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Jetzt entscheide ich selbst! (2014)

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Inhaltsangabe:Einleitung: Betrachtet man die Geschichte der Heil- und Sonderpädagogik, lassen sich die Entwicklungen des vergangenen Jahrzehnts in der Bundesrepublik Deutschland als besonders bedeutend für Menschen mit Behinderungen bezeichnen. Es vollzieht sich ein Wandel in der Behindertenhilfe weg von der Versorgungsmentalität hin zu einer selbstbestimmten Lebensführung und der Stärkung der Selbstbestimmungsrechte von Menschen mit Behinderungen. Diese veränderte Sichtweise hat ihren Ursprung in der amerikanischen Independent-Living-Bewegung, einer Bürgerrechtsbewegung von Menschen mit Behinderungen, die in Deutschland unter dem Leitgedanken ¿Selbstbestimmt Leben¿ bekannt ist, und kommt gegenwärtig insbesondere in emanzipatorischen und subjektorientierten Leitsätzen wie z. B. ¿Ich weiß doch selbst, was ich will!¿, ¿Ich bin jetzt Chef!¿ oder ¿Jetzt entscheide ich selbst!¿ zum Ausdruck. Auf sozialrechtlicher Ebene wurde mit dem zum 01. 07. 2001 eingeführten Sozialgesetzbuch IX, ¿Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen¿, die Grundlage für diesen Paradigmenwechsel geschaffen. Der hier verankerte 17 SGB IX ¿Ausführung von Leistungen, Persönliches Budget¿ kommt den Forderungen nach mehr Freiheit und Selbstbestimmung in hohem Maße nach. Bei dem Persönlichen Budget handelt es sich um eine neue Art der Leistungsform für Menschen mit Behinderung, auf die seit dem 01. 01. 2008 ein Rechtsanspruch besteht. Während das herkömmliche und parallel bestehen bleibende Sachleistungsprinzip eine Mitbestimmung und Steuerung durch den Leistungsempfänger kaum ermöglicht, gestaltet sich die Beziehung zwischen Leistungsträger, Leistungserbringer und Leistungsberechtigtem im Persönlichen Budget völlig neu und anders. Hier steht der Leistungsempfänger im Zentrum, dadurch verändert sich seine Rolle vom passiven Leistungsempfänger zum aktiven Kunden. Die vorliegende Arbeit befasst sich mit dem Thema ¿Mehr Selbstbestimmung für Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung durch das Persönliche Budget¿. Dabei soll die vorherrschende und unter anderem vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales vertretene Auffassung, dass das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung und Selbstständigkeit ermöglicht, diskutiert werden. Dabei wird aufgrund der beruflichen Tätigkeit der Autorin der Schwerpunkt auf die Personengruppe der Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung (so genannter geistiger Behinderung; vgl. Kapitel 2.2) im vollstationären Bereich gelegt. Im ersten Teil der [...], PDF, 11.04.2014.
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Inhaltsangabe:Einleitung: Betrachtet man die Geschichte der Heil- und Sonderpädagogik, lassen sich die Entwicklungen des vergangenen Jahrzehnts in der Bundesrepublik Deutschland als besonders bedeutend für Menschen mit Behinderungen bezeichnen. Es vollzieht sich ein Wandel in der Behindertenhilfe weg von der Versorgungsmentalität hin zu einer selbstbestimmten Lebensführung und der Stärkung der Selbstbestimmungsrechte von Menschen mit Behinderungen. Diese veränderte Sichtweise hat ihren Ursprung in der amerikanischen Independent-Living-Bewegung, einer Bürgerrechtsbewegung von Menschen mit Behinderungen, die in Deutschland unter dem Leitgedanken ¿Selbstbestimmt Leben¿ bekannt ist, und kommt gegenwärtig insbesondere in emanzipatorischen und subjektorientierten Leitsätzen wie z. B. ¿Ich weiss doch selbst, was ich will!¿, ¿Ich bin jetzt Chef!¿ oder ¿Jetzt entscheide ich selbst!¿ zum Ausdruck. Auf sozialrechtlicher Ebene wurde mit dem zum 01. 07. 2001 eingeführten Sozialgesetzbuch IX, ¿Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen¿, die Grundlage für diesen Paradigmenwechsel geschaffen. Der hier verankerte 17 SGB IX ¿Ausführung von Leistungen, Persönliches Budget¿ kommt den Forderungen nach mehr Freiheit und Selbstbestimmung in hohem Masse nach. Bei dem Persönlichen Budget handelt es sich um eine neue Art der Leistungsform für Menschen mit Behinderung, auf die seit dem 01. 