten, ist erst in den letzten zehn Jahren in den Mittelpunkt des Energierechts getreten und relativiert die Erreichung der beiden anderen Ziele angesichts der hohen damit verbundenen Kosten, die von den Stromverbrauchern über die EEG-Umlage aufgebracht werden müssen. Ergänzend zur Selbstregulierung des Stromverbrauchs durch die Nutzer treten als neue Instrumente kapazitätsvorsorgende Maßnahmen und die Steuerung der Nachfrage durch Abschaltregelungen, um in Zeiten reduzierter Erzeugung erneuerbarer Energien die Versorgungssicherheit im Kern sicherzustellen. Diese tripolare Zielsetzung des modernen Energierechts mit der zwangsläufigen wechselseitigen Abschwächung der drei Einzelziele gibt den zwei weiteren ergänzenden Zielsetzungen des Energierechts (vgl. 1 EnWG) nur instrumentellen Charakter. Energie muss möglichst effizient eingesetzt werden, um das Klima- und das Preisziel zu erreichen, und es bedarf zum Schutz des Verbrauchers eines verstärkten sektorspezifischen Verbraucherschutzrechts. Die 4. Auflage in 6 Bänden wird wie die Vorauflagen von Professor Dr. Dr. Dres. h.c. Franz Jürgen Säcker herausgegeben. Die einzelnen Vorschriften werden zusammen mit mehr als 50 Spezialisten aus Wissenschaft und Praxis umfassend und praxisnah erläutert. Der vorliegende Band 1 erläutert das durch das Strommarktgesetz neu gestaltete Energiewirtschafts- und das Energiesicherungsgesetz sowie die damit verbundenen Gesetze EnLAG, NABEG und BBPlG. Gebundene Ausgabe, 30.11.2018.
Berliner Kommentar zum Energierecht, Band 3 (2018)
ISBN: 9783800515622 bzw. 3800515628, Band: 3, in Deutsch, Recht Und Wirtschaft GmbH, gebundenes Buch, neu.
Europäische und deutsche Rechtsverordnungen zum Energierecht, Der Kommentar behandelt das durch die Gesetzgebung des Jahres 2016 und den europäischen Energierechtsrahmen in vieler Hinsicht umgestaltete neue Energierecht. Angesichts der erneut gesteigerten Komplexität des Energierechts lässt sich die Stofffülle nur mit Hilfe eines sechsbändigen Grosskommentars angemessen bewältigen, um dem Nutzer des Kommentars einen vollständigen, präzisen und verlässlichen Überblick über die aktuellen Rechtsfragen anhand der Verwaltungspraxis, der Rechtsprechung und der Literatur zu geben. Die Kommentierungen sind von Wissenschaftlern und Praktikern aus Behörden, Unternehmen und Rechtsanwaltskanzleien unter der Leitung von Professor Säcker erarbeitet worden. Das Gesamtwerk wird im Jahr 2018 vorliegen. Während beim Energierecht vor 1998 das Ziel der Energieversorgungssicherheit mittels geschlossener Versorgungsgebiete und eines regionalen Verbunds von Erzeugung und Last absolute Priorität hatte, ist das neue Energierecht nicht nur dem Ziel der Versorgungssicherheit, sondern in gleicher Intensität auch dem Ziel des besseren Klimaschutzes durch CO2-Reduktion und der Bezahlbarkeit der Energie verpflichtet. Als Mittel zur Preisdämpfung hat das Energierecht die wettbewerbliche Marktöffnung durch Einführung einer Diskriminierungen verhindernden Zugangs- und Preisregulierung zum Ziel. Das ökologische Ziel, die Welt durch Klimaschutz lebenswert zu erhalten, ist erst in den letzten zehn Jahren in den Mittelpunkt des Energierechts getreten und relativiert die Erreichung der beiden anderen Ziele angesichts der hohen damit verbundenen Kosten, die von den Stromverbrauchern über die EEG-Umlage aufgebracht werden müssen. Ergänzend zur Selbstregulierung des Stromverbrauchs durch die Nutzer treten als neue Instrumente kapazitätsvorsorgende Massnahmen und die Steuerung der Nachfrage durch Abschaltregelungen, um in Zeiten reduzierter Erzeugung erneuerbarer Energien die Versorgungssicherheit im Kern sicherzustellen. Diese tripolare Zielsetzung des modernen Energierechts mit der zwangsläufigen wechselseitigen Abschwächung der drei Einzelziele gibt den zwei weiteren ergänzenden Zielsetzungen des Energierechts (vgl. 1 EnWG) nur instrumentellen Charakter. Energie muss möglichst effizient eingesetzt werden, um das Klima- und das Preisziel zu erreichen, und es bedarf zum Schutz des Verbrauchers eines verstärkten sektorspezifischen Verbraucherschutzrechts. Die 4. Auflage in 6 Bänden wird wie die Vorauflagen von Professor Dr. Dr. Dres. h.c. Franz Jürgen Säcker herausgegeben. Die einzelnen Vorschriften werden zusammen mit mehr als 50 Spezialisten aus Wissenschaft und Praxis umfassend und praxisnah erläutert. Band 3 enthält ausführliche Erläuterungen aller auf die Bände 1 und 2 bezogenen europäischen und deutschen Rechtsverordnungen: insgesamt 6 EU-Verordnungen und 19 deutsche Rechtsverordnungen zum Energierecht. Zu den wichtigsten gehören die Entgelt- und Zugangsverordnungen Strom und Gas, die Anreizregulierungsverordnung 2017 sowie die EU-REMIT-Verordnung. gebundene Ausgabe, 15.08.2018.
