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9783836618793 - Thilo Grabo: window dressing
Thilo Grabo

window dressing (2008)

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ISBN: 9783836618793 bzw. 3836618796, vermutlich in Deutsch, Diplom.de, neu, E-Book.

Inhaltsangabe:Einleitung: Die Zielsetzung des 1973 in London gegründeten International Accounting Standards Board (IASB) ist die Internationalisierung und Harmonisierung der Rechnungslegung durch die Entwicklung und Veröffentlichung von Rechnungslegungsstandards sowie die Förderung deren weltweiten Akzeptanz und Einhaltung. Gemäß der ... Inhaltsangabe:Einleitung: Die Zielsetzung des 1973 in London gegründeten International Accounting Standards Board (IASB) ist die Internationalisierung und Harmonisierung der Rechnungslegung durch die Entwicklung und Veröffentlichung von Rechnungslegungsstandards sowie die Förderung deren weltweiten Akzeptanz und Einhaltung. Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 sind die IAS/IFRS für den Konzernabschluss von börsennotierten Unternehmen innerhalb der EU verpflichtend ab dem 01.01.2005 anzuwenden. Den Mitgliedstaaten wurde ein Wahlrecht bezüglich der Anwendung für nicht-kapitalmarktorientierte Unternehmen und deren Einzelabschluss eingeräumt. Im Gegensatz zum Konzernabschluss von börsennotierten Unternehmen ist die Verordnung nicht unmittelbares Recht für den Einzelabschluss. Die Ausdehnung auf den Einzelabschluss bedarf der Übernahme in nationales Recht durch Transformationsgesetze. Ein solches Transformationsgesetz wurde unter dem Titel Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG) am 29.10.2004 vom deutschen Bundestag verabschiedet. Gemäß dem neuen 325 (2a) HGB ist anstelle des handelsrechtlichen Jahresabschlusses die Offenlegung eines Einzelabschlusses, der nach den Grundsätzen der IAS/IFRS aufgestellt wurde, zulässig. Die EU hat bereits alle IAS, die vor dem 14.09.2002 vom IASB erlassen wurden sowie IFRS1 (veröffentl.2003) und eine verkürzte Version des IAS39 (überarb. 2003) anerkannt. Darüber hinaus hat die EU-Kommission am 29.12.2004 die im Rahmen des IASB-Improvement Projects neu überarbeiteten Standards, die neu verabschiedeten IFRS3 bis IFRS5 (alle veröffentl. 2004), die Änderungen zu IAS36 (geänd. 2004) und IAS38 (geänd. 2004) sowie IAS32 (überarb. 2003) legitimiert; es ist davon auszugehen, dass auch der IFRS2 und der neue IFRS6 künftig von der EU-Kommission anerkannt werden. Es wird erwartet, dass die IAS/IFRS erhebliche Auswirkungen auf nicht-kapitalmarktorientierte Unternehmen haben werden, da Banken und Ratingagenturen mittelfristig aus Gründen der Vergleichbarkeit nur ein Rechnungslegungssystem akzeptieren werden. Gang der Untersuchung: Das Comparability and Improvements Project (19871993), das Improvements Project (20022003) sowie Amendments zu diversen Einzelstandards wurden vom IASB u.A. mit der Zielsetzung durchgeführt, eine Vielzahl von bestehenden Wahlrechten innerhalb des IAS/IFRS-Regelwerkes zu eliminieren. In dieser Arbeit wird daher näher untersucht, ob das IASB seine Zielsetzung erreicht hat und inwieweit weiterhin eine [], 03.09.2008, PDF.
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9783836618793 - Thilo Grabo: window dressing
Thilo Grabo

window dressing (2008)

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Inhaltsangabe:Einleitung: Die Zielsetzung des 1973 in London gegründeten International Accounting Standards Board (IASB) ist die Internationalisierung und Harmonisierung der Rechnungslegung durch die Entwicklung und Veröffentlichung von Rechnungslegungsstandards sowie die Förderung deren weltweiten Akzeptanz und Einhaltung. Gemäss der ... Inhaltsangabe:Einleitung: Die Zielsetzung des 1973 in London gegründeten International Accounting Standards Board (IASB) ist die Internationalisierung und Harmonisierung der Rechnungslegung durch die Entwicklung und Veröffentlichung von Rechnungslegungsstandards sowie die Förderung deren weltweiten Akzeptanz und Einhaltung. Gemäss der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 sind die IAS/IFRS für den Konzernabschluss von börsennotierten Unternehmen innerhalb der EU verpflichtend ab dem 01.01.2005 anzuwenden. Den Mitgliedstaaten wurde ein Wahlrecht bezüglich der Anwendung für nicht-kapitalmarktorientierte Unternehmen und deren Einzelabschluss eingeräumt. Im Gegensatz zum Konzernabschluss von börsennotierten Unternehmen ist die Verordnung nicht unmittelbares Recht für den Einzelabschluss. Die Ausdehnung auf den Einzelabschluss bedarf der Übernahme in nationales Recht durch Transformationsgesetze. Ein solches Transformationsgesetz wurde unter dem Titel Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG) am 29.10.2004 vom deutschen Bundestag verabschiedet. Gemäss dem neuen 325 (2a) HGB ist anstelle des handelsrechtlichen Jahresabschlusses die Offenlegung eines Einzelabschlusses, der nach den Grundsätzen der IAS/IFRS aufgestellt wurde, zulässig. Die EU hat bereits alle IAS, die vor dem 14.09.2002 vom IASB erlassen wurden sowie IFRS1 (veröffentl.2003) und eine verkürzte Version des IAS39 (überarb. 2003) anerkannt. Darüber hinaus hat die EU-Kommission am 29.12.2004 die im Rahmen des IASB-Improvement Projects neu überarbeiteten Standards, die neu verabschiedeten IFRS3 bis IFRS5 (alle veröffentl. 2004), die Änderungen zu IAS36 (geänd. 2004) und IAS38 (geänd. 2004) sowie IAS32 (überarb. 2003) legitimiert; es ist davon auszugehen, dass auch der IFRS2 und der neue IFRS6 künftig von der EU-Kommission anerkannt werden. Es wird erwartet, dass die IAS/IFRS erhebliche Auswirkungen auf nicht-kapitalmarktorientierte Unternehmen haben werden, da Banken und Ratingagenturen mittelfristig aus Gründen der Vergleichbarkeit nur ein Rechnungslegungssystem akzeptieren werden. Gang der Untersuchung: Das Comparability and Improvements Project (19871993), das Improvements Project (20022003) sowie Amendments zu diversen Einzelstandards wurden vom IASB u.A. mit der Zielsetzung durchgeführt, eine Vielzahl von bestehenden Wahlrechten innerhalb des IAS/IFRS-Regelwerkes zu eliminieren. In dieser Arbeit wird daher näher untersucht, ob das IASB seine Zielsetzung erreicht hat und inwieweit weiterhin eine [], PDF, 03.09.2008.
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9783836618793 - Thilo Grabo: ´window dressing´
Thilo Grabo

´window dressing´ (2008)

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ISBN: 9783836618793 bzw. 3836618796, vermutlich in Deutsch, Bedey Media GmbH, neu, E-Book.

Inhaltsangabe:Einleitung: Die Zielsetzung des 1973 in London gegründeten International Accounting Standards Board (IASB) ist die Internationalisierung und Harmonisierung der Rechnungslegung durch die Entwicklung und Veröffentlichung von Rechnungslegungsstandards sowie die Förderung deren weltweiten Akzeptanz und Einhaltung. Gemäß der ... Inhaltsangabe:Einleitung: Die Zielsetzung des 1973 in London gegründeten International Accounting Standards Board (IASB) ist die Internationalisierung und Harmonisierung der Rechnungslegung durch die Entwicklung und Veröffentlichung von Rechnungslegungsstandards sowie die Förderung deren weltweiten Akzeptanz und Einhaltung. Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 sind die IAS/IFRS für den Konzernabschluss von börsennotierten Unternehmen innerhalb der EU verpflichtend ab dem 01.01.2005 anzuwenden. Den Mitgliedstaaten wurde ein Wahlrecht bezüglich der Anwendung für nicht-kapitalmarktorientierte Unternehmen und deren Einzelabschluss eingeräumt. Im Gegensatz zum Konzernabschluss von börsennotierten Unternehmen ist die Verordnung nicht unmittelbares Recht für den Einzelabschluss. Die Ausdehnung auf den Einzelabschluss bedarf der Übernahme in nationales Recht durch Transformationsgesetze. Ein solches Transformationsgesetz wurde unter dem Titel Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG) am 29.10.2004 vom deutschen Bundestag verabschiedet. Gemäß dem neuen 325 (2a) HGB ist anstelle des handelsrechtlichen Jahresabschlusses die Offenlegung eines Einzelabschlusses, der nach den Grundsätzen der IAS/IFRS aufgestellt wurde, zulässig. Die EU hat bereits alle IAS, die vor dem 14.09.2002 vom IASB erlassen wurden sowie IFRS1 (veröffentl.2003) und eine verkürzte Version des IAS39 (überarb. 2003) anerkannt. Darüber hinaus hat die EU-Kommission am 29.12.2004 die im Rahmen des IASB-Improvement Projects neu überarbeiteten Standards, die neu verabschiedeten IFRS3 bis IFRS5 (alle veröffentl. 2004), die Änderungen zu IAS36 (geänd. 2004) und IAS38 (geänd. 2004) sowie IAS32 (überarb. 2003) legitimiert; es ist davon auszugehen, dass auch der IFRS2 und der neue IFRS6 künftig von der EU-Kommission anerkannt werden. Es wird erwartet, dass die IAS/IFRS erhebliche Auswirkungen auf nicht-kapitalmarktorientierte Unternehmen haben werden, da Banken und Ratingagenturen mittelfristig aus Gründen der Vergleichbarkeit nur ein Rechnungslegungssystem akzeptieren werden. Gang der Untersuchung: Das Comparability and Improvements Project (1987¿1993), das Improvements Project (2002¿2003) sowie Amendments zu diversen Einzelstandards wurden vom IASB u.A. mit der Zielsetzung durchgeführt, eine Vielzahl von bestehenden Wahlrechten innerhalb des IAS/IFRS-Regelwerkes zu eliminieren. In dieser Arbeit wird daher näher untersucht, ob das IASB seine Zielsetzung erreicht hat und inwieweit weiterhin eine Identifikation von echten Wahlrechten, faktischen Wahlrechten oder erheblichen Ermessensspielräumen als bilanzpolitische Aktionsparameter möglich ist. Darüber hinaus wird geprüft, inwieweit der Einsatz von sachverhaltsabbildenden und -gestaltenden Aktionsparametern zu einer möglichen Beeinflussung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (nachfolgend: GuV) des IAS/IFRS-Einzelabschlusses führt. Eine Einführung in die Materie liefert Gliederungspunkt 1. Neben der Darlegung des Einflusses des IAS/IFRS-Regelwerkes auf die deutsche Rechnungslegung erfolgt eine Definition des bilanzpolitischen Instrumentariums. Es werden ebenfalls die Ziele und die Zielbeziehungen, die durch die Bilanzpolitik verfolgt werden, dargestellt. Anschließend erläutert der 2. Gliederungspunkt sowohl die im Rahmenkonzept kodifizierten Zielsetzung eines Einzelabschlusses als auch den Aufbau des IASB-Regelwerkes. Die Darstellung des Aufbaus macht ersichtlich, dass eine alleinige Betrachtung der Standards im Rahmen der Bilanzpolitik nicht ausreicht und dass das zum Regelwerk zugehörige Rahmenkonzept eine fundamentale Bedeutung für den Einsatz von bilanzpolitischen Aktionsparametern hat. Daher erfolgt an dieser Stelle die Erläuterung der wesentlichen Grundsätze des Rahmenkonzepts. Die Gliederungspunkte 3 bis 5 erläutern die bedeutendsten bilanzpolitischen Aktionsparameter und stellen die maßgeblichen Auswirkungen ihres Einsatzes auf die Bilanz und die GuV dar. Im Rahmen der bilanzpolitischen Analyse werden im weiteren Verlauf der Arbeit die vereinfachenden Prämissen gesetzt, dass stets ein Jahresüberschuss erwirtschaftet wird und dass jede Erhöhung des Jahresüberschusses zu einer Erhöhung des Gewinnvortrags und damit zu einer Erhöhung des Eigenkapitals, 03.09.2008, PDF.
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9783836618793 - Thilo Grabo: ´window dressing´
Thilo Grabo

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Inhaltsangabe:Einleitung: Die Zielsetzung des 1973 in London gegründeten International Accounting Standards Board (IASB) ist die Internationalisierung und Harmonisierung der Rechnungslegung durch die Entwicklung und Veröffentlichung von Rechnungslegungsstandards sowie die Förderung deren weltweiten Akzeptanz und Einhaltung. Gemäss der ... Inhaltsangabe:Einleitung: Die Zielsetzung des 1973 in London gegründeten International Accounting Standards Board (IASB) ist die Internationalisierung und Harmonisierung der Rechnungslegung durch die Entwicklung und Veröffentlichung von Rechnungslegungsstandards sowie die Förderung deren weltweiten Akzeptanz und Einhaltung. Gemäss der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 sind die IAS/IFRS für den Konzernabschluss von börsennotierten Unternehmen innerhalb der EU verpflichtend ab dem 01.01.2005 anzuwenden. Den Mitgliedstaaten wurde ein Wahlrecht bezüglich der Anwendung für nicht-kapitalmarktorientierte Unternehmen und deren Einzelabschluss eingeräumt. Im Gegensatz zum Konzernabschluss von börsennotierten Unternehmen ist die Verordnung nicht unmittelbares Recht für den Einzelabschluss. Die Ausdehnung auf den Einzelabschluss bedarf der Übernahme in nationales Recht durch Transformationsgesetze. Ein solches Transformationsgesetz wurde unter dem Titel Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG) am 29.10.2004 vom deutschen Bundestag verabschiedet. Gemäss dem neuen 325 (2a) HGB ist anstelle des handelsrechtlichen Jahresabschlusses die Offenlegung eines Einzelabschlusses, der nach den Grundsätzen der IAS/IFRS aufgestellt wurde, zulässig. Die EU hat bereits alle IAS, die vor dem 14.09.2002 vom IASB erlassen wurden sowie IFRS1 (veröffentl.2003) und eine verkürzte Version des IAS39 (überarb. 2003) anerkannt. Darüber hinaus hat die EU-Kommission am 29.12.2004 die im Rahmen des IASB-Improvement Projects neu überarbeiteten Standards, die neu verabschiedeten IFRS3 bis IFRS5 (alle veröffentl. 2004), die Änderungen zu IAS36 (geänd. 2004) und IAS38 (geänd. 2004) sowie IAS32 (überarb. 2003) legitimiert; es ist davon auszugehen, dass auch der IFRS2 und der neue IFRS6 künftig von der EU-Kommission anerkannt werden. Es wird erwartet, dass die IAS/IFRS erhebliche Auswirkungen auf nicht-kapitalmarktorientierte Unternehmen haben werden, da Banken und Ratingagenturen mittelfristig aus Gründen der Vergleichbarkeit nur ein Rechnungslegungssystem akzeptieren werden. Gang der Untersuchung: Das Comparability and Improvements Project (1987¿1993), das Improvements Project (2002¿2003) sowie Amendments zu diversen Einzelstandards wurden vom IASB u.A. mit der Zielsetzung durchgeführt, eine Vielzahl von bestehenden Wahlrechten innerhalb des IAS/IFRS-Regelwerkes zu eliminieren. In dieser Arbeit wird daher näher untersucht, ob das IASB seine Zielsetzung erreicht hat und inwieweit weiterhin eine Identifikation von echten Wahlrechten, faktischen Wahlrechten oder erheblichen Ermessensspielräumen als bilanzpolitische Aktionsparameter möglich ist. Darüber hinaus wird geprüft, inwieweit der Einsatz von sachverhaltsabbildenden und -gestaltenden Aktionsparametern zu einer möglichen Beeinflussung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (nachfolgend: GuV) des IAS/IFRS-Einzelabschlusses führt. Eine Einführung in die Materie liefert Gliederungspunkt 1. Neben der Darlegung des Einflusses des IAS/IFRS-Regelwerkes auf die deutsche Rechnungslegung erfolgt eine Definition des bilanzpolitischen Instrumentariums. Es werden ebenfalls die Ziele und die Zielbeziehungen, die durch die Bilanzpolitik verfolgt werden, dargestellt. Anschliessend erläutert der 2. Gliederungspunkt sowohl die im Rahmenkonzept kodifizierten Zielsetzung eines Einzelabschlusses als auch den Aufbau des IASB-Regelwerkes. Die Darstellung des Aufbaus macht ersichtlich, dass eine alleinige Betrachtung der Standards im Rahmen der Bilanzpolitik nicht ausreicht und dass das zum Regelwerk zugehörige Rahmenkonzept eine fundamentale Bedeutung für den Einsatz von bilanzpolitischen Aktionsparametern hat. Daher erfolgt an dieser Stelle die Erläuterung der wesentlichen Grundsätze des Rahmenkonzepts. Die Gliederungspunkte 3 bis 5 erläutern die bedeutendsten bilanzpolitischen Aktionsparameter und stellen die massgeblichen Auswirkungen ihres Einsatzes auf die Bilanz und die GuV dar. Im Rahmen der bilanzpolitischen Analyse werden im weiteren Verlauf der Arbeit die vereinfachenden Prämissen gesetzt, dass stets ein Jahresüberschuss erwirtschaftet wird und dass jede Erhöhung des Jahresüberschusses zu einer Erhöhung des Gewinnvortrags und damit zu einer Erhöhung des Eigenkapitals, PDF, 03.09.2008.
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9783836618793 - Thilo Grabo: 'window dressing'
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