01. 2008 ein Rechtsanspruch besteht. Während das herkömmliche und parallel bestehen bleibende Sachleistungsprinzip eine Mitbestimmung und Steuerung durch den Leistungsempfänger kaum ermöglicht, gestaltet sich die Beziehung zwischen Leistungsträger, Leistungserbringer und Leistungsberechtigtem im Persönlichen Budget völlig neu und anders. Hier steht der Leistungsempfänger im Zentrum, dadurch verändert sich seine Rolle vom passiven Leistungsempfänger zum aktiven Kunden. Die vorliegende Arbeit befasst sich mit dem Thema ¿Mehr Selbstbestimmung für Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung durch das Persönliche Budget¿. Dabei soll die vorherrschende und unter anderem vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales vertretene Auffassung, dass das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung und Selbstständigkeit ermöglicht, diskutiert werden. Dabei wird aufgrund der beruflichen Tätigkeit der Autorin der Schwerpunkt auf die Personengruppe der Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung (so genannter geistiger Behinderung; vgl. Kapitel 2.2) im vollstationären Bereich gelegt. Im ersten Teil der [...], 11.04.2014.
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Prochnow, Alexandra

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Diplomarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Soziologie - Sonstiges, Note: 1,5, Fachhochschule Bielefeld (Sozialwesen), Sprache: Deutsch, Inhaltsangabe:Einleitung:Betrachtet man die Geschichte der Heil- und Sonderpädagogik, lassen sich die Entwicklungen des vergangenen Jahrzehnts in der Bundesrepublik Deutschland als besonders bedeutend für Menschen mit Behinderungen bezeichnen. Es vollzieht sich ein Wandel in der Behindertenhilfe weg von der Versorgungsmentalität hin zu einer selbstbestimmten Lebensführung und der Stärkung der Selbstbestimmungsrechte von Menschen mit Behinderungen. Diese veränderte Sichtweise hat ihren Ursprung in der amerikanischen Independent-Living-Bewegung, einer Bürgerrechtsbewegung von Menschen mit Behinderungen, die in Deutschland unter dem Leitgedanken „Selbstbestimmt Leben“ bekannt ist, und kommt gegenwärtig insbesondere in emanzipatorischen und subjektorientierten Leitsätzen wie z. B. „Ich weiß doch selbst, was ich will!“, „Ich bin jetzt Chef!“ oder „Jetzt entscheide ich selbst!“ zum Ausdruck. Auf sozialrechtlicher Ebene wurde mit dem zum 01. 07. 2001 eingeführten Sozialgesetzbuch IX, „Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen“, die Grundlage für diesen Paradigmenwechsel geschaffen. Der hier verankerte § 17 SGB IX „Ausführung von Leistungen, Persönliches Budget“ kommt den Forderungen nach mehr Freiheit und Selbstbestimmung in hohem Maße nach. Bei dem Persönlichen Budget handelt es sich um eine neue Art der Leistungsform für Menschen mit Behinderung, auf die seit dem 01. 01. 2008 ein Rechtsanspruch besteht. Während das herkömmliche und parallel bestehen bleibende Sachleistungsprinzip eine Mitbestimmung und Steuerung durch den Leistungsempfänger kaum ermöglicht, gestaltet sich die Beziehung zwischen Leistungsträger, Leistungserbringer und Leistungsberechtigtem im Persönlichen Budget völlig neu und anders. Hier steht der Leistungsempfänger im Zentrum, dadurch verändert sich seine Rolle vom passiven Leistungsempfänger zum aktiven Kunden.Die vorliegende Arbeit befasst sich mit dem Thema „Mehr Selbstbestimmung für Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung durch das Persönliche Budget“. Dabei soll die vorherrschende und unter anderem vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales vertretene Auffassung, dass das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung und Selbstständigkeit ermöglicht, diskutiert