Obligatio re contracta: Ein Beitrag zur sogenannten Kategorie der Realvertrage im romischen Recht Author
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9783161544941 - Adolfo Wegmann Stockebrand: Obligatio re contracta
Adolfo Wegmann Stockebrand

Obligatio re contracta

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ISBN: 9783161544941 bzw. 3161544943, in Deutsch, Mohr Siebeck, neu.

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Ein Beitrag zur sogenannten Kategorie der Realverträge im römischen Recht, Gegenstand dieser Untersuchung ist die Kategorie der Realverträge im römischen Recht, deren Elemente nach herrschender Meinung das Darlehen (mutuum), die Leihe (commodatum), die Verwahrung (depositum) und das Faustpfand ( pignus ) sind. Sie wurzelt in der mittelalterlichen Rechtswissenschaft (sog. contractus re). Die römische Jurisprudenz kannte jedoch nur einen Entstehungsgrund einer obligatio re contracta , nämlich das mutuum , da für die römischen Juristen das re contrahere durch eine Eigentumsübertragung an einer Sache (datio rei) charakterisiert war, nicht durch eine bloße Sachhingabe. Unsere Quellen sprechen maßgeblich dafür, dass die intellektuelle Heimat der Realvertraglichkeitvon commodatum, depositum und pignus nicht im klassischen römischen Recht zu finden ist. Die römische Kategorie der Realverträge, so wie wir sie uns vorstellen, stellt ein falsches retrospektives Konstrukt dar.
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9783161544941 - Adolfo Wegmann Stockebrand: Obligatio re contracta
Adolfo Wegmann Stockebrand

Obligatio re contracta

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Ein Beitrag zur sogenannten Kategorie der Realverträge im römischen Recht, Gegenstand dieser Untersuchung ist die Kategorie der Realverträge im römischen Recht, deren Elemente nach herrschender Meinung das Darlehen (mutuum), die Leihe (commodatum), die Verwahrung (depositum) und das Faustpfand ( pignus ) sind. Sie wurzelt in der mittelalterlichen Rechtswissenschaft (sog. contractus re). Die römische Jurisprudenz kannte jedoch nur einen Entstehungsgrund einer obligatio re contracta , nämlich das mutuum , da für die römischen Juristen das re contrahere durch eine Eigentumsübertragung an einer Sache (datio rei) charakterisiert war, nicht durch eine blosse Sachhingabe. Unsere Quellen sprechen massgeblich dafür, dass die intellektuelle Heimat der Realvertraglichkeitvon commodatum, depositum und pignus nicht im klassischen römischen Recht zu finden ist. Die römische Kategorie der Realverträge, so wie wir sie uns vorstellen, stellt ein falsches retrospektives Konstrukt dar.
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9783161544941 - Obligatio re contracta: Ein Beitrag zur sogenannten Kategorie der Realvertrage im romischen Recht Adolfo Wegmann Stockebrand Author

Obligatio re contracta: Ein Beitrag zur sogenannten Kategorie der Realvertrage im romischen Recht Adolfo Wegmann Stockebrand Author

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Gegenstand dieser Untersuchung ist die Kategorie der Realvertrage im romischen Recht, deren Elemente nach herrschender Meinung das Darlehen (mutuum), die Leihe (commodatum), die Verwahrung (depositum) und das Faustpfand ( pignus ) sind. Sie wurzelt in der mittelalterlichen Rechtswissenschaft (sog. contractus re). Die romische Jurisprudenz kannte jedoch nur einen Entstehungsgrund einer obligatio re contracta , namlich das mutuum , da fur die romischen Juristen das re contrahere durch eine Eigentumsubertragung an einer Sache (datio rei) charakterisiert war, nicht durch eine blosse Sachhingabe. Unsere Quellen sprechen massgeblich dafur, dass die intellektuelle Heimat der Realvertraglichkeitvon commodatum, depositum und pignus nicht im klassischen romischen Recht zu finden ist. Die romische Kategorie der Realvertrage, so wie wir sie uns vorstellen, stellt ein falsches retrospektives Konstrukt dar.
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9783161544941 - Adolfo Wegmann Stockebrand: Obligatio re contracta: Ein Beitrag zur sogenannten Kategorie der Realverträge im römischen Recht (Ius Romanum)
Adolfo Wegmann Stockebrand

Obligatio re contracta: Ein Beitrag zur sogenannten Kategorie der Realverträge im römischen Recht (Ius Romanum) (2016)

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ISBN: 9783161544941 bzw. 3161544943, in Deutsch, 340 Seiten, Mohr Siebeck, Taschenbuch, neu, Erstausgabe.

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