Berliner Kommentar zum Energierecht, Band 3: Europäische und deutsche Rechtsverordnungen zum Energierecht (2018)
ISBN: 9783800515622 bzw. 3800515628, Band: 3, in Deutsch, 3180 Seiten, 4. Ausgabe, Fachmedien Recht und Wirtschaft in Deutscher Fachverlag GmbH, gebundenes Buch, gebraucht, akzeptabler Zustand.
Von Händler/Antiquariat, Buchhandlung am Markt Antiquariat, [7048537].
Gebraucht - Sehr gut - Der Kommentar behandelt das durch die Gesetzgebung des Jahres 2016 und den europäischen Energierechtsrahmen in vieler Hinsicht umgestaltete neue Energierecht. Angesichts der erneut gesteigerten Komplexität des Energierechts lässt sich die Stofffülle nur mit Hilfe eines sechsbändigen Großkommentars angemessen bewältigen, um dem Nutzer des Kommentars einen vollständigen, präzisen und verlässlichen Überblick über die aktuellen Rechtsfragen anhand der Verwaltungspraxis, der Rechtsprechung und der Literatur zu geben. Die Kommentierungen sind von Wissenschaftlern und Praktikern aus Behörden, Unternehmen und Rechtsanwaltskanzleien unter der Leitung von Professor Säcker erarbeitet worden. Das Gesamtwerk wird im Jahr 2018 vorliegen.Während beim Energierecht vor 1998 das Ziel der Energieversorgungssicherheit mittels geschlossener Versorgungsgebiete und eines regionalen Verbunds von Erzeugung und Last absolute Priorität hatte, ist das neue Energierecht nicht nur dem Ziel der Versorgungssicherheit, sondern in gleicher Intensität auch dem Ziel des besseren Klimaschutzes durch CO2-Reduktion und der Bezahlbarkeit der Energie verpflichtet.Als Mittel zur Preisdämpfung hat das Energierecht die wettbewerbliche Marktöffnung durch Einführung einer Diskriminierungen verhindernden Zugangs- und Preisregulierung zum Ziel. Das ökologische Ziel, die Welt durch Klimaschutz lebenswert zu erhalten, ist erst in den letzten zehn Jahren in den Mittelpunkt des Energierechts getreten und relativiert die Erreichung der beiden anderen Ziele angesichts der hohen damit verbundenen Kosten, die von den Stromverbrauchern über die EEG-Umlage aufgebracht werden müssen. Ergänzend zur Selbstregulierung des Stromverbrauchs durch die Nutzer treten als neue Instrumente kapazitätsvorsorgende Maßnahmen und die Steuerung der Nachfrage durch Abschaltregelungen, um in Zeiten reduzierter Erzeugung erneuerbarer Energien die Versorgungssicherheit im Kern sicherzustellen.Diese tripolare Zielsetzung des modernen Energierechts mit der zwangsläufigen wechselseitigen Abschwächung der drei Einzelziele gibt den zwei weiteren ergänzenden Zielsetzungen des Energierechts (vgl. 1 EnWG) nur instrumentellen Charakter. Energie muss möglichst effizient eingesetzt werden, um das Klima- und das Preisziel zu erreichen, und es bedarf zum Schutz des Verbrauchers eines verstärkten sektorspezifischen Verbraucherschutzrechts.Die 4. Auflage in 6 Bänden wird wie die Vorauflagen von Professor Dr. Dr. Dres. h.c. Franz Jürgen Säcker herausgegeben. Die einzelnen Vorschriften werden zusammen mit mehr als 50 Spezialisten aus Wissenschaft und Praxis umfassend und praxisnah erläutert.Band 3 enthält ausführliche Erläuterungen aller auf die Bände 1 und 2 bezogenen europäischen und deutschen Rechtsverordnungen: insgesamt 6 EU-Verordnungen und 19 deutsche Rechtsverordnungen zum Energierecht. Zu den wichtigsten gehören die Entgelt- und Zugangsverordnungen Strom und Gas, die Anreizregulierungsverordnung 2017 sowie die EU-REMIT-Verordnung. 01.01.2018, hardcover, leichte Gebrauchsspuren, 233x179x74, 2293g, 3180, Internationaler Versand, Banküberweisung, PayPal, Selbstabholung und Barzahlung.
Berliner Kommentar zum Energierecht, Band 1 in 2 Teilbänden (2018)
ISBN: 9783800516506 bzw. 3800516500, Band: 1, vermutlich in Deutsch, Recht Und Wirtschaft Gmbh Dez 2018, neu.
Neuware - Der Kommentar behandelt das durch die Gesetzgebung des Jahres 2016 und den europäischen Energierechtsrahmen in vieler Hinsicht umgestaltete neue Energierecht. Angesichts der erneut gesteigerten Komplexität des Energierechts lässt sich die Stofffülle nur mit Hilfe eines sechsbändigen Großkommentars angemessen bewältigen, um dem Nutzer des Kommentars einen vollständigen, präzisen und verlässlichen Überblick über die aktuellen Rechtsfragen anhand der Verwaltungspraxis, der Rechtsprechung und der Literatur zu geben. Die Kommentierungen sind von Wissenschaftlern und Praktikern aus Behörden, Unternehmen und Rechtsanwaltskanzleien unter der Leitung von Professor Säcker erarbeitet worden. Das Gesamtwerk wird im Jahr 2018 vorliegen. Während beim Energierecht vor 1998 das Ziel der Energieversorgungssicherheit mittels geschlossener Versorgungsgebiete und eines regionalen Verbunds von Erzeugung und Last absolute Priorität hatte, ist das neue Energierecht nicht nur dem Ziel der Versorgungssicherheit, sondern in gleicher Intensität auch dem Ziel des besseren Klimaschutzes durch CO2-Reduktion und der Bezahlbarkeit der Energie verpflichtet. Als Mittel zur Preisdämpfung hat das Energierecht die wettbewerbliche Marktöffnung durch Einführung einer Diskriminierungen verhindernden Zugangs- und Preisregulierung zum Ziel. Das ökologische Ziel, die Welt durch Klimaschutz lebenswert zu erhalten, ist erst in den letzten zehn Jahren in den Mittelpunkt des Energierechts getreten und relativiert die Erreichung der beiden anderen Ziele angesichts der hohen damit verbundenen Kosten, die von den Stromverbrauchern über die EEG-Umlage aufgebracht werden müssen. Ergänzend zur Selbstregulierung des Stromverbrauchs durch die Nutzer treten als neue Instrumente kapazitätsvorsorgende Maßnahmen und die Steuerung der Nachfrage durch Abschaltregelungen, um in Zeiten reduzierter Erzeugung erneuerbarer Energien die Versorgungssicherheit im Kern sicherzustellen. Diese tripolare Zielsetzung des modernen Energierechts mit der zwangsläufigen wechselseitigen Abschwächung der drei Einzelziele gibt den zwei weiteren ergänzenden Zielsetzungen des Energierechts (vgl. 1 EnWG) nur instrumentellen Charakter. Energie muss möglichst effizient eingesetzt werden, um das Klima- und das Preisziel zu erreichen, und es bedarf zum Schutz des Verbrauchers eines verstärkten sektorspezifischen Verbraucherschutzrechts.Die 4. Auflage in 6 Bänden wird wie die Vorauflagen von Professor Dr. Dr. Dres. h.c. Franz Jürgen Säcker herausgegeben. Die einzelnen Vorschriften werden zusammen mit mehr als 50 Spezialisten aus Wissenschaft und Praxis umfassend und praxisnah erläutert. Der vorliegende Band 1 erläutert das durch das Strommarktgesetz neu gestaltete Energiewirtschafts- und das Energiesicherungsgesetz sowie die damit verbundenen Gesetze EnLAG, NABEG und BBPlG. 5141 pp. Deutsch.