werden. Dabei wird aufgrund der beruflichen Tätigkeit der Autorin der Schwerpunkt auf die Personengruppe der Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung (so genannter geistiger Behinderung; vgl. Kapitel 2.2) im vollstationären Bereich gelegt. Im ersten Teil der Arbeit (Kapitel 2) wird das Phänomen der Behinderung anhand des bio-psycho-sozialen Modells der Weltgesundheitsorganisation definiert. Danach folgen nähere Erläuterungen zur Personengruppe der Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung, wobei auch auf die Schwierigkeit einer einheitlichen Begriffsbildung eingegangen wird. Anschließend werden verschiedene Menschenbilder in der Sonderpädagogik erläutert, da sie die Grundlage anthropologischer Leitgedanken der pädagogischen Arbeit und damit maßgeblich für das Tun und Wollen der professionellen Helfer sind.Im nächsten Teil (Kapitel 3) wird ein kurzer Überblick über die Geschichte der Behindertenhilfe von 1945 bis 1980 gegeben, wobei insbesondere die beiden pädagogischen Konzepte der praktischen Bildbarkeit und des Normalisierungsprinzips kurz vorgestellt werden. Der Schwerpunkt dieses Kapitel liegt auf der Independent-Living-Bewegung und dem daraus hervorgegangenen Konzept Selbstbestimmt Leben sowie dessen Transfer in die Bundesrepublik Deutschland. In diesem Zusammenhang wird auch der Frage nachgegangen, ob das häufig in Verbindung mit der Selbstbestimmungsbewegung diskutierte Empowerment als eine Methode der Sozialen Arbeit zur Umsetzung des Konzeptes Selbstbestimmt Leben geeignet ist.In Kapitel 4 wird die biologische und entwicklungspsychologische Auffassung vom Menschen als autonomes System in der Beziehung zur Umwelt beschrieben und Selbstbestimmung als Teil der menschlichen Autonomie definiert. Anschließend wird die soziale Abhängigkeit von Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung und die daraus entstehende Gefahr der Fremdbestimmung durch Betreuer, Eltern und/oder Angehörige auf der Grundlage der Praxiserfahrungen der Autorin ausführlich diskutiert.Im Folgenden wird die neue Leistungsform des Persönlichen Budgets vorgestellt (Kapitel 5), indem die Rechtsverhältnisse des sozialrechtlichen Leistungsdreiecks, der Rechtsrahmen und die Ziele des Persönlichen Budgets aufgezeigt werden. Anhand der Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitforschung zum Persönlichen Budget und der Angaben des statistischen Bundesamtes wird der Frage nachgegangen, ob das Persönliche Budget allen Menschen mit Behinderung gleichermaßen zugänglich ist und ob die Personengruppe der Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung aufgrund ihres zum Teil höheren Unterstützungsbedarfs davon ausgeschlossen ist. Ein kurzer Praxisbericht eines Berufsbetreuers soll einen Eindruck davon vermitteln, wie bei den Menschen mit Behinderung die Resonanz auf das Persönliche Budget bzw. das Interesse daran ist, und auch den in diesem Zusammenhang bestehenden Informationsbedarf deutlich machen.Abschließend werden die Selbstbestimmungsmöglichkeiten von Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung im Bereich der Freizeitgestaltung im Rahmen der beiden Systeme, dem Sachleistungsprinzip und dem Persönlichen Budget, vor- und einander gegenübergestellt (Kapitel 6). Anhand eines konstruierten Beispiels soll noch einmal der wesentliche Unterschied zwischen diesen beiden Leistungsformen herausgestellt und die Frage, ob das Persönliche Budget ein Mehr an Selbstbestimmung für die Betroffenen bewirken kann, beantwortet werden.Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis2Abkürzungsverzeichnis51.Einleitung62.Phänomen der Behinderung92.1Definition von Behinderung102.2Zur Personengruppe der Menschen kognitiver Beeinträchtigung122.3Menschenbilder in der Sonderpädagogik153.Behindertenhilfe im 20. und 21. Jahrhundert203.1Zur Behindertenhilfe zwischen 1945 und 1980203.1.1Das Konzept der praktischen Bildbarkeit213.1.2Normalisierungsprinzip223.2Selbstbestimmt Leben243.2.1Die Independent-Living-Bewegung.243.2.2Empowerment als Methode zur Umsetzung des Selbstbestimmt Leben Konzeptes?274.Autonomie und Selbstbestimmung304.1Der Mensch als autonomes System und die Funktion der Umwelt314.2Zum Autonomiebegriff der Aufklärung334.3Selbstbestimmung344.3.1Definition von Selbstbestimmung.354.3.2Selbstständigkeit als Voraussetzung für eine selbstbestimmte Lebensführung?364.3.3Selbstbestimmung aus der Sicht der Betroffenen374.4Zur sozialen Abhängigkeit von Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung394.4.1Praxisbeispiele414.4.2Die Rolle des professionellen Helfers445.Das Persönliches Budget465.1Zu den Rechtsverhältnissen: Sozialrechtliches Leistungsdreieck vs. Persönliches Budget475.2Der Rechtsrahmen des Persönlichen Budgets515.2.1Voraussetzungen.515.2.2Die beteiligten Leistungsträger525.2.3Das Verfahren.535.3Die Ziele des Persönlichen Budgets.555.4Ergebnisse der Erprobung und der wissenschaftlichen Begleitforschung575.5Gleiche Chancen auf ein Persönliches Budget für alle Leistungsberechtigten?595.6Erfahrungsbericht eines Berufsbetreuers635.7Bildung und Öffentlichkeitsarbeit656.Zu den Selbstbestimmungsmöglichkeiten der Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung im Bereich der Freizeitgestaltung: Traditionelles Hilfesystem vs. Persönliches Budget686.1Anmerkungen zu den ausgewählten Untersuchungen696.2Zur Freizeitgestaltung von Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung nach dem Sachleistungsprinzip.726.3Zur Freizeitgestaltung von Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung im Persönlichen Budget756.4Zu den Unterschieden in der Freizeitgestaltung von Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung im traditionellen Hilfesystem und im Persönlichen Budget.787Schlussbetrachtung82Abbildungsverzeichnis87Tabellenverzeichnis88Literaturverzeichnis89Anhang.96Textprobe:Textprobe:Kapitel 4, Autonomie und Selbstbestimmung: Das in Kapitel 3 vorgestellte Normalisierungsprinzip befasst sich mit den äußeren Lebensumständen einer Person, ihrer Stellung innerhalb einer Gesellschaft, ihren Lebensbedingungen sowie einem altersgemäßen Lebenslauf. Es ist seit den 80er Jahren das vorherrschende Konzept in der Behindertenhilfe, das nun im Konzept des „Selbstbestimmten Lebens“ seine Fortsetzung erfährt. Bei der Diskussion um Selbstbestimmung und Autonomie geht es um den Aspekt der Beziehungen und Interaktionen des einzelnen Menschen (mit und ohne Behinderung) zu anderen Individuen und Einrichtungen der Gesellschaft. Mit dem Schlagwort des Selbstbestimmungs- oder Autonomieparadigmas wird ein Wandel in der Behindertenpolitik bezeichnet, der wegführt von der Versorgungsmentalität und hin zu einer selbstbestimmten Lebensführung und zur Stärkung der Selbstbestimmungsrechte von Menschen mit Behinderungen. In Deutschland ist das Selbstbestimmungsparadigma noch relativ neu, es hat erst in den letzten ungefähr zehn bis fünfzehn Jahren an Bedeutung gewonnen; daher spricht die Fachliteratur in diesem Zusammenhang derzeit noch von „Zielgrößen“, „Ideen“ oder „Perspektiven“. Diese Begriffe machen deutlich, dass Selbstbestimmung als eine Art Ideal in der Behindertenarbeit betrachtet wird (vgl. Kapitel 2.3). Denn es fordern zwar erstmals Betroffene ihre Selbstbestimmungsrechte ein, doch ist die Praxis der Behindertenhilfe noch weit davon entfernt, diese Rechte allen Menschen mit Behinderungen zuzugestehen, besonders Menschen mit schwersten oder/und mehrfachen Behinderungen, die solche Forderungen zum Teil gar nicht artikulieren können.In diesem Kapitel wird zunächst ein Verständnis des Menschen als autonomes System in Verbindung mit der Umwelt entwickelt. Dann wird die Entstehungsgeschichte der gegenwärtigen Selbstbestimmungsidee aus der Autonomiediskussion der Aufklärung erläutert. Nach der Definition des Begriffs Selbstbestimmung und der Differenzierung zwischen Selbstständigkeit und Selbstbestimmung wird die konkrete Bedeutung