Von dem Buch Falken Rechtsberater. Fallbeispiele, Musterbriefe, Gerichtsurteile. haben wir 2 gleiche oder sehr ähnliche Ausgaben identifiziert!

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Falken Rechtsberater. Fallbeispiele, Musterbriefe, Gerichtsurteile.100%: Hasseln, Sigrun von (Hrsg.): Falken Rechtsberater. Fallbeispiele, Musterbriefe, Gerichtsurteile. (ISBN: 9783806847345) 1993, in Deutsch, Broschiert.
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Umgang mit schwierigen Mietern61%: Norman M. Spreng: Umgang mit schwierigen Mietern (ISBN: 9783448065701) 2008, Haufe Lexware Gmbh Auflage: 1 (2008), in Deutsch, Taschenbuch.
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Falken Rechtsberater. Fallbeispiele, Musterbriefe, Gerichtsurteile.
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9783448065701 - Norman M. Spreng: Umgang mit schwierigen Mietern Die richtigen Strategien - Rechtssichere Musterabläufe von Abmahnung bis Räumungsklage - Musterbriefe, Musterverträge und Urteile auf CD-ROM INCL CD-ROM von
Norman M. Spreng

Umgang mit schwierigen Mietern Die richtigen Strategien - Rechtssichere Musterabläufe von Abmahnung bis Räumungsklage - Musterbriefe, Musterverträge und Urteile auf CD-ROM INCL CD-ROM von (2008)

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ISBN: 9783448065701 bzw. 3448065706, vermutlich in Deutsch, Haufe Lexware Gmbh Auflage: 1 (2008), Taschenbuch, gebraucht, guter Zustand.

88,90 + Versand: 6,95 = 95,85
unverbindlich
Von Händler/Antiquariat, BUCHSERVICE / ANTIQUARIAT Lars Lutzer [53994756], Wahlstedt, Germany.
Die Problematik der letzten Jahre, in denen eine geraume Anzahl von Mietern zu Lasten ihrer Vermieter in den (privaten und geschäftlichen) Mieträumen Schäden hinterlassen, verstärkt sich enorm.Viele Vermieter machen derzeit bittere Erfahrungen mit Mietern, die Wohnungen verwahrlosen lassen oder ohne Kündigung verlassen. In diesen Fällen sind die Vermieter ratlos und hier soll der Haufe Praxis-Ratgeber Hilfestellung leisten. Das erste Buch für Vermieter und Verwalter, das sich speziell mit Problem-Mietern befasst. Rechtssichere Mietverträge und Expertentipps helfen bei der Auswahl der richtigen Mieter. Mit Musterbriefen zu Abmahnung, Kündigung usw. kommen Sie schnell zu Ihrem Recht. Sie erhalten Tipps, Hinweise und Strategien, wie Sie sich als Vermieter vor zahlungsunfähigen Mietern möglichst im Voraus schützen. Zu jedem Anlass werden die besten Argumentationshilfen und rechtlich sicheren Musterabläufe erläutert und durch die Listung der Konfliktfälle können Sie sich schnell orientieren. Die CD-ROM bietet außerdem Musterbriefe, Musterverträge und Urteile. Wichtig für jeden privaten und gewerblichen Vermieter oder Verwalter, der Probleme mit seinen Mietern hat. Autor: Norman M. Spreng ist Rechtsanwalt in Essen mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Immobilienrecht (WEG, Maklerrecht, Mietrecht, öffentliches und privates Baurecht). Er ist Autor diverser Fachbücher zum Mietrecht. In meinem Fall war es eigentlich nur ein schwieriger Mieter, und ich bin unglaublich froh, dass es mir unter anderem mit Hilfe dieses Buches gelungen ist die Angelegenheit endlich zu einem Abschluss zu bringen. Unter Berücksichtigung auch der im Buch angegebenen Vorsichtsmaßnahmen, habe ich heute einen neuen Mieter unter Vertrag, bei dem es glücklicherweise bis jetzt keinerlei Probleme gab. Da dieser Ratgeber für mich eine wertvolle Unterstützung war und ist, empfehle ich ihn gerne weiter. Viele Fehler passieren bereits im Vorfeld der Vermietung. So ist z. B. immer wieder zu hören, dass der Vermieter von Anfang an ein "schlechtes Gefühl" hatte. Ein solches Gefühl sollten Sie nicht unterschätzen. Auch wenn alle nachprüfbaren Daten in Ordnung sind, Sie aber irgendwie dieses schlechte Gefühl im Bauch haben, ist Vorsicht geboten. Einige Vermieter haben gute Erfahrungen damit gemacht, den Mietvertrag in der letzten Wohnung des Mieters zu unterschreiben. Die Erfahrungen, die sie dabei gemacht haben, waren teilweise recht eindrucksvoll. Dabei sollten Sie es aber nicht belassen. Es gibt mehrere Möglichkeiten, notwendige Informationen über den Mietinteressenten zu erlangen, wie die folgenden Ausführungen veranschaulichen. ACHTUNG:Bestätigt der Arbeitgeber die Gehaltsangaben des Mietinteressenten, so ist nichts darüber gesagt, ob dem Mietinteressenten nicht vielleicht schon längst gekündigt worden ist und er dadurch in naher Zukunft eine ganz andere Einkommenssituation hinnehmen muss. 2.1 INFORMATIONEN ÜBER DEN MIETER EINHOLEN Bevor Sie sich für einen Mieter entscheiden, sollten Sie etwas mehr über ihn in Erfahrung bringen. Folgende Möglichkeiten kommen dafür in Betracht: 2.1.1 DIE MIETERSELBSTAUSKUNFT Die meisten Vermieter verlangen von den Mietinteressenten eine sogenannte Selbstauskunft. Selbstauskunft meint, dass der Kandidat präzise Auskünfte über sine persönlichen und finanziellen Verhältnisse gibt. Hierbei handelt es sich entweder um eine mündliche Befragung oder besser noch um einen Fragebogen. Sie haben als Vermieter jedoch kein uneingeschränktes Fragerecht. Als unzulässig angesehen worden sind Fragen nach - dem Familienstand (A. A. AG Landau, WM 1986, 133), - staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren (AG Hamburg, WM 1992,598), - Vorstrafen (AG Rendsburg, WM 1990 507), - vorangegangenen Mietverhältnissen (AG Kerpen, WM 1990, 62), - ob der Ehegatte Ausländer ist (AG Nürnberg, WM 1984, 295) sowie nach - Zugehörigkeit zu einer Partei, Gewerkschaft oder einem Mieterverein. Im Rahmen der schriftlichen Mieterselbstauskunft sollten Sie den Mietinteressenten auf jeden Fall danach befragen, ob - in den letzten fünf Jahren Pfändungen gegen ihn ausgebracht wurden und ob - ein Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gegen den ihn oder ein Konkursantrag über sein Vermögen gestellt wurde. So erhalten Sie weitere Erkenntnis über die Bonität des Mietinteressenten. Fragen Sie unbedingt danach, ob gegen den Mietinteressenten ein Verbraucherinsolvenzverfahren nach der Insolvenzordnung (InsO) läuft. Ist dies nämlich der Fall, sollten Sie ihn von der Interessentenliste streichen. Unabhängig von der konkret gestalteten Frage und der Aufforderung zur Mieterselbstauskunft ist ein Mietinteressent schon von sich aus darüber auskunftspflichtig, ob er bei Vertragsabschluss überhaupt zahlungsfähig ist (AG Stuttgart-Bad Cannstadt, WM 1986, 331). Ebenfalls ungefragt angeben muss er, ob die Miete für die in Aussicht genommene Mietsache mehr als 75 Prozent seines Nettoeinkommens beträgt (AG Frankfurt/Main, WM 1989, 620). Schließlich hat er auch ungefragt anzugeben, falls er eine eidesstattliche Versicherung bereits abgegeben hat (AG Hagen, WM 1984, 296). Insbesondere muss der Mietinteressent darauf hinweisen, falls er die Miete nur mithilfe des Sozialamtes zahlen kann; eine fälschliche Angabe über den regelmäßigen Monatsverdienst berechtigt Sie als Vermieter, den abgeschlossenen Vertrag zu beenden. Verweigert der Mietinteressent unzulässige Fragen oder beantwortet er sie bewusst falsch, so können Sie nichts daraus für sich herleiten, d. h. sie dürfen die Wohnung wegen dieser falschen Angaben nicht kündigen. Genügt der Mietinteressent hingegen den legitimen Auskunftspflichten pflichtwidrig nicht, so wird der Mietvertrag, so er geschlossen wurde, anfechtbar, d. h. das Mietverhältnis ist sofort beendet. HINWEIS: Nach Bezug der Wohnung ist eine Anfechtung des Mietvertrags grundsätzlich nicht mehr möglich, sondern nur noch eine Kündigung. Ist die Wohnung schon seit neun Monaten bezogen und wird die Miete vertragsgemäß bezahlt, können Sie wegen der, Books.
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9783448065701 - Norman M. Spreng: Umgang mit schwierigen Mietern Die richtigen Strategien - Rechtssichere Musterabläufe von Abmahnung bis Räumungsklage - Musterbriefe, Musterverträge und Urteile auf CD-ROM INCL CD-ROM von
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Norman M. Spreng

Umgang mit schwierigen Mietern Die richtigen Strategien - Rechtssichere Musterabläufe von Abmahnung bis Räumungsklage - Musterbriefe, Musterverträge und Urteile auf CD-ROM INCL CD-ROM von (2008)

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ISBN: 9783448065701 bzw. 3448065706, vermutlich in Deutsch, Haufe Lexware Gmbh Auflage: 1 (2008), Taschenbuch, gebraucht, guter Zustand.

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Von Händler/Antiquariat, BUCHSERVICE / ANTIQUARIAT Lars Lutzer [53994756], Wahlstedt, Germany.
Die Problematik der letzten Jahre, in denen eine geraume Anzahl von Mietern zu Lasten ihrer Vermieter in den (privaten und geschäftlichen) Mieträumen Schäden hinterlassen, verstärkt sich enorm.Viele Vermieter machen derzeit bittere Erfahrungen mit Mietern, die Wohnungen verwahrlosen lassen oder ohne Kündigung verlassen. In diesen Fällen sind die Vermieter ratlos und hier soll der Haufe Praxis-Ratgeber Hilfestellung leisten. Das erste Buch für Vermieter und Verwalter, das sich speziell mit Problem-Mietern befasst. Rechtssichere Mietverträge und Expertentipps helfen bei der Auswahl der richtigen Mieter. Mit Musterbriefen zu Abmahnung, Kündigung usw. kommen Sie schnell zu Ihrem Recht. Sie erhalten Tipps, Hinweise und Strategien, wie Sie sich als Vermieter vor zahlungsunfähigen Mietern möglichst im Voraus schützen. Zu jedem Anlass werden die besten Argumentationshilfen und rechtlich sicheren Musterabläufe erläutert und durch die Listung der Konfliktfälle können Sie sich schnell orientieren. Die CD-ROM bietet außerdem Musterbriefe, Musterverträge und Urteile. Wichtig für jeden privaten und gewerblichen Vermieter oder Verwalter, der Probleme mit seinen Mietern hat. Autor: Norman M. Spreng ist Rechtsanwalt in Essen mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Immobilienrecht (WEG, Maklerrecht, Mietrecht, öffentliches und privates Baurecht). Er ist Autor diverser Fachbücher zum Mietrecht. In meinem Fall war es eigentlich nur ein schwieriger Mieter, und ich bin unglaublich froh, dass es mir unter anderem mit Hilfe dieses Buches gelungen ist die Angelegenheit endlich zu einem Abschluss zu bringen. Unter Berücksichtigung auch der im Buch angegebenen Vorsichtsmaßnahmen, habe ich heute einen neuen Mieter unter Vertrag, bei dem es glücklicherweise bis jetzt keinerlei Probleme gab. Da dieser Ratgeber für mich eine wertvolle Unterstützung war und ist, empfehle ich ihn gerne weiter. Viele Fehler passieren bereits im Vorfeld der Vermietung. So ist z. B. immer wieder zu hören, dass der Vermieter von Anfang an ein "schlechtes Gefühl" hatte. Ein solches Gefühl sollten Sie nicht unterschätzen. Auch wenn alle nachprüfbaren Daten in Ordnung sind, Sie aber irgendwie dieses schlechte Gefühl im Bauch haben, ist Vorsicht geboten. Einige Vermieter haben gute Erfahrungen damit gemacht, den Mietvertrag in der letzten Wohnung des Mieters zu unterschreiben. Die Erfahrungen, die sie dabei gemacht haben, waren teilweise recht eindrucksvoll. Dabei sollten Sie es aber nicht belassen. Es gibt mehrere Möglichkeiten, notwendige Informationen über den Mietinteressenten zu erlangen, wie die folgenden Ausführungen veranschaulichen. ACHTUNG:Bestätigt der Arbeitgeber die Gehaltsangaben des Mietinteressenten, so ist nichts darüber gesagt, ob dem Mietinteressenten nicht vielleicht schon längst gekündigt worden ist und er dadurch in naher Zukunft eine ganz andere Einkommenssituation hinnehmen muss. 2.1 INFORMATIONEN ÜBER DEN MIETER EINHOLEN Bevor Sie sich für einen Mieter entscheiden, sollten Sie etwas mehr über ihn in Erfahrung bringen. Folgende Möglichkeiten kommen dafür in Betracht: 2.1.1 DIE MIETERSELBSTAUSKUNFT Die meisten Vermieter verlangen von den Mietinteressenten eine sogenannte Selbstauskunft. Selbstauskunft meint, dass der Kandidat präzise Auskünfte über sine persönlichen und finanziellen Verhältnisse gibt. Hierbei handelt es sich entweder um eine mündliche Befragung oder besser noch um einen Fragebogen. Sie haben als Vermieter jedoch kein uneingeschränktes Fragerecht. Als unzulässig angesehen worden sind Fragen nach - dem Familienstand (A. A. AG Landau, WM 1986, 133), - staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren (AG Hamburg, WM 1992,598), - Vorstrafen (AG Rendsburg, WM 1990 507), - vorangegangenen Mietverhältnissen (AG Kerpen, WM 1990, 62), - ob der Ehegatte Ausländer ist (AG Nürnberg, WM 1984, 295) sowie nach - Zugehörigkeit zu einer Partei, Gewerkschaft oder einem Mieterverein. Im Rahmen der schriftlichen Mieterselbstauskunft sollten Sie den Mietinteressenten auf jeden Fall danach befragen, ob - in den letzten fünf Jahren Pfändungen gegen ihn ausgebracht wurden und ob - ein Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gegen den ihn oder ein Konkursantrag über sein Vermögen gestellt wurde. So erhalten Sie weitere Erkenntnis über die Bonität des Mietinteressenten. Fragen Sie unbedingt danach, ob gegen den Mietinteressenten ein Verbraucherinsolvenzverfahren nach der Insolvenzordnung (InsO) läuft. Ist dies nämlich der Fall, sollten Sie ihn von der Interessentenliste streichen. Unabhängig von der konkret gestalteten Frage und der Aufforderung zur Mieterselbstauskunft ist ein Mietinteressent schon von sich aus darüber auskunftspflichtig, ob er bei Vertragsabschluss überhaupt zahlungsfähig ist (AG Stuttgart-Bad Cannstadt, WM 1986, 331). Ebenfalls ungefragt angeben muss er, ob die Miete für die in Aussicht genommene Mietsache mehr als 75 Prozent seines Nettoeinkommens beträgt (AG Frankfurt/Main, WM 1989, 620). Schließlich hat er auch ungefragt anzugeben, falls er eine eidesstattliche Versicherung bereits abgegeben hat (AG Hagen, WM 1984, 296). Insbesondere muss der Mietinteressent darauf hinweisen, falls er die Miete nur mithilfe des Sozialamtes zahlen kann; eine fälschliche Angabe über den regelmäßigen Monatsverdienst berechtigt Sie als Vermieter, den abgeschlossenen Vertrag zu beenden. Verweigert der Mietinteressent unzulässige Fragen oder beantwortet er sie bewusst falsch, so können Sie nichts daraus für sich herleiten, d. h. sie dürfen die Wohnung wegen dieser falschen Angaben nicht kündigen. Genügt der Mietinteressent hingegen den legitimen Auskunftspflichten pflichtwidrig nicht, so wird der Mietvertrag, so er geschlossen wurde, anfechtbar, d. h. das Mietverhältnis ist sofort beendet. HINWEIS: Nach Bezug der Wohnung ist eine Anfechtung des Mietvertrags grundsätzlich nicht mehr möglich, sondern nur noch eine Kündigung. Ist die Wohnung schon seit neun Monaten bezogen und wird die Miete vertragsgemäß bezahlt, können Sie wegen der, Books.
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9783448065701 - Norman M. Spreng: Umgang mit schwierigen Mietern Die richtigen Strategien - Rechtssichere Musterabläufe von Abmahnung bis Räumungsklage - Musterbriefe, Musterverträge und Urteile auf CD-ROM INCL CD-ROM von Auflage: 1 (2008)
Norman M. Spreng

