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Der Prozess . Justiz in der Bundesrepublik Deutschland . Am Beispiel Peter-Jürgen Boock 1983/1984 zu Stuttgart-Stammheim (1985)

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ISBN: 3889060188 bzw. 9783889060181, in Deutsch, 320 Seiten, Komitee für Grundrechte und Demokratie, Sensbachtal, gebraucht, akzeptabler Zustand, Erstausgabe.

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Peter-Jürgen Boock (* 3. September 1951 in Garding) ist ein ehemaliges Mitglied der terroristischen Vereinigung Rote Armee Fraktion (RAF). Er war an der Entführung von Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer und der Ermordung des Bankiers Jürgen Ponto beteiligt. Vor seiner Verhaftung im Januar 1981 sagte er sich von der RAF los. Bis 1998 saß er in Haft. Seit seiner Haftzeit betätigt er sich als Autor. Nach Beendigung der Realschule 1968 begann Boock eine Lehre als Maschinenschlosser, die er jedoch nach wenigen Wochen abbrach. Auch aufgrund von permanentem Streit mit dem Vater – laut Boock ein „überzeugter Nazi“ – verließ er sein Elternhaus und zog im Juni 1968 in eine Kommune in den Niederlanden. Nach einer Festnahme wegen Drogenbesitzes und einem Selbstmordversuch wurde Boock in das Landesfürsorgeheim Glückstadt eingewiesen. Nach einem Aufstand wurde er in weitere Erziehungsheime verlegt, so auch in das Jugendheim Beiserhaus in Rengshausen. Dort lernte der 17-Jährige im Juni 1969 Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Astrid Proll kennen. Diese engagierten sich damals, während sich ihr Brandstiftungsverfahren in der Revision befand, in einem Projekt (Heimkampagne) von Pädagogikstudenten für Heimkinder. Boock war besonders von Baader tief beeindruckt, lief aus dem Erziehungsheim weg und zog mit Unterstützung von Baader und Ensslin in deren Umfeld nach Frankfurt am Main. In Frankfurt nahm Boock zunehmend harte Drogen, von denen er nach eigenen Angaben 1972 loskam, was vielfach bestritten wird. 1973 heiratete er Waltraud Liewald. Während des Stammheimer Prozesses nahm Boock erneut Kontakt zur RAF auf. Seit spätestens 1975 war er im Untergrund. Im Süd-Jemen erhielt er 1975 eine terroristisch-militärische Ausbildung, die unter anderem Geiselnahme und Flugzeugentführung beinhaltete. Nach umstrittenen Berichten war Boock bis 1976 heroinabhängig. Am 30. Juli 1977 fungierte Boock als Fluchtwagenfahrer bei der als Entführung geplanten Ermordung von Jürgen Ponto. Als Techniker der RAF bereitete Boock den Anschlag auf die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe am 25. August 1977 mit vor, indem er einen Raketenwerfer baute. Dieser versagte jedoch, weil der den Zünder auslösende mechanische Wecker nicht aufgezogen war. Boock sagte später hierzu aus, dass ihm im Vorfeld Zweifel an der Aktion gekommen seien und er die Aktion absichtlich sabotiert habe. Das Gericht glaubte ihm dies jedoch nicht. Das Kommando Siegfried Hausner der RAF, dem auch Boock angehörte, entführte am 5. September 1977 in Köln den Arbeitgeberpräsidenten Hanns Martin Schleyer, um die Freilassung der inhaftierten RAF-Terroristen zu erzwingen. Dabei wurden die Begleiter Schleyers erschossen. Boock gehörte anschließend 14 Tage lang zu Schleyers Bewachern. Dann setzte er sich nach Bagdad ab, wo er die Entführung der Lufthansamaschine Landshut mit vorbereitete. Im September 2007 gab Boock zu, nach der Erstürmung der Landshut der Ermordung von Schleyer zugestimmt zu haben, die dann von Rolf Heißler und Stefan Wisniewski ausgeführt worden sei. Am 11. Mai 1978 wurde Boock zusammen mit Brigitte Mohnhaupt, Sieglinde Hofmann und Rolf Clemens Wagner in Jugoslawien verhaftet. Die jugoslawische Regierung lieferte sie aber nicht an die Bundesrepublik aus, sondern ließ sie im November 1978 nach Aden im Jemen ausfliegen. Im Februar 1980 sagte sich Boock von der RAF los. Am 22. Januar 1981 wurde er in Hamburg verhaftet. Boock behauptete, bei der RAF nur ein „kleines Licht“ gewesen zu sein und beteuerte seine Unschuld. Er wurde wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, der Beteiligung an der Ermordung von Jürgen Ponto und der Entführung und Ermordung von Hanns Martin Schleyer am 7. Mai 1984 bzw. im November 1986 zu einer mehrfach lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. In der Haft begann Boock, seine Erinnerungen niederzuschreiben. 1988 stellte er einen Antrag auf Begnadigung. Bundespräsident Richard von Weizsäcker führte in der Haftanstalt ein Gespräch mit Boock, lehnte aber in der Folge eine Begnadigung wegen Zweifeln an dessen Reue ab. Aufgrund von Aussagen der in die DDR geflohenen und nach dem Ende der SED-Diktatur in der DDR im Juni 1990 verhafteten RAF-Terroristen erhob der Generalbundesanwalt im Juni 1991 erneut Anklage gegen Boock. Im Mai 1992 gestand Boock, bislang über seine Tatbeteiligung bei der Schleyer-Entführung gelogen zu haben. Er sei einer der Entführer, die mit Schnellfeuergewehren das Feuer auf Schleyers Begleiter eröffnet hatten. Nach 17 Jahren Haft wurde Boock am 13. März 1998 aus der Sozialtherapeutischen Anstalt Hamburg-Bergedorf entlassen, in welcher er zuletzt inhaftiert war. Die Entlassung auf Bewährung beruhte auf einem Beschluss des 2. Strafsenates des Oberlandesgerichtes Stuttgart vom 7. März 1995. Peter-Jürgen Boock lebt als freier Autor in Italien. Sein Auftreten und seine Aussagen werden häufig in Zweifel gezogen. So galt laut Heribert Prantl Boock dem Bundeskriminalamt als der „Karl May der RAF“. Kurt Rebmann warf ihm immer wieder ein „taktisches Verhältnis zur Wahrheit“ vor. Boock machte Aussagen über Tatbeteiligte bei der Ermordung von Siegfried Buback und der Entführung von Hanns Martin Schleyer. - - - Das Komitee für Grundrechte und Demokratie ist eine deutsche Bürgerrechtsorganisation, die 1980 unter anderem von Andreas Buro, Wolf-Dieter Narr, Roland Roth und Klaus Vack gegründet wurde. Das Komitee setzt sich für die Einhaltung der Grund- und Freiheitsrechte sowohl in Deutschland als auch von Deutschland aus weltweit ein. Das Komitee tritt nach eigenem Selbstverständnis dafür ein, durch ein „aktives, streitbares, couragiertes und zivil ungehorsames Engagement Grundrechte und Demokratie zu verteidigen“. Aufgrund seiner außerparlamentarischen, pazifistischen politischen Tradition steht das Komitee der Friedensbewegung der Bundesrepublik der 1980er- und 1990er-Jahre nahe. Einige spätere Gründer des Komitees veranstalteten 1978 das „3. Internationale Russell-Tribunal“ zur Situation der Menschenrechte in der Bundesrepublik Deutschland. Das erste Russell-Tribunal hatte 1966/67 in London als internationales Tribunal zur Untersuchung US-amerikanischer Kriegsverbrechen im Vietnamkrieg große Aufmerksamkeit der Presse in Europa erregt. Die Nachfolgeveranstaltung in der Bundesrepublik stieß jedoch insgesamt auf ein geringes öffentliches Echo. Eine Ursache dafür war nicht zuletzt in den Auswirkungen des Terrors der RAF und der staatlichen Reaktion darauf zu sehen. So beschlossen verschiedene Initiatoren des Russell-Tribunals die Gründung des Komitees für Grundrechte und Demokratie, das ihrer Intention nach Hinterfragung der Grundrechtspraxis eine dauerhafte Plattform geben sollte. In den Jahren nach der Gründung setzte sich das Komitee auch intensiv mit Fragen des zivilen Ungehorsams am Beispiel der Blockadeaktionen der Friedensbewegung gegen die Stationierung von US-Mittelstreckenraketen auseinander. International prägte der Kampf um Menschenrechte in El Salvador, die Massaker in Osttimor sowie das Eintreten für die Rechte von Totalverweigerern von Kriegs- und Zivildienst die ersten Jahrzehnte der Arbeit des Komitees. (Quelle: Wikipedia) Kopfschnitt etwas staubig, ansonsten sehr gut erhaltenes Exemplar. Keine Unterstreichungen, Notizen O.ä. 1985, Softcover, leichte Gebrauchsspuren, 210 x 150 mm, 440g, 1. Auflage, 320, Internationaler Versand, Banküberweisung.
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Peter-Jürgen Boock (* 3. September 1951 in Garding) ist ein ehemaliges Mitglied der terroristischen Vereinigung Rote Armee Fraktion (RAF). Er war an der Entführung von Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer und der Ermordung des Bankiers Jürgen Ponto beteiligt. Vor seiner Verhaftung im Januar 1981 sagte er sich von der RAF los. Bis 1998 saß er in Haft. Seit seiner Haftzeit betätigt er sich als Autor. Nach Beendigung der Realschule 1968 begann Boock eine Lehre als Maschinenschlosser, die er jedoch nach wenigen Wochen abbrach. Auch aufgrund von permanentem Streit mit dem Vater – laut Boock ein „überzeugter Nazi“ – verließ er sein Elternhaus und zog im Juni 1968 in eine Kommune in den Niederlanden. Nach einer Festnahme wegen Drogenbesitzes und einem Selbstmordversuch wurde Boock in das Landesfürsorgeheim Glückstadt eingewiesen. Nach einem Aufstand wurde er in weitere Erziehungsheime verlegt, so auch in das Jugendheim Beiserhaus in Rengshausen. Dort lernte der 17-Jährige im Juni 1969 Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Astrid Proll kennen. Diese engagierten sich damals, während sich ihr Brandstiftungsverfahren in der Revision befand, in einem Projekt (Heimkampagne) von Pädagogikstudenten für Heimkinder. Boock war besonders von Baader tief beeindruckt, lief aus dem Erziehungsheim weg und zog mit Unterstützung von Baader und Ensslin in deren Umfeld nach Frankfurt am Main. In Frankfurt nahm Boock zunehmend harte Drogen, von denen er nach eigenen Angaben 1972 loskam, was vielfach bestritten wird. 1973 heiratete er Waltraud Liewald. Während des Stammheimer Prozesses nahm Boock erneut Kontakt zur RAF auf. Seit spätestens 1975 war er im Untergrund. Im Süd-Jemen erhielt er 1975 eine terroristisch-militärische Ausbildung, die unter anderem Geiselnahme und Flugzeugentführung beinhaltete. Nach umstrittenen Berichten war Boock bis 1976 heroinabhängig. Am 30. Juli 1977 fungierte Boock als Fluchtwagenfahrer bei der als Entführung geplanten Ermordung von Jürgen Ponto. Als Techniker der RAF bereitete Boock den Anschlag auf die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe am 25. August 1977 mit vor, indem er einen Raketenwerfer baute. Dieser versagte jedoch, weil der den Zünder auslösende mechanische Wecker nicht aufgezogen war. Boock sagte später hierzu aus, dass ihm im Vorfeld Zweifel an der Aktion gekommen seien und er die Aktion absichtlich sabotiert habe. Das Gericht glaubte ihm dies jedoch nicht. Das Kommando Siegfried Hausner der RAF, dem auch Boock angehörte, entführte am 5. September 1977 in Köln den Arbeitgeberpräsidenten Hanns Martin Schleyer, um die Freilassung der inhaftierten RAF-Terroristen zu erzwingen. Dabei wurden die Begleiter Schleyers erschossen. Boock gehörte anschließend 14 Tage lang zu Schleyers Bewachern. Dann setzte er sich nach Bagdad ab, wo er die Entführung der Lufthansamaschine Landshut mit vorbereitete. Im September 2007 gab Boock zu, nach der Erstürmung der Landshut der Ermordung von Schleyer zugestimmt zu haben, die dann von Rolf Heißler und Stefan Wisniewski ausgeführt worden sei. Am 11. Mai 1978 wurde Boock zusammen mit Brigitte Mohnhaupt, Sieglinde Hofmann und Rolf Clemens Wagner in Jugoslawien verhaftet. Die jugoslawische Regierung lieferte sie aber nicht an die Bundesrepublik aus, sondern ließ sie im November 1978 nach Aden im Jemen ausfliegen. Im Februar 1980 sagte sich Boock von der RAF los. Am 22. Januar 1981 wurde er in Hamburg verhaftet. Boock behauptete, bei der RAF nur ein „kleines Licht“ gewesen zu sein und beteuerte seine Unschuld. Er wurde wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, der Beteiligung an der Ermordung von Jürgen Ponto und der Entführung und Ermordung von Hanns Martin Schleyer am 7. Mai 1984 bzw. im November 1986 zu einer mehrfach lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. In der Haft begann Boock, seine Erinnerungen niederzuschreiben. 1988 stellte er einen Antrag auf Begnadigung. Bundespräsident Richard von Weizsäcker führte in der Haftanstalt ein Gespräch mit Boock, lehnte aber in der Folge eine Begnadigung wegen Zweifeln an dessen Reue ab. Aufgrund von Aussagen der in die DDR geflohenen und nach dem Ende der SED-Diktatur in der DDR im Juni 1990 verhafteten RAF-Terroristen erhob der Generalbundesanwalt im Juni 1991 erneut Anklage gegen Boock. Im Mai 1992 gestand Boock, bislang über seine Tatbeteiligung bei der Schleyer-Entführung gelogen zu haben. Er sei einer der Entführer, die mit Schnellfeuergewehren das Feuer auf Schleyers Begleiter eröffnet hatten. Nach 17 Jahren Haft wurde Boock am 13. März 1998 aus der Sozialtherapeutischen Anstalt Hamburg-Bergedorf entlassen, in welcher er zuletzt inhaftiert war. Die Entlassung auf Bewährung beruhte auf einem Beschluss des 2. Strafsenates des Oberlandesgerichtes Stuttgart vom 7. März 1995. Peter-Jürgen Boock lebt als freier Autor in Italien. Sein Auftreten und seine Aussagen werden häufig in Zweifel gezogen. So galt laut Heribert Prantl Boock dem Bundeskriminalamt als der „Karl May der RAF“. Kurt Rebmann warf ihm immer wieder ein „taktisches Verhältnis zur Wahrheit“ vor. Boock machte Aussagen über Tatbeteiligte bei der Ermordung von Siegfried Buback und der Entführung von Hanns Martin Schleyer. - - - Das Komitee für Grundrechte und Demokratie ist eine deutsche Bürgerrechtsorganisation, die 1980 unter anderem von Andreas Buro, Wolf-Dieter Narr, Roland Roth und Klaus Vack gegründet wurde. Das Komitee setzt sich für die Einhaltung der Grund- und Freiheitsrechte sowohl in Deutschland als auch von Deutschland aus weltweit ein. Das Komitee tritt nach eigenem Selbstverständnis dafür ein, durch ein „aktives, streitbares, couragiertes und zivil ungehorsames Engagement Grundrechte und Demokratie zu verteidigen“. Aufgrund seiner außerparlamentarischen, pazifistischen politischen Tradition steht das Komitee der Friedensbewegung der Bundesrepublik der 1980er- und 1990er-Jahre nahe. Einige spätere Gründer des Komitees veranstalteten 1978 das „3. Internationale Russell-Tribunal“ zur Situation der Menschenrechte in der Bundesrepublik Deutschland. Das erste Russell-Tribunal hatte 1966/67 in London als internationales Tribunal zur Untersuchung US-amerikanischer Kriegsverbrechen im Vietnamkrieg große Aufmerksamkeit der Presse in Europa erregt. Die Nachfolgeveranstaltung in der Bundesrepublik stieß jedoch insgesamt auf ein geringes öffentliches Echo. Eine Ursache dafür war nicht zuletzt in den Auswirkungen des Terrors der RAF und der staatlichen Reaktion darauf zu sehen. So beschlossen verschiedene Initiatoren des Russell-Tribunals die Gründung des Komitees für Grundrechte und Demokratie, das ihrer Intention nach Hinterfragung der Grundrechtspraxis eine dauerhafte Plattform geben sollte. In den Jahren nach der Gründung setzte sich das Komitee auch intensiv mit Fragen des zivilen Ungehorsams am Beispiel der Blockadeaktionen der Friedensbewegung gegen die Stationierung von US-Mittelstreckenraketen auseinander. International prägte der Kampf um Menschenrechte in El Salvador, die Massaker in Osttimor sowie das Eintreten für die Rechte von Totalverweigerern von Kriegs- und Zivildienst die ersten Jahrzehnte der Arbeit des Komitees. (Quelle: Wikipedia) Kopfschnitt etwas staubig, ansonsten sehr gut erhaltenes Exemplar. Keine Unterstreichungen, Notizen O.ä. 1985, Softcover, leichte Gebrauchsspuren, 210 x 150 mm, 440g, 1. Auflage, 320, Internationaler Versand, Banküberweisung.
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Peter-Jürgen Boock (* 3. September 1951 in Garding) ist ein ehemaliges Mitglied der terroristischen Vereinigung Rote Armee Fraktion (RAF). Er war an der Entführung von Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer und der Ermordung des Bankiers Jürgen Ponto beteiligt. Vor seiner Verhaftung im Januar 1981 sagte er sich von der RAF los. Bis 1998 saß er in Haft. Seit seiner Haftzeit betätigt er sich als Autor. Nach Beendigung der Realschule 1968 begann Boock eine Lehre als Maschinenschlosser, die er jedoch nach wenigen Wochen abbrach. Auch aufgrund von permanentem Streit mit dem Vater laut Boock ein überzeugter Nazi verließ er sein Elternhaus und zog im Juni 1968 in eine Kommune in den Niederlanden. Nach einer Festnahme wegen Drogenbesitzes und einem Selbstmordversuch wurde Boock in das Landesfürsorgeheim Glückstadt eingewiesen. Nach einem Aufstand wurde er in weitere Erziehungsheime verlegt, so auch in das Jugendheim Beiserhaus in Rengshausen. Dort lernte der 17-Jährige im Juni 1969 Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Astrid Proll kennen. Diese engagierten sich damals, während sich ihr Brandstiftungsverfahren in der Revision befand, in einem Projekt (Heimkampagne) von Pädagogikstudenten für Heimkinder. Boock war besonders von Baader tief beeindruckt, lief aus dem Erziehungsheim weg und zog mit Unterstützung von Baader und Ensslin in deren Umfeld nach Frankfurt am Main. In Frankfurt nahm Boock zunehmend harte Drogen, von denen er nach eigenen Angaben 1972 loskam, was vielfach bestritten wird. 1973 heiratete er Waltraud Liewald. Während des Stammheimer Prozesses nahm Boock erneut Kontakt zur RAF auf. Seit spätestens 1975 war er im Untergrund. Im Süd-Jemen erhielt er 1975 eine terroristisch-militärische Ausbildung, die unter anderem Geiselnahme und Flugzeugentführung beinhaltete. Nach umstrittenen Berichten war Boock bis 1976 heroinabhängig. Am 30. Juli 1977 fungierte Boock als Fluchtwagenfahrer bei der als Entführung geplanten Ermordung von Jürgen Ponto. Als Techniker der RAF bereitete Boock den Anschlag auf die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe am 25. August 1977 mit vor, indem er einen Raketenwerfer baute. Dieser versagte jedoch, weil der den Zünder auslösende mechanische Wecker nicht aufgezogen war. Boock sagte später hierzu aus, dass ihm im Vorfeld Zweifel an der Aktion gekommen seien und er die Aktion absichtlich sabotiert habe. Das Gericht glaubte ihm dies jedoch nicht. Das Kommando Siegfried Hausner der RAF, dem auch Boock angehörte, entführte am 5. September 1977 in Köln den Arbeitgeberpräsidenten Hanns Martin Schleyer, um die Freilassung der inhaftierten RAF-Terroristen zu erzwingen. Dabei wurden die Begleiter Schleyers erschossen. Boock gehörte anschließend 14 Tage lang zu Schleyers Bewachern. Dann setzte er sich nach Bagdad ab, wo er die Entführung der Lufthansamaschine Landshut mit vorbereitete. Im September 2007 gab Boock zu, nach der Erstürmung der Landshut der Ermordung von Schleyer zugestimmt zu haben, die dann von Rolf Heißler und Stefan Wisniewski ausgeführt worden sei. Am 11. Mai 1978 wurde Boock zusammen mit Brigitte Mohnhaupt, Sieglinde Hofmann und Rolf Clemens Wagner in Jugoslawien verhaftet. Die jugoslawische Regierung lieferte sie aber nicht an die Bundesrepublik aus, sondern ließ sie im November 1978 nach Aden im Jemen ausfliegen. Im Februar 1980 sagte sich Boock von der RAF los. Am 22. Januar 1981 wurde er in Hamburg verhaftet. Boock behauptete, bei der RAF nur ein kleines Licht gewesen zu sein und beteuerte seine Unschuld. Er wurde wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, der Beteiligung an der Ermordung von Jürgen Ponto und der Entführung und Ermordung von Hanns Martin Schleyer am 7. Mai 1984 bzw. im November 1986 zu einer mehrfach lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. In der Haft begann Boock, seine Erinnerungen niederzuschreiben. 1988 stellte er einen Antrag auf Begnadigung. Bundespräsident Richard von Weizsäcker führte in der Haftanstalt ein Gespräch mit Boock, lehnte aber in der Folge eine Begnadigung wegen Zweifeln an dessen Reue ab. Aufgrund von Aussagen der in die DDR geflohenen und nach dem Ende der SED-Diktatur in der DDR im Juni 1990 verhafteten RAF-Terroristen erhob der Generalbundesanwalt im Juni 1991 erneut Anklage gegen Boock. Im Mai 1992 gestand Boock, bislang über seine Tatbeteiligung bei der Schleyer-Entführung gelogen zu haben. Er sei einer der Entführer, die mit Schnellfeuergewehren das Feuer auf Schleyers Begleiter eröffnet hatten. Nach 17 Jahren Haft wurde Boock am 13. März 1998 aus der Sozialtherapeutischen Anstalt Hamburg-Bergedorf entlassen, in welcher er zuletzt inhaftiert war. Die Entlassung auf Bewährung beruhte auf einem Beschluss des 2. Strafsenates des Oberlandesgerichtes Stuttgart vom 7. März 1995. Peter-Jürgen Boock lebt als freier Autor in Italien. Sein Auftreten und seine Aussagen werden häufig in Zweifel gezogen. So galt laut Heribert Prantl Boock dem Bundeskriminalamt als der Karl May der RAF. Kurt Rebmann warf ihm immer wieder ein taktisches Verhältnis zur Wahrheit vor. Boock machte Aussagen über Tatbeteiligte bei der Ermordung von Siegfried Buback und der Entführung von Hanns Martin Schleyer. - - - Das Komitee für Grundrechte und Demokratie ist eine deutsche Bürgerrechtsorganisation, die 1980 unter anderem von Andreas Buro, Wolf-Dieter Narr, Roland Roth und Klaus Vack gegründet wurde. Das Komitee setzt sich für die Einhaltung der Grund- und Freiheitsrechte sowohl in Deutschland als auch von Deutschland aus weltweit ein. Das Komitee tritt nach eigenem Selbstverständnis dafür ein, durch ein aktives, streitbares, couragiertes und zivil ungehorsames Engagement Grundrechte und Demokratie zu verteidigen. Aufgrund seiner außerparlamentarischen, pazifistischen politischen Tradition steht das Komitee der Friedensbewegung der Bundesrepublik der 1980er- und 1990er-Jahre nahe. Einige spätere Gründer des Komitees veranstalteten 1978 das 3. Internationale Russell-Tribunal zur Situation der Menschenrechte in der Bundesrepublik Deutschland. Das erste Russell-Tribunal hatte 1966/67 in London als internationales Tribunal zur Untersuchung US-amerikanischer Kriegsverbrechen im Vietnamkrieg große Aufmerksamkeit der Presse in Europa erregt. Die Nachfolgeveranstaltung in der Bundesrepublik stieß jedoch insgesamt auf ein geringes öffentliches Echo. Eine Ursache dafür war nicht zuletzt in den Auswirkungen des Terrors der RAF und der staatlichen Reaktion darauf zu sehen. So beschlossen verschiedene Initiatoren des Russell-Tribunals die Gründung des Komitees für Grundrechte und Demokratie, das ihrer Intention nach Hinterfragung der Grundrechtspraxis eine dauerhafte Plattform geben sollte. In den Jahren nach der Gründung setzte sich das Komitee auch intensiv mit Fragen des zivilen Ungehorsams am Beispiel der Blockadeaktionen der Friedensbewegung gegen die Stationierung von US-Mittelstreckenraketen auseinander. International prägte der Kampf um Menschenrechte in El Salvador, die Massaker in Osttimor sowie das Eintreten für die Rechte von Totalverweigerern von Kriegs- und Zivildienst die ersten Jahrzehnte der Arbeit des Komitees. (Quelle: Wikipedia) Kopfschnitt etwas staubig, ansonsten sehr gut erhaltenes Exemplar. Keine Unterstreichungen, Notizen O.ä. 1985, Softcover, leichte Gebrauchsspuren, 210 x 150 mm, 440g, 1. Auflage, 320, Internationaler Versand, Banküberweisung.
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Lieferung erfolgt aus/von: Deutschland DE US FE

ISBN: 3889060188 bzw. 9783889060181, in Deutsch, 320 Seiten, Komitee für Grundrechte und Demokratie, Sensbachtal, gebraucht, akzeptabler Zustand, Erstausgabe.

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Von Händler/Antiquariat, Antiquariat am Gottesacker, [4218874].
Peter-Jürgen Boock (* 3. September 1951 in Garding) ist ein ehemaliges Mitglied der terroristischen Vereinigung Rote Armee Fraktion (RAF). Er war an der Entführung von Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer und der Ermordung des Bankiers Jürgen Ponto beteiligt. Vor seiner Verhaftung im Januar 1981 sagte er sich von der RAF los. Bis 1998 saß er in Haft. Seit seiner Haftzeit betätigt er sich als Autor. Nach Beendigung der Realschule 1968 begann Boock eine Lehre als Maschinenschlosser, die er jedoch nach wenigen Wochen abbrach. Auch aufgrund von permanentem Streit mit dem Vater laut Boock ein überzeugter Nazi verließ er sein Elternhaus und zog im Juni 1968 in eine Kommune in den Niederlanden. Nach einer Festnahme wegen Drogenbesitzes und einem Selbstmordversuch wurde Boock in das Landesfürsorgeheim Glückstadt eingewiesen. Nach einem Aufstand wurde er in weitere Erziehungsheime verlegt, so auch in das Jugendheim Beiserhaus in Rengshausen. Dort lernte der 17-Jährige im Juni 1969 Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Astrid Proll kennen. Diese engagierten sich damals, während sich ihr Brandstiftungsverfahren in der Revision befand, in einem Projekt (Heimkampagne) von Pädagogikstudenten für Heimkinder. Boock war besonders von Baader tief beeindruckt, lief aus dem Erziehungsheim weg und zog mit Unterstützung von Baader und Ensslin in deren Umfeld nach Frankfurt am Main. In Frankfurt nahm Boock zunehmend harte Drogen, von denen er nach eigenen Angaben 1972 loskam, was vielfach bestritten wird. 1973 heiratete er Waltraud Liewald. Während des Stammheimer Prozesses nahm Boock erneut Kontakt zur RAF auf. Seit spätestens 1975 war er im Untergrund. Im Süd-Jemen erhielt er 1975 eine terroristisch-militärische Ausbildung, die unter anderem Geiselnahme und Flugzeugentführung beinhaltete. Nach umstrittenen Berichten war Boock bis 1976 heroinabhängig. Am 30. Juli 1977 fungierte Boock als Fluchtwagenfahrer bei der als Entführung geplanten Ermordung von Jürgen Ponto. Als Techniker der RAF bereitete Boock den Anschlag auf die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe am 25. August 1977 mit vor, indem er einen Raketenwerfer baute. Dieser versagte jedoch, weil der den Zünder auslösende mechanische Wecker nicht aufgezogen war. Boock sagte später hierzu aus, dass ihm im Vorfeld Zweifel an der Aktion gekommen seien und er die Aktion absichtlich sabotiert habe. Das Gericht glaubte ihm dies jedoch nicht. Das Kommando Siegfried Hausner der RAF, dem auch Boock angehörte, entführte am 5. September 1977 in Köln den Arbeitgeberpräsidenten Hanns Martin Schleyer, um die Freilassung der inhaftierten RAF-Terroristen zu erzwingen. Dabei wurden die Begleiter Schleyers erschossen. Boock gehörte anschließend 14 Tage lang zu Schleyers Bewachern. Dann setzte er sich nach Bagdad ab, wo er die Entführung der Lufthansamaschine Landshut mit vorbereitete. Im September 2007 gab Boock zu, nach der Erstürmung der Landshut der Ermordung von Schleyer zugestimmt zu haben, die dann von Rolf Heißler und Stefan Wisniewski ausgeführt worden sei. Am 11. Mai 1978 wurde Boock zusammen mit Brigitte Mohnhaupt, Sieglinde Hofmann und Rolf Clemens Wagner in Jugoslawien verhaftet. Die jugoslawische Regierung lieferte sie aber nicht an die Bundesrepublik aus, sondern ließ sie im November 1978 nach Aden im Jemen ausfliegen. Im Februar 1980 sagte sich Boock von der RAF los. Am 22. Januar 1981 wurde er in Hamburg verhaftet. Boock behauptete, bei der RAF nur ein kleines Licht gewesen zu sein und beteuerte seine Unschuld. Er wurde wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, der Beteiligung an der Ermordung von Jürgen Ponto und der Entführung und Ermordung von Hanns Martin Schleyer am 7. Mai 1984 bzw. im November 1986 zu einer mehrfach lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. In der Haft begann Boock, seine Erinnerungen niederzuschreiben. 1988 stellte er einen Antrag auf Begnadigung. Bundespräsident Richard von Weizsäcker führte in der Haftanstalt ein Gespräch mit Boock, lehnte aber in der Folge eine Begnadigung wegen Zweifeln an dessen Reue ab. Aufgrund von Aussagen der in die DDR geflohenen und nach dem Ende der SED-Diktatur in der DDR im Juni 1990 verhafteten RAF-Terroristen erhob der Generalbundesanwalt im Juni 1991 erneut Anklage gegen Boock. Im Mai 1992 gestand Boock, bislang über seine Tatbeteiligung bei der Schleyer-Entführung gelogen zu haben. Er sei einer der Entführer, die mit Schnellfeuergewehren das Feuer auf Schleyers Begleiter eröffnet hatten. Nach 17 Jahren Haft wurde Boock am 13. März 1998 aus der Sozialtherapeutischen Anstalt Hamburg-Bergedorf entlassen, in welcher er zuletzt inhaftiert war. Die Entlassung auf Bewährung beruhte auf einem Beschluss des 2. Strafsenates des Oberlandesgerichtes Stuttgart vom 7. März 1995. Peter-Jürgen Boock lebt als freier Autor in Italien. Sein Auftreten und seine Aussagen werden häufig in Zweifel gezogen. So galt laut Heribert Prantl Boock dem Bundeskriminalamt als der Karl May der RAF. Kurt Rebmann warf ihm immer wieder ein taktisches Verhältnis zur Wahrheit vor. Boock machte Aussagen über Tatbeteiligte bei der Ermordung von Siegfried Buback und der Entführung von Hanns Martin Schleyer. - - - Das Komitee für Grundrechte und Demokratie ist eine deutsche Bürgerrechtsorganisation, die 1980 unter anderem von Andreas Buro, Wolf-Dieter Narr, Roland Roth und Klaus Vack gegründet wurde. Das Komitee setzt sich für die Einhaltung der Grund- und Freiheitsrechte sowohl in Deutschland als auch von Deutschland aus weltweit ein. Das Komitee tritt nach eigenem Selbstverständnis dafür ein, durch ein aktives, streitbares, couragiertes und zivil ungehorsames Engagement Grundrechte und Demokratie zu verteidigen. Aufgrund seiner außerparlamentarischen, pazifistischen politischen Tradition steht das Komitee der Friedensbewegung der Bundesrepublik der 1980er- und 1990er-Jahre nahe. Einige spätere Gründer des Komitees veranstalteten 1978 das 3. Internationale Russell-Tribunal zur Situation der Menschenrechte in der Bundesrepublik Deutschland. Das erste Russell-Tribunal hatte 1966/67 in London als internationales Tribunal zur Untersuchung US-amerikanischer Kriegsverbrechen im Vietnamkrieg große Aufmerksamkeit der Presse in Europa erregt. Die Nachfolgeveranstaltung in der Bundesrepublik stieß jedoch insgesamt auf ein geringes öffentliches Echo. Eine Ursache dafür war nicht zuletzt in den Auswirkungen des Terrors der RAF und der staatlichen Reaktion darauf zu sehen. So beschlossen verschiedene Initiatoren des Russell-Tribunals die Gründung des Komitees für Grundrechte und Demokratie, das ihrer Intention nach Hinterfragung der Grundrechtspraxis eine dauerhafte Plattform geben sollte. In den Jahren nach der Gründung setzte sich das Komitee auch intensiv mit Fragen des zivilen Ungehorsams am Beispiel der Blockadeaktionen der Friedensbewegung gegen die Stationierung von US-Mittelstreckenraketen auseinander. International prägte der Kampf um Menschenrechte in El Salvador, die Massaker in Osttimor sowie das Eintreten für die Rechte von Totalverweigerern von Kriegs- und Zivildienst die ersten Jahrzehnte der Arbeit des Komitees. (Quelle: Wikipedia) Kopfschnitt etwas staubig, ansonsten sehr gut erhaltenes Exemplar. Keine Unterstreichungen, Notizen O.ä. 1985, Softcover, leichte Gebrauchsspuren, 210 x 150 mm, 440g, 1. Auflage, 320, Internationaler Versand, Banküberweisung.
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Herausgeber: Komitee für Grundrechte und Demokratie

Der Prozess. Justiz in der Bundesrepublik Deutschland. Am Beispiel Peter-Jürgen Boock 1983/1984 zu Stuttgart-Stammheim. Dokumentation (1984)

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ISBN: 9783889060181 bzw. 3889060188, in Deutsch, Komitee für Grundrechte und Demokratie, Taschenbuch, gebraucht.

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