der Selbstbestimmung aus der Sicht der Betroffenen anhand der „Duisburger Erklärung“ geschildert. Schließlich wird auf die soziale Abhängigkeit der Menschen mit Behinderungen eingegangen, die das Gegenteil von Selbstbestimmung, nämlich Fremdbestimmung zur Folge haben kann. Diese Gefahr der Fremdbestimmung soll anhand von Praxisbeispielen verdeutlicht werden. Abschließend wird auf die Rolle des professionellen Helfers und auf die Folgen missachteter Selbstbestimmung hingewiesen.Kapitel 4.1, Der Mensch als autonomes System und die Funktion der Umwelt: Biologisch betrachtet ist jedes Lebewesen ein autonomes System. Der Mensch ist von Natur aus darauf angelegt, sich selbst zu erhalten. Dies tut er, indem er sich selbst organisiert bzw. reguliert und sich in Kommunikation und Interaktion mit den anderen behauptet.Der Austausch zwischen Individuum und Welt erfolgt über die Aktivitäten des Individuums. Dies gilt auch für Erkenntnisleistungen, denn der Mensch erkennt nur, indem er auf die Welt einwirkt. In der neurobiologischen Perspektive von MATURANA und VARELA wird der Mensch als ein „autopoietisches“ (sich selbst schaffendes) System betrachtet: Jedes Tun ist Erkennen und jedes Erkennen ist Tun. Deshalb bezeichnet SPECK den Prozess der Selbstregulierung als einen Erkenntnisakt. Das bedeutet, dass jeder Mensch sich seine eigene „psychische und geistige Wirklichkeit“ konzipiert. Über deren Inhalt entscheidet er selbst. Dabei spielen persönliche Erfahrungen und die daraus resultierenden Einstellungen eine wesentliche Rolle. Was der Mensch wahrnimmt, kann ihm nicht vorgegeben werden; er wählt selbst aus, indem er hört und sieht, was er hört und sieht. In dieser Sichtweise können Veränderungen nur vom Menschen selbst herbeigeführt werden; äußere Aspekte (Umwelt) können solche Prozesse lediglich anstoßen. Andernfalls wäre der Mensch nichts anderes als das Ergebnis seiner Umwelt.Die Entwicklung und Entfaltung der eigenen Identität und Persönlichkeit ist deshalb ohne Autonomie nicht denkbar. Menschen benötigen Autonomie, um das „je Eigene auszuprägen“, das sie von anderen unterscheidet und ihnen ihre Einzigartigkeit verleiht. Diese Gesetzmäßigkeiten sind allgemeingültig, d.h. sie gelten für Menschen mit Behinderung ebenso wie für Menschen ohne Behinderung. Diese Grundsätzlichkeit betont SPECK besonders, da er dies in Bezug auf Menschen mit Behinderung oftmals in Frage gestellt sieht. Der Mensch als autonomes und selbstreguliertes System ist ein soziales Wesen und ein Bestandteil der Gemeinschaft. Er ist auf andere angewiesen und von ihnen abhängig (Interdependenz) oder, in SPECKs Worten, das Selbst gibt es nur, weil es auch die anderen gibt. Diese Abhängigkeit bezieht sich konkret in erster Linie auf die Umgebung des Menschen, d.h. die Umwelt, aus der er kommt und in der er lebt. Durch die Beziehung zur Umwelt ist der Mensch kulturell eingebunden. SPECK spricht von der haltgebenden Umwelt, die ihm zufolge die Grundlage für die Autonomiebildung des Menschen ist. Wie bereits gesagt wurde, entscheidet der Mensch selbst, was er von außen annimmt. In Bezug auf Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung führt SPECK einige Punkte an, denen besondere Beachtung zu schenken ist und von denen es abhängt, ob der Mensch moralische Vorstellungen annimmt und sich in seine Umwelt kulturell und moralisch einbinden lässt. Dazu gehören die Qualität der Beziehung (Echtheit, Überzeugungskraft und Glaubwürdigkeit) sowie die angemessen Kommunikation bei der Werte-, Prinzipien- und Normenvermittlung. Soll der Mensch normative Verbindlichkeiten anerkennen, müssen diese für ihn sinnvoll sein. Diese Sinnhaftigkeit kann sich jedoch nur in der Eingebundenheit in die Gemeinschaft entwickeln. Die Beachtung der genannten Punkte (die nicht als vollständige Aufzählung zu verstehen sind) kann dazu beitragen, dass Menschen sich stärker einbinden lassen, und somit die Grundlage der Autonomiebildung festigen.
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Inhaltsangabe:Einleitung: Betrachtet man die Geschichte der Heil- und Sonderpädagogik, lassen sich die Entwicklungen des vergangenen Jahrzehnts in der Bundesrepublik Deutschland als besonders bedeutend für Menschen mit Behinderungen bezeichnen. Es vollzieht sich ein Wandel in der Behindertenhilfe weg von der Versorgungsmentalität hin zu einer ... Inhaltsangabe:Einleitung: Betrachtet man die Geschichte der Heil- und Sonderpädagogik, lassen sich die Entwicklungen des vergangenen Jahrzehnts in der Bundesrepublik Deutschland als besonders bedeutend für Menschen mit Behinderungen bezeichnen. Es vollzieht sich ein Wandel in der Behindertenhilfe weg von der Versorgungsmentalität hin zu einer selbstbestimmten Lebensführung und der Stärkung der Selbstbestimmungsrechte von Menschen mit Behinderungen. Diese veränderte Sichtweise hat ihren Ursprung in der amerikanischen Independent-Living-Bewegung, einer Bürgerrechtsbewegung von Menschen mit Behinderungen, die in Deutschland unter dem Leitgedanken Selbstbestimmt Leben bekannt ist, und kommt gegenwärtig insbesondere in emanzipatorischen und subjektorientierten Leitsätzen wie z. B. Ich weiß doch selbst, was ich will!, Ich bin jetzt Chef! oder Jetzt entscheide ich selbst! zum Ausdruck. Auf sozialrechtlicher Ebene wurde mit dem zum 01. 07. 2001 eingeführten Sozialgesetzbuch IX, Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen, die Grundlage für diesen Paradigmenwechsel geschaffen. Der hier verankerte 17 SGB IX Ausführung von Leistungen, Persönliches Budget kommt den Forderungen nach mehr Freiheit und Selbstbestimmung in hohem Maße nach. Bei dem Persönlichen Budget handelt es sich um eine neue Art der Leistungsform für Menschen mit Behinderung, auf die seit dem 01. 01. 2008 ein Rechtsanspruch besteht. Während das herkömmliche und parallel bestehen bleibende Sachleistungsprinzip eine Mitbestimmung und Steuerung durch den Leistungsempfänger kaum ermöglicht, gestaltet sich die Beziehung zwischen Leistungsträger, Leistungserbringer und Leistungsberechtigtem im Persönlichen Budget völlig neu und anders. Hier steht der Leistungsempfänger im Zentrum, dadurch verändert sich seine Rolle vom passiven Leistungsempfänger zum aktiven Kunden. Die vorliegende Arbeit befasst sich mit dem Thema Mehr Selbstbestimmung für Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung durch das Persönliche Budget. Dabei soll die vorherrschende und unter anderem vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales vertretene Auffassung, dass das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung und Selbstständigkeit ermöglicht, diskutiert werden. Dabei wird aufgrund der beruflichen Tätigkeit der Autorin der Schwerpunkt auf die Personengruppe der Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung (so genannter geistiger Behinderung; vgl. Kapitel 2.2) im vollstationären Bereich gelegt. Im ersten Teil der [], 11.04.2014, PDF.