Umgang mit schwierigen Mietern Die richtigen Strategien - Rechtssichere Musterabläufe von Abmahnung bis Räumungsklage - Musterbriefe, Musterverträge und Urteile auf CD-ROM INCL CD-ROM von Auflage: 1 (2008) (2008)

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Von Händler/Antiquariat, BUCHSERVICE / ANTIQUARIAT Lars-Lutzer *** LITERATUR RECHERCHE *** ANTIQUARISCHE SUCHE, 23812 Wahlstedt.
Auflage: 1 (2008) Softcover 222 S. 20,6 x 14,8 x 2,6 cm Zustand: gebraucht - sehr gut, Die Problematik der letzten Jahre, in denen eine geraume Anzahl von Mietern zu Lasten ihrer Vermieter in den (privaten und geschäftlichen) Mieträumen Schäden hinterlassen, verstärkt sich enorm.Viele Vermieter machen derzeit bittere Erfahrungen mit Mietern, die Wohnungen verwahrlosen lassen oder ohne Kündigung verlassen. In diesen Fällen sind die Vermieter ratlos und hier soll der Haufe Praxis-Ratgeber Hilfestellung leisten. Das erste Buch für Vermieter und Verwalter, das sich speziell mit Problem-Mietern befasst. Rechtssichere Mietverträge und Expertentipps helfen bei der Auswahl der richtigen Mieter. Mit Musterbriefen zu Abmahnung, Kündigung usw. kommen Sie schnell zu Ihrem Recht. Sie erhalten Tipps, Hinweise und Strategien, wie Sie sich als Vermieter vor zahlungsunfähigen Mietern möglichst im Voraus schützen. Zu jedem Anlass werden die besten Argumentationshilfen und rechtlich sicheren Musterabläufe erläutert und durch die Listung der Konfliktfälle können Sie sich schnell orientieren. Die CD-ROM bietet außerdem Musterbriefe, Musterverträge und Urteile. Wichtig für jeden privaten und gewerblichen Vermieter oder Verwalter, der Probleme mit seinen Mietern hat. Autor: Norman M. Spreng ist Rechtsanwalt in Essen mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Immobilienrecht (WEG, Maklerrecht, Mietrecht, öffentliches und privates Baurecht). Er ist Autor diverser Fachbücher zum Mietrecht. In meinem Fall war es eigentlich nur ein schwieriger Mieter, und ich bin unglaublich froh, dass es mir unter anderem mit Hilfe dieses Buches gelungen ist die Angelegenheit endlich zu einem Abschluss zu bringen. Unter Berücksichtigung auch der im Buch angegebenen Vorsichtsmaßnahmen, habe ich heute einen neuen Mieter unter Vertrag, bei dem es glücklicherweise bis jetzt keinerlei Probleme gab. Da dieser Ratgeber für mich eine wertvolle Unterstützung war und ist, empfehle ich ihn gerne weiter. Viele Fehler passieren bereits im Vorfeld der Vermietung. So ist z. B. immer wieder zu hören, dass der Vermieter von Anfang an ein "schlechtes Gefühl" hatte. Ein solches Gefühl sollten Sie nicht unterschätzen. Auch wenn alle nachprüfbaren Daten in Ordnung sind, Sie aber irgendwie dieses schlechte Gefühl im Bauch haben, ist Vorsicht geboten. Einige Vermieter haben gute Erfahrungen damit gemacht, den Mietvertrag in der letzten Wohnung des Mieters zu unterschreiben. Die Erfahrungen, die sie dabei gemacht haben, waren teilweise recht eindrucksvoll. Dabei sollten Sie es aber nicht belassen. Es gibt mehrere Möglichkeiten, notwendige Informationen über den Mietinteressenten zu erlangen, wie die folgenden Ausführungen veranschaulichen. ACHTUNG:Bestätigt der Arbeitgeber die Gehaltsangaben des Mietinteressenten, so ist nichts darüber gesagt, ob dem Mietinteressenten nicht vielleicht schon längst gekündigt worden ist und er dadurch in naher Zukunft eine ganz andere Einkommenssituation hinnehmen muss. 2.1 INFORMATIONEN ÜBER DEN MIETER EINHOLEN Bevor Sie sich für einen Mieter entscheiden, sollten Sie etwas mehr über ihn in Erfahrung bringen. Folgende Möglichkeiten kommen dafür in Betracht: 2.1.1 DIE MIETERSELBSTAUSKUNFT Die meisten Vermieter verlangen von den Mietinteressenten eine sogenannte Selbstauskunft. Selbstauskunft meint, dass der Kandidat präzise Auskünfte über sine persönlichen und finanziellen Verhältnisse gibt. Hierbei handelt es sich entweder um eine mündliche Befragung oder besser noch um einen Fragebogen. Sie haben als Vermieter jedoch kein uneingeschränktes Fragerecht. Als unzulässig angesehen worden sind Fragen nach - dem Familienstand (A. A. AG Landau, WM 1986, 133), - staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren (AG Hamburg, WM 1992,598), - Vorstrafen (AG Rendsburg, WM 1990 507), - vorangegangenen Mietverhältnissen (AG Kerpen, WM 1990, 62), - ob der Ehegatte Ausländer ist (AG Nürnberg, WM 1984, 295) sowie nach - Zugehörigkeit zu einer Partei, Gewerkschaft oder einem Mieterverein. Im Rahmen der schriftlichen Mieterselbstauskunft sollten Sie den Mietinteressenten auf jeden Fall danach befragen, ob - in den letzten fünf Jahren Pfändungen gegen ihn ausgebracht wurden und ob - ein Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gegen den ihn oder ein Konkursantrag über sein Vermögen gestellt wurde. So erhalten Sie weitere Erkenntnis über die Bonität des Mietinteressenten. Fragen Sie unbedingt danach, ob gegen den Mietinteressenten ein Verbraucherinsolvenzverfahren nach der Insolvenzordnung (InsO) läuft. Ist dies nämlich der Fall, sollten Sie ihn von der Interessentenliste streichen. Unabhängig von der konkret gestalteten Frage und der Aufforderung zur Mieterselbstauskunft ist ein Mietinteressent schon von sich aus darüber auskunftspflichtig, ob er bei Vertragsabschluss überhaupt zahlungsfähig ist (AG Stuttgart-Bad Cannstadt, WM 1986, 331). Ebenfalls ungefragt angeben muss er, ob die Miete für die in Aussicht genommene Mietsache mehr als 75 Prozent seines Nettoeinkommens beträgt (AG Frankfurt/Main, WM 1989, 620). Schließlich hat er auch ungefragt anzugeben, falls er eine eidesstattliche Versicherung bereits abgegeben hat (AG Hagen, WM 1984, 296). Insbesondere muss der Mietinteressent darauf hinweisen, falls er die Miete nur mithilfe des Sozialamtes zahlen kann; eine fälschliche Angabe über den regelmäßigen Monatsverdienst berechtigt Sie als Vermieter, den abgeschlossenen Vertrag zu beenden. Verweigert der Mietinteressent unzulässige Fragen oder beantwortet er sie bewusst falsch, so können Sie nichts daraus für sich herleiten, d. h. sie dürfen die Wohnung wegen dieser falschen Angaben nicht kündigen. Genügt der Mietinteressent hingegen den legitimen Auskunftspflichten pflichtwidrig nicht, so wird der Mietvertrag, so er geschlossen wurde, anfechtbar, d. h. das Mietverhältnis ist sofort beendet. HINWEIS: Nach Bezug der Wohnung ist eine Anfechtung des Mietvertrags grundsätzlich nicht mehr möglich, sondern nur noch eine Kündigung. Ist die Wohnung schon seit neun Monaten bezogen und wird die Miete vertragsgemäß bezahlt, können Sie wegen der falschen Auskunft auch nicht sofort die Kündigung aussprechen. Unbenommen ist Ihnen jedoch, darüber hinaus Schadensersatz zu verlangen. Vermieter Verwalter Problem-Mieter Kündigung Räumung rechtssichere Mietverträgen Mieträume Schäden Wohnungen verwahrlosen Abmahnung zahlungsunfähige Mieter Konfliktfälle Immobilienrecht WEG Maklerrecht Mietrecht öffentliches und privates Baurecht Mieter Mietvertrag Nebenkosten Mietminderung Mieterhöhung Wohnung verwahrlosen Mietangelegenheiten Kündigung Auszug Heizkostenverordnung Energieeinsparverordnung Energieausweis Instandhaltungsmaßnahmen Vermieter Eigentumswohnung Nebenkostenabrechnung Zusatzinfo mit CD-ROM Sprache deutsch Einbandart Paperback Recht Steuern Privatrecht Bürgerliches Recht BGB Rechtlich Bürgerliches Recht Zivilprozessrecht Kündigung Mieter Mietrecht Ratgeber Räumung Vermieter Verwalter ISBN-10 3-448-06570-6 / 3448065706 ISBN-13 978-3-448-06570-1 / 9783448065701 Versand D: 6,99 EUR Die Problematik der letzten Jahre, in denen eine geraume Anzahl von Mietern zu Lasten ihrer Vermieter in den (privaten und geschäftlichen) Mieträumen Schäden hinterlassen, verstärkt sich enorm.Viele Vermieter machen derzeit bittere Erfahrungen mit Mietern, die Wohnungen verwahrlosen lassen oder ohne Kündigung verlassen. In diesen Fällen sind die Vermieter ratlos und hier soll der Haufe Praxis-Ratgeber Hilfestellung leisten. Das erste Buch für Vermieter und Verwalter, das sich speziell mit Problem-Mietern befasst. Rechtssichere Mietverträge und Expertentipps helfen bei der Auswahl der richtigen Mieter. Mit Musterbriefen zu Abmahnung, Kündigung usw. kommen Sie schnell zu Ihrem Recht. Sie erhalten Tipps, Hinweise und Strategien, wie Sie sich als Vermieter vor zahlungsunfähigen Mietern möglichst im Voraus schützen. Zu jedem Anlass werden die besten Argumentationshilfen und rechtlich sicheren Musterabläufe erläutert und durch die Listung der Konfliktfälle können Sie sich schnell orientieren. Die CD-ROM bietet außerdem Musterbriefe, Musterverträge und Urteile. Wichtig für jeden privaten und gewerblichen Vermieter oder Verwalter, der Probleme mit seinen Mietern hat. Autor: Norman M. Spreng ist Rechtsanwalt in Essen mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Immobilienrecht (WEG, Maklerrecht, Mietrecht, öffentliches und privates Baurecht). Er ist Autor diverser Fachbücher zum Mietrecht. In meinem Fall war es eigentlich nur ein schwieriger Mieter, und ich bin unglaublich froh, dass es mir unter anderem mit Hilfe dieses Buches gelungen ist die Angelegenheit endlich zu einem Abschluss zu bringen. Unter Berücksichtigung auch der im Buch angegebenen Vorsichtsmaßnahmen, habe ich heute einen neuen Mieter unter Vertrag, bei dem es glücklicherweise bis jetzt keinerlei Probleme gab. Da dieser Ratgeber für mich eine wertvolle Unterstützung war und ist, empfehle ich ihn gerne weiter. Viele Fehler passieren bereits im Vorfeld der Vermietung. So ist z. B. immer wieder zu hören, dass der Vermieter von Anfang an ein "schlechtes Gefühl" hatte. Ein solches Gefühl sollten Sie nicht unterschätzen. Auch wenn alle nachprüfbaren Daten in Ordnung sind, Sie aber irgendwie dieses schlechte Gefühl im Bauch haben, ist Vorsicht geboten. Einige Vermieter haben gute Erfahrungen damit gemacht, den Mietvertrag in der letzten Wohnung des Mieters zu unterschreiben. Die Erfahrungen, die sie dabei gemacht haben, waren teilweise recht eindrucksvoll. Dabei sollten Sie es aber nicht belassen. Es gibt mehrere Möglichkeiten, notwendige Informationen über den Mietinteressenten zu erlangen, wie die folgenden Ausführungen veranschaulichen. ACHTUNG:Bestätigt der Arbeitgeber die Gehaltsangaben des Mietinteressenten, so ist nichts darüber gesagt, ob dem Mietinteressenten nicht vielleicht schon längst gekündigt worden ist und er dadurch in naher Zukunft eine ganz andere Einkommenssituation hinnehmen muss. 2.1 INFORMATIONEN ÜBER DEN MIETER EINHOLEN Bevor Sie sich für einen Mieter entscheiden, sollten Sie etwas mehr über ihn in Erfahrung bringen. Folgende Möglichkeiten kommen dafür in Betracht: 2.1.1 DIE MIETERSELBSTAUSKUNFT Die meisten Vermieter verlangen von den Mietinteressenten eine sogenannte Selbstauskunft. Selbstauskunft meint, dass der Kandidat präzise Auskünfte über sine persönlichen und finanziellen Verhältnisse gibt. Hierbei handelt es sich entweder um eine mündliche Befragung oder besser noch um einen Fragebogen. Sie haben als Vermieter jedoch kein uneingeschränktes Fragerecht. Als unzulässig angesehen worden sind Fragen nach - dem Familienstand (A. A. AG Landau, WM 1986, 133), - staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren (AG Hamburg, WM 1992,598), - Vorstrafen (AG Rendsburg, WM 1990 507), - vorangegangenen Mietverhältnissen (AG Kerpen, WM 1990, 62), - ob der Ehegatte Ausländer ist (AG Nürnberg, WM 1984, 295) sowie nach - Zugehörigkeit zu einer Partei, Gewerkschaft oder einem Mieterverein. Im Rahmen der schriftlichen Mieterselbstauskunft sollten Sie den Mietinteressenten auf jeden Fall danach befragen, ob - in den letzten fünf Jahren Pfändungen gegen ihn ausgebracht wurden und ob - ein Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gegen den ihn oder ein Konkursantrag über sein Vermögen gestellt wurde. So erhalten Sie weitere Erkenntnis über die Bonität des Mietinteressenten. Fragen Sie unbedingt danach, ob gegen den Mietinteressenten ein Verbraucherinsolvenzverfahren nach der Insolvenzordnung (InsO) läuft. Ist dies nämlich der Fall, sollten Sie ihn von der Interessentenliste streichen. Unabhängig von der konkret gestalteten Frage und der Aufforderung zur Mieterselbstauskunft ist ein Mietinteressent schon von sich aus darüber auskunftspflichtig, ob er bei Vertragsabschluss überhaupt zahlungsfähig ist (AG Stuttgart-Bad Cannstadt, WM 1986, 331). Ebenfalls ungefragt angeben muss er, ob die Miete für die in Aussicht genommene Mietsache mehr als 75 Prozent seines Nettoeinkommens beträgt (AG Frankfurt/Main, WM 1989, 620). Schließlich hat er auch ungefragt anzugeben, falls er eine eidesstattliche Versicherung bereits abgegeben hat (AG Hagen, WM 1984, 296). Insbesondere muss der Mietinteressent darauf hinweisen, falls er die Miete nur mithilfe des Sozialamtes zahlen kann; eine fälschliche Angabe über den regelmäßigen Monatsverdienst berechtigt Sie als Vermieter, den abgeschlossenen Vertrag zu beenden. Verweigert der Mietinteressent unzulässige Fragen oder beantwortet er sie bewusst falsch, so können Sie nichts daraus für sich herleiten, d. h. sie dürfen die Wohnung wegen dieser falschen Angaben nicht kündigen. Genügt der Mietinteressent hingegen den legitimen Auskunftspflichten pflichtwidrig nicht, so wird der Mietvertrag, so er geschlossen wurde, anfechtbar, d. h. das Mietverhältnis ist sofort beendet. HINWEIS: Nach Bezug der Wohnung ist eine Anfechtung des Mietvertrags grundsätzlich nicht mehr möglich, sondern nur noch eine Kündigung. Ist die Wohnung schon seit neun Monaten bezogen und wird die Miete vertragsgemäß bezahlt, können Sie wegen der falschen Auskunft auch nicht sofort die Kündigung aussprechen. Unbenommen ist Ihnen jedoch, darüber hinaus Schadensersatz zu verlangen. Vermieter Verwalter Problem-Mieter Kündigung Räumung rechtssichere Mietverträgen Mieträume Schäden Wohnungen verwahrlosen Abmahnung zahlungsunfähige Mieter Konfliktfälle Immobilienrecht WEG Maklerrecht Mietrecht öffentliches und privates Baurecht Mieter Mietvertrag Nebenkosten Mietminderung Mieterhöhung Wohnung verwahrlosen Mietangelegenheiten Kündigung Auszug Heizkostenverordnung Energieeinsparverordnung Energieausweis Instandhaltungsmaßnahmen Vermieter Eigentumswohnung Nebenkostenabrechnung Zusatzinfo mit CD-ROM Sprache deutsch Einbandart Paperback Recht Steuern Privatrecht Bürgerliches Recht BGB Rechtlich Bürgerliches Recht Zivilprozessrecht Kündigung Mieter Mietrecht Ratgeber Räumung Vermieter Verwalter ISBN-10 3-448-06570-6 / 3448065706 ISBN-13 978-3-448-06570-1 / 9783448065701, Angelegt am: 14.09.2011.
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9783448065701 - Norman M. Spreng: Umgang mit schwierigen Mietern Die richtigen Strategien - Rechtssichere Musterabläufe von Abmahnung bis Räumungsklage - Musterbriefe, Musterverträge und Urteile auf CD-ROM INCL CD-ROM von Auflage: 1 (2008)
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Umgang mit schwierigen Mietern Die richtigen Strategien - Rechtssichere Musterabläufe von Abmahnung bis Räumungsklage - Musterbriefe, Musterverträge und Urteile auf CD-ROM INCL CD-ROM von Auflage: 1 (2008) (2008)

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Auflage: 1 (2008) Softcover 222 S. 20,6 x 14,8 x 2,6 cm Zustand: gebraucht - sehr gut, Die Problematik der letzten Jahre, in denen eine geraume Anzahl von Mietern zu Lasten ihrer Vermieter in den (privaten und geschäftlichen) Mieträumen Schäden hinterlassen, verstärkt sich enorm.Viele Vermieter machen derzeit bittere Erfahrungen mit Mietern, die Wohnungen verwahrlosen lassen oder ohne Kündigung verlassen. In diesen Fällen sind die Vermieter ratlos und hier soll der Haufe Praxis-Ratgeber Hilfestellung leisten. Das erste Buch für Vermieter und Verwalter, das sich speziell mit Problem-Mietern befasst. Rechtssichere Mietverträge und Expertentipps helfen bei der Auswahl der richtigen Mieter. Mit Musterbriefen zu Abmahnung, Kündigung usw. kommen Sie schnell zu Ihrem Recht. Sie erhalten Tipps, Hinweise und Strategien, wie Sie sich als Vermieter vor zahlungsunfähigen Mietern möglichst im Voraus schützen. Zu jedem Anlass werden die besten Argumentationshilfen und rechtlich sicheren Musterabläufe erläutert und durch die Listung der Konfliktfälle können Sie sich schnell orientieren. Die CD-ROM bietet außerdem Musterbriefe, Musterverträge und Urteile. Wichtig für jeden privaten und gewerblichen Vermieter oder Verwalter, der Probleme mit seinen Mietern hat. Autor: Norman M. Spreng ist Rechtsanwalt in Essen mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Immobilienrecht (WEG, Maklerrecht, Mietrecht, öffentliches und privates Baurecht). Er ist Autor diverser Fachbücher zum Mietrecht. In meinem Fall war es eigentlich nur ein schwieriger Mieter, und ich bin unglaublich froh, dass es mir unter anderem mit Hilfe dieses Buches gelungen ist die Angelegenheit endlich zu einem Abschluss zu bringen. Unter Berücksichtigung auch der im Buch angegebenen Vorsichtsmaßnahmen, habe ich heute einen neuen Mieter unter Vertrag, bei dem es glücklicherweise bis jetzt keinerlei Probleme gab. Da dieser Ratgeber für mich eine wertvolle Unterstützung war und ist, empfehle ich ihn gerne weiter. Viele Fehler passieren bereits im Vorfeld der Vermietung. So ist z. B. immer wieder zu hören, dass der Vermieter von Anfang an ein "schlechtes Gefühl" hatte. Ein solches Gefühl sollten Sie nicht unterschätzen. Auch wenn alle nachprüfbaren Daten in Ordnung sind, Sie aber irgendwie dieses schlechte Gefühl im Bauch haben, ist Vorsicht geboten. Einige Vermieter haben gute Erfahrungen damit gemacht, den Mietvertrag in der letzten Wohnung des Mieters zu unterschreiben. Die Erfahrungen, die sie dabei gemacht haben, waren teilweise recht eindrucksvoll. Dabei sollten Sie es aber nicht belassen. Es gibt mehrere Möglichkeiten, notwendige Informationen über den Mietinteressenten zu erlangen, wie die folgenden Ausführungen veranschaulichen. ACHTUNG:Bestätigt der Arbeitgeber die Gehaltsangaben des Mietinteressenten, so ist nichts darüber gesagt, ob dem Mietinteressenten nicht vielleicht schon längst gekündigt worden ist und er dadurch in naher Zukunft eine ganz andere Einkommenssituation hinnehmen muss. 2.1 INFORMATIONEN ÜBER DEN MIETER EINHOLEN Bevor Sie sich für einen Mieter entscheiden, sollten Sie etwas mehr über ihn in Erfahrung bringen. Folgende Möglichkeiten kommen dafür in Betracht: 2.1.1 DIE MIETERSELBSTAUSKUNFT Die meisten Vermieter verlangen von den Mietinteressenten eine sogenannte Selbstauskunft. Selbstauskunft meint, dass der Kandidat präzise Auskünfte über sine persönlichen und finanziellen Verhältnisse gibt. Hierbei handelt es sich entweder um eine mündliche Befragung oder besser noch um einen Fragebogen. Sie haben als Vermieter jedoch kein uneingeschränktes Fragerecht. Als unzulässig angesehen worden sind Fragen nach - dem Familienstand (A. A. AG Landau, WM 1986, 133), - staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren (AG Hamburg, WM 1992,598), - Vorstrafen (AG Rendsburg, WM 1990 507), - vorangegangenen Mietverhältnissen (AG Kerpen, WM 1990, 62), - ob der Ehegatte Ausländer ist (AG Nürnberg, WM 1984, 295) sowie nach - Zugehörigkeit zu einer Partei, Gewerkschaft oder einem Mieterverein. Im Rahmen der schriftlichen Mieterselbstauskunft sollten Sie den Mietinteressenten auf jeden Fall danach befragen, ob - in den letzten fünf Jahren Pfändungen gegen ihn ausgebracht wurden und ob - ein Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gegen den ihn oder ein Konkursantrag über sein Vermögen gestellt wurde. So erhalten Sie weitere Erkenntnis über die Bonität des Mietinteressenten. Fragen Sie unbedingt danach, ob gegen den Mietinteressenten ein Verbraucherinsolvenzverfahren nach der Insolvenzordnung (InsO) läuft. Ist dies nämlich der Fall, sollten Sie ihn von der Interessentenliste streichen. Unabhängig von der konkret gestalteten Frage und der Aufforderung zur Mieterselbstauskunft ist ein Mietinteressent schon von sich aus darüber auskunftspflichtig, ob er bei Vertragsabschluss überhaupt zahlungsfähig ist (AG Stuttgart-Bad Cannstadt, WM 1986, 331). Ebenfalls ungefragt angeben muss er, ob die Miete für die in Aussicht genommene Mietsache mehr als 75 Prozent seines Nettoeinkommens beträgt (AG Frankfurt/Main, WM 1989, 620). Schließlich hat er auch ungefragt anzugeben, falls er eine eidesstattliche Versicherung bereits abgegeben hat (AG Hagen, WM 1984, 296). Insbesondere muss der Mietinteressent darauf hinweisen, falls er die Miete nur mithilfe des Sozialamtes zahlen kann; eine fälschliche Angabe über den regelmäßigen Monatsverdienst berechtigt Sie als Vermieter, den abgeschlossenen Vertrag zu beenden. Verweigert der Mietinteressent unzulässige Fragen oder beantwortet er sie bewusst falsch, so können Sie nichts daraus für sich herleiten, d. h. sie dürfen die Wohnung wegen dieser falschen Angaben nicht kündigen. Genügt der Mietinteressent hingegen den legitimen Auskunftspflichten pflichtwidrig nicht, so wird der Mietvertrag, so er geschlossen wurde, anfechtbar, d. h. das Mietverhältnis ist sofort beendet. HINWEIS: Nach Bezug der Wohnung ist eine Anfechtung des Mietvertrags grundsätzlich nicht mehr möglich, sondern nur noch eine Kündigung. Ist die Wohnung schon seit neun Monaten bezogen und wird die Miete vertragsgemäß bezahlt, können Sie wegen der falschen Auskunft auch nicht sofort die Kündigung aussprechen. Unbenommen ist Ihnen jedoch, darüber hinaus Schadensersatz zu verlangen. Vermieter Verwalter Problem-Mieter Kündigung Räumung rechtssichere Mietverträgen Mieträume Schäden Wohnungen verwahrlosen Abmahnung zahlungsunfähige Mieter Konfliktfälle Immobilienrecht WEG Maklerrecht Mietrecht öffentliches und privates Baurecht Mieter Mietvertrag Nebenkosten Mietminderung Mieterhöhung Wohnung verwahrlosen Mietangelegenheiten Kündigung Auszug Heizkostenverordnung Energieeinsparverordnung Energieausweis Instandhaltungsmaßnahmen Vermieter Eigentumswohnung Nebenkostenabrechnung Zusatzinfo mit CD-ROM Sprache deutsch Einbandart Paperback Recht Steuern Privatrecht Bürgerliches Recht BGB Rechtlich Bürgerliches Recht Zivilprozessrecht Kündigung Mieter Mietrecht Ratgeber Räumung Vermieter Verwalter ISBN-10 3-448-06570-6 / 3448065706 ISBN-13 978-3-448-06570-1 / 9783448065701 Versand D: 6,99 EUR Die Problematik der letzten Jahre, in denen eine geraume Anzahl von Mietern zu Lasten ihrer Vermieter in den (privaten und geschäftlichen) Mieträumen Schäden hinterlassen, verstärkt sich enorm.Viele Vermieter machen derzeit bittere Erfahrungen mit Mietern, die Wohnungen verwahrlosen lassen oder ohne Kündigung verlassen. In diesen Fällen sind die Vermieter ratlos und hier soll der Haufe Praxis-Ratgeber Hilfestellung leisten. Das erste Buch für Vermieter und Verwalter, das sich speziell mit Problem-Mietern befasst. Rechtssichere Mietverträge und Expertentipps helfen bei der Auswahl der richtigen Mieter. Mit Musterbriefen zu Abmahnung, Kündigung usw. kommen Sie schnell zu Ihrem Recht. Sie erhalten Tipps, Hinweise und Strategien, wie Sie sich als Vermieter vor zahlungsunfähigen Mietern möglichst im Voraus schützen. Zu jedem Anlass werden die besten Argumentationshilfen und rechtlich sicheren Musterabläufe erläutert und durch die Listung der Konfliktfälle können Sie sich schnell orientieren. Die CD-ROM bietet außerdem Musterbriefe, Musterverträge und Urteile. Wichtig für jeden privaten und gewerblichen Vermieter oder Verwalter, der Probleme mit seinen Mietern hat. Autor: Norman M. Spreng ist Rechtsanwalt in Essen mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Immobilienrecht (WEG, Maklerrecht, Mietrecht, öffentliches und privates Baurecht). Er ist Autor diverser Fachbücher zum Mietrecht. In meinem Fall war es eigentlich nur ein schwieriger Mieter, und ich bin unglaublich froh, dass es mir unter anderem mit Hilfe dieses Buches gelungen ist die Angelegenheit endlich zu einem Abschluss zu bringen. Unter Berücksichtigung auch der im Buch angegebenen Vorsichtsmaßnahmen, habe ich heute einen neuen Mieter unter Vertrag, bei dem es glücklicherweise bis jetzt keinerlei Probleme gab. Da dieser Ratgeber für mich eine wertvolle Unterstützung war und ist, empfehle ich ihn gerne weiter. Viele Fehler passieren bereits im Vorfeld der Vermietung. So ist z. B. immer wieder zu hören, dass der Vermieter von Anfang an ein "schlechtes Gefühl" hatte. Ein solches Gefühl sollten Sie nicht unterschätzen. Auch wenn alle nachprüfbaren Daten in Ordnung sind, Sie aber irgendwie dieses schlechte Gefühl im Bauch haben, ist Vorsicht geboten. Einige Vermieter haben gute Erfahrungen damit gemacht, den Mietvertrag in der letzten Wohnung des Mieters zu unterschreiben. Die Erfahrungen, die sie dabei gemacht haben, waren teilweise recht eindrucksvoll. Dabei sollten Sie es aber nicht belassen. Es gibt mehrere Möglichkeiten, notwendige Informationen über den Mietinteressenten zu erlangen, wie die folgenden Ausführungen veranschaulichen. ACHTUNG:Bestätigt der Arbeitgeber die Gehaltsangaben des Mietinteressenten, so ist nichts darüber gesagt, ob dem Mietinteressenten nicht vielleicht schon längst gekündigt worden ist und er dadurch in naher Zukunft eine ganz andere Einkommenssituation hinnehmen muss. 2.1 INFORMATIONEN ÜBER DEN MIETER EINHOLEN Bevor Sie sich für einen Mieter entscheiden, sollten Sie etwas mehr über ihn in Erfahrung bringen. Folgende Möglichkeiten kommen dafür in Betracht: 2.1.1 DIE MIETERSELBSTAUSKUNFT Die meisten Vermieter verlangen von den Mietinteressenten eine sogenannte Selbstauskunft. Selbstauskunft meint, dass der Kandidat präzise Auskünfte über sine persönlichen und finanziellen Verhältnisse gibt. Hierbei handelt es sich entweder um eine mündliche Befragung oder besser noch um einen Fragebogen. Sie haben als Vermieter jedoch kein uneingeschränktes Fragerecht. Als unzulässig angesehen worden sind Fragen nach - dem Familienstand (A. A. AG Landau, WM 1986, 133), - staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren (AG Hamburg, WM 1992,598), - Vorstrafen (AG Rendsburg, WM 1990 507), - vorangegangenen Mietverhältnissen (AG Kerpen, WM 1990, 62), - ob der Ehegatte Ausländer ist (AG Nürnberg, WM 1984, 295) sowie nach - Zugehörigkeit zu einer Partei, Gewerkschaft oder einem Mieterverein. Im Rahmen der schriftlichen Mieterselbstauskunft sollten Sie den Mietinteressenten auf jeden Fall danach befragen, ob - in den letzten fünf Jahren Pfändungen gegen ihn ausgebracht wurden und ob - ein Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gegen den ihn oder ein Konkursantrag über sein Vermögen gestellt wurde. So erhalten Sie weitere Erkenntnis über die Bonität des Mietinteressenten. Fragen Sie unbedingt danach, ob gegen den Mietinteressenten ein Verbraucherinsolvenzverfahren nach der Insolvenzordnung (InsO) läuft. Ist dies nämlich der Fall, sollten Sie ihn von der Interessentenliste streichen. Unabhängig von der konkret gestalteten Frage und der Aufforderung zur Mieterselbstauskunft ist ein Mietinteressent schon von sich aus darüber auskunftspflichtig, ob er bei Vertragsabschluss überhaupt zahlungsfähig ist (AG Stuttgart-Bad Cannstadt, WM 1986, 331). Ebenfalls ungefragt angeben muss er, ob die Miete für die in Aussicht genommene Mietsache mehr als 75 Prozent seines Nettoeinkommens beträgt (AG Frankfurt/Main, WM 1989, 620). Schließlich hat er auch ungefragt anzugeben, falls er eine eidesstattliche Versicherung bereits abgegeben hat (AG Hagen, WM 1984, 296). Insbesondere muss der Mietinteressent darauf hinweisen, falls er die Miete nur mithilfe des Sozialamtes zahlen kann; eine fälschliche Angabe über den regelmäßigen Monatsverdienst berechtigt Sie als Vermieter, den abgeschlossenen Vertrag zu beenden. Verweigert der Mietinteressent unzulässige Fragen oder beantwortet er sie bewusst falsch, so können Sie nichts daraus für sich herleiten, d. h. sie dürfen die Wohnung wegen dieser falschen Angaben nicht kündigen. Genügt der Mietinteressent hingegen den legitimen Auskunftspflichten pflichtwidrig nicht, so wird der Mietvertrag, so er geschlossen wurde, anfechtbar, d. h. das Mietverhältnis ist sofort beendet. HINWEIS: Nach Bezug der Wohnung ist eine Anfechtung des Mietvertrags grundsätzlich nicht mehr möglich, sondern nur noch eine Kündigung. Ist die Wohnung schon seit neun Monaten bezogen und wird die Miete vertragsgemäß bezahlt, können Sie wegen der falschen Auskunft auch nicht sofort die Kündigung aussprechen. Unbenommen ist Ihnen jedoch, darüber hinaus Schadensersatz zu verlangen. Vermieter Verwalter Problem-Mieter Kündigung Räumung rechtssichere Mietverträgen Mieträume Schäden Wohnungen verwahrlosen Abmahnung zahlungsunfähige Mieter Konfliktfälle Immobilienrecht WEG Maklerrecht Mietrecht öffentliches und privates Baurecht Mieter Mietvertrag Nebenkosten Mietminderung Mieterhöhung Wohnung verwahrlosen Mietangelegenheiten Kündigung Auszug Heizkostenverordnung Energieeinsparverordnung Energieausweis Instandhaltungsmaßnahmen Vermieter Eigentumswohnung Nebenkostenabrechnung Zusatzinfo mit CD-ROM Sprache deutsch Einbandart Paperback Recht Steuern Privatrecht Bürgerliches Recht BGB Rechtlich Bürgerliches Recht Zivilprozessrecht Kündigung Mieter Mietrecht Ratgeber Räumung Vermieter Verwalter ISBN-10 3-448-06570-6 / 3448065706 ISBN-13 978-3-448-06570-1 / 9783448065701, Angelegt am: 14.09.2011.
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9783448065701 - Norman M. Spreng: Umgang mit schwierigen Mietern Die richtigen Strategien - Rechtssichere Musterabläufe von Abmahnung bis Räumungsklage - Musterbriefe, Musterverträge und Urteile auf CD-ROM INCL CD-ROM von Auflage: 1 (2008)
Norman M. Spreng

Umgang mit schwierigen Mietern Die richtigen Strategien - Rechtssichere Musterabläufe von Abmahnung bis Räumungsklage - Musterbriefe, Musterverträge und Urteile auf CD-ROM INCL CD-ROM von Auflage: 1 (2008) (2008)

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ISBN: 9783448065701 bzw. 3448065706, in Deutsch, Haufe Lexware Gmbh, Taschenbuch, gebraucht, guter Zustand.

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Von Händler/Antiquariat, BUCHSERVICE / ANTIQUARIAT Lars-Lutzer *** LITERATUR RECHERCHE *** ANTIQUARISCHE SUCHE, 23812 Wahlstedt.
Auflage: 1 (2008) Softcover 222 S. 20,6 x 14,8 x 2,6 cm Zustand: gebraucht - sehr gut, Die Problematik der letzten Jahre, in denen eine geraume Anzahl von Mietern zu Lasten ihrer Vermieter in den (privaten und geschäftlichen) Mieträumen Schäden hinterlassen, verstärkt sich enorm.Viele Vermieter machen derzeit bittere Erfahrungen mit Mietern, die Wohnungen verwahrlosen lassen oder ohne Kündigung verlassen. In diesen Fällen sind die Vermieter ratlos und hier soll der Haufe Praxis-Ratgeber Hilfestellung leisten. Das erste Buch für Vermieter und Verwalter, das sich speziell mit Problem-Mietern befasst. Rechtssichere Mietverträge und Expertentipps helfen bei der Auswahl der richtigen Mieter. Mit Musterbriefen zu Abmahnung, Kündigung usw. kommen Sie schnell zu Ihrem Recht. Sie erhalten Tipps, Hinweise und Strategien, wie Sie sich als Vermieter vor zahlungsunfähigen Mietern möglichst im Voraus schützen. Zu jedem Anlass werden die besten Argumentationshilfen und rechtlich sicheren Musterabläufe erläutert und durch die Listung der Konfliktfälle können Sie sich schnell orientieren. Die CD-ROM bietet außerdem Musterbriefe, Musterverträge und Urteile. Wichtig für jeden privaten und gewerblichen Vermieter oder Verwalter, der Probleme mit seinen Mietern hat. Autor: Norman M. Spreng ist Rechtsanwalt in Essen mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Immobilienrecht (WEG, Maklerrecht, Mietrecht, öffentliches und privates Baurecht). Er ist Autor diverser Fachbücher zum Mietrecht. In meinem Fall war es eigentlich nur ein schwieriger Mieter, und ich bin unglaublich froh, dass es mir unter anderem mit Hilfe dieses Buches gelungen ist die Angelegenheit endlich zu einem Abschluss zu bringen. Unter Berücksichtigung auch der im Buch angegebenen Vorsichtsmaßnahmen, habe ich heute einen neuen Mieter unter Vertrag, bei dem es glücklicherweise bis jetzt keinerlei Probleme gab. Da dieser Ratgeber für mich eine wertvolle Unterstützung war und ist, empfehle ich ihn gerne weiter. Viele Fehler passieren bereits im Vorfeld der Vermietung. So ist z. B. immer wieder zu hören, dass der Vermieter von Anfang an ein "schlechtes Gefühl" hatte. Ein solches Gefühl sollten Sie nicht unterschätzen. Auch wenn alle nachprüfbaren Daten in Ordnung sind, Sie aber irgendwie dieses schlechte Gefühl im Bauch haben, ist Vorsicht geboten. Einige Vermieter haben gute Erfahrungen damit gemacht, den Mietvertrag in der letzten Wohnung des Mieters zu unterschreiben. Die Erfahrungen, die sie dabei gemacht haben, waren teilweise recht eindrucksvoll. Dabei sollten Sie es aber nicht belassen. Es gibt mehrere Möglichkeiten, notwendige Informationen über den Mietinteressenten zu erlangen, wie die folgenden Ausführungen veranschaulichen. ACHTUNG:Bestätigt der Arbeitgeber die Gehaltsangaben des Mietinteressenten, so ist nichts darüber gesagt, ob dem Mietinteressenten nicht vielleicht schon längst gekündigt worden ist und er dadurch in naher Zukunft eine ganz andere Einkommenssituation hinnehmen muss. 2.1 INFORMATIONEN ÜBER DEN MIETER EINHOLEN Bevor Sie sich für einen Mieter entscheiden, sollten Sie etwas mehr über ihn in Erfahrung bringen. Folgende Möglichkeiten kommen dafür in Betracht: 2.1.1 DIE MIETERSELBSTAUSKUNFT Die meisten Vermieter verlangen von den Mietinteressenten eine sogenannte Selbstauskunft. Selbstauskunft meint, dass der Kandidat präzise Auskünfte über sine persönlichen und finanziellen Verhältnisse gibt. Hierbei handelt es sich entweder um eine mündliche Befragung oder besser noch um einen Fragebogen. Sie haben als Vermieter jedoch kein uneingeschränktes Fragerecht. Als unzulässig angesehen worden sind Fragen nach - dem Familienstand (A. A. AG Landau, WM 1986, 133), - staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren (AG Hamburg, WM 1992,598), - Vorstrafen (AG Rendsburg, WM 1990 507), - vorangegangenen Mietverhältnissen (AG Kerpen, WM 1990, 62), - ob der Ehegatte Ausländer ist (AG Nürnberg, WM 1984, 295) sowie nach - Zugehörigkeit zu einer Partei, Gewerkschaft oder einem Mieterverein. Im Rahmen der schriftlichen Mieterselbstauskunft sollten Sie den Mietinteressenten auf jeden Fall danach befragen, ob - in den letzten fünf Jahren Pfändungen gegen ihn ausgebracht wurden und ob - ein Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gegen den ihn oder ein Konkursantrag über sein Vermögen gestellt wurde. So erhalten Sie weitere Erkenntnis über die Bonität des Mietinteressenten. Fragen Sie unbedingt danach, ob gegen den Mietinteressenten ein Verbraucherinsolvenzverfahren nach der Insolvenzordnung (InsO) läuft. Ist dies nämlich der Fall, sollten Sie ihn von der Interessentenliste streichen. Unabhängig von der konkret gestalteten Frage und der Aufforderung zur Mieterselbstauskunft ist ein Mietinteressent schon von sich aus darüber auskunftspflichtig, ob er bei Vertragsabschluss überhaupt zahlungsfähig ist (AG Stuttgart-Bad Cannstadt, WM 1986, 331). Ebenfalls ungefragt angeben muss er, ob die Miete für die in Aussicht genommene Mietsache mehr als 75 Prozent seines Nettoeinkommens beträgt (AG Frankfurt/Main, WM 1989, 620). Schließlich hat er auch ungefragt anzugeben, falls er eine eidesstattliche Versicherung bereits abgegeben hat (AG Hagen, WM 1984, 296). Insbesondere muss der Mietinteressent darauf hinweisen, falls er die Miete nur mithilfe des Sozialamtes zahlen kann; eine fälschliche Angabe über den regelmäßigen Monatsverdienst berechtigt Sie als Vermieter, den abgeschlossenen Vertrag zu beenden. Verweigert der Mietinteressent unzulässige Fragen oder beantwortet er sie bewusst falsch, so können Sie nichts daraus für sich herleiten, d. h. sie dürfen die Wohnung wegen dieser falschen Angaben nicht kündigen. Genügt der Mietinteressent hingegen den legitimen Auskunftspflichten pflichtwidrig nicht, so wird der Mietvertrag, so er geschlossen wurde, anfechtbar, d. h. das Mietverhältnis ist sofort beendet. HINWEIS: Nach Bezug der Wohnung ist eine Anfechtung des Mietvertrags grundsätzlich nicht mehr möglich, sondern nur noch eine Kündigung. Ist die Wohnung schon seit neun Monaten bezogen und wird die Miete vertragsgemäß bezahlt, können Sie wegen der falschen Auskunft auch nicht sofort die Kündigung aussprechen. Unbenommen ist Ihnen jedoch, darüber hinaus Schadensersatz zu verlangen. Vermieter Verwalter Problem-Mieter Kündigung Räumung rechtssichere Mietverträgen Mieträume Schäden Wohnungen verwahrlosen Abmahnung zahlungsunfähige Mieter Konfliktfälle Immobilienrecht WEG Maklerrecht Mietrecht öffentliches und privates Baurecht Mieter Mietvertrag Nebenkosten Mietminderung Mieterhöhung Wohnung verwahrlosen Mietangelegenheiten Kündigung Auszug Heizkostenverordnung Energieeinsparverordnung Energieausweis Instandhaltungsmaßnahmen Vermieter Eigentumswohnung Nebenkostenabrechnung Zusatzinfo mit CD-ROM Sprache deutsch Einbandart Paperback Recht Steuern Privatrecht Bürgerliches Recht BGB Rechtlich Bürgerliches Recht Zivilprozessrecht Kündigung Mieter Mietrecht Ratgeber Räumung Vermieter Verwalter ISBN-10 3-448-06570-6 / 3448065706 ISBN-13 978-3-448-06570-1 / 9783448065701 Versand D: 6,99 EUR Die Problematik der letzten Jahre, in denen eine geraume Anzahl von Mietern zu Lasten ihrer Vermieter in den (privaten und geschäftlichen) Mieträumen Schäden hinterlassen, verstärkt sich enorm.Viele Vermieter machen derzeit bittere Erfahrungen mit Mietern, die Wohnungen verwahrlosen lassen oder ohne Kündigung verlassen. In diesen Fällen sind die Vermieter ratlos und hier soll der Haufe Praxis-Ratgeber Hilfestellung leisten. Das erste Buch für Vermieter und Verwalter, das sich speziell mit Problem-Mietern befasst. Rechtssichere Mietverträge und Expertentipps helfen bei der Auswahl der richtigen Mieter. Mit Musterbriefen zu Abmahnung, Kündigung usw. kommen Sie schnell zu Ihrem Recht. Sie erhalten Tipps, Hinweise und Strategien, wie Sie sich als Vermieter vor zahlungsunfähigen Mietern möglichst im Voraus schützen. Zu jedem Anlass werden die besten Argumentationshilfen und rechtlich sicheren Musterabläufe erläutert und durch die Listung der Konfliktfälle können Sie sich schnell orientieren. Die CD-ROM bietet außerdem Musterbriefe, Musterverträge und Urteile. Wichtig für jeden privaten und gewerblichen Vermieter oder Verwalter, der Probleme mit seinen Mietern hat. Autor: Norman M. Spreng ist Rechtsanwalt in Essen mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Immobilienrecht (WEG, Maklerrecht, Mietrecht, öffentliches und privates Baurecht). Er ist Autor diverser Fachbücher zum Mietrecht. In meinem Fall war es eigentlich nur ein schwieriger Mieter, und ich bin unglaublich froh, dass es mir unter anderem mit Hilfe dieses Buches gelungen ist die Angelegenheit endlich zu einem Abschluss zu bringen. Unter Berücksichtigung auch der im Buch angegebenen Vorsichtsmaßnahmen, habe ich heute einen neuen Mieter unter Vertrag, bei dem es glücklicherweise bis jetzt keinerlei Probleme gab. Da dieser Ratgeber für mich eine wertvolle Unterstützung war und ist, empfehle ich ihn gerne weiter. Viele Fehler passieren bereits im Vorfeld der Vermietung. So ist z. B. immer wieder zu hören, dass der Vermieter von Anfang an ein "schlechtes Gefühl" hatte. Ein solches Gefühl sollten Sie nicht unterschätzen. Auch wenn alle nachprüfbaren Daten in Ordnung sind, Sie aber irgendwie dieses schlechte Gefühl im Bauch haben, ist Vorsicht geboten. Einige Vermieter haben gute Erfahrungen damit gemacht, den Mietvertrag in der letzten Wohnung des Mieters zu unterschreiben. Die Erfahrungen, die sie dabei gemacht haben, waren teilweise recht eindrucksvoll. Dabei sollten Sie es aber nicht belassen. Es gibt mehrere Möglichkeiten, notwendige Informationen über den Mietinteressenten zu erlangen, wie die folgenden Ausführungen veranschaulichen. ACHTUNG:Bestätigt der Arbeitgeber die Gehaltsangaben des Mietinteressenten, so ist nichts darüber gesagt, ob dem Mietinteressenten nicht vielleicht schon längst gekündigt worden ist und er dadurch in naher Zukunft eine ganz andere Einkommenssituation hinnehmen muss. 2.1 INFORMATIONEN ÜBER DEN MIETER EINHOLEN Bevor Sie sich für einen Mieter entscheiden, sollten Sie etwas mehr über ihn in Erfahrung bringen. Folgende Möglichkeiten kommen dafür in Betracht: 2.1.1 DIE MIETERSELBSTAUSKUNFT Die meisten Vermieter verlangen von den Mietinteressenten eine sogenannte Selbstauskunft. Selbstauskunft meint, dass der Kandidat präzise Auskünfte über sine persönlichen und finanziellen Verhältnisse gibt. Hierbei handelt es sich entweder um eine mündliche Befragung oder besser noch um einen Fragebogen. Sie haben als Vermieter jedoch kein uneingeschränktes Fragerecht. Als unzulässig angesehen worden sind Fragen nach - dem Familienstand (A. A. AG Landau, WM 1986, 133), - staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren (AG Hamburg, WM 1992,598), - Vorstrafen (AG Rendsburg, WM 1990 507), - vorangegangenen Mietverhältnissen (AG Kerpen, WM 1990, 62), - ob der Ehegatte Ausländer ist (AG Nürnberg, WM 1984, 295) sowie nach - Zugehörigkeit zu einer Partei, Gewerkschaft oder einem Mieterverein. Im Rahmen der schriftlichen Mieterselbstauskunft sollten Sie den Mietinteressenten auf jeden Fall danach befragen, ob - in den letzten fünf Jahren Pfändungen gegen ihn ausgebracht wurden und ob - ein Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gegen den ihn oder ein Konkursantrag über sein Vermögen gestellt wurde. So erhalten Sie weitere Erkenntnis über die Bonität des Mietinteressenten. Fragen Sie unbedingt danach, ob gegen den Mietinteressenten ein Verbraucherinsolvenzverfahren nach der Insolvenzordnung (InsO) läuft. Ist dies nämlich der Fall, sollten Sie ihn von der Interessentenliste streichen. Unabhängig von der konkret gestalteten Frage und der Aufforderung zur Mieterselbstauskunft ist ein Mietinteressent schon von sich aus darüber auskunftspflichtig, ob er bei Vertragsabschluss überhaupt zahlungsfähig ist (AG Stuttgart-Bad Cannstadt, WM 1986, 331). Ebenfalls ungefragt angeben muss er, ob die Miete für die in Aussicht genommene Mietsache mehr als 75 Prozent seines Nettoeinkommens beträgt (AG Frankfurt/Main, WM 1989, 620). Schließlich hat er auch ungefragt anzugeben, falls er eine eidesstattliche Versicherung bereits abgegeben hat (AG Hagen, WM 1984, 296). Insbesondere muss der Mietinteressent darauf hinweisen, falls er die Miete nur mithilfe des Sozialamtes zahlen kann; eine fälschliche Angabe über den regelmäßigen Monatsverdienst berechtigt Sie als Vermieter, den abgeschlossenen Vertrag zu beenden. Verweigert der Mietinteressent unzulässige Fragen oder beantwortet er sie bewusst falsch, so können Sie nichts daraus für sich herleiten, d. h. sie dürfen die Wohnung wegen dieser falschen Angaben nicht kündigen. Genügt der Mietinteressent hingegen den legitimen Auskunftspflichten pflichtwidrig nicht, so wird der Mietvertrag, so er geschlossen wurde, anfechtbar, d. h. das Mietverhältnis ist sofort beendet. HINWEIS: Nach Bezug der Wohnung ist eine Anfechtung des Mietvertrags grundsätzlich nicht mehr möglich, sondern nur noch eine Kündigung. Ist die Wohnung schon seit neun Monaten bezogen und wird die Miete vertragsgemäß bezahlt, können Sie wegen der falschen Auskunft auch nicht sofort die Kündigung aussprechen. Unbenommen ist Ihnen jedoch, darüber hinaus Schadensersatz zu verlangen. Vermieter Verwalter Problem-Mieter Kündigung Räumung rechtssichere Mietverträgen Mieträume Schäden Wohnungen verwahrlosen Abmahnung zahlungsunfähige Mieter Konfliktfälle Immobilienrecht WEG Maklerrecht Mietrecht öffentliches und privates Baurecht Mieter Mietvertrag Nebenkosten Mietminderung Mieterhöhung Wohnung verwahrlosen Mietangelegenheiten Kündigung Auszug Heizkostenverordnung Energieeinsparverordnung Energieausweis Instandhaltungsmaßnahmen Vermieter Eigentumswohnung Nebenkostenabrechnung Zusatzinfo mit CD-ROM Sprache deutsch Einbandart Paperback Recht Steuern Privatrecht Bürgerliches Recht BGB Rechtlich Bürgerliches Recht Zivilprozessrecht Kündigung Mieter Mietrecht Ratgeber Räumung Vermieter Verwalter ISBN-10 3-448-06570-6 / 3448065706 ISBN-13 978-3-448-06570-1 / 9783448065701, Angelegt am: 14.09.2011.
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9783448065701 - Norman M. Spreng: Umgang mit schwierigen Mietern Die richtigen Strategien - Rechtssichere Musterabläufe von Abmahnung bis Räumungsklage - Musterbriefe, Musterverträge und Urteile auf CD-ROM INCL CD-ROM von
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Norman M. Spreng

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Haufe Lexware Gmbh, Auflage: 1 (2008). Auflage: 1 (2008). Softcover. 20,6 x 14,8 x 2,6 cm. Die Problematik der letzten Jahre, in denen eine geraume Anzahl von Mietern zu Lasten ihrer Vermieter in den (privaten und geschäftlichen) Mieträumen Schäden hinterlassen, verstärkt sich enorm.Viele Vermieter machen derzeit bittere Erfahrungen mit Mietern, die Wohnungen verwahrlosen lassen oder ohne Kündigung verlassen. In diesen Fällen sind die Vermieter ratlos und hier soll der Haufe Praxis-Ratgeber Hilfestellung leisten. Das erste Buch für Vermieter und Verwalter, das sich speziell mit Problem-Mietern befasst. Rechtssichere Mietverträge und Expertentipps helfen bei der Auswahl der richtigen Mieter. Mit Musterbriefen zu Abmahnung, Kündigung usw. kommen Sie schnell zu Ihrem Recht. Sie erhalten Tipps, Hinweise und Strategien, wie Sie sich als Vermieter vor zahlungsunfähigen Mietern möglichst im Voraus schützen. Zu jedem Anlass werden die besten Argumentationshilfen und rechtlich sicheren Musterabläufe erläutert und durch die Listung der Konfliktfälle können Sie sich schnell orientieren. Die CD-ROM bietet außerdem Musterbriefe, Musterverträge und Urteile. Wichtig für jeden privaten und gewerblichen Vermieter oder Verwalter, der Probleme mit seinen Mietern hat. Autor: Norman M. Spreng ist Rechtsanwalt in Essen mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Immobilienrecht (WEG, Maklerrecht, Mietrecht, öffentliches und privates Baurecht). Er ist Autor diverser Fachbücher zum Mietrecht. In meinem Fall war es eigentlich nur ein schwieriger Mieter, und ich bin unglaublich froh, dass es mir unter anderem mit Hilfe dieses Buches gelungen ist die Angelegenheit endlich zu einem Abschluss zu bringen. Unter Berücksichtigung auch der im Buch angegebenen Vorsichtsmaßnahmen, habe ich heute einen neuen Mieter unter Vertrag, bei dem es glücklicherweise bis jetzt keinerlei Probleme gab. Da dieser Ratgeber für mich eine wertvolle Unterstützung war und ist, empfehle ich ihn gerne weiter. Viele Fehler passieren bereits im Vorfeld der Vermietung. So ist z. B. immer wieder zu hören, dass der Vermieter von Anfang an ein "schlechtes Gefühl" hatte. Ein solches Gefühl sollten Sie nicht unterschätzen. Auch wenn alle nachprüfbaren Daten in Ordnung sind, Sie aber irgendwie dieses schlechte Gefühl im Bauch haben, ist Vorsicht geboten. Einige Vermieter haben gute Erfahrungen damit gemacht, den Mietvertrag in der letzten Wohnung des Mieters zu unterschreiben. Die Erfahrungen, die sie dabei gemacht haben, waren teilweise recht eindrucksvoll. Dabei sollten Sie es aber nicht belassen. Es gibt mehrere Möglichkeiten, notwendige Informationen über den Mietinteressenten zu erlangen, wie die folgenden Ausführungen veranschaulichen. ACHTUNG:Bestätigt der Arbeitgeber die Gehaltsangaben des Mietinteressenten, so ist nichts darüber gesagt, ob dem Mietinteressenten nicht vielleicht schon längst gekündigt worden ist und er dadurch in naher Zukunft eine ganz andere Einkommenssituation hinnehmen muss. 2.1 INFORMATIONEN ÜBER DEN MIETER EINHOLEN Bevor Sie sich für einen Mieter entscheiden, sollten Sie etwas mehr über ihn in Erfahrung bringen. Folgende Möglichkeiten kommen dafür in Betracht: 2.1.1 DIE MIETERSELBSTAUSKUNFT Die meisten Vermieter verlangen von den Mietinteressenten eine sogenannte Selbstauskunft. Selbstauskunft meint, dass der Kandidat präzise Auskünfte über sine persönlichen und finanziellen Verhältnisse gibt. Hierbei handelt es sich entweder um eine mündliche Befragung oder besser noch um einen Fragebogen. Sie haben als Vermieter jedoch kein uneingeschränktes Fragerecht. Als unzulässig angesehen worden sind Fragen nach - dem Familienstand (A. A. AG Landau, WM 1986, 133), - staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren (AG Hamburg, WM 1992,598), - Vorstrafen (AG Rendsburg, WM 1990 507), - vorangegangenen Mietverhältnissen (AG Kerpen, WM 1990, 62), - ob der Ehegatte Ausländer ist (AG Nürnberg, WM 1984, 295) sowie nach - Zugehörigkeit zu einer Partei, Gewerkschaft oder einem Mieterverein. Im Rahmen der schriftlichen Mieterselbstauskunft sollten Sie den Mietinteressenten auf jeden Fall danach befragen, ob - in den letzten fünf Jahren Pfändungen gegen ihn ausgebracht wurden und ob - ein Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gegen den ihn oder ein Konkursantrag über sein Vermögen gestellt wurde. So erhalten Sie weitere Erkenntnis über die Bonität des Mietinteressenten. Fragen Sie unbedingt danach, ob gegen den Mietinteressenten ein Verbraucherinsolvenzverfahren nach der Insolvenzordnung (InsO) läuft. Ist dies nämlich der Fall, sollten Sie ihn von der Interessentenliste streichen. Unabhängig von der konkret gestalteten Frage und der Aufforderung zur Mieterselbstauskunft ist ein Mietinteressent schon von sich aus darüber auskunftspflichtig, ob er bei Vertragsabschluss überhaupt zahlungsfähig ist (AG Stuttgart-Bad Cannstadt, WM 1986, 331). Ebenfalls ungefragt angeben muss er, ob die Miete für die in Aussicht genommene Mietsache mehr als 75 Prozent seines Nettoeinkommens beträgt (AG Frankfurt/Main, WM 1989, 620). Schließlich hat er auch ungefragt anzugeben, falls er eine eidesstattliche Versicherung bereits abgegeben hat (AG Hagen, WM 1984, 296). Insbesondere muss der Mietinteressent darauf hinweisen, falls er die Miete nur mithilfe des Sozialamtes zahlen kann; eine fälschliche Angabe über den regelmäßigen Monatsverdienst berechtigt Sie als Vermieter, den abgeschlossenen Vertrag zu beenden. Verweigert der Mietinteressent unzulässige Fragen oder beantwortet er sie bewusst falsch, so können Sie nichts daraus für sich herleiten, d. h. sie dürfen die Wohnung wegen dieser falschen Angaben nicht kündigen. Genügt der Mietinteressent hingegen den legitimen Auskunftspflichten pflichtwidrig nicht, so wird der Mietvertrag, so er geschlossen wurde, anfechtbar, d. h. das Mietverhältnis ist sofort beendet. HINWEIS: Nach Bezug der Wohnung ist eine Anfechtung des Mietvertrags grundsätzlich nicht mehr möglich, sondern nur noch eine Kündigung. Ist die Wohnung schon seit neun Monaten bezogen und wird die Miete vertragsgemäß bezahlt, können Sie wegen der falschen Auskunft auch nicht sofort die Kündigung aussprechen. Unbenommen ist Ihnen jedoch, darüber hinaus Schadensersatz zu verlangen. Vermieter Verwalter Problem-Mieter Kündigung Räumung rechtssichere Mietverträgen Mieträume Schäden Wohnungen verwahrlosen Abmahnung zahlungsunfähige Mieter Konfliktfälle Immobilienrecht WEG Maklerrecht Mietrecht öffentliches und privates Baurecht Mieter Mietvertrag Nebenkosten Mietminderung Mieterhöhung Wohnung verwahrlosen Mietangelegenheiten Kündigung Auszug Heizkostenverordnung Energieeinsparverordnung Energieausweis Instandhaltungsmaßnahmen Vermieter Eigentumswohnung Nebenkostenabrechnung Zusatzinfo mit CD-ROM Sprache deutsch Einbandart Paperback Recht Steuern Privatrecht Bürgerliches Recht BGB Rechtlich Bürgerliches Recht Zivilprozessrecht Kündigung Mieter Mietrecht Ratgeber Räumung Vermieter Verwalter ISBN-10 3-448-06570-6 / 3448065706 ISBN-13 978-3-448-06570-1 / 9783448065701 Die Problematik der letzten Jahre, in denen eine geraume Anzahl von Mietern zu Lasten ihrer Vermieter in den (privaten und geschäftlichen) Mieträumen Schäden hinterlassen, verstärkt sich enorm.Viele Vermieter machen derzeit bittere Erfahrungen mit Mietern, die Wohnungen verwahrlosen lassen oder ohne Kündigung verlassen. In diesen Fällen sind die Vermieter ratlos und hier soll der Haufe Praxis-Ratgeber Hilfestellung leisten. Das erste Buch für Vermieter und Verwalter, das sich speziell mit Problem-Mietern befasst. Rechtssichere Mietverträge und Expertentipps helfen bei der Auswahl der richtigen Mieter. Mit Musterbriefen zu Abmahnung, Kündigung usw. kommen Sie schnell zu Ihrem Recht. Sie erhalten Tipps, Hinweise und Strategien, wie Sie sich als Vermieter vor zahlungsunfähigen Mietern möglichst im Voraus schützen. Zu jedem Anlass werden die besten Argumentationshilfen und rechtlich sicheren Musterabläufe erläutert und durch die Listung der Konfliktfälle können Sie sich schnell orientieren. Die CD-ROM bietet außerdem Musterbriefe, Musterverträge und Urteile. Wichtig für jeden privaten und gewerblichen Vermieter oder Verwalter, der Probleme mit seinen Mietern hat. Autor: Norman M. Spreng ist Rechtsanwalt in Essen mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Immobilienrecht (WEG, Maklerrecht, Mietrecht, öffentliches und privates Baurecht). Er ist Autor diverser Fachbücher zum Mietrecht. In meinem Fall war es eigentlich nur ein schwieriger Mieter, und ich bin unglaublich froh, dass es mir unter anderem mit Hilfe dieses Buches gelungen ist die Angelegenheit endlich zu einem Abschluss zu bringen. Unter Berücksichtigung auch der im Buch angegebenen Vorsichtsmaßnahmen, habe ich heute einen neuen Mieter unter Vertrag, bei dem es glücklicherweise bis jetzt keinerlei Probleme gab. Da dieser Ratgeber für mich eine wertvolle Unterstützung war und ist, empfehle ich ihn gerne weiter. Viele Fehler passieren bereits im Vorfeld der Vermietung. So ist z. B. immer wieder zu hören, dass der Vermieter von Anfang an ein "schlechtes Gefühl" hatte. Ein solches Gefühl sollten Sie nicht unterschätzen. Auch wenn alle nachprüfbaren Daten in Ordnung sind, Sie aber irgendwie dieses schlechte Gefühl im Bauch haben, ist Vorsicht geboten. Einige Vermieter haben gute Erfahrungen damit gemacht, den Mietvertrag in der letzten Wohnung des Mieters zu unterschreiben. Die Erfahrungen, die sie dabei gemacht haben, waren teilweise recht eindrucksvoll. Dabei sollten Sie es aber nicht belassen. Es gibt mehrere Möglichkeiten, notwendige Informationen über den Mietinteressenten zu erlangen, wie die folgenden Ausführungen veranschaulichen. ACHTUNG:Bestätigt der Arbeitgeber die Gehaltsangaben des Mietinteressenten, so ist nichts darüber gesagt, ob dem Mietinteressenten nicht vielleicht schon längst gekündigt worden ist und er dadurch in naher Zukunft eine ganz andere Einkommenssituation hinnehmen muss. 2.1 INFORMATIONEN ÜBER DEN MIETER EINHOLEN Bevor Sie sich für einen Mieter entscheiden, sollten Sie etwas mehr über ihn in Erfahrung bringen. Folgende Möglichkeiten kommen dafür in Betracht: 2.1.1 DIE MIETERSELBSTAUSKUNFT Die meisten Vermieter verlangen von den Mietinteressenten eine sogenannte Selbstauskunft. Selbstauskunft meint, dass der Kandidat präzise Auskünfte über sine persönlichen und finanziellen Verhältnisse gibt. Hierbei handelt es sich entweder um eine mündliche Befragung oder besser noch um einen Fragebogen. Sie haben als Vermieter jedoch kein uneingeschränktes Fragerecht. Als unzulässig angesehen worden sind Fragen nach - dem Familienstand (A. A. AG Landau, WM 1986, 133), - staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren (AG Hamburg, WM 1992,598), - Vorstrafen (AG Rendsburg, WM 1990 507), - vorangegangenen Mietverhältnissen (AG Kerpen, WM 1990, 62), - ob der Ehegatte Ausländer ist (AG Nürnberg, WM 1984, 295) sowie nach - Zugehörigkeit zu einer Partei, Gewerkschaft oder einem Mieterverein. Im Rahmen der schriftlichen Mieterselbstauskunft sollten Sie den Mietinteressenten auf jeden Fall danach befragen, ob - in den letzten fünf Jahren Pfändungen gegen ihn ausgebracht wurden und ob - ein Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gegen den ihn oder ein Konkursantrag über sein Vermögen gestellt wurde. So erhalten Sie weitere Erkenntnis über die Bonität des Mietinteressenten. Fragen Sie unbedingt danach, ob gegen den Mietinteressenten ein Verbraucherinsolvenzverfahren nach der Insolvenzordnung (InsO) läuft. Ist dies nämlich der Fall, sollten Sie ihn von der Interessentenliste streichen. Unabhängig von der konkret gestalteten Frage und der Aufforderung zur Mieterselbstauskunft ist ein Mietinteressent schon von sich aus darüber auskunftspflichtig, ob er bei Vertragsabschluss überhaupt zahlungsfähig ist (AG Stuttgart-Bad Cannstadt, WM 1986, 331). Ebenfalls ungefragt angeben muss er, ob die Miete für die in Aussicht genommene Mietsache mehr als 75 Prozent seines Nettoeinkommens beträgt (AG Frankfurt/Main, WM 1989, 620). Schließlich hat er auch ungefragt anzugeben, falls er eine eidesstattliche Versicherung bereits abgegeben hat (AG Hagen, WM 1984, 296). Insbesondere muss der Mietinteressent darauf hinweisen, falls er die Miete nur mithilfe des Sozialamtes zahlen kann; eine fälschliche Angabe über den regelmäßigen Monatsverdienst berechtigt Sie als Vermieter, den abgeschlossenen Vertrag zu beenden. Verweigert der Mietinteressent unzulässige Fragen oder beantwortet er sie bewusst falsch, so können Sie nichts daraus für sich herleiten, d. h. sie dürfen die Wohnung wegen dieser falschen Angaben nicht kündigen. Genügt der Mietinteressent hingegen den legitimen Auskunftspflichten pflichtwidrig nicht, so wird der Mietvertrag, so er geschlossen wurde, anfechtbar, d. h. das Mietverhältnis ist sofort beendet. HINWEIS: Nach Bezug der Wohnung ist eine Anfechtung des Mietvertrags grundsätzlich nicht mehr möglich, sondern nur noch eine Kündigung. Ist die Wohnung schon seit neun Monaten bezogen und wird die Miete vertragsgemäß bezahlt, können Sie wegen der falschen Auskunft auch nicht sofort die Kündigung aussprechen. Unbenommen ist Ihnen jedoch, darüber hinaus Schadensersatz zu verlangen. Vermieter Verwalter Problem-Mieter Kündigung Räumung rechtssichere Mietverträgen Mieträume Schäden Wohnungen verwahrlosen Abmahnung zahlungsunfähige Mieter Konfliktfälle Immobilienrecht WEG Maklerrecht Mietrecht öffentliches und privates Baurecht Mieter Mietvertrag Nebenkosten Mietminderung Mieterhöhung Wohnung verwahrlosen Mietangelegenheiten Kündigung Auszug Heizkostenverordnung Energieeinsparverordnung Energieausweis Instandhaltungsmaßnahmen Vermieter Eigentumswohnung Nebenkostenabrechnung Zusatzinfo mit CD-ROM Sprache deutsch Einbandart Paperback Recht Steuern Privatrecht Bürgerliches Recht BGB Rechtlich Bürgerliches Recht Zivilprozessrecht Kündigung Mieter Mietrecht Ratgeber Räumung Vermieter Verwalter ISBN-10 3-448-06570-6 / 3448065706 ISBN-13 978-3-448-06570-1 / 9783448065701.
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9783448065701 - Norman M. Spreng: Umgang mit schwierigen Mietern Die richtigen Strategien - Rechtssichere Musterabläufe von Abmahnung bis Räumungsklage - Musterbriefe, Musterverträge und Urteile auf CD-ROM INCL CD-ROM von
Symbolbild
Norman M. Spreng

Umgang mit schwierigen Mietern Die richtigen Strategien - Rechtssichere Musterabläufe von Abmahnung bis Räumungsklage - Musterbriefe, Musterverträge und Urteile auf CD-ROM INCL CD-ROM von (2008)

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ISBN: 9783448065701 bzw. 3448065706, vermutlich in Deutsch, Haufe Lexware Gmbh, Taschenbuch.

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Von Händler/Antiquariat, BOOK-SERVICE Lars Lutzer - ANTIQUARIAN BOOKS - LITERATURE SEARCH *** BOOKSERVICE *** ANTIQUARIAN RESEARCH.
Haufe Lexware Gmbh, Auflage: 1 (2008). Auflage: 1 (2008). Softcover. 20,6 x 14,8 x 2,6 cm. Die Problematik der letzten Jahre, in denen eine geraume Anzahl von Mietern zu Lasten ihrer Vermieter in den (privaten und geschäftlichen) Mieträumen Schäden hinterlassen, verstärkt sich enorm.Viele Vermieter machen derzeit bittere Erfahrungen mit Mietern, die Wohnungen verwahrlosen lassen oder ohne Kündigung verlassen. In diesen Fällen sind die Vermieter ratlos und hier soll der Haufe Praxis-Ratgeber Hilfestellung leisten. Das erste Buch für Vermieter und Verwalter, das sich speziell mit Problem-Mietern befasst. Rechtssichere Mietverträge und Expertentipps helfen bei der Auswahl der richtigen Mieter. Mit Musterbriefen zu Abmahnung, Kündigung usw. kommen Sie schnell zu Ihrem Recht. Sie erhalten Tipps, Hinweise und Strategien, wie Sie sich als Vermieter vor zahlungsunfähigen Mietern möglichst im Voraus schützen. Zu jedem Anlass werden die besten Argumentationshilfen und rechtlich sicheren Musterabläufe erläutert und durch die Listung der Konfliktfälle können Sie sich schnell orientieren. Die CD-ROM bietet außerdem Musterbriefe, Musterverträge und Urteile. Wichtig für jeden privaten und gewerblichen Vermieter oder Verwalter, der Probleme mit seinen Mietern hat. Autor: Norman M. Spreng ist Rechtsanwalt in Essen mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Immobilienrecht (WEG, Maklerrecht, Mietrecht, öffentliches und privates Baurecht). Er ist Autor diverser Fachbücher zum Mietrecht. In meinem Fall war es eigentlich nur ein schwieriger Mieter, und ich bin unglaublich froh, dass es mir unter anderem mit Hilfe dieses Buches gelungen ist die Angelegenheit endlich zu einem Abschluss zu bringen. Unter Berücksichtigung auch der im Buch angegebenen Vorsichtsmaßnahmen, habe ich heute einen neuen Mieter unter Vertrag, bei dem es glücklicherweise bis jetzt keinerlei Probleme gab. Da dieser Ratgeber für mich eine wertvolle Unterstützung war und ist, empfehle ich ihn gerne weiter. Viele Fehler passieren bereits im Vorfeld der Vermietung. So ist z. B. immer wieder zu hören, dass der Vermieter von Anfang an ein "schlechtes Gefühl" hatte. Ein solches Gefühl sollten Sie nicht unterschätzen. Auch wenn alle nachprüfbaren Daten in Ordnung sind, Sie aber irgendwie dieses schlechte Gefühl im Bauch haben, ist Vorsicht geboten. Einige Vermieter haben gute Erfahrungen damit gemacht, den Mietvertrag in der letzten Wohnung des Mieters zu unterschreiben. Die Erfahrungen, die sie dabei gemacht haben, waren teilweise recht eindrucksvoll. Dabei sollten Sie es aber nicht belassen. Es gibt mehrere Möglichkeiten, notwendige Informationen über den Mietinteressenten zu erlangen, wie die folgenden Ausführungen veranschaulichen. ACHTUNG:Bestätigt der Arbeitgeber die Gehaltsangaben des Mietinteressenten, so ist nichts darüber gesagt, ob dem Mietinteressenten nicht vielleicht schon längst gekündigt worden ist und er dadurch in naher Zukunft eine ganz andere Einkommenssituation hinnehmen muss. 2.1 INFORMATIONEN ÜBER DEN MIETER EINHOLEN Bevor Sie sich für einen Mieter entscheiden, sollten Sie etwas mehr über ihn in Erfahrung bringen. Folgende Möglichkeiten kommen dafür in Betracht: 2.1.1 DIE MIETERSELBSTAUSKUNFT Die meisten Vermieter verlangen von den Mietinteressenten eine sogenannte Selbstauskunft. Selbstauskunft meint, dass der Kandidat präzise Auskünfte über sine persönlichen und finanziellen Verhältnisse gibt. Hierbei handelt es sich entweder um eine mündliche Befragung oder besser noch um einen Fragebogen. Sie haben als Vermieter jedoch kein uneingeschränktes Fragerecht. Als unzulässig angesehen worden sind Fragen nach - dem Familienstand (A. A. AG Landau, WM 1986, 133), - staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren (AG Hamburg, WM 1992,598), - Vorstrafen (AG Rendsburg, WM 1990 507), - vorangegangenen Mietverhältnissen (AG Kerpen, WM 1990, 62), - ob der Ehegatte Ausländer ist (AG Nürnberg, WM 1984, 295) sowie nach - Zugehörigkeit zu einer Partei, Gewerkschaft oder einem Mieterverein. Im Rahmen der schriftlichen Mieterselbstauskunft sollten Sie den Mietinteressenten auf jeden Fall danach befragen, ob - in den letzten fünf Jahren Pfändungen gegen ihn ausgebracht wurden und ob - ein Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gegen den ihn oder ein Konkursantrag über sein Vermögen gestellt wurde. So erhalten Sie weitere Erkenntnis über die Bonität des Mietinteressenten. Fragen Sie unbedingt danach, ob gegen den Mietinteressenten ein Verbraucherinsolvenzverfahren nach der Insolvenzordnung (InsO) läuft. Ist dies nämlich der Fall, sollten Sie ihn von der Interessentenliste streichen. Unabhängig von der konkret gestalteten Frage und der Aufforderung zur Mieterselbstauskunft ist ein Mietinteressent schon von sich aus darüber auskunftspflichtig, ob er bei Vertragsabschluss überhaupt zahlungsfähig ist (AG Stuttgart-Bad Cannstadt, WM 1986, 331). Ebenfalls ungefragt angeben muss er, ob die Miete für die in Aussicht genommene Mietsache mehr als 75 Prozent seines Nettoeinkommens beträgt (AG Frankfurt/Main, WM 1989, 620). Schließlich hat er auch ungefragt anzugeben, falls er eine eidesstattliche Versicherung bereits abgegeben hat (AG Hagen, WM 1984, 296). Insbesondere muss der Mietinteressent darauf hinweisen, falls er die Miete nur mithilfe des Sozialamtes zahlen kann; eine fälschliche Angabe über den regelmäßigen Monatsverdienst berechtigt Sie als Vermieter, den abgeschlossenen Vertrag zu beenden. Verweigert der Mietinteressent unzulässige Fragen oder beantwortet er sie bewusst falsch, so können Sie nichts daraus für sich herleiten, d. h. sie dürfen die Wohnung wegen dieser falschen Angaben nicht kündigen. Genügt der Mietinteressent hingegen den legitimen Auskunftspflichten pflichtwidrig nicht, so wird der Mietvertrag, so er geschlossen wurde, anfechtbar, d. h. das Mietverhältnis ist sofort beendet. HINWEIS: Nach Bezug der Wohnung ist eine Anfechtung des Mietvertrags grundsätzlich nicht mehr möglich, sondern nur noch eine Kündigung. Ist die Wohnung schon seit neun Monaten bezogen und wird die Miete vertragsgemäß bezahlt, können Sie wegen der falschen Auskunft auch nicht sofort die Kündigung aussprechen. Unbenommen ist Ihnen jedoch, darüber hinaus Schadensersatz zu verlangen. Vermieter Verwalter Problem-Mieter Kündigung Räumung rechtssichere Mietverträgen Mieträume Schäden Wohnungen verwahrlosen Abmahnung zahlungsunfähige Mieter Konfliktfälle Immobilienrecht WEG Maklerrecht Mietrecht öffentliches und privates Baurecht Mieter Mietvertrag Nebenkosten Mietminderung Mieterhöhung Wohnung verwahrlosen Mietangelegenheiten Kündigung Auszug Heizkostenverordnung Energieeinsparverordnung Energieausweis Instandhaltungsmaßnahmen Vermieter Eigentumswohnung Nebenkostenabrechnung Zusatzinfo mit CD-ROM Sprache deutsch Einbandart Paperback Recht Steuern Privatrecht Bürgerliches Recht BGB Rechtlich Bürgerliches Recht Zivilprozessrecht Kündigung Mieter Mietrecht Ratgeber Räumung Vermieter Verwalter ISBN-10 3-448-06570-6 / 3448065706 ISBN-13 978-3-448-06570-1 / 9783448065701 Die Problematik der letzten Jahre, in denen eine geraume Anzahl von Mietern zu Lasten ihrer Vermieter in den (privaten und geschäftlichen) Mieträumen Schäden hinterlassen, verstärkt sich enorm.Viele Vermieter machen derzeit bittere Erfahrungen mit Mietern, die Wohnungen verwahrlosen lassen oder ohne Kündigung verlassen. In diesen Fällen sind die Vermieter ratlos und hier soll der Haufe Praxis-Ratgeber Hilfestellung leisten. Das erste Buch für Vermieter und Verwalter, das sich speziell mit Problem-Mietern befasst. Rechtssichere Mietverträge und Expertentipps helfen bei der Auswahl der richtigen Mieter. Mit Musterbriefen zu Abmahnung, Kündigung usw. kommen Sie schnell zu Ihrem Recht. Sie erhalten Tipps, Hinweise und Strategien, wie Sie sich als Vermieter vor zahlungsunfähigen Mietern möglichst im Voraus schützen. Zu jedem Anlass werden die besten Argumentationshilfen und rechtlich sicheren Musterabläufe erläutert und durch die Listung der Konfliktfälle können Sie sich schnell orientieren. Die CD-ROM bietet außerdem Musterbriefe, Musterverträge und Urteile. Wichtig für jeden privaten und gewerblichen Vermieter oder Verwalter, der Probleme mit seinen Mietern hat. Autor: Norman M. Spreng ist Rechtsanwalt in Essen mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Immobilienrecht (WEG, Maklerrecht, Mietrecht, öffentliches und privates Baurecht). Er ist Autor diverser Fachbücher zum Mietrecht. In meinem Fall war es eigentlich nur ein schwieriger Mieter, und ich bin unglaublich froh, dass es mir unter anderem mit Hilfe dieses Buches gelungen ist die Angelegenheit endlich zu einem Abschluss zu bringen. Unter Berücksichtigung auch der im Buch angegebenen Vorsichtsmaßnahmen, habe ich heute einen neuen Mieter unter Vertrag, bei dem es glücklicherweise bis jetzt keinerlei Probleme gab. Da dieser Ratgeber für mich eine wertvolle Unterstützung war und ist, empfehle ich ihn gerne weiter. Viele Fehler passieren bereits im Vorfeld der Vermietung. So ist z. B. immer wieder zu hören, dass der Vermieter von Anfang an ein "schlechtes Gefühl" hatte. Ein solches Gefühl sollten Sie nicht unterschätzen. Auch wenn alle nachprüfbaren Daten in Ordnung sind, Sie aber irgendwie dieses schlechte Gefühl im Bauch haben, ist Vorsicht geboten. Einige Vermieter haben gute Erfahrungen damit gemacht, den Mietvertrag in der letzten Wohnung des Mieters zu unterschreiben. Die Erfahrungen, die sie dabei gemacht haben, waren teilweise recht eindrucksvoll. Dabei sollten Sie es aber nicht belassen. Es gibt mehrere Möglichkeiten, notwendige Informationen über den Mietinteressenten zu erlangen, wie die folgenden Ausführungen veranschaulichen. ACHTUNG:Bestätigt der Arbeitgeber die Gehaltsangaben des Mietinteressenten, so ist nichts darüber gesagt, ob dem Mietinteressenten nicht vielleicht schon längst gekündigt worden ist und er dadurch in naher Zukunft eine ganz andere Einkommenssituation hinnehmen muss. 2.1 INFORMATIONEN ÜBER DEN MIETER EINHOLEN Bevor Sie sich für einen Mieter entscheiden, sollten Sie etwas mehr über ihn in Erfahrung bringen. Folgende Möglichkeiten kommen dafür in Betracht: 2.1.1 DIE MIETERSELBSTAUSKUNFT Die meisten Vermieter verlangen von den Mietinteressenten eine sogenannte Selbstauskunft. Selbstauskunft meint, dass der Kandidat präzise Auskünfte über sine persönlichen und finanziellen Verhältnisse gibt. Hierbei handelt es sich entweder um eine mündliche Befragung oder besser noch um einen Fragebogen. Sie haben als Vermieter jedoch kein uneingeschränktes Fragerecht. Als unzulässig angesehen worden sind Fragen nach - dem Familienstand (A. A. AG Landau, WM 1986, 133), - staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren (AG Hamburg, WM 1992,598), - Vorstrafen (AG Rendsburg, WM 1990 507), - vorangegangenen Mietverhältnissen (AG Kerpen, WM 1990, 62), - ob der Ehegatte Ausländer ist (AG Nürnberg, WM 1984, 295) sowie nach - Zugehörigkeit zu einer Partei, Gewerkschaft oder einem Mieterverein. Im Rahmen der schriftlichen Mieterselbstauskunft sollten Sie den Mietinteressenten auf jeden Fall danach befragen, ob - in den letzten fünf Jahren Pfändungen gegen ihn ausgebracht wurden und ob - ein Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gegen den ihn oder ein Konkursantrag über sein Vermögen gestellt wurde. So erhalten Sie weitere Erkenntnis über die Bonität des Mietinteressenten. Fragen Sie unbedingt danach, ob gegen den Mietinteressenten ein Verbraucherinsolvenzverfahren nach der Insolvenzordnung (InsO) läuft. Ist dies nämlich der Fall, sollten Sie ihn von der Interessentenliste streichen. Unabhängig von der konkret gestalteten Frage und der Aufforderung zur Mieterselbstauskunft ist ein Mietinteressent schon von sich aus darüber auskunftspflichtig, ob er bei Vertragsabschluss überhaupt zahlungsfähig ist (AG Stuttgart-Bad Cannstadt, WM 1986, 331). Ebenfalls ungefragt angeben muss er, ob die Miete für die in Aussicht genommene Mietsache mehr als 75 Prozent seines Nettoeinkommens beträgt (AG Frankfurt/Main, WM 1989, 620). Schließlich hat er auch ungefragt anzugeben, falls er eine eidesstattliche Versicherung bereits abgegeben hat (AG Hagen, WM 1984, 296). Insbesondere muss der Mietinteressent darauf hinweisen, falls er die Miete nur mithilfe des Sozialamtes zahlen kann; eine fälschliche Angabe über den regelmäßigen Monatsverdienst berechtigt Sie als Vermieter, den abgeschlossenen Vertrag zu beenden. Verweigert der Mietinteressent unzulässige Fragen oder beantwortet er sie bewusst falsch, so können Sie nichts daraus für sich herleiten, d. h. sie dürfen die Wohnung wegen dieser falschen Angaben nicht kündigen. Genügt der Mietinteressent hingegen den legitimen Auskunftspflichten pflichtwidrig nicht, so wird der Mietvertrag, so er geschlossen wurde, anfechtbar, d. h. das Mietverhältnis ist sofort beendet. HINWEIS: Nach Bezug der Wohnung ist eine Anfechtung des Mietvertrags grundsätzlich nicht mehr möglich, sondern nur noch eine Kündigung. Ist die Wohnung schon seit neun Monaten bezogen und wird die Miete vertragsgemäß bezahlt, können Sie wegen der falschen Auskunft auch nicht sofort die Kündigung aussprechen. Unbenommen ist Ihnen jedoch, darüber hinaus Schadensersatz zu verlangen. Vermieter Verwalter Problem-Mieter Kündigung Räumung rechtssichere Mietverträgen Mieträume Schäden Wohnungen verwahrlosen Abmahnung zahlungsunfähige Mieter Konfliktfälle Immobilienrecht WEG Maklerrecht Mietrecht öffentliches und privates Baurecht Mieter Mietvertrag Nebenkosten Mietminderung Mieterhöhung Wohnung verwahrlosen Mietangelegenheiten Kündigung Auszug Heizkostenverordnung Energieeinsparverordnung Energieausweis Instandhaltungsmaßnahmen Vermieter Eigentumswohnung Nebenkostenabrechnung Zusatzinfo mit CD-ROM Sprache deutsch Einbandart Paperback Recht Steuern Privatrecht Bürgerliches Recht BGB Rechtlich Bürgerliches Recht Zivilprozessrecht Kündigung Mieter Mietrecht Ratgeber Räumung Vermieter Verwalter ISBN-10 3-448-06570-6 / 3448065706 ISBN-13 978-3-448-06570-1 / 9783448065701.
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9783448065701 - Norman M. Spreng: Umgang mit schwierigen Mietern Die richtigen Strategien - Rechtssichere Musterabläufe von Abmahnung bis Räumungsklage - Musterbriefe, Musterverträge und Urteile auf CD-ROM INCL CD-ROM von
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Norman M. Spreng

Umgang mit schwierigen Mietern Die richtigen Strategien - Rechtssichere Musterabläufe von Abmahnung bis Räumungsklage - Musterbriefe, Musterverträge und Urteile auf CD-ROM INCL CD-ROM von (2008)

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ISBN: 9783448065701 bzw. 3448065706, vermutlich in Deutsch, Haufe Lexware Gmbh, Taschenbuch.

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Haufe Lexware Gmbh, Auflage: 1 (2008). Auflage: 1 (2008). Softcover. 20,6 x 14,8 x 2,6 cm. Die Problematik der letzten Jahre, in denen eine geraume Anzahl von Mietern zu Lasten ihrer Vermieter in den (privaten und geschäftlichen) Mieträumen Schäden hinterlassen, verstärkt sich enorm.Viele Vermieter machen derzeit bittere Erfahrungen mit Mietern, die Wohnungen verwahrlosen lassen oder ohne Kündigung verlassen. In diesen Fällen sind die Vermieter ratlos und hier soll der Haufe Praxis-Ratgeber Hilfestellung leisten. Das erste Buch für Vermieter und Verwalter, das sich speziell mit Problem-Mietern befasst. Rechtssichere Mietverträge und Expertentipps helfen bei der Auswahl der richtigen Mieter. Mit Musterbriefen zu Abmahnung, Kündigung usw. kommen Sie schnell zu Ihrem Recht. Sie erhalten Tipps, Hinweise und Strategien, wie Sie sich als Vermieter vor zahlungsunfähigen Mietern möglichst im Voraus schützen. Zu jedem Anlass werden die besten Argumentationshilfen und rechtlich sicheren Musterabläufe erläutert und durch die Listung der Konfliktfälle können Sie sich schnell orientieren. Die CD-ROM bietet außerdem Musterbriefe, Musterverträge und Urteile. Wichtig für jeden privaten und gewerblichen Vermieter oder Verwalter, der Probleme mit seinen Mietern hat. Autor: Norman M. Spreng ist Rechtsanwalt in Essen mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Immobilienrecht (WEG, Maklerrecht, Mietrecht, öffentliches und privates Baurecht). Er ist Autor diverser Fachbücher zum Mietrecht. In meinem Fall war es eigentlich nur ein schwieriger Mieter, und ich bin unglaublich froh, dass es mir unter anderem mit Hilfe dieses Buches gelungen ist die Angelegenheit endlich zu einem Abschluss zu bringen. Unter Berücksichtigung auch der im Buch angegebenen Vorsichtsmaßnahmen, habe ich heute einen neuen Mieter unter Vertrag, bei dem es glücklicherweise bis jetzt keinerlei Probleme gab. Da dieser Ratgeber für mich eine wertvolle Unterstützung war und ist, empfehle ich ihn gerne weiter. Viele Fehler passieren bereits im Vorfeld der Vermietung. So ist z. B. immer wieder zu hören, dass der Vermieter von Anfang an ein "schlechtes Gefühl" hatte. Ein solches Gefühl sollten Sie nicht unterschätzen. Auch wenn alle nachprüfbaren Daten in Ordnung sind, Sie aber irgendwie dieses schlechte Gefühl im Bauch haben, ist Vorsicht geboten. Einige Vermieter haben gute Erfahrungen damit gemacht, den Mietvertrag in der letzten Wohnung des Mieters zu unterschreiben. Die Erfahrungen, die sie dabei gemacht haben, waren teilweise recht eindrucksvoll. Dabei sollten Sie es aber nicht belassen. Es gibt mehrere Möglichkeiten, notwendige Informationen über den Mietinteressenten zu erlangen, wie die folgenden Ausführungen veranschaulichen. ACHTUNG:Bestätigt der Arbeitgeber die Gehaltsangaben des Mietinteressenten, so ist nichts darüber gesagt, ob dem Mietinteressenten nicht vielleicht schon längst gekündigt worden ist und er dadurch in naher Zukunft eine ganz andere Einkommenssituation hinnehmen muss. 2.1 INFORMATIONEN ÜBER DEN MIETER EINHOLEN Bevor Sie sich für einen Mieter entscheiden, sollten Sie etwas mehr über ihn in Erfahrung bringen. Folgende Möglichkeiten kommen dafür in Betracht: 2.1.1 DIE MIETERSELBSTAUSKUNFT Die meisten Vermieter verlangen von den Mietinteressenten eine sogenannte Selbstauskunft. Selbstauskunft meint, dass der Kandidat präzise Auskünfte über sine persönlichen und finanziellen Verhältnisse gibt. Hierbei handelt es sich entweder um eine mündliche Befragung oder besser noch um einen Fragebogen. Sie haben als Vermieter jedoch kein uneingeschränktes Fragerecht. Als unzulässig angesehen worden sind Fragen nach - dem Familienstand (A. A. AG Landau, WM 1986, 133), - staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren (AG Hamburg, WM 1992,598), - Vorstrafen (AG Rendsburg, WM 1990 507), - vorangegangenen Mietverhältnissen (AG Kerpen, WM 1990, 62), - ob der Ehegatte Ausländer ist (AG Nürnberg, WM 1984, 295) sowie nach - Zugehörigkeit zu einer Partei, Gewerkschaft oder einem Mieterverein. Im Rahmen der schriftlichen Mieterselbstauskunft sollten Sie den Mietinteressenten auf jeden Fall danach befragen, ob - in den letzten fünf Jahren Pfändungen gegen ihn ausgebracht wurden und ob - ein Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gegen den ihn oder ein Konkursantrag über sein Vermögen gestellt wurde. So erhalten Sie weitere Erkenntnis über die Bonität des Mietinteressenten. Fragen Sie unbedingt danach, ob gegen den Mietinteressenten ein Verbraucherinsolvenzverfahren nach der Insolvenzordnung (InsO) läuft. Ist dies nämlich der Fall, sollten Sie ihn von der Interessentenliste streichen. Unabhängig von der konkret gestalteten Frage und der Aufforderung zur Mieterselbstauskunft ist ein Mietinteressent schon von sich aus darüber auskunftspflichtig, ob er bei Vertragsabschluss überhaupt zahlungsfähig ist (AG Stuttgart-Bad Cannstadt, WM 1986, 331). Ebenfalls ungefragt angeben muss er, ob die Miete für die in Aussicht genommene Mietsache mehr als 75 Prozent seines Nettoeinkommens beträgt (AG Frankfurt/Main, WM 1989, 620). Schließlich hat er auch ungefragt anzugeben, falls er eine eidesstattliche Versicherung bereits abgegeben hat (AG Hagen, WM 1984, 296). Insbesondere muss der Mietinteressent darauf hinweisen, falls er die Miete nur mithilfe des Sozialamtes zahlen kann; eine fälschliche Angabe über den regelmäßigen Monatsverdienst berechtigt Sie als Vermieter, den abgeschlossenen Vertrag zu beenden. Verweigert der Mietinteressent unzulässige Fragen oder beantwortet er sie bewusst falsch, so können Sie nichts daraus für sich herleiten, d. h. sie dürfen die Wohnung wegen dieser falschen Angaben nicht kündigen. Genügt der Mietinteressent hingegen den legitimen Auskunftspflichten pflichtwidrig nicht, so wird der Mietvertrag, so er geschlossen wurde, anfechtbar, d. h. das Mietverhältnis ist sofort beendet. HINWEIS: Nach Bezug der Wohnung ist eine Anfechtung des Mietvertrags grundsätzlich nicht mehr möglich, sondern nur noch eine Kündigung. Ist die Wohnung schon seit neun Monaten bezogen und wird die Miete vertragsgemäß bezahlt, können Sie wegen der falschen Auskunft auch nicht sofort die Kündigung aussprechen. Unbenommen ist Ihnen jedoch, darüber hinaus Schadensersatz zu verlangen. Vermieter Verwalter Problem-Mieter Kündigung Räumung rechtssichere Mietverträgen Mieträume Schäden Wohnungen verwahrlosen Abmahnung zahlungsunfähige Mieter Konfliktfälle Immobilienrecht WEG Maklerrecht Mietrecht öffentliches und privates Baurecht Mieter Mietvertrag Nebenkosten Mietminderung Mieterhöhung Wohnung verwahrlosen Mietangelegenheiten Kündigung Auszug Heizkostenverordnung Energieeinsparverordnung Energieausweis Instandhaltungsmaßnahmen Vermieter Eigentumswohnung Nebenkostenabrechnung Zusatzinfo mit CD-ROM Sprache deutsch Einbandart Paperback Recht Steuern Privatrecht Bürgerliches Recht BGB Rechtlich Bürgerliches Recht Zivilprozessrecht Kündigung Mieter Mietrecht Ratgeber Räumung Vermieter Verwalter ISBN-10 3-448-06570-6 / 3448065706 ISBN-13 978-3-448-06570-1 / 9783448065701 Die Problematik der letzten Jahre, in denen eine geraume Anzahl von Mietern zu Lasten ihrer Vermieter in den (privaten und geschäftlichen) Mieträumen Schäden hinterlassen, verstärkt sich enorm.Viele Vermieter machen derzeit bittere Erfahrungen mit Mietern, die Wohnungen verwahrlosen lassen oder ohne Kündigung verlassen. In diesen Fällen sind die Vermieter ratlos und hier soll der Haufe Praxis-Ratgeber Hilfestellung leisten. Das erste Buch für Vermieter und Verwalter, das sich speziell mit Problem-Mietern befasst. Rechtssichere Mietverträge und Expertentipps helfen bei der Auswahl der richtigen Mieter. Mit Musterbriefen zu Abmahnung, Kündigung usw. kommen Sie schnell zu Ihrem Recht. Sie erhalten Tipps, Hinweise und Strategien, wie Sie sich als Vermieter vor zahlungsunfähigen Mietern möglichst im Voraus schützen. Zu jedem Anlass werden die besten Argumentationshilfen und rechtlich sicheren Musterabläufe erläutert und durch die Listung der Konfliktfälle können Sie sich schnell orientieren. Die CD-ROM bietet außerdem Musterbriefe, Musterverträge und Urteile. Wichtig für jeden privaten und gewerblichen Vermieter oder Verwalter, der Probleme mit seinen Mietern hat. Autor: Norman M. Spreng ist Rechtsanwalt in Essen mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Immobilienrecht (WEG, Maklerrecht, Mietrecht, öffentliches und privates Baurecht). Er ist Autor diverser Fachbücher zum Mietrecht. In meinem Fall war es eigentlich nur ein schwieriger Mieter, und ich bin unglaublich froh, dass es mir unter anderem mit Hilfe dieses Buches gelungen ist die Angelegenheit endlich zu einem Abschluss zu bringen. Unter Berücksichtigung auch der im Buch angegebenen Vorsichtsmaßnahmen, habe ich heute einen neuen Mieter unter Vertrag, bei dem es glücklicherweise bis jetzt keinerlei Probleme gab. Da dieser Ratgeber für mich eine wertvolle Unterstützung war und ist, empfehle ich ihn gerne weiter. Viele Fehler passieren bereits im Vorfeld der Vermietung. So ist z. B. immer wieder zu hören, dass der Vermieter von Anfang an ein "schlechtes Gefühl" hatte. Ein solches Gefühl sollten Sie nicht unterschätzen. Auch wenn alle nachprüfbaren Daten in Ordnung sind, Sie aber irgendwie dieses schlechte Gefühl im Bauch haben, ist Vorsicht geboten. Einige Vermieter haben gute Erfahrungen damit gemacht, den Mietvertrag in der letzten Wohnung des Mieters zu unterschreiben. Die Erfahrungen, die sie dabei gemacht haben, waren teilweise recht eindrucksvoll. Dabei sollten Sie es aber nicht belassen. Es gibt mehrere Möglichkeiten, notwendige Informationen über den Mietinteressenten zu erlangen, wie die folgenden Ausführungen veranschaulichen. ACHTUNG:Bestätigt der Arbeitgeber die Gehaltsangaben des Mietinteressenten, so ist nichts darüber gesagt, ob dem Mietinteressenten nicht vielleicht schon längst gekündigt worden ist und er dadurch in naher Zukunft eine ganz andere Einkommenssituation hinnehmen muss. 2.1 INFORMATIONEN ÜBER DEN MIETER EINHOLEN Bevor Sie sich für einen Mieter entscheiden, sollten Sie etwas mehr über ihn in Erfahrung bringen. Folgende Möglichkeiten kommen dafür in Betracht: 2.1.1 DIE MIETERSELBSTAUSKUNFT Die meisten Vermieter verlangen von den Mietinteressenten eine sogenannte Selbstauskunft. Selbstauskunft meint, dass der Kandidat präzise Auskünfte über sine persönlichen und finanziellen Verhältnisse gibt. Hierbei handelt es sich entweder um eine mündliche Befragung oder besser noch um einen Fragebogen. Sie haben als Vermieter jedoch kein uneingeschränktes Fragerecht. Als unzulässig angesehen worden sind Fragen nach - dem Familienstand (A. A. AG Landau, WM 1986, 133), - staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren (AG Hamburg, WM 1992,598), - Vorstrafen (AG Rendsburg, WM 1990 507), - vorangegangenen Mietverhältnissen (AG Kerpen, WM 1990, 62), - ob der Ehegatte Ausländer ist (AG Nürnberg, WM 1984, 295) sowie nach - Zugehörigkeit zu einer Partei, Gewerkschaft oder einem Mieterverein. Im Rahmen der schriftlichen Mieterselbstauskunft sollten Sie den Mietinteressenten auf jeden Fall danach befragen, ob - in den letzten fünf Jahren Pfändungen gegen ihn ausgebracht wurden und ob - ein Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gegen den ihn oder ein Konkursantrag über sein Vermögen gestellt wurde. So erhalten Sie weitere Erkenntnis über die Bonität des Mietinteressenten. Fragen Sie unbedingt danach, ob gegen den Mietinteressenten ein Verbraucherinsolvenzverfahren nach der Insolvenzordnung (InsO) läuft. Ist dies nämlich der Fall, sollten Sie ihn von der Interessentenliste streichen. Unabhängig von der konkret gestalteten Frage und der Aufforderung zur Mieterselbstauskunft ist ein Mietinteressent schon von sich aus darüber auskunftspflichtig, ob er bei Vertragsabschluss überhaupt zahlungsfähig ist (AG Stuttgart-Bad Cannstadt, WM 1986, 331). Ebenfalls ungefragt angeben muss er, ob die Miete für die in Aussicht genommene Mietsache mehr als 75 Prozent seines Nettoeinkommens beträgt (AG Frankfurt/Main, WM 1989, 620). Schließlich hat er auch ungefragt anzugeben, falls er eine eidesstattliche Versicherung bereits abgegeben hat (AG Hagen, WM 1984, 296). Insbesondere muss der Mietinteressent darauf hinweisen, falls er die Miete nur mithilfe des Sozialamtes zahlen kann; eine fälschliche Angabe über den regelmäßigen Monatsverdienst berechtigt Sie als Vermieter, den abgeschlossenen Vertrag zu beenden. Verweigert der Mietinteressent unzulässige Fragen oder beantwortet er sie bewusst falsch, so können Sie nichts daraus für sich herleiten, d. h. sie dürfen die Wohnung wegen dieser falschen Angaben nicht kündigen. Genügt der Mietinteressent hingegen den legitimen Auskunftspflichten pflichtwidrig nicht, so wird der Mietvertrag, so er geschlossen wurde, anfechtbar, d. h. das Mietverhältnis ist sofort beendet. HINWEIS: Nach Bezug der Wohnung ist eine Anfechtung des Mietvertrags grundsätzlich nicht mehr möglich, sondern nur noch eine Kündigung. Ist die Wohnung schon seit neun Monaten bezogen und wird die Miete vertragsgemäß bezahlt, können Sie wegen der falschen Auskunft auch nicht sofort die Kündigung aussprechen. Unbenommen ist Ihnen jedoch, darüber hinaus Schadensersatz zu verlangen. Vermieter Verwalter Problem-Mieter Kündigung Räumung rechtssichere Mietverträgen Mieträume Schäden Wohnungen verwahrlosen Abmahnung zahlungsunfähige Mieter Konfliktfälle Immobilienrecht WEG Maklerrecht Mietrecht öffentliches und privates Baurecht Mieter Mietvertrag Nebenkosten Mietminderung Mieterhöhung Wohnung verwahrlosen Mietangelegenheiten Kündigung Auszug Heizkostenverordnung Energieeinsparverordnung Energieausweis Instandhaltungsmaßnahmen Vermieter Eigentumswohnung Nebenkostenabrechnung Zusatzinfo mit CD-ROM Sprache deutsch Einbandart Paperback Recht Steuern Privatrecht Bürgerliches Recht BGB Rechtlich Bürgerliches Recht Zivilprozessrecht Kündigung Mieter Mietrecht Ratgeber Räumung Vermieter Verwalter ISBN-10 3-448-06570-6 / 3448065706 ISBN-13 978-3-448-06570-1 / 9783448065701.
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9783806847345 - Sigrun von Hasseln (Herausgeberin): Falken Rechtsberater
Sigrun von Hasseln (Herausgeberin)

Falken Rechtsberater (1993)

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ISBN: 9783806847345 bzw. 3806847347, in Deutsch, 804 Seiten, Falken Verlag Niedernhausen, Niederhausen, gebundenes Buch, gebraucht, akzeptabler Zustand.

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Ein Wegweiser durch den Dschungel der Paragraphen. Recht haben und sein Recht bekommen ist oft zweierlei. Für alle wichtigen Rechtsfragen des Alltags dient dieses Handbuch als gründliche und systematische Orientierungshilfe. Bevor ein Gang zum Rechtsanwalt - und damit eine honorarpflichtige Beratung! - fällig wird, informiert dieser Ratgeber aktuell, zuverlässig und allgemeinverständlich. ------------------------------------------------- aus dem Inhalt: - Kaufrecht - Mietrecht - Baurecht - Verkehrsrecht - Vereinsrecht - Familienrecht - Erbrecht - Umweltrecht - Arbeitsrecht - Sozialrecht - Steuerrecht - Strafrecht ------------------------------------------------------- Sigrun von Hasseln-Grindel (* 2. Dezember 1952 als Sigrun von Goddenthow in Hamburg) ist eine deutsche Juristin, Begründerin der Rechtspädagogik und der Jugendrechtshausbewegung sowie Richterin in Cottbus. 1993, Hardcover/gebunden, leichte Gebrauchsspuren, 26 x 21 cm, 2300g, 804, Banküberweisung.
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