Die Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung in der Berliner Regelschule vor dem Hintergrund der UN-Konvention die Rechte von Mens
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Die Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung in der Berliner Regelschule vor dem Hintergrund der UN-Konvention die Rechte von Mens (2017)
DE NW EB
ISBN: 9783961161430 bzw. 3961161437, in Deutsch, Diplom.de, neu, E-Book.
In der vorliegenden Arbeit wird ein besonderer Blick auf die Situation von Kindern mit Behinderung in der Berliner Schule geworfen. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Möglichkeiten der inklusiven Beschulung gelegt. Vor dem Hintergrund der Einführung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) werden die ... In der vorliegenden Arbeit wird ein besonderer Blick auf die Situation von Kindern mit Behinderung in der Berliner Schule geworfen. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Möglichkeiten der inklusiven Beschulung gelegt. Vor dem Hintergrund der Einführung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) werden die bestehenden Bedingungen für die Teilhabe von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen am Unterricht der Regelschule betrachtet. Seit der Einführung der Möglichkeit zur Integration von Kindern mit Behinderung in den Regelunterricht der siebziger Jahre des letzten Jahrhunderts, wurden dazu in Berlin viele Versuche unternommen. Dennoch ist es bislang nicht gelungen, eine einheitliche Form des gleichberechtigten gemeinsamen Lernens von Kindern mit und ohne Behinderungen umzusetzen. Die Länderhoheit der betreffenden Kultusbehörden hat bislang ein abgestimmtes System zur inklusiven Beschulung in der Bundesrepublik verhindert. In den Bundesländern bestehen verschiedenste Angebote, es herrschen uneinheitliche Zuständigkeiten und werden unterschiedliche Maßstäbe und Kriterien angelegt. Ähnlich sieht es, auch aufgrund der Regionalisierung, in den Berliner Bezirken aus. Vor dem Hintergrund der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) durch die Bundesregierung am 26.03.2009 und dem damit verbundenen Auftrag, deren Umsetzung auf Landesebene anzupassen, soll der Versuch unternommen werden, den gegenwärtigen Stand der Umsetzung in der Berliner Schule zu ermitteln. Dazu werden die Absichten und Besonderheiten der entsprechenden Paragraphen der Konvention herausgearbeitet. Nach dieser Analyse wird ein Abgleich mit den beabsichtigten Schritten zur Umsetzung der Bundesregierung vorgenommen. Schließlich wird deren Anwendbarkeit bei den Planungen auf der Landesebene und durch deren Verwaltungsorgane geprüft. 26.06.2017, PDF.
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Die Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung in der Berliner Regelschule vor dem Hintergrund der UN-Konvention die Rechte von Mens (2017)
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In der vorliegenden Arbeit wird ein besonderer Blick auf die Situation von Kindern mit Behinderung in der Berliner Schule geworfen. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Möglichkeiten der inklusiven Beschulung gelegt. Vor dem Hintergrund der Einführung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) werden die ... In der vorliegenden Arbeit wird ein besonderer Blick auf die Situation von Kindern mit Behinderung in der Berliner Schule geworfen. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Möglichkeiten der inklusiven Beschulung gelegt. Vor dem Hintergrund der Einführung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) werden die bestehenden Bedingungen für die Teilhabe von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen am Unterricht der Regelschule betrachtet. Seit der Einführung der Möglichkeit zur Integration von Kindern mit Behinderung in den Regelunterricht der siebziger Jahre des letzten Jahrhunderts, wurden dazu in Berlin viele Versuche unternommen. Dennoch ist es bislang nicht gelungen, eine einheitliche Form des gleichberechtigten gemeinsamen Lernens von Kindern mit und ohne Behinderungen umzusetzen. Die Länderhoheit der betreffenden Kultusbehörden hat bislang ein abgestimmtes System zur inklusiven Beschulung in der Bundesrepublik verhindert. In den Bundesländern bestehen verschiedenste Angebote, es herrschen uneinheitliche Zuständigkeiten und werden unterschiedliche Massstäbe und Kriterien angelegt. Ähnlich sieht es, auch aufgrund der Regionalisierung, in den Berliner Bezirken aus. Vor dem Hintergrund der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) durch die Bundesregierung am 26.03.2009 und dem damit verbundenen Auftrag, deren Umsetzung auf Landesebene anzupassen, soll der Versuch unternommen werden, den gegenwärtigen Stand der Umsetzung in der Berliner Schule zu ermitteln. Dazu werden die Absichten und Besonderheiten der entsprechenden Paragraphen der Konvention herausgearbeitet. Nach dieser Analyse wird ein Abgleich mit den beabsichtigten Schritten zur Umsetzung der Bundesregierung vorgenommen. Schliesslich wird deren Anwendbarkeit bei den Planungen auf der Landesebene und durch deren Verwaltungsorgane geprüft. PDF, 26.06.2017.
In der vorliegenden Arbeit wird ein besonderer Blick auf die Situation von Kindern mit Behinderung in der Berliner Schule geworfen. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Möglichkeiten der inklusiven Beschulung gelegt. Vor dem Hintergrund der Einführung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) werden die ... In der vorliegenden Arbeit wird ein besonderer Blick auf die Situation von Kindern mit Behinderung in der Berliner Schule geworfen. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Möglichkeiten der inklusiven Beschulung gelegt. Vor dem Hintergrund der Einführung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) werden die bestehenden Bedingungen für die Teilhabe von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen am Unterricht der Regelschule betrachtet. Seit der Einführung der Möglichkeit zur Integration von Kindern mit Behinderung in den Regelunterricht der siebziger Jahre des letzten Jahrhunderts, wurden dazu in Berlin viele Versuche unternommen. Dennoch ist es bislang nicht gelungen, eine einheitliche Form des gleichberechtigten gemeinsamen Lernens von Kindern mit und ohne Behinderungen umzusetzen. Die Länderhoheit der betreffenden Kultusbehörden hat bislang ein abgestimmtes System zur inklusiven Beschulung in der Bundesrepublik verhindert. In den Bundesländern bestehen verschiedenste Angebote, es herrschen uneinheitliche Zuständigkeiten und werden unterschiedliche Massstäbe und Kriterien angelegt. Ähnlich sieht es, auch aufgrund der Regionalisierung, in den Berliner Bezirken aus. Vor dem Hintergrund der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) durch die Bundesregierung am 26.03.2009 und dem damit verbundenen Auftrag, deren Umsetzung auf Landesebene anzupassen, soll der Versuch unternommen werden, den gegenwärtigen Stand der Umsetzung in der Berliner Schule zu ermitteln. Dazu werden die Absichten und Besonderheiten der entsprechenden Paragraphen der Konvention herausgearbeitet. Nach dieser Analyse wird ein Abgleich mit den beabsichtigten Schritten zur Umsetzung der Bundesregierung vorgenommen. Schliesslich wird deren Anwendbarkeit bei den Planungen auf der Landesebene und durch deren Verwaltungsorgane geprüft. PDF, 26.06.2017.
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In der vorliegenden Arbeit wird ein besonderer Blick auf die Situation von Kindern mit Behinderung in der Berliner Schule geworfen. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Möglichkeiten der inklusiven Beschulung gelegt. Vor dem Hintergrund der Einführung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) werden die bestehenden Bedingungen für die Teilhabe von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen am Unterricht der Regelschule betrachtet. Seit der Einführung der In der vorliegenden Arbeit wird ein besonderer Blick auf die Situation von Kindern mit Behinderung in der Berliner Schule geworfen. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Möglichkeiten der inklusiven Beschulung gelegt. Vor dem Hintergrund der Einführung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) werden die bestehenden Bedingungen für die Teilhabe von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen am Unterricht der Regelschule betrachtet. Seit der Einführung der Möglichkeit zur Integration von Kindern mit Behinderung in den Regelunterricht der siebziger Jahre des letzten Jahrhunderts, wurden dazu in Berlin viele Versuche unternommen. Dennoch ist es bislang nicht gelungen, eine einheitliche Form des gleichberechtigten gemeinsamen Lernens von Kindern mit und ohne Behinderungen umzusetzen. Die Länderhoheit der betreffenden Kultusbehörden hat bislang ein abgestimmtes System zur inklusiven Beschulung in der Bundesrepublik verhindert. In den Bundesländern bestehen verschiedenste Angebote, es herrschen uneinheitliche Zuständigkeiten und werden unterschiedliche Maßstäbe und Kriterien angelegt. Ähnlich sieht es, auch aufgrund der Regionalisierung, in den Berliner Bezirken aus. Vor dem Hintergrund der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) durch die Bundesregierung am 26.03.2009 und dem damit verbundenen Auftrag, deren Umsetzung auf Landesebene anzupassen, soll der Versuch unternommen werden, den gegenwärtigen Stand der Umsetzung in der Berliner Schule zu ermitteln. Dazu werden die Absichten und Besonderheiten der entsprechenden Paragraphen der Konvention herausgearbeitet. Nach dieser Analyse wird ein Abgleich mit den beabsichtigten Schritten zur Umsetzung der Bundesregierung vorgenommen. Schließlich wird deren Anwendbarkeit bei den Planungen auf der Landesebene und durch deren Verwaltungsorgane geprüft. Lieferzeit 1-2 Werktage.
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