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Inhaltsangabe:Einleitung: Betrachtet man die Geschichte der Heil- und Sonderpädagogik, lassen sich die Entwicklungen des vergangenen Jahrzehnts in der Bundesrepublik Deutschland als besonders bedeutend für Menschen mit Behinderungen bezeichnen. Es vollzieht sich ein Wandel in der Behindertenhilfe weg von der Versorgungsmentalität hin zu einer ... Inhaltsangabe:Einleitung: Betrachtet man die Geschichte der Heil- und Sonderpädagogik, lassen sich die Entwicklungen des vergangenen Jahrzehnts in der Bundesrepublik Deutschland als besonders bedeutend für Menschen mit Behinderungen bezeichnen. Es vollzieht sich ein Wandel in der Behindertenhilfe weg von der Versorgungsmentalität hin zu einer selbstbestimmten Lebensführung und der Stärkung der Selbstbestimmungsrechte von Menschen mit Behinderungen. Diese veränderte Sichtweise hat ihren Ursprung in der amerikanischen Independent-Living-Bewegung, einer Bürgerrechtsbewegung von Menschen mit Behinderungen, die in Deutschland unter dem Leitgedanken Selbstbestimmt Leben bekannt ist, und kommt gegenwärtig insbesondere in emanzipatorischen und subjektorientierten Leitsätzen wie z. B. Ich weiss doch selbst, was ich will!, Ich bin jetzt Chef! oder Jetzt entscheide ich selbst! zum Ausdruck. Auf sozialrechtlicher Ebene wurde mit dem zum 01. 07. 2001 eingeführten Sozialgesetzbuch IX, Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen, die Grundlage für diesen Paradigmenwechsel geschaffen. Der hier verankerte 17 SGB IX Ausführung von Leistungen, Persönliches Budget kommt den Forderungen nach mehr Freiheit und Selbstbestimmung in hohem Masse nach. Bei dem Persönlichen Budget handelt es sich um eine neue Art der Leistungsform für Menschen mit Behinderung, auf die seit dem 01. 01. 2008 ein Rechtsanspruch besteht. Während das herkömmliche und parallel bestehen bleibende Sachleistungsprinzip eine Mitbestimmung und Steuerung durch den Leistungsempfänger kaum ermöglicht, gestaltet sich die Beziehung zwischen Leistungsträger, Leistungserbringer und Leistungsberechtigtem im Persönlichen Budget völlig neu und anders. Hier steht der Leistungsempfänger im Zentrum, dadurch verändert sich seine Rolle vom passiven Leistungsempfänger zum aktiven Kunden. Die vorliegende Arbeit befasst sich mit dem Thema Mehr Selbstbestimmung für Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung durch das Persönliche Budget. Dabei soll die vorherrschende und unter anderem vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales vertretene Auffassung, dass das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung und Selbstständigkeit ermöglicht, diskutiert werden. Dabei wird aufgrund der beruflichen Tätigkeit der Autorin der Schwerpunkt auf die Personengruppe der Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung (so genannter geistiger Behinderung; vgl. Kapitel 2.2) im vollstationären Bereich gelegt. Im ersten Teil der [], PDF, 11.04.2014.
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Inhaltsangabe:Einleitung: Betrachtet man die Geschichte der Heil- und Sonderpädagogik, lassen sich die Entwicklungen des vergangenen Jahrzehnts in der Bundesrepublik Deutschland als besonders bedeutend für Menschen mit Behinderungen bezeichnen. Es vollzieht sich ein Wandel in der Behindertenhilfe weg von der Versorgungsmentalität hin zu einer ... Inhaltsangabe:Einleitung: Betrachtet man die Geschichte der Heil- und Sonderpädagogik, lassen sich die Entwicklungen des vergangenen Jahrzehnts in der Bundesrepublik Deutschland als besonders bedeutend für Menschen mit Behinderungen bezeichnen. Es vollzieht sich ein Wandel in der Behindertenhilfe weg von der Versorgungsmentalität hin zu einer selbstbestimmten Lebensführung und der Stärkung der Selbstbestimmungsrechte von Menschen mit Behinderungen. Diese veränderte Sichtweise hat ihren Ursprung in der amerikanischen Independent-Living-Bewegung, einer Bürgerrechtsbewegung von Menschen mit Behinderungen, die in Deutschland unter dem Leitgedanken ¿Selbstbestimmt Leben¿ bekannt ist, und kommt gegenwärtig insbesondere in emanzipatorischen und subjektorientierten Leitsätzen wie z. B. ¿Ich weiss doch selbst, was ich will!¿, ¿Ich bin jetzt Chef!¿ oder ¿Jetzt entscheide ich selbst!¿ zum Ausdruck. Auf sozialrechtlicher Ebene wurde mit dem zum 01. 07. 2001 eingeführten Sozialgesetzbuch IX, ¿Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen¿, die Grundlage für diesen Paradigmenwechsel geschaffen. Der hier verankerte 17 SGB IX ¿Ausführung von Leistungen, Persönliches Budget¿ kommt den Forderungen nach mehr Freiheit und Selbstbestimmung in hohem Masse nach. Bei dem Persönlichen Budget handelt es sich um eine neue Art der Leistungsform für Menschen mit Behinderung, auf die seit dem 01. 01. 2008 ein Rechtsanspruch besteht. Während das herkömmliche und parallel bestehen bleibende Sachleistungsprinzip eine Mitbestimmung und Steuerung durch den Leistungsempfänger kaum ermöglicht, gestaltet sich die Beziehung zwischen Leistungsträger, Leistungserbringer und Leistungsberechtigtem im Persönlichen Budget völlig neu und anders. Hier steht der Leistungsempfänger im Zentrum, dadurch verändert sich seine Rolle vom passiven Leistungsempfänger zum aktiven Kunden. Die vorliegende Arbeit befasst sich mit dem Thema ¿Mehr Selbstbestimmung für Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung durch das Persönliche Budget¿. Dabei soll die vorherrschende und unter anderem vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales vertretene Auffassung, dass das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung und Selbstständigkeit ermöglicht, diskutiert werden. Dabei wird aufgrund der beruflichen Tätigkeit der Autorin der Schwerpunkt auf die Personengruppe der Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung (so genannter geistiger Behinderung; vgl. Kapitel 2.2) im vollstationären Bereich gelegt. Im ersten Teil der Arbeit (Kapitel 2) wird das Phänomen der Behinderung anhand des bio-psycho-sozialen Modells der Weltgesundheitsorganisation definiert. Danach folgen nähere Erläuterungen zur Personengruppe der Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung, wobei auch auf die Schwierigkeit einer einheitlichen Begriffsbildung eingegangen wird. Anschliessend werden verschiedene Menschenbilder in der Sonderpädagogik erläutert, da sie die Grundlage anthropologischer Leitgedanken der pädagogischen Arbeit und damit massgeblich für das Tun und Wollen der professionellen Helfer sind. Im nächsten Teil (Kapitel 3) wird ein kurzer Überblick über die Geschichte der Behindertenhilfe von 1945 bis 1980 gegeben, wobei insbesondere die beiden pädagogischen Konzepte der praktischen Bildbarkeit und des Normalisierungsprinzips kurz vorgestellt werden. Der Schwerpunkt dieses Kapitel liegt auf der Independent-Living-Bewegung und dem daraus hervorgegangenen Konzept Selbstbestimmt Leben sowie dessen Transfer in die Bundesrepublik Deutschland. In diesem Zusammenhang wird auch der Frage nachgegangen, ob das häufig in Verbindung mit der Selbstbestimmungsbewegung diskutierte Empowerment als eine Methode der Sozialen Arbeit zur Umsetzung des Konzeptes Selbstbestimmt Leben geeignet ist. In Kapitel 4 wird die biologische und entwicklungspsychologische Auffassung vom Menschen als autonomes System in der Beziehung zur Umwelt beschrieben und Selbstbestimmung als Teil der menschlichen Autonomie definiert. Anschliessend wird die soziale Abhängigkeit von Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung und die daraus entstehende Gefahr der Fremdbestimmung durch Betreuer, Eltern und/oder Angehörige auf der Grundlage der Praxiserfahrungen der Autorin ausführlich diskutiert. Im, PDF, 11.04.2014.
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9783836620192 - Alexandra Prochnow: Jetzt entscheide ich selbst! - Mehr Selbstbestimmung für Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung durch das Persönliche Budget
Alexandra Prochnow

Jetzt entscheide ich selbst! - Mehr Selbstbestimmung für Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung durch das Persönliche